Kann man 2 mal das gleiche Kennzeichen haben?

Jetzt steht es fest: Ab 01.07.2012 können Autofahrer unter bestimmten Bedingungen mit nur einem Nummernschild – einem Wechselkennzeichen – wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie funktioniert das System genau?

Sie beantragen bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Wechselkennzeichen, das aus zwei Teilen besteht. Der kleinere Teil mit der Ziffer (enthält zudem das vollständige Autokennzeichen und den HU - Aufkleber) wird fest am Fahrzeug montiert. Der große, vorangestellte Kennzeichenteil (mit dem Zulassungsstempel) wird gewechselt.

Für wen ist das neue Kfz-Kennzeichen interessant?

Zunächst einmal für alle, die einen Pkw und zusätzlich ein Wohnmobil, einen Zweitwagen oder einen Oldtimer besitzen. Aber auch für Biker mit zwei Maschinen. Diese Fahrzeuge können so flexibler genutzt werden. Denn sie können beide stets angemeldet lassen und nutzen – auch außerhalb von Saisonkennzeichen.

Kann ich das neue Kennzeichen für mehrere Autos beantragen?

Nein, es kann nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Voraussetzung: Die Fahrzeuge gehören der gleichen Fahrzeugklasse an und das Kennzeichen muss für beide die gleiche Abmessung haben.

Welche Wechselkombinationen sind möglich?

Klasse M1 (Pkw bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz sowie Wohnmobile): Pkw -Pkw; Pkw – Wohnmobil; Pkw – Oldtimer; Wohnmobil – Wohnmobil; Oldtimer - Wohnmobil;

Klasse L (Krafträder): Motorrad – Motorrad, Motorrad Quad und Trike; Motorrad – Leichtkraftrad;

Klasse 01 (Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht): Anhänger – Anhänger.

Was geht nicht?

Nicht möglich ist, einen Pkw und ein Motorrad oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zuzulassen. Auch Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen gibt es nicht als Wechselkennzeichen.

Ändert sich beim TÜV etwas?

Nein, beide Fahrzeuge müssen natürlich stets eine gültige Hauptuntersuchung haben, wenn Sie damit fahren.

Darf das nicht benutzte Fahrzeug auf öffentlichen Straßen abgestellt werden?

Nur dann, wenn an diesem Fahrzeug das Wechselkennzeichen vollständig (gemeinsames Kennzeichenteil plus fahrzeugbezogenes Teil) angebracht ist.

Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich mit unvollständigen Wechselkennzeichen unterwegs bin?

Ja. Wird mit einem Bußgeld von 50 Euro plus einem Punkt geahndet. Stellen Sie Ihr Fahrzeug mit unvollständigem Kennzeichen auf der Straße ab, werden laut Bußgeldkatalog 40 Euro plus 1 Punkt fällig.

Gibt es steuerliche Vergünstigungen?

Sie sind vorerst nicht vorgesehen.

Spart ein solches Kennzeichen bei der Kfz-Versicherung?

Vermutlich, genau kann das aber bisher noch niemand sagen. Die Versicherer prüfen derzeit noch die verschiedenen Tarifmerkmale.

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Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)

Hat man zwei Autos, fährt aber immer nur mit einem, kann man sich ein Kennzeichen sparen und stattdessen auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Damit spart man zwar keine Kfz-Steuer, aber Versicherer berücksichtigen, dass immer nur eines der beiden Autos gefahren wird. Interessant ist diese Option für alle, die ein Wohnmobil, ein Cabrio für die Sommermonate oder vielleicht einen Oldtimer besitzen.

Viele Familien kommen heutzutage nicht ohne Zweitfahrzeug aus. Sei es ein zweiter Pkw, damit alle Familienmitglieder mobil sein können oder ein zusätzliches Motorrad oder Quad, um in der Freizeit auszuspannen: Mehrere Kraftfahrzeuge pro Haushalt sind in vielen Gegenden Usus. Das bedeutet für die Betroffenen aber doppelte Kosten und ein erhöhter Aufwand. Versicherung, Zulassung, Steuer… alles muss zweimal beantragt und bezahlt werden – oder etwa nicht?

Seit Juli 2012 gibt es in Deutschland das sogenannte Wechselkennzeichen, oder Wechselnummernschild. Dieses ist für zwei Fahrzeuge gültig und verspricht so, eine praktische Alternative zur Einzelzulassung zu ermöglichen.

Folgender Artikel erläutert Ihnen, was beim Wechselkennzeichen an Kosten auf Sie zukommt, welche steuerlichen Anpassungen möglich sind und was die Versicherung vom Wechselkennzeichen hält.

FAQ: Wechselkennzeichen

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen ist für zwei Fahrzeuge gültig, sodass dass diese nicht einzeln zugelassen werden müssen. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.

Welche Fahrzeuge erhalten ein Wechselkennzeichen?

Nur Fahrzeuge der Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem wechselnden Kennzeichen ausgestattet werden

Welche Nachteile hat ein Wechselkennzeichen?

Beide Fahrzeuge dürfen nicht parallel geführt werden. Ein Fahrzeug mit Teilkennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Mehr zu den Bedingungen erfahren Sie hier.

Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden.Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden.

Wechselkennzeichen hinten

Wieso wurde das Wechsel-Kfz-Kennzeichen eingeführt?

Ursprünglich stand der Gedanke im Vordergrund, elektrische Kraftfahrzeuge durch die Einführung des Kennzeichens zu fördern. Der gemeine Autofahrer würde, so die Hoffnung der Gesetzgeber, eher über den Kauf eines kostensparenden und umweltschonenden Elektrofahrzeugs für kurze Fahrtstrecken nachdenken, wenn er für beide Autos nur ein Kennzeichen bräuchte.

Zudem sollte die Autoindustrie angekurbelt werden, in dem so mehr Autokäufe zustande kämen. Allerdings scheint die Rechnung bisher nicht aufzugehen, da sich die Vorteile des Wechselkennzeichens nur in ganz bestimmten Fällen bezahlt machen.

Welche Fahrzeuge bekommen ein Wechselnummernschild?

Grundsätzlich klingt es sehr verlockend, all seine Fahrzeuge mit einem einzigen Nummernschild zu führen. Doch die Gesetzgebung sieht Beschränkungen für die Zulassung vor. Zum einen ist das Wechselkennzeichen nicht unbegrenzt gültig: Es gilt lediglich für zwei Kfz.

Und zum anderen nicht für irgendwelche Kfz! Nur Fahrzeuge aus bestimmten Fahrzeugklassen bekommen ein wechselbares Nummernschild. Seit 1970 sind Fahrzeuggruppen bzw. –klassen von der Europäischen Gemeinschaft (EG) europaweit einheitlich festgelegt. Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden. Diese Fahrzeugklassen sind wie folgt definiert:

  • L: Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (bis zu 550 kg Leergewicht).
  • M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Neben Autos gehören also auch Wohnmobile in diese Klasse.
  • O1: Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 7,5 t nicht überschreitet.

Haben Sie zwei Kraftfahrzeuge aus zwei verschiedenen oben genannten Klassen gibt es eine schlechte Nachricht: Eine weitere Begrenzung bestimmt, dass sich nur Fahrzeuge derselben Klasse ein Kennzeichen teilen dürfen.

Diese Regelung kann also für zwei Motorräder oder zwei Kraftfahranhänger oder ein Pkw und in Kombination mit einem Wohnmobil angewandt werden. Besitzen Sie aber ein Auto und ein Motorrad, ist das Wechselkennzeichen keine Option für Sie.

Wechselkennzeichen für Motorrad und Auto: So sehen sie aus

Wechselkennzeichen gibt es auch fürs Motorrad.Wechselkennzeichen gibt es auch fürs Motorrad.

Da jedes Fahrzeug nach wie vor einzeln zur Hauptuntersuchung muss, ist das Nummernschild zweigeteilt. Ein großer mobiler Teil enthält das Landeswappen und alle Zeichen bis auf das letzte. Oberhalb der Landesplakette definiert ein „W“ das Nummernschild als Wechselkennzeichen.

An den Fahrzeugen ist zudem noch ein fester Teil angebracht. Dieser enthält die letzte Ziffer des Kennzeichens sowie die Prüfplakette der HU. Obwohl von einem Kennzeichen für zwei Fahrzeuge gesprochen wird, ist die Ziffer auf dem festen Teil des Schildes für beide Kfz unterschiedlich.

Besitzen Sie einen Oldtimer, ist der Zusatz H ebenfalls an letzter Stelle auf dem festen Element des Nummernschildes notiert.

Als Beispiel: Sie besitzen zwei Autos, die Sie mit Wechselschild zulassen wollen. Auf demWechselelement stehen beispielsweise die Zeichen HH AB 123. Auf dem fest angebrachten Schild des ersten Autos steht eine 4, auf dem des zweiten eine 5. Auf der Zulassungsstelle sind also zwei Autos registriert, eines mit dem Kennzeichen HH AB 1234, ein zweites mit der Kennzeichnung HH AB 1235. Das Wechselkennzeichen fürs Motorrad funktioniert auf die gleiche Weise.

Besitzen Sie einen Oldtimer, ist der Zusatz H ebenfalls an letzter Stelle auf dem festen Element des Nummernschildes notiert.

Kennzeichen wechsle dich: Diese Bedingungen gelten

Die Entscheidung, zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen anzumelden, will wohl überlegt sein: Wenn bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind, können sich einige Nachteile entwickeln.

Die vielleicht wichtigste Einschränkung zuerst: Beide Fahrzeuge können nicht parallel gefahren werden. Auf deutschen Straßen darf sich nur ein Kfz mit kompletter Identifizierung bewegen.

Des Weiteren ist die komplette Straßenbenutzung für das Fahrzeug, welches nur über ein Teilkennzeichen verfügt, verboten. Das bedeutet, dass Sie es auch nicht auf der Straße parken dürfen. Dies stellt für Besitzer, die über keine eigene Garage oder Abstellmöglichkeit verfügen, einen großen Nachteil dar: Sie müssen einen Platz auf einem Privatgrundstück anmieten.

Es drohen sonst Strafen laut Bußgeldkatalog 2022: Fahren Sie mit unvollständigen Kennzeichen, gibt es ein Bußgeld von 50 Euro. Parkt das Kraftfahrzeug ohne das komplette Wechselkennzeichen beträgt das Bußgeld 40 Euro.

Das Wechselkennzeichen: Versicherung und Steuer

Anhänger können seit 2012 auch ein Wechselnummernschild bekommen.Anhänger können seit 2012 auch ein Wechselnummernschild bekommen.

Viele Autofahrer haben das Wechselkennzeichen aus Österreich vor Augen, wenn sie über ein solches nachdenken. Die Regelung bei unseren Nachbarn bietet in der Tat einige entscheidende Vorteile. Zum einen dürfen dort bis zu drei Fahrzeuge einer selben Klasse mit demselben Nummernschild registriert sein. Zum anderen macht sich das Wechselnummernschild bei den Steuerabgaben bemerkbar. Lediglich das teuerste der zwei oder drei Fahrzeuge wird besteuert. So können Österreicher eine beachtliche Summe jährlich sparen. Der ADAC setzte sich dafür ein, dieses Modell zu übernehmen.

Hierzulande greift diese Regelung allerdings nicht. Zwar hatte der Gesetzgeber das Österreichische Modell wohl vor Augen, als er die Regelung für Deutschland entwarf – doch die steuerlichen Vorteile wurden abgelehnt. Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hätte eine Übernahme dieses Vorbilds zu massiven Verminderungen der Steuereinnahmen geführt. Er legte deshalb ein entschiedenes Veto gegen die Steuervergünstigungen ein.

Sie sparen also mit dem Wechselkennzeichen keine Steuer. Für beide Fahrzeuge muss entgegen der damaligen Empfehlung des ADAC jeweils der volle Satz bezahlt werden.

So reagieren Versicherungen auf das besondere Nummernschild

Bei Versicherungen können Sie durch das Wechselkennzeichen unter Umständen einige Euro im Jahr einsparen. Da sich von beiden Kfz jeweils nur eines auf der Straße und im Straßenverkehr unterwegs sein darf, vermindert sich das Risiko der Versicherungen. Dieses wäre deutlich höher, wenn beide Autos beispielsweise einzeln angemeldet wären. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer einen Rabatt für Besitzer eines Wechselkennzeichens an.

Obwohl sich das Risiko des Versicherers durch das Doppelkennzeichen faktisch halbiert (von zwei versicherten Fahrzeugen ist zu jedem gegebenen Zeitpunkt höchstens eines in Benutzung), liegen die Ermäßigungen deutlich unter 50 Prozent. Meist werden Rabatte zwischen 10 und 25 Prozent angeboten.

Auch die verringerte Fahrleistung pro Fahrzeug wird von manchen Versicherungen berücksichtigt. Die Angebote der Versicherer in Deutschland variieren stark – es lohnt sich, verschiedene Kostenvorschläge anzufordern, bevor Sie sich entscheiden.

Versicherungen haben jedoch ebenfalls einen etwas erhöhten Bearbeitungsaufwand durch die Wechselkennzeichen.

So werden Sie zum Wechselkennzeichenhalter

Ein Wechselkennzeichen ist nicht immer sinnvoll.Ein Wechselkennzeichen ist nicht immer sinnvoll.

Wenn Sie Ihre Kfz mit einem Wechselkennzeichen anmelden wollen, müssen Sie folgende Schritte befolgen, damit die Zulassung reibungslos verläuft.

Als erstes benötigen beide Fahrzeuge eine gültige Versicherung. Diese wird durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) nachgewiesen. Jedes Fahrzeug braucht eine eigene Nummer.

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, können Sie sich online ein Wunschkennzeichen reservieren. Dies ist beim Wechselkennzeichen sehr beliebt, da sich Fahrzeughalter so zwei fortlaufende Nummern sichern können. Dieser Schritt ist aber nicht zwingend: Ihnen wird auf dem Landratsamt ein Kennzeichen zugewiesen, wenn Sie keines reserviert haben.

Zur korrekten Anmeldung legen Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vor:

  • Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für beide Kfz
  • Den Fahrzugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) für beide Kfz
  • Die Kennzeichen beider Kfz
  • Die Nachweise zur HU und Abgasuntersuchung beider Kfz
  • Ihren Personalausweis oder Pass
  • Die eVB-Nummern beider Kfz

Haben Sie das Wechselkennzeichen angemeldet, müssen Sie umgehend die entsprechenden Schilder besorgen. Sie bekommen dabei pro Kennzeichen drei einzelne Schilder ausgehändigt: den mobilen Teil des Schilds und die beiden festen Elemente. Befestigen Sie den mobilen Teil immer an das Fahrzeug, das Sie gerade benutzen möchten.

Das Kfz-Wechselkennzeichen in Deutschland: Für Pkw-Fahrer möglich, aber sinnlos?

Welche Vorteile bringt nun das doppelt benutzbare Kennzeichen fürs Auto? Zwar gibt es keine genauen Zahlen für Deutschland, doch die Möglichkeit, ein Wechselkennzeichen zu beantragen, wird sehr wenig genutzt. Der Staat rechnete mit circa 54.000 Kunden pro Jahr, doch die Nachfrage blieb weit hinter den Erwartungen zurück. So wurden in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 lediglich 2.115 Wechselkennzeichen ausgegeben.

In der Tat verfügt das sogenannte Pärchenkennzeichen über kaum nutzbare Pluspunkte für viele Auto- oder Motorradbesitzer.

Insbesondere die Regelung das Parken betreffend, wird von vielen Motorrad- und Autofahrern als unfair empfunden. Immerhin zahlen sie für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Dieser berechtigt normalerweise das Abstellen des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße.

Das auswechselbare Nummernschild wird oft als Alternative zum Saisonkennzeichen vorgeschlagen. Dies ist aber auch nur in sehr bestimmten Situationen sinnvoll. Viele Fahrer nutzen ein Saisonkennzeichen für ein Motorrad. Das bedeutet, dass sie im Winter mit dem Pkw fahren und im Sommer das Kraftrad zusätzlich anmelden. Da das Wechselkennzeichen ob nicht klassenübergreifend vergeben wird, ist es für diese Fahrer nicht relevant.

Haben Sie einen Oldtimer, könnte das Wechselkennzeichen interessant sein: Diese verfügen in der Regel über eine Garage, in welcher der Wagen geschützt stehen kann. Darin kann also dasjenige Fahrzeug stehen, dessen Nummernschild nicht komplett ist. Hinzu kommt, dass Oldtimer oft nur in den Sommermonaten und bei guten Wetterbedingungen bewegt werden. Sie sind meist zusätzlich zur „normalen Fahrflotte“ angeschafft worden und werden deshalb selten parallel genutzt.

Hänger, Motorräder und Wohnmobile: Lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Ob sich das Wechselkennzeichen lohnt, sollten Sie gut abwägen.Ob sich das Wechselkennzeichen lohnt, sollten Sie gut abwägen.

Es wird deutlich, dass das auswechselbare Nummernschild eher in Sonderfällen nützlich sein könnte.

Besitzen Sie zum Beispiel ein Auto und ein Wohnmobil sowie eine Parkmöglichkeit auf Ihrem privaten Gelände, kann das Wechselzeichen eine gute Alternative bieten. Denn das Auto bleibt in diesem Fall sowieso stehen, wenn Sie mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren.

Hier müssen die Vorteile und Nachteile gegenüber dem Saisonkennzeichen abgewogen werden. Letzteres ist sowohl in der Steuer als auch in der Versicherung günstiger. Allerdings beschränkt es die Nutzung eines der Fahrzeuge auf einen festgelegten Zeitraum. Spontane Urlaube sind mit dem Wechselkennzeichen aber möglich.

Auch, wenn Sie mehrere Hänger unter 750 kg, aber nur ein Zugfahrzeug besitzen, ist das Doppelkennzeichen lohnenswert. Dann ist es nämlich ausgeschlossen, dass Sie beide Fahrzeuganhänger zeitgleich benutzen.

Doch auch in diesen Fällen ist ein Wechselnummernschild nicht immer ratsam. Denn auch dann muss ein Platz für das Fahrzeug, das nicht benutzt wird, vorhanden sein. Sie können Ihr Wohnmobil oder Ihren Hänger nämlich nicht mehr auf der Straße stehen lassen. Müssen Sie allein deshalb einen Parkplatz auf einem Privatgrundstück mieten, kehrt sich der Vorteil des Kennzeichens schnell in das Umgekehrte.

Ob sich das Doppelkennzeichen lohnt, hängt also allein an der Versicherung, die Sie wählen und an den Konditionen, die sie für diesen Sonderfall bietet. Darin liegt der einzige finanzielle Vorteil des besonderen Kennzeichens.

Durch die Vergünstigungen der Versicherungen kann sich das Wechselkennzeichen für große Unternehmer lohnen, die über eine größere Flotte verfügen. Bedingung ist hier allerdings ebenfalls, dass die Fahrzeuge nicht zeitgleich benötigt werden – ein seltener Umstand, verlangt er doch vom Besitzer doppelt so viele Kfz wie notwendig.

Auch der ADAC stellt fest, dass die Bestimmung – oft auch “kleine Wechselzeichenlösung” genannt – seine Wirkung nicht erreichen konnte. Die große Anzahl an Bestimmungen und vor allem die Abweichung vom Österreichischen Modell in Bezug auf die steuerlichen Vergünstigungen schlagen negativ zu Buche. Dabei entstanden bei der Einführung der Regelung Kosten von mindestens 20 Millionen Euro.

Wie viele Kennzeichen Möglichkeiten?

Gruppe d (früher: IIIa): 1 Buchstabe, 4 Ziffern, also A 1000 bis Z 9999 → 26 × 9000 = 234.000 Möglichkeiten. Gruppe e (früher: IIIb): 2 Buchstaben, 4 Ziffern, also AA 1000 bis ZZ 9999 → 26 × 26 × 9000 = 6.084.000 Möglichkeiten.

Kann man das alte Kennzeichen behalten?

Kfz-Kennzeichen bei Fahrzeugwechsel behalten Auch bei einem Wechsel des Fahrzeugs (ohne Umzug) können Sie die bisherigen Kfz-Kennzeichen weiterhin verwenden. Das erfordert sowohl die Abmeldung des alten Autos als auch die Anmeldung des neuen.

Warum dürfen Kennzeichen nicht mit 0 anfangen?

Die so genannten 0-Kennzeichen sind hohen Diplomaten eines Staates vorbehalten. In der Regel sind das alle Mitglieder eines Diplomatischen Korps, also die von der Regierung eines Landes berufenen Missionschefs.

Kann ich 2 Autos auf mich anmelden?

Zwei Fahrzeuge können auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden. Beide Fahrzeuge müssen aber derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das bedeutet: Ein Auto kann sich nicht mit einem Anhänger ein Wechselkennzeichen teilen, weil sie nicht derselben Klasse angehören.