Sie haben den Wunsch, sich für Ihr neugeborenes Kind Zeit zu nehmen, es selbst zu betreuen und zu erziehen? Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus schaffen die notwendigen Freiräume. Show ElternzeitMit der Elternzeit haben Sie als Mutter und Vater gegenüber Ihrem Arbeitgeber den gesetzlichen Anspruch, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen oder nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Wichtig: Aktuell gelten Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Bitte beachten Sie hierzu die unter "Formulare" unten aufgeführten Erläuterungen zu den Sonderregelungen und den hierzu gehörenden Änderungsantrag. Da es viele
verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit gibt, nutzen Sie die Möglichkeit, sich vor der Beantragung beraten zu lassen. (Basis-)ElterngeldDas Basiselterngeld steht Eltern zu, wenn Sie ihr
Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen möchten, deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind und das Kind zusammen mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. ElterngeldPlusBei Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, haben Sie (insbesondere, wenn Sie früh in den Beruf zurückkehren möchten) die Möglichkeit, über das ElterngeldPlus von einem längeren Bezugszeitraum zu profitieren. Dabei wird das Elterngeld für den doppelten Zeitraum (ein Basismonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten) jedoch nur zur Hälfte des Betrages gezahlt, der Ihnen ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Wie beantrage ich Elterngeld?Unten stehend finden Sie unter den Formularen das für Nordrhein-Westfalen gültige Formular „Antrag auf Elterngeld“. Unter den Publikationen hierzu die „Erläuterungen zum Elterngeldantrag“. Auch das Antragsformular selber enthält Detailinformationen zu den einzelnen
Bezugsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir Ihren Antrag nur dann bearbeiten können, wenn er zuvor durch Sie korrekt ausgefüllt wurde und alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen vollständig beigefügt wurden. Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei! Die notwendigen Unterlagen sind:
Wichtig ist, dass der Antrag am Ende von beiden Elternteilen unterschrieben wird. Elterngeld/ Änderungsmitteilung zum Elterngeld online ausfüllenUnten stehend bieten wir Ihnen sowohl den Antrag als auch die Änderungsmitteilung als Formular zum Elterngeld an. Dieses kann durch Sie online ausgefüllt werden. Es bedarf aber dennoch des zusätzlich postalischen Versands, da notwendige Unterlagen und Ihre Unterschrift gesetzlich nicht entbehrlich sind. Sie haben trotz zahlreicher Informationen noch Fragen rund um Ihren Elterngeld-Antrag?Persönlich können Sie uns bei der Kreisverwaltung Mettmann, Düsseldorfer Straße 47 aufsuchen. Hierzu bitte unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung treffen. Dies kann telefonisch erfolgen oder durch eine E-Mail Anfrage. Allgemeine Anfragen (etwa zum Antragseingang) können auch außerhalb unserer Sprechstunden, täglich bis 18.00 Uhr, telefonisch durch unseren Kreisinformationsservice beantwortet werden. Für spezielle Fragen kann ein Rückruf durch die Mitarbeiter der Elterngeldstelle vereinbart werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund eines derzeit hohen Antragsaufkommens in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Formulare�nderungsmitteilung zum Elterngeld (PDF, 106 kB) PublikationenLink externWo schicke ich den Antrag auf Elterngeld in NRW?Das Elterngeld ist Ländersache und muss deshalb in dem Bundesland beantragt werden, in dem Sie leben. Der Elterngeldantrag in NRW (Nordrhein-Westfalen) muss bei der zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Städte eingereicht werden.
Welche Bescheinigung brauche ich vom Arbeitgeber für Elterngeld?Welche Bescheinigung vom Arbeitgeber für Elterngeld? Für den Elterngeldantrag werden vom Arbeitgeber die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes, ein Nachweis über voraussichtlich zu erzielende Einkünfte während des Elterngeldbezuges, ggfs.
Welche Unterlagen für Elterngeldantrag NRW?Dazu gehören u.a:. Die Einkommenserklärung bezogen auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. ... . Die Geburtsbescheinigung des Kindes.. Eine Kopie des Personalausweises von beiden Eltern.. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld und dazu den Nachweis über den eventuellen Arbeitgeberzuschuss.. Welche Personengruppen haben Anspruch auf Elterngeld?Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Auch arbeitslose Eltern bekommen Elterngeld. Elterngeld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt.
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