Rechtsanwalt für sozialrecht in der nähe

Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Heidelberg Frank Dillmann

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Die Mandatsannahme und/oder Besprechungen sind selbstverständlich auf Ihren Wunsch auch telefonisch oder per E-Mail oder per Videotelefonat möglich. Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen, falls Sie das nicht können oder wollen.
Bitte kontaktieren Sie mich bzw. die Kanzlei auf jeden Fall zunächst(insbesondere zur Terminsvereinbarung) telefonisch oder per E-Mail unter [email protected]. Auch falls Sie mich einmal telefonisch nicht erreichen können, schicken Sie mir bitte einen Rückrufwunsch an [email protected].


Kompetente Fachanwälte für Sozialrecht beraten Sie

in allen Bereichen des Sozialrechts

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Sozialrechts. Dieses sehr weitgehende Rechtsgebiet ist ständigen Neuerungen unterworfen.

 

Gerade das Sozialversicherungsrecht spielt bei der steuerlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen eine wichtige Rolle.

Im privaten Bereich nimmt neben den rentenrechtlichen Streitigkeiten der Bereich des Rückgriffs des Sozialhilfeträges im Fall des Heimaufenthaltes der Eltern immer mehr an Bedeutung zu.

Neben der Beratung vertreten wir Sie gegenüber Behördensowie gerichtlich – bei Bedarf bis zum Bundessozialgericht –in sämtlichen Bereichen des Sozialrechts:

Rentenversicherungsrecht 
Unfallversicherungsrecht
Krankenversicherungsrecht
Pflegeversicherungsrecht
Recht der sozialen Leistungserbringer
Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Recht der Sozialhilfe
Recht der Eingliederung Behinderter
Recht der sozialen Entschädigungen bei Gesundheitsschäden
Recht des Familienlastenausgleichs
Recht der Ausbildungsförderung
Kinder- und Jugendhilferecht

Was zeichnet einen Fachanwalt für Sozialrechtgegenüber anderen Rechtsanwälten aus?

Ein Fachanwalt für Sozialrecht muss:

mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig gewesen sein

Ein Fachanwalt für Sozialrecht muss:

einen speziellen Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden intensivster Schulung absolvieren

Ein Fachanwalt für Sozialrecht muss:

eine bestimmte, große Anzahl von sozialrechtlichen Fällen bearbeitet haben

Ein Fachanwalt für Sozialrecht muss:

jährlich Fortbildungsveranstaltungen absolvieren

Der Titel eines Fachanwalts ist also nicht nur eine Formalie, sondern er steht für Spezialwissen und Praxiserfahrung – kurzum für KOMPETENZ!

Diese Kompetenz finden Sie bei uns!

Gleich drei Fachanwälte für Sozialrecht kümmern sich bei richter und partner um alle sozialrechtlichen Themen. Im Einzugsbereich der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ( u.a. Nürnberg, Erlangen, Fürth, Herzogenaurach, Amberg, Ansbach, Regensburg, Weiden) dürfen nur ca. 50 Anwälte die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ führen. In Erlangen sind es lediglich fünf Anwälte, drei davon befinden sich allein in unserer Kanzlei. 

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Till Richter
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Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Dr. Sabine Münther
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Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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Alexander Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Was kostet mich ein Anwalt für Sozialrecht?

Die tatsächliche Gebührenhöhe bemisst sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der sozialrechtlichen Angelegenheit. Die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit (z.B. für das Widerspruchsverfahren, Anträge u.a.) liegt zwischen 50€ bis 640€; die Mittelgebühr beträgt 345€.

Wer zahlt den Anwalt bei Sozialrecht?

Im Zivilrecht, aber z.B. auch im Sozialrecht gilt das Prinzip, dass der Gegner den Anwalt zahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt. Anders im Familien- oder im Arbeitsrecht: Dort bezahlt grundsätzlich jeder seinen Anwalt selbst – unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren.

Was macht ein Anwalt im Sozialrecht?

Was macht ein Rechtsanwalt für Sozialrecht? Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie in allen sozialrechtlichen Belangen unterstützen. Dazu gehören vornehmlich alle Problematiken, die mit Sozialleistungen und Hilfen von staatlichen Leistungsträgern zusammenhängen.

Wie viel kostet eine Beratung beim Anwalt?

Benötigst Du als Privatperson den Rat eines Rechtsanwalts oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten (§ 34 RVG).