0 % Gelesen 0 % Gelesen Mai 30, 2021 | 3 Min Lesezeit Show
Home » Der Vermietet.de Blog » Erbengemeinschaft will ein Haus verkaufen, aber einer will nicht? Das kannst Du tun! Erbengemeinschaft will ein Haus verkaufen, aber einer will nicht? Das kannst Du tun!Grundsätzlich ist es ein Problem, wenn die Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen möchte, einer aber nicht will. Denn nach § 2040 Bürgerliches Gesetzbuch muss der Verkauf gemeinschaftlich beschlossen werden. Wir von Vermietet.de zeigen Dir in diesem Artikel, wie Du vorgehen kannst, wenn einer aus der Erbengemeinschaft den Hausverkauf verhindern möchte. Grundsätzlich ist es ein Problem, wenn die Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen möchte, einer aber nicht will. Denn nach § 2040 Bürgerliches Gesetzbuch muss der Verkauf gemeinschaftlich beschlossen werden. Wir von Vermietet.de zeigen Dir in diesem Artikel, wie Du vorgehen kannst, wenn einer aus der Erbengemeinschaft den Hausverkauf verhindern möchte. Plant die Erbengemeinschaft einen Hausverkauf in Einigkeit, wird der Erlös entsprechend der Erbanteile unter den Erben verteilt. Wenn die Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen möchte, einer der Erben das aber nicht will, ist die Situation schwieriger. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt für diesen Fall verschiedene Optionen vor, wenn der Verkauf nach § 2040 BGB nicht einvernehmlich geregelt werden kann. Erbanteil verkaufenFest steht, dass niemand der Erbengemeinschaft den Hausverkauf ohne Zustimmung der übrigen Erben veranlassen kann. Jeder Erbe hat nach § 2033 BGB das Recht, über seinen Anteil am Erbe selbst zu verfügen. Damit ist auch ausgeschlossen, dass ein Erbe das gesamte Grundstück verkaufen kann. Sehr wohl darf er aber seinen Erbanteil verkaufen, entweder an einen Dritten oder an einen Miterben. Findet sich ein Käufer für den Erbanteil, wird dieser als neuer Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Teilungsversteigerung auf AntragEine weitere Option ist die Teilungsversteigerung, wenn eine Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen möchte, aber einer nicht will. Dabei wird das gesamte Haus versteigert und der Erlös aufgeteilt. Hierzu muss ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Die übrigen Erben können den Antrag des Miterben nicht verhindern, dafür aber bei der Versteigerung mitbieten. Antragsberechtigt ist jeder Miterbe, unabhängig von der Größe seines Erbanteils. Nach einer Wertschätzung wird die Immobilie öffentlich zwangsversteigert. Das bedeutet, dass nicht nur Miterben, sondern auch Dritte mitbieten dürfen. Hinweis: Wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkaufen möchte, einer aber nicht will, kläre unbedingt im Vorfeld, ob derjenige Erbe die Immobilie selbst nutzen möchte und einen Verkauf aus diesem Grund ablehnt. Bedenke, dass der Erlös bei einer Teilungsversteigerung in der Regel deutlich niedriger ist als der Erbanteil, den Du bei einer einvernehmlichen Übernahme der Immobilie durch einen Miterben erhältst. Daher empfehlen wir diese Lösung nur, wenn die Erben hohe finanzielle Mittel haben, um die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten vorzustrecken. Zudem solltest Du hier ausreichend Zeit für den gesamten Prozess einplanen und einen auf Teilversteigerungen spezialisierten Anwalt beauftragen. Hausverkauf: Steuern können anfallenUnter Umständen fallen Erbschaftssteuern beim Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft an, wenn der persönliche Freibetrag eines Erben überschritten ist. Auch werden Steuern erhoben, insofern der Verkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist erfolgt.
AutoreninfoAls Content Managerin unterstützt Andrea das Team von Vermietet.de. Sie schreibt Fachtexte rund um die Immobilienbranche und betreut sämtliche redaktionelle Themen im Unternehmen. Aktuell kreiert sie Inhalte zu den neuesten Änderungen und Nachrichten für das Vermietet.de-Magazin. Am häufigsten gelesenEntdecke unsere beliebtesten Artikel rund um das Thema Immobilien. 17.11.20226 Min Lesezeit Ob beim Wechsel des Mieters oder beim Erstbezug, es liegt im Interesse des Vermieters, als auch des Mieters, jede Wohnungsübergabe professionell zu gestalten. Wir geben Ihnen sechs Tipps, worauf Sie als Vermieter achten müssen. Mehr lesen 15.11.20225 Min Lesezeit Eine Steuererklärung ist für viele Vermieter ein Brief mit sieben Siegeln. Als Vermieter solltest Du die Anlage V kennen – und wissen,
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Wann kann ein geerbtes Haus verkauft werden?Sie verkaufen die Immobilie frühestens zehn Jahre, nachdem der Erblasser sie erworben hat. Sie oder der Erblasser haben das Haus in mindestens zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Jahr des Verkaufs bewohnt.
Kann man ein geerbtes Haus sofort verkaufen?Sie können Ihr geerbtes Haus verkaufen, sobald Sie den Erbschein beantragt und Einsicht in das Grundbuch genommen haben. Bei einer Erbengemeinschaft ist zusätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich, damit Sie ein geerbtes Haus verkaufen können.
Wie lange muss ich eine geerbte Immobilie halten?Bei geerbten Immobilien und Grundbesitz ist Spekulationssteuer fällig, wenn weniger als 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Übersteigt der Gewinn die Freigrenze von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte, so unterliegt der Erlös in vollem Umfang der Steuerpflicht.
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