Kann man aus der gesetzlichen krankenkasse geschmissen werden

In Deutschland herrscht seit 2009 Versicherungspflicht. Daher darf der Versicherer Privatversicherten grundsätzlich nicht kündigen. Für die folgenden Versicherungsarten ist eine ordentliche Kündigung durch das Versicherungsunternehmen daher ausgeschlossen. Unternehmen können dennoch außerordentlich kündigen.

  • Krankheitsvollversicherung
  • Pflegepflichtversicherung
  • Krankentagegeldversicherung (bei Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss)
  • Krankenhaustagegeldversicherung (wenn sie neben einer Krankheitsvollversicherung besteht)
  • sonstige Krankenzusatzversicherungen, die Alterungsrückstellungen bilden

Ordentliche Kündigung des Versicherungsschutzes

Bei den folgenden Versicherungsarten ist eine ordentliche Kündigung durch das Versicherungsunternehmen möglich, aber nur in den ersten drei Versicherungsjahren. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

  • Krankentagegeldversicherung (ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss)
  • Krankenhaustagegeldversicherung (wenn sie nicht neben einer Krankheitsvollversicherung besteht)

Einige Krankenzusatzversicherungen werden nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass keine Rückstellungen für die höhere Inanspruchnahme von Leistungen im Alter gebildet werden. So ist es beispielsweise bei Auslandsreisekrankenversicherungen oder auch manchen Zahnzusatzversicherungen. Bei diesen Versicherungen ist das Kündigungsrecht des Versicherers nicht gesetzlich ausgeschlossen. Trotzdem verzichten die Versicherer im Vertrag oft auf dieses Recht. Ob die Versicherung nach Art der Schadenversicherung kalkuliert ist, steht in den Versicherungsunterlagen.

Außerordentliche Kündigung, Anfechtung und Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Der Versicherer hat bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung wie Abrechnungsbetrug das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Darüber hinaus kann das Unternehmen den Versicherungsvertrag im Falle arglistiger Täuschung anfechten. Mit der Anfechtung gilt der Vertrag von Beginn an nichtig. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres erklärt werden, nachdem der Versicherer die Täuschung entdeckt hat.

Der Versicherer kann auch außerordentlich kündigen oder vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn Versicherte bei der Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht oder Erkrankungen verschwiegen haben. Liegt eine solche Anzeigepflichtverletzung vor, gilt: War die Fehlinformation vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die Versicherung vom Versicherungsvertrag zurücktreten und den Vertrag komplett rückabwickeln. Dies ist bei grober Fahrlässigkeit in den ersten fünf, bei Vorsatz in den ersten zehn Versicherungsjahren möglich. § 19 VVG

Wurde weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Voraussetzung für dieses Sonderkündigungsrecht ist, dass der Vertrag bei Kenntnis aller Informationen über den Versicherten nicht zustande gekommen wäre. In allen anderen Fällen bleibt der Vertrag bestehen. Es wird aber gegebenenfalls – auch rückwirkend – ein Risikozuschlag erhoben.

Versicherte sollten beim Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung offen, ehrlich und kooperativ sein. Soweit möglich, sollte erläutert werden, wie es zur Fehlinformation kam. Der Versicherer wird prüfen, ob er den Antrag auf Versicherung unter den tatsächlichen Voraussetzungen angenommen hätte – zu den aktuellen Bedingungen oder ggf. mit Berechnung eines Risikozuschlags. Sollte der Versicherer den Vertrag dennoch auflösen, sollten sich Betroffene schnellstmöglich bei einem anderen Versicherungsunternehmen um einen neuen Vertrag bemühen.

Wenn es darum geht, den Vertrag einer Versicherung zu kündigen, ist es meist der Versicherungsnehmer, der sich entschließt, den Anbieter zu wechseln. In vielen Sparten, wie bei der Kfz- oder bei anderen Sachversicherungen, kann das unter dem Aspekt der Leistungserhöhung und Beitragsersparnis durchaus sinnvoll sein. Bei einer privaten Krankenversicherung dagegen macht der Wechsel zu einem anderen Versicherer in den wenigsten Fällen Sinn – verliert der Kunde dann doch ganz oder teilweise die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen.

Selten denken Versicherungsnehmer darüber nach, dass ihr Versicherer ihnen ebenfalls die Kündigung des Vertrages aussprechen kann. Bei privaten Unfall- und Schadenverträgen dürfen Versicherer so handeln. Stellen sie bei ihren regelmäßigen Prüfungen fest, dass sich ein Vertrag, vielleicht aufgrund der Häufigkeit und/oder Höhe des Schadens/der Schäden nicht lohnt, können sie sich von diesem Risiko trennen.

Wann ist die Kündigung durch den Krankenversicherer nicht erlaubt?

Der Paragraph 206 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen. In Absatz 1 heißt es: „Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach Paragraph 193 Absatz 3, Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.“ Das betrifft sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die private.

Verträge zur Existenzsicherung:

Verträge zur Existenzsicherung jedoch – und dazu zählen neben Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auch die privaten Krankenversicherungen – darf die Versicherung nicht kündigen

Wann ist die Kündigung durch die PKV erlaubt?

Dennoch darf der Versicherer von einem Vertrag zurücktreten oder sogar eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Nämlich dann, wenn der Versicherte vor Abschluss des Vertrages bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht hat oder schwerwiegende Vertragsverletzungen wie das Fälschen von Abrechnungen vorliegen.

Falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung

Liegen Fehlinformationen zum Gesundheitszustand vor, müssen ein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Nur in dem Fall kann der Versicherer von seiner Vereinbarung mit dem Kunden zurücktreten und den Vertrag rückabwickeln. Bei Vorsatz gilt, dass das in den ersten zehn Versicherungsjahren und bei grober Fahrlässigkeit in den ersten fünf Jahren nachgewiesen werden muss.

Lagen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten vor, kann der Versicherer den Vertrag unter der Voraussetzung mit einem Monat kündigen, dass er bei Kenntnis aller Informationen den Kunden gar nicht versichert hätte. Anderenfalls kann der Vertrag bestehen bleiben, aber der Versicherungsnehmer muss unter Umständen rückwirkend einen Risikozuschlag zahlen.

Arglistige Täuschung:

Nichtig wird der gesamte Vertrag, wenn dem Versicherungsnehmer eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. Das Unternehmen hat dann das Recht, den Vertrag anzufechten und er wird damit nichtig. Nachdem eine Täuschung entdeckt wurde, muss der Versicherer die Anfechtung innerhalb eines Jahres erklären.

Wer kann im Streitfall mit der PKV vermitteln?

Sollte es Unstimmigkeiten darüber geben, ob eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt oder nicht, könnte der Versicherte die Angelegenheit zunächst mit dem Versicherer selbst regeln, eventuell bereits mit fachkundiger Unterstützung. Sollte das jedoch nicht funktionieren, kann er sich an eine Schlichtungsstelle, den Ombudsmann der PKV, wenden. Dieser kann klären ob eine Kündigung durch den Krankenversicherer rechtmäßig ist.

Kann man aus der gesetzlichen krankenkasse geschmissen werden

Wenn Beiträge nicht gezahlt werden, berechtigt das den Versicherer nicht zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages. Seit 2009 besteht die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Damit einhergehend wurde eine Kündigung des Versicherungsschutzes bei Beitragsschulden sowohl eines privaten Krankenversicherers als auch einer Krankenkasse unterbunden. Allerdings, und das betrifft sowohl die private als auch die gesetzliche Absicherung, können die Leistungen gekürzt werden. Lediglich eine Notversorgung ist dann noch gewährleistet.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Geschäftsführer KV-FUX

Dieser besondere Kündigungsschutz ist nur für die Vollversicherungen anzuwenden. Für Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen ist die Regelung nicht ganz so streng. Hier kann der Versicherer durchaus ordentlich kündigen. Allerdings nur in den ersten drei Versicherungsjahren.

Kann man aus der gesetzlichen Krankenkasse rausfliegen?

Mit anderen Worten: die versicherte Person kann zwar nicht mehr bei Beitragsrückständen aus der Krankenversicherung rausfliegen, aber ihr können die Leistungen verweigert werden. Und zwar solange, bis sämtliche rückständigen Beiträge gezahlt sind.

Wann fliegt man aus der Krankenkasse raus?

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.

Kann man von der Krankenkasse gekündigt werden?

Dennoch darf der Versicherer von einem Vertrag zurücktreten oder sogar eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Nämlich dann, wenn der Versicherte vor Abschluss des Vertrages bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht hat oder schwerwiegende Vertragsverletzungen wie das Fälschen von Abrechnungen vorliegen.

Was passiert wenn man aus der Krankenkasse fliegt?

Sie "fliegen" nicht aus der Versicherung raus. Generell ist es so, dass Sie wenn Sie Ihren Krankenkassenbeitrag für mehr als zwei Monate nicht mehr bezahlen können, Ihr Leistungsansprach erlischt. Das heißt Sie bekommen nur noch eine medizinische Versorgung im Notfall (Schwangerschaft, akute Schmerzen).