Kirchensteuer wenn nur ein partner in der kirche ist

Der Austritt aus der Kirche kann in Bayern jederzeit erfolgen und ist mit Ablauf des Austrittmonats gültig. Hier erfahren Sie, was für Ehepaare steuerlich beim Austritt aus der Kirche zu beachten ist.

Wie berechnet sich die Kirchensteuer für Ehepaare?

Im Einkommensteuerbescheid wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten zusammen ermittelt. Zur gleichen Zeit erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Diese wird dann in Bayern an das Kirchensteueramt weitergegeben.

Besonderheit bei glaubensverschiedenen Ehepartnern

Bei glaubensverschiedenen Ehepartnern – wenn beispielsweise ein Partner katholisch ist, der andere Partner aber aus der Kirche ausgetreten – bezahlt nur der kirchensteuerpflichtige Partner prozentual seine Kirchensteuer. Das Verhältnis der Einkünfte der Ehepartner wird vom Kirchensteueramt errechnet.

Sonderthema: Kirchgeld

Das Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen der besserverdienende Partner aus der Kirche ausgetreten und der Geringverdienende in der Glaubensgemeinschaft verbleibt. In diesem Fall werden möglicherweise Leistungen, wie z.B. Taufe oder Kommunion, in Anspruch genommen, obwohl nur ein Ehepartner die Kirchensteuer bezahlt. Allerdings blieb es den Kirchen selbst überlassen, zu entscheiden, ob dieses Kirchgeld erhoben wird, wobei es in Bayern nur von der evangelischen Kirche erhoben wurde. Seit 2018 erhebt nun auch die evangelische Kirche kein Kirchgeld mehr. Dieses Thema sollte in Ihrer Steuererklärung für 2018 beachtet werden.

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Stand:  Februar 2019


Margit Egg, Steuerberaterin

Unter dem Motto „Steuern – verständlich!“ biete ich in meiner Kanzlei umfassende steuerliche Beratung sowie individuelle Lösungen für Existenzgründer und Selbstständige. Neben der Finanzbuchführung stehe ich Ihnen mit Einzel-Coachings und Gründungsberatung zur Seite.

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EGMR zu negativer Religionsfreiheit: Kon­fes­si­ons­lose dürfen an Kir­chen­steuer betei­ligt werden

Kirchensteuer wenn nur ein partner in der kirche ist

© Berchtesgaden - Fotolia.com

Wer bei der Berechnung der Einkommensteuer gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt wird, muss unter Umständen Kirchensteuer zahlen, auch wenn er selbst konfessionslos ist. Der EGMR hält das für zulässig.

Konfessionslose können weiterhin über ihren Ehepartner an der Kirchensteuer beteiligt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat an der deutschen Regelung nichts auszusetzen (Beschwerde-Nr. 10138/11 u.a.).

Selbst, wer keiner Konfession angehört, zahlt in Deutschland unter Umständen indirekt Kirchensteuer. Davon betroffen sind etwa Menschen, die mit einem Kirchenmitglied verheiratet sind und die bei der Berechnung der Einkommensteuer gemeinsam mit ihrem Ehepartner veranlagt werden. Der EGMR urteilte nun in fünf solcher Fälle, die sich im Detail unterscheiden.

Die Beschwerdeführer machten geltend, dass eine Bemessung der Kirchensteuer auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens sie in ihrem Recht auf (negative) Religionsfreiheit aus Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletze. Sie beschwerten sich teils darüber, dass sie zur Zahlung des sog. "besonderen Kirchgeldes" für ihren Ehepartner herangezogen wurden, ohne selbst Mitglied einer Kirche zu sein, teils darüber, dass sie auf die finanzielle Unterstützung durch den Ehepartner angewiesen waren, um das Kirchgeld bezahlen zu können. Außerdem seien sie zur Zahlung einer unverhältnismäßig hohen Kirchensteuer verpflichtet worden, weil bei der Bemessung auch das Einkommen des Ehepartners zugrunde gelegt wurde.

Eingriff in negative Religionsfreiheit

Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) waren die Kläger bereits gescheitert. Auch der EGMR wies ihre Klagen gegen die Bundesrepublik nun ab. Zwar sei es ein Eingriff in die negative Religionsfreiheit, wenn das Finanzamt einen dem Beschwerdeführer zustehenden Steuererstattungsanspruch automatisch mit dem Anspruch der Kirche gegen seine evangelische Ehefrau auf Zahlung des besonderen Kirchgeldes verrechnet. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt.

Die Steuer habe nicht der Staat erhoben, sondern die Kirche. Soweit ein Ehepartner über eine gemeinsame Steuererklärung an der Kirchensteuer beteiligt werde, sei der Staat zwar involviert. Allerdings sei die gemeinsame Veranlagung, ebenso wie die Mitgliedschaft in der Kirche, eine freiwillige Entscheidung.

Rechtsanwältin Dr. Jacqueline Neumann, die einen der Beschwerdeführer vertritt, sieht nun die Politik am Zug. Der EGMR habe den Ball auf die nationale Ebene zurückgespielt - es sei jetzt Sache der säkularen Rechtspolitiker in den Ländern, sich für eine Neugestaltung des deutschen Kirchensteuersystems einzusetzen. "Das Vorgehen der Finanzbehörden stellt einen systematischen Rechtsbruch dar. Es gibt keine Rechtsordnung, in der es möglich ist, eine Forderung, die gegenüber A besteht, mit einem Guthaben, das B bei derselben Behörde hat, zu verrechnen", so die Anwältin gegenüber LTO.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Kirchensteuer wenn nur ein partner in der kirche ist

Was muss ich tun um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen?

Liegt Ihr Einkommen 2022 unter 10.347 Euro im Jahr bzw. rund 862 Euro im Monat, müssen Sie keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer zahlen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 20.694 Euro.

Welche Religion hat man wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?

Bin ich durch einen Kirchenaustritt konfessionslos? Rechtlich gesehen ja. Sofern Sie nicht eine andere Religion annehmen, zählen Sie prinzipiell zu den Konfessionslosen. Allerdings unterscheidet sich Ihr Status von dem eines Konfessionslosen, der noch nie einer Kirche angehört hat.

Wer muss in Deutschland Kirchensteuer bezahlen?

Kirchensteuer zahlen müssen in Deutschland wohnende Mitglieder einer evangelischen oder katholischen Kirche sowie Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinden, nicht jedoch Muslime oder Christlich-Orthodoxe. Kirchensteuer ist Landesrecht.