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Dieser Beitrag wird in Kürze aktualisiert. Solange möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einzelne Informationen in diesem Artikel veraltet sein könnten. Wer haftet für den Tod im KrankenhausGelegentlich haben ärztliche Fehler den Tod eines Menschen zur Folge. Der Tod eines Menschen ist immer ein hochemotionales Ereignis. Angehörige leiden oftmals über Monate und Jahre unter hinweg dem Verlust. Für die Betroffenen ist die Aufbereitung der Umstände des Ablebens, insbesondere in der unmittelbaren Zeit nach dem Tode des Familienangehörigen, emotional nur schwer zu bewältigen. Daher kann es für Familien, die regelmäßig auf ärztliche Hilfe angewiesen sind, hilfreich sein, sich frühzeitig mit Verantwortungsträgerschaften und Verfahrensabläufen auseinanderzusetzen. Verfahrensabläufe beim Tod eines PatientenFragen zur Haftung wenn Patient im Krankenhaus stirbtIst ein Patient eines nicht natürlichen Todes verstorben oder bleibt die Todesart ungeklärt, so wird – zumeist auf Initiative des Arztes bzw. Krankenhauses – die Polizei kontaktiert. Es folgt sodann regelmäßig die Einleitung eines Todesermittlungsverfahrens. In diesem Verfahren wird der Leichnam beschlagnahmt, zwecks Feststellung, ob der Tod des Patienten durch fremdes Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden ist. Entgegen der landläufigen Auffassung steht die Klärung der medizinischen Todesursache nicht im Vordergrund des Todesermittlungsverfahrens. So kann es in Arzthaftungsangelegenheiten mitunter erforderlich sein, ein rechtsmedizinisches Institut mit einer privat initiierten Obduktion des Leichnams und der Todeszeitbestimmung zu beauftragen. Die Kosten der privat in Auftrag gegebenen Obduktion (an sich) sind regelmäßig überschaubar. Allerdings verbleibt es zumeist nicht bei den bloßen Unkosten für die Obduktion. Eine nicht zu vernachlässigende Kostenposition stellt etwa der Transport zum rechtsmedizinischen Institut dar. Aus Kostengesichtspunkten sollte daher der Bestatter mit der Verbringung und Abholung des Verschiedenen betraut werden, anstatt auf den rechtsmedizinischen Transportdienst zurückzugreifen. Denn regelmäßig fallen die Gebühren des Bestatters deutlich günstiger aus. Ermittlungsakte und PatientenakteÜberdies wird ein mit der Sachverhaltsaufbereitung betrauter Rechtsanwalt frühzeitig Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte beantragen. Gelegentlich ergeben sich hierunter beachtenswerte Sachverhaltsaspekte. Noch bedeutender ist jedoch die Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Jedem Erbe oder nahen Angehörigen ist die Einsichtnahme in die Patientenakte des Verstorbenen auf Antrag zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht der Wille des Verstorbenen entgegensteht. Aus der Patientenakte lassen sich die Behandlungsumstände ersehen und einer rechtlichen Bewertung unterstellen. Wer haftet beim Tod eines PatientenIm Rahmen der Haftung unterscheidet man die vertragliche und die deliktische Haftung. Ansprüche können beim Ableben eines Patienten aus beiden Haftungsgrundlagen erwachsen. Werfen wir zunächst einen Blick auf die vertragliche Haftung für Schäden die beim stationären Krankenhausaufanthalt auftreten. Auch die Frage der vertraglichen Haftungsträgerschaft lässt sich über einen Blick in die Patientenakte beantworten.
Umfang der Haftung beim Tode des PatientenBei einem – auf einem Behandlungsfehler beruhenden – Ableben eines Patienten können den Erben oder Angehörigen Ansprüche auf rückständige Barunterhaltsschäden oder Betreuungsunterhaltsschäden zufallen. Diese gleichen die Ausfälle von Barbeträgen für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen und den Wegfall der Haushaltsführung durch den Verschiedenen aus, soweit diese bereits entstanden sind. Da die vom Verschiedenen geleisteten Barbeträge für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen und seine Haushaltsführungsaufgaben auch in der Zukunft entfallen, sind diese auch künftig vom Schädiger zu zahlen und zwar in Form einer Rente. Zugunsten des Ehegatten des Verblichenen sind ferner geminderte Witwen- bzw. Witwerrenten zu berücksichtigen. Schmerzensgeld kann sowohl für erlittene Schmerzen des Patienten, als auch für Beeinträchtigungen der Hinterbliebenen eingefordert werden. Daneben zählen die Kosten der Heilbehandlung und der Bestattung sowie die Rechtsanwaltskosten zu den geläufigsten erstattungsfähigen Positionen. Was tun wenn ein Patient stirbt?Rufen Sie einen Arzt
In den Stunden nach dem Todesfall sollten Sie einen Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, kontaktieren Sie den Hausarzt. Wenn Sie nicht wissen, wer der Hausarzt ist oder er nicht zu erreichen ist, rufen Sie bei der 112 an.
Was passiert mit der Seele wenn man verbrannt wird?Demnach würde die Seele den Körper also vor der Feuerbestattung verlassen, und keinen Schmerz empfinden. Ebenso wird in anderen Kulturen davon ausgegangen, dass die Seele ein einzigartiges Wesen ist, aber kein bestehender und greifbarer Teil unseres Körpers und Organismus wie andere Organe oder Körperteile.
Wen muss ich nach dem Tod informieren?Erste Formalie nach dem Tod eines Angehörigen ist die Benachrichtigung eines Arztes, der die Todesbescheinigung ausstellt. Parallel dazu sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt und ein Bestattungsinstitut verständigt werden. Das Standesamt muss spätestens nach 3 Werktagen informiert werden.
Was ist alles zu beachten wenn jemand stirbt?Das Wichtigste in Kürze. Nach einem Todesfall sollten die Angehörigen die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen: Testament, Versicherungen, Konten. Eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung musst Du am besten sofort über den Todesfall informieren.
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