Kann ich ein Auto versichern was nicht auf mich zugelassen ist?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, aber nicht jede gleich gut. Da Schäden bei Autounfällen nicht selten in die Millionenhöhe gehen, sollten Sie auf eine hohe Deckungssumme achten - möglichst mindestens 50 bis 100 Millionen Euro.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.
  • Mit der Kaskoversicherung können Sie Ihr Fahrzeug umfassender versichern. Das ist freiwillig und lohnt oft nur bei teuren (Neu)-Fahrzeugen.
  • Eine Kfz-Unfallversicherung ist fast immer überflüssig.
  • Ein Autoschutzbrief kann bei Auslandsreisen wichtig sein.

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Ganz gleich ob Auto, Motorrad, Wohnmobil, Motorroller, Mofa, Quad, S-Pedelec, E-Scooter…: Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs (Kfz) muss eine Haftpflichtversicherung haben.

Daneben gibt es aber noch einige weitere Versicherungsprodukte. Wir stellen die Wichtigsten hier vor und erklären, wann Sie sie brauchen und wie Sie den richtigen Vertrag finden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst bei einem Leasingfahrzeug sind Sie der Halter und müssen sich um die Versicherung kümmern. Als Halter sind Sie auch dafür verantwortlich, dass die Haftpflichtversicherung für jeden gilt, der mit dem Fahrzeug fährt.

Die Versicherung soll sicherstellen, dass das Opfer auch dann entschädigt wird, wenn der Verursacher eines Unfalls nicht zahlen kann bzw. durch die Ansprüche des Opfers wirtschaftlich ruiniert würde.

Darum sollten Sie auch niemals ohne Versicherungsschutz fahren: Bei schweren Verletzungen gehen die Ansprüche leicht in hohe Millionenbeträge, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssen.

Die Versicherer bieten gegen geringfügige Beitragszuschläge auch höhere Deckungssummen als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau an. Wir empfehlen, einen Vertrag mit einer sehr hohen Deckung abzuschließen, möglichst mindestens mit 50 bis 100 Millionen Euro. Das mag viel klingen, solche Summen kommen bei Unfällen mit vielen Beteiligten aber vor.

Kommt es zu einem Unfall, prüft die Haftpflichtversicherung, ob Ansprüche von Unfallopfern berechtigt sind. Sie übernimmt dann zwei Aufgaben:

  1. Hält der Haftpflichtversicherer die Ansprüche für unberechtigt, wehrt er sie auf eigene Kosten ab, notfalls auch vor Gericht. Die Haftpflichtversicherung bietet daher einen sogenannten "passiven" Rechtsschutz.
  2. Hält die Versicherung die Ansprüche für gerechtfertigt, zahlt sie den Schaden – und zwar bis zu den im Versicherungsschein vereinbarten Summen.

Ein solcher Schadenersatz, den die Versicherung an Unfallopfer zu zahlen hat, kann unter anderem sein:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • bei Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente
  • Sachschäden (etwa Reparaturkosten, Ersatz für Wertminderung des Fahrzeugs oder dessen Wiederbeschaffungswert)
  • Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit oder der Lieferzeit für ein Ersatzfahrzeug einen Mietwagen, wird auch der Mietwagen bezahlt. Statt eines Mietwagens kann der Geschädigte auch Nutzungsausfall geltend machen.

Der Versicherer kann die Zahlung selbst bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers nicht verweigern. Allerdings kann der Versicherer bei den folgenden Verstößen vom Fahrer bis zu 5000 Euro fordern:

  • Falls er das Fahrzeug zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck benutzt hat (Privatfahrzeug als Taxi gewerblich genutzt).
  • Falls er ohne Führerschein gefahren ist.
  • Falls er das Fahrzeug nicht benutzen durfte (z.B. bei einem Diebstahl).
  • Fahren im alkoholisierten oder berauschten Zustand.
  • Teilnahme an illegalen Rennen.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (auch Fahrerflucht / Unfallflucht genannt).

Überhaupt keinen Versicherungsschutz haben Sie beispielsweise bei absichtlich (juristisch: vorsätzlich) und widerrechtlich herbeigeführten Schäden.

Weitere Versicherungsprodukte, Fristen und Pflichten

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Zuletzt überprüft: 26/07/2022

Gültigkeit von Pflicht- und Zusatzversicherungen

In jedem EU-Land müssen Sie bei der Zulassung eines Autos eine Autohaftpflichtversicherung nachweisen. Diese Pflichtversicherung ist in allen EU-Ländern gültig. Sie deckt alle bei einem Unfall verursachten Personenschäden und Sachschäden, die anderen mit Ausnahme des Fahrers Ihres Fahrzeugs entstanden sind. Andere Kosten (z. B. die Kosten von Reparaturen an Ihrem eigenen Fahrzeug) sind nicht abgedeckt.

Zur Deckung weiterer Risiken können Sie freiwillige Zusatzversicherungen abschließen. Solche Versicherungen erweitern Ihren Versicherungsschutz z. B. auf Verletzungen des Fahrers, Schäden an Ihrem Fahrzeug, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder aus Ihrem Fahrzeug, Vandalismus und Rechtsschutz.

Es gibt keine EU-weiten Vorschriften für freiwillige Autozusatzversicherungen. Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise bei Ihrem Versicherer vor Ort nach den genauen Versicherungsbedingungen, da sich die von den Versicherern zugrunde gelegten Bedingungen von Land zu Land unterscheiden können. So könnte Ihr Versicherungsschutz im Ausland zeitlich (z. B. bis zu einem Monat) oder räumlich (z. B. bis zu einer Entfernung von 150 km von der Grenze Ihres Heimatlandes) begrenzt sein oder den Ausschluss bestimmter Länder für bestimmte Risiken (wie Diebstahl) vorsehen.

Autoversicherung in Ihrem Gastland

Sie müssen Ihr Auto in dem Land zulassen, in dem Sie normalerweise leben. Eine Zulassung Ihres Autos in Ihrem Gastland ist nicht erforderlich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich dort nur vorübergehend aufhalten, z. B. als Student.

Bei der Zulassung müssen Sie einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz vorlegen.

Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen müssen Versicherungen jeder Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die

  • ihren Sitz oder eine Niederlassung im betreffenden Land hat;
  • keine Niederlassung im betreffenden Land hat, dort jedoch zur Erbringung von Leistungen berechtigt ist.

Warnhinweis

Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen und Ihr Auto dorthin ummelden müssen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, gültig bleibt.

Grundsätzlich können Sie Ihr Auto auch in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland versichern. Dabei sollten Sie aber genau prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft im Ausland Leistungen erbringt.

Fallbeispiel

Ist die Versicherung aus meinem Heimatland im Ausland gültig?

Lazlo aus Slowenien zieht nach Irland. Er nimmt sein Auto mit, für das er eine slowenische Standardversicherung abgeschlossen hat.

In Irland muss er sein Auto bei den zuständigen Behörden anmelden und sich erkundigen, ob er sein Auto dort mit seiner slowenischen Versicherung fahren darf. Ist dies nicht der Fall, muss er in Irland eine neue Versicherung abschließen.

Weitere Informationen über nationale Bestimmungen zur Autoversicherung:

Wählen Sie ein Land aus

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Abschluss einer neuen Versicherung im Ausland

Wenn Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, nicht gültig ist oder erlischt, wenn Sie Ihr Auto dorthin ummelden, wenden Sie sich an ein nationales Grüne-Karte-Büro/Informationszentrum, um Informationen über die Versicherer zu erhalten, die in diesem Land Autoversicherungen anbieten.

Versicherungsprämien und Schadenverlauf

Die Prämien für Kfz-Versicherungen sind in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich hoch, was hauptsächlich auf Unterschiede im nationalen Vertragsrecht und den Risikobewertungs- und Entschädigungssystemen oder komplizierte und kostenintensive internationale Schadenregulierungsverfahren zurückzuführen ist.

In einigen EU-Ländern kann sich Ihr bisheriger Schadenverlauf auf Ihre künftigen Versicherungsprämien auswirken. Dies nennt man Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus-System. Wenn Sie im Laufe eines Jahres keinen Schaden melden, räumt Ihnen Ihr Versicherer für das Folgejahr eventuell einen Rabatt ein. Haben Sie dagegen einen Schaden gemeldet, kann es passieren, dass Sie zurückgestuft werden und im Folgejahr eine höhere Prämie zahlen müssen.

Sie können bei Ihrem Versicherer jederzeit einen Nachweis über Ihren Schadenverlauf in den letzten fünf Jahren anfordern. Dieser muss Ihnen innerhalb von 15 Tagen ausgestellt werden.

Wenn Sie jedoch in einem anderen EU-Land eine neue Autoversicherung abschließen müssen, ist Ihr neuer Versicherer bei der Berechnung der Versicherungsprämie nicht dazu verpflichtet, Ihren bisherigen Schadenverlauf (oder sich daraus eventuell ergebende Rabattstufen) zu berücksichtigen.

Warnhinweis

Möglicherweise berücksichtigen einige Versicherer Ihren bisherigen Schadenverlauf dennochSie sollten also mehrere Angebote einholen.

Fallbeispiel

Ich bin in meinem Heimatland jahrelang unfallfrei gefahren. Warum verlangt der Versicherer im Ausland eine höhere Versicherungsprämie von mir?

Rosa kommt aus Italien und ist kürzlich nach Frankreich gezogen. Sie ist zehn Jahre lang unfallfrei gefahren, daher waren die Prämien ihrer italienischen Versicherung zuletzt ziemlich niedrig.

Mehrere französische Versicherer weigerten sich, Rosas langjährige Unfallfreiheit in Italien zu berücksichtigen. Deshalb holte sie weitere Angebote ein und fand schließlich einen Versicherer, der ihr einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt einräumte, so dass sie sich jetzt über eine niedrigere Versicherungsprämie freuen kann.

Kann man ein Auto versichern wenn man nicht der Besitzer ist?

Nein, der Fahrzeughalter kann eine andere Person oder Firma sein als der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss eine Privatperson sein.

Kann Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?

Das Wichtigste in Kürze. Sind Halter eines Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch, so spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Dies ermöglicht oftmals eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger. Allerdings wird eine abweichende Halterschaft nicht von allen Kfz-Versicherungen akzeptiert.

Kann ich ein Auto auf mich anmelden und Versicherung auf jemand anderen?

Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.

Wer muss das Auto anmelden Halter oder Versicherungsnehmer?

Kfz an- und ummelden: Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, das Auto anzumelden. Auch wenn er umzieht oder sich sein Name ändert (zum Beispiel durch eine Heirat), muss er bei der zuständigen Zulassungsbehörde das Auto ummelden.