Quizfrage: Wie nennt sich das, wenn Frauen einen Großteil der Steuern ihrer Männer zahlen? Na, wissen Sie es? Es nennt sich Ehe. Bei der Steuer hört bei den meisten deutschen Ehepaaren – nicht allen, aber doch sehr vielen – die finanzielle Gleichberechtigung auf. Das ist nicht meine Meinung. Das ist Realität. Show
Die Hans Böckler Stiftung hat diese Realität wissenschaftlich untersucht und ist 2020 zu diesem Fazit gekommen:
Hans Böckler Stiftung (Nr. 190, 2020) S.195 Die Hauptnachteile der Steuerklasse 3 und 5 sind: Verheiratete Frauen – oft in Teilzeit – zahlen zu hohe Steuern und erhalten zu niedrige Lohnersatzleistungen gemessen an ihrem eigenen, verdienten Brutto-Einkommen. Sie sind also doppelt gekniffen mit der Steuerklassenkombination 3 und 5, die in Deutschland die Mehrheit der verheirateten Paare gewählt hat. So verteilen sich die Steuerklassen 3 und 5 bei verheirateten Paaren. Die Diskriminierung durch die Steuerklassenwahl 5 ist dabei kein kürzlich erkannter Zusammenhang. In der Wissenschaft ist die finanzielle Benachteiligung von Ehefrauen längst intensiv erforscht. Die meisten Ehepaare in Deutschland wechseln dabei aktiv in die Steuerklasse 3 / 5, obwohl sie Frauen finanziell und emotional benachteiligt. Mit der Eheschließung erhalten Paare beide Steuerklasse 4. Der Wechsel in die Kombination 3 / 5 muss aktiv beim Finanzamt von beiden beantragt werden. Wer das veranlasst? Sehr oft raten Steuerberater dazu. Auch heute noch! Und der Rat wird nicht hinterfragt. Woher ich das weiß? Von Steuerberater’innen selbst. Sie haben mir vom Denken bei vielen, vor allem männlichen Berufskollegen erzählt. Und dass sich da wenig bewegt in den Köpfen. Aber auch Kommentare hier auf meinem Blog erzählen von dieser Praxis. Deshalb: . Zumindest, solange er Ihnen mit solchen Argumente kommt, dass die Steuerklassenwahl 3 und 5 doch die beste für sie beide sei. Hauptargument: Mit der Kombi 3 uns 5 ließen sich Steuern sparen. Und als Paar haben Sie monatlich mehr Geld zur Verfügung. Glauben Sie so etwas nicht unbesehen. Hinterfragen Sie es. Denn: Stimmt das überhaupt? Es heißt so oft: Der Wechsel in Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich! Oder es wird gefragt: Wann lohnt sich der Wechsel in Steuerklasse 3 und 5? Unterstellt wird dabei, man spare damit Steuern. Das aber ist falsch! Durch die Steuerklassenwahl 3 und 5 lässt sich kein Krümel Steuern sparen. Steuern lassen sich in der Ehe in erster Linie durch das Ehegattensplitting sparen. Und sonst durch alles das, was auch für alle anderen Steuerzahler’innen gilt: durch hohe Sonderausgaben, die Werbekostenpauschale, durch Kosten als außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen, energetische Sanierung des Hauses, Betreuungskosten, Fortbildungen … Die Steuerklassenkombination 3 und 5 wirkt sich auf das monatliche Netto-Einkommen aus. Aber nicht auf die Höher der insgesamt als Ehepaar zu zahlenden Steuern, die im Lohnsteuerjahresausgleich letzten Endes vom Finanzamt errechnet werden. Übers Jahr gesehen ist es egal, welche Steuerklasse ein Ehepaar wählt.
Was regeln eigentlich die Steuerklassen?Mit der Steuerklasse regelt das Finanzamt, wie viel Einkommenssteuern über das Jahr monatlich voraus zu zahlen sind. Die Steuerklasse regelt nicht die Höhe der Steuer. Sie regelt die unterjährige Verteilung. Mithilfe der Steuerklassen werden verschiedene Freibeträge gewährt. Für Singles, geschiedene oder verwitwete Menschen und Alleinerziehende gibt es jeweils nur eine Lohnsteuerklasse: Singles mit Kind(ern) werden dann in Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben – ob mit dem anderen Elternteil oder einem Freund, einer Freundin. Dann werden sie als nicht alleinerziehend vom Steuerrecht angesehen. Verheiratete Paare privilegiert der Staat. Sie dürfen beim Finanzamt aus 2 Steuerklassenkombinationen wählen. Steuerklassenwahl 3 und 5Bei der Kombi 3/5 wird die gemeinsame Steuerlast über das Jahr zeitlich gestreckt und zugunsten der Klasse 3 auf Klasse 5 verschoben. Deshalb müssen Ehepaare, die 3/5 wählen, am Jahresende auch eine Steuererklärung abgeben für den Lohnsteuerjahresausgleich. Genau deshalb heißt das so im Bürokratendeutsch: Lohnsteuerjahresausgleich. Denn am Ende des Jahres schmeißt das Finanzamt beide Einkommen in einen virtuellen Topf, zieht Frei-, Pauschbeträge und Sonderausgaben ab, teilt bei Zusammenveranlagung alles durch zwei und berechnet dann die endgültige Jahreslohnsteuer. Die über das Jahr gezahlten Steuern werden dagegen gerechnet. Wurde zu wenig unter dem Jahr überwiesen, verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung. Wurde zu viel überwiesen, erhalten wir eine Erstattung. Steuern „sparen“ können Ehepaare mit der Wahl der Steuerklasse also nicht. Egal, welche Steuerklassen-Kombination sie wählen. Entscheidend für die Steuer ist das gemeinsam erzielte Jahres-Einkommen. Womit Ehepaare Steuern sparen, ist das Ehegattensplitting. Die Wahl 3/5 hat sogar einen weiteren großen Nachteil: Oft wird eine Steuer-Nachzahlung fällig, weil unterjährig zu wenig Steuer an den Fiskus überwiesen wurde. Frauen überlassen in Steuerklasse 5 den eigenen Grundfreibetrag ihrem MannWarum in Steuerklasse 3 geringere Steuern anfallen und in Steuerklasse 5 höhere? Weil derjenige in Steuerklasse 5 einen Teil der Steuern für die Steuerklasse 3 übernimmt. Das wird erreicht durch das Umverteilen der Freibeträge. Der Staat gewährt jedem Erwerbstätigen einen Grundfreibetrag, der steuerfrei ist. 2022 beträgt dieser Grundfreibetrag 9.984 €. Ein Beispiel: In Steuerklasse 5 wird der Grundfreibetrag also nicht angesetzt. Er wird stattdessen dem Ehepartner zugeschlagen, der dadurch trotz seines höheren Gehaltes weniger Steuern zahlen muss. Er hat damit mehr Netto. Der Partner mit weniger Gehalt zahlt dagegen mehr Steuern und hat weniger Netto. Der Unterschied kann enorm sein, wie das Beispiel der Hans Böckler Stiftung zeigt – ein Vergleich der Kombination 3/5 und 4/4: In Steuerklasse 3 fällt somit die Lohnsteuer am niedrigsten und der Nettolohn am höchsten aus. Das entspricht einer Ungleichbehandlung der Einkommen der Eheleute. Diese fällt nur dann nicht ins Gewicht, wenn das verdiente Geld als gemeinsames Geld gemeinsam ausgegeben und gemeinsam investiert wird. Nach dem Motto: All-in, mit Gemeinschaftskonto und partnerschaftlichen Absprachen zur Geldverwendung. Das aber ist eher die Ausnahme als die Regel bei verheirateten Paaren. Bei Steuerklasse 4 stünden im Beispiel dem Partner mit dem geringeren Einkommen im Jahr fast 3.500 € mehr Netto-Lohn zur Verfügung. Das sind mehr als 10 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens. Steuerklasse 4 besteuert individuellSteuerberater empfehlen dennoch die Steuerklasse 4 meist nur Paaren mit gleich hohem Einkommen. Dabei hat die 4/4 gerade für Ehefrauen in Teilzeit so viele wichtige Vorteile. Beziehungsweise für die weniger Verdienenden in einer Ehe. Die Steuerklasse 4 ist für erwerbstätige, angestellte Ehefrauen grundsätzlich die richtige Wahl. (Fast) egal, wie unterschiedlich hoch die Einkommen der Eheleute sind. Bei Steuerklasse 4 erhält jeder seine eigenen Freibeträge und gibt damit nur Steuern gemäß des eigenen Einkommens ab. Vorteile der Steuerklasse 4:1. Abzüge: Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem eigenen Brutto-Einkommen, jeder erhält seinen Steuerfreibetrag. 2. Sicherheit: mit Steuerklasse 4 drohen keine Steuer-Nachzahlungen 3. Fairness: Einkommen sind partnerschaftlich gleichwertig 4. Gleichberechtigt: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Arbeitslosengeld fallen entsprechend des eigenen Einkommens aus 5. Psychologisch: Lohnunterschiede zwischen Eheleuten werden nicht zusätzlich verstärkt: Der viel verdient, zahlt wenig Steuern, der wenig verdient, zahlt viel Steuern. Das kann frustrierend wirken und Machtgefälle verfestigen. Die Steuerklasse 4 lässt sogar eine gewisse Optimierung zu – mit dem sogenannten Faktor. Das FaktorverfahrenBei der Steuerklasse 4 „mit Faktor“ berücksichtigen die Finanzämter bereits unterjährig das Ehegattensplitting. Dazu werden die Einkommen der Ehepartner addiert und die gemeinsame Steuerlast errechnet. Davon ausgehend wird jedem Partner „sein“ Steueranteil gemäß des Einkommens zugewiesen – über den Faktor, eine schlichte Ziffer. Den Faktor beantragen Sie beim Finanzamt. Frist ist der 30. November. Er gilt für 2 Jahre. „Faktorverfahren“ klingt kompliziert? Glücklicherweise müssen Sie hier nicht selbst rechnen. Das macht das Finanzamt. Einfach Formular ausfüllen und Vorteile einsacken. Hier können Sie sich das Formular für den Steuerklassenwechsel ansehen. Sogar das Bundesfinanzministerium schreibt dazu im Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2022:
Oder einfacher: Die Steuerklassenwahl 4/4 mit Faktor teilt die Steuerlast partnerschaftlich auf. Braucht es mehr Belege? Die Steuerklasse 4 ist auch der ultimative Tipp, wenn es um Steuernachzahlungen geht. Tipp zur Vermeidung der SteuernachzahlungDenn mit Steuerklasse 4/4 und dem Faktor zahlen Sie bereits unterjährig so viele Steuern, wie es ihrem Gesamteinkommen als Ehepaar entspricht inklusive der Berücksichtigung des Ehegattensplitting. Hm, geht fast nicht besser. Pro-Argument Steuerklasse 3: Elterngeld, Arbeitslosengeld, MutterschaftsgeldFür mich ist die Steuerklassenkombination 3 und 5 nur in einem Fall überlegenswert: Wenn ein Kinderwunsch besteht oder absehbar ist, dass einer der Eheleute den Job verliert und arbeitslos wird. Beispiel Teilzeit nach erstem Kind und Wunsch für ein weiteres Kind Würde diese Frau ein zweites Kind erwarten und erneut Elterngeld beantragen, würde sie ganz schön enttäuscht aus der Wäsche gucken. Denn das Elterngeld bei Kind 2 würde viel geringer ausfallen als bei Kind 1. Warum? Weil Lohnersatzleistungen wie:
vom Netto-Lohn aus berechnet werden und nicht vom Brutto-Lohn! Ihr Brutto-Lohn aber ist durch die Teilzeit schon niedrig und durch die Steuerklasse 5 erst recht. Denn: Vom Brutto-Einkommen werden erstmal die Steuern abgezogen – bei Steuerklasse 5 ein Teil der Steuern des Ehepartners, der Ehepartnerin mit –, und die Sozialabgaben wie Krankenkasse und Pflegeversicherung. Was dann noch vom Lohn übrig ist, ist die Rechengrundlage für die Lohnersatzleistungen. Brutto-Einkommen– Steuern– Sozialabgaben—————————-= Netto-Einkommen= Basis für Höhe von LohnersatzleistungenBei hohen Netto-Einkommen stößt dieses Pro-Argument für die Steuerklassenwahl 3/5 allerdings auch an seine Grenzen. Eltern, die Elterngeld beantragen, erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag von 300 € beziehungsweise 65 Prozent vom Netto-Einkommen, höchstens aber 1.800 € pro Monat. Rechnen Sie sich für Ihre Situation also aus, ob sich der Wechsel in die Steuerklasse 3 lohnt. Oder sich weiterhin die 4/4 (mit Faktor) auszahlt. Bei niedrigen Einkommen und Kinderwunsch oder drohender Arbeitslosigkeit könnte ein Wechsel der Frau oder des Partners mit drohendem Jobverlust in die Steuerklasse 3 ein höheres Elterngeld oder Arbeitslosengeld bedeuten. Wechseln zur Steuerklasse 4Wir können die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Den Wechsel beantragen wir Online oder via Elster-Portal, dem Online-Portal der Finanzämter. Zu den Formularen! Das Wichtigste: Keine Angst vor dem Steuer-Formular. Für den Wechsel zur Steuerklasse 4 brauchen Sie keine Steuerberater. Und Sie brauchen auch nicht die Zustimmung des Ehepartner, der Partnerin. Das können Sie allein beantragen. Freilich ist es natürlich das Beste, sich beim Geld ebenfalls als Team zu sehen und gemeinsam als Paar die Finanzen auf Augenhöhe zu regeln. Auch das mit der Steuerklassenwahl. Nur, wenn der Partner, die Partnerin nicht mitzieht und nicht Willens ist, Ihre Argumente, Wünsche und Bedürfnisse zu sehen und ernst zu nehmen, dann entscheidet die Eigenverantwortung. Schritt für Schritt zu mehr Netto durch die richtige Steuerklassenwahl:
Hier können Sie schon mal spicken, wie das Formular aussieht. Und wenn das Finanzamt eine Zustimmung doch einfordert?Das ist übrigens ein weit verbreitetes und oft im Internet zu lesendes Märchen. Selbst manche Finanzämter kennen den entsprechenden Paragrafen im Einkommenssteuergesetz ganz offensichtlich nicht. Eine Leserin meines Blogs erzählte mir genau das. Bei ihr forderte das Finanzamt, dass ihr (Noch)Ehemann das Formular zum Wechsel in die 4/4 unterschreiben müsse. Sie also ihre Steuerklassenwahl nicht selbst entscheiden dürfe. Nein, muss er nicht. Wenn Ihr Finanzamt Ihnen so etwas schreibt, zitieren Sie in Ihrer Antwort selbstbewusst das Einkommenssteuergesetz:
Außerdem steht es auf dem Wechselformular selbst drauf. Das sollte reichen. Wenn nicht, verlangen Sie den oder die Vorgesetzte und klären die Angelegenheit. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nicht vom Steuerberater und nicht vom Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie auch in meine Blogpost Liebling, ich nehm Steuerklasse 4 Wer sollte Steuerklasse 5 nehmen?Die Antwort kennen Sie nach dem Lesen dieses Artikels. Ich finde, nur im Ausnahmefall! Sie wollen Eltern werden und möglichst das Elterngeld bis zum Höchstbetrag erhalten. Dann ist zu überlegen, ob derjenige, der in Elternzeit gehen will, in die Steuerklasse 3 wechselt, um ein hohes Netto-Einkommen zu erzielen. Und der andere Ehepartner’in in Steuerklasse 5. Aber bitte nicht erst einen Monat vor der Geburt. Beachten Sie die Fristen. Ansonsten sehe ich keinen Vorteil in dieser Steuerklasse, gerade dann nicht, wenn Sie als verheiratete Frau und Mutter berufstätig sind. Glauben Sie also nicht blindlings Ihrem Steuerberater …… wenn er Ihnen vorschlägt, in die Steuerklasse 5 zu wechseln. Bitten Sie ihn darum, dass er genau vorrechnet, wer in dieser Steuerklassenkombination 3 und 5 welche Steuern zahlt, wie hoch die Steuerlast beim Lohnsteuerjahresausgleich als Ehepaar ist, und was das bei den Lohnersatzleistungen für Sie bedeutet. Und parallel dazu, wie die Variante der Steuerklasse 4 für beide mit Faktor aussehen würde. Dann erst können Sie mit Blick auf Ihre persönliche Situation, gemeinsam mit Ihrem Mann oder Ihrer Frau, abschätzen, welche finanziellen Konsequenzen die Steuerklassen für Sie hat. Hinsichtlich eigenem Geld, eigenen Ressourcen für den Vermögensaufbau, fairer Verteilung der Ausgaben. Und vor allem: Was ist, wenn Sie Elterngeld beantragen möchten oder ihr Job auf der Kippe steht. Oder was ist, wenn Sie in Steuerklasse 5 arbeitslos werden. Wo kommt dann der Differenzbetrag her zu dem Arbeitslosengeld, das Sie in Steuerklasse 4 erhalten würden? Hinterfragen Sie die Steuerklassenwahl. Das Argument, „damit lassen sich Steuern sparen“ ist wie in Untoter! Es ist ein Trugschluss, ein Irrtum, es ist falsch. Verstehen Sie mich bitte richtig: Verwalten Sie als Ehepaar Ihr Geld zusammen, mit einem Gemeinschaftskonto z. B. und es macht Ihnen nichts aus, dass Ihr Gehalt in Steuerklasse 5 unverhältnismäßig hoch besteuert wird und das Ihrer Partnerin, Ihres Partners unverhältnismäßig niedrig. Und es ist Ihnen auch bewusst, dass Sie bei Lohnersatzleistungen weniger Geld erhalten als es Ihrem Lohn entspricht — dann ist alles prima. Wenn dem aber nicht so ist, wissen Sie jetzt, woran es liegen könnte. Und Sie wissen, was Sie unternehmen könnten. Koalition plant Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5Dass die Kombination der Steuerklasse 3 und 5 gerade Frauen doppelt benachteiligt, ist auch in der Politik angekommen. Die Kritik am Ehegattensplitting ist alt. Der Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Gelben Koalition sieht vor, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Gleichzeitig will man das Faktorverfahren der Kombination 4/4 stärken. Wann die Regierung sich diese Reform aber vornimmt und umsetzt, ist unklar. Forschungsinstitute wie das DIW weisen darauf hin, im Zuge dieser Reform auch gleich das Ehegattensplitting zu erneuern. Dann könnte es ein großer Wurf werden. Hinweis: Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Steuerberatung dürfen in Deutschland nur Steuerberater’innen machen. Oder Lohnsteuerhilfevereine. Der Artikel dient der Information. Er stellt keine Beratung dar.
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