Wie schnell darf man auf der Autobahn in der Schweiz fahren?

Der Sinn von flächendeckend vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten wird von denjenigen, die einen rasanten Fahrstil bevorzugen, oft angezweifelt. Doch mit Tempolimit sind die absoluten Unfallzahlen vor allem auf Autobahnen niedriger und die Unfälle insgesamt weniger schwer. Daher sind die überall in der Schweiz geltenden Höchstgeschwindigkeiten durchaus sinnvoll.

Welches Tempo ist auf eidgenössischen Strassen erlaubt?

Das Tempolimit auf Autobahnen hat in der Schweiz eine lange Tradition. Bereits in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde probeweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eingeführt. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich auf den Autobahnen aber nicht durchsetzen können und wurde daher auf 120 km/h erhöht.

Nach rund zehn Jahren wurde dieses Limit dann gegen die heute noch gültige Beschränkung von 120 km/h auf Autobahnen ersetzt. Doch nicht nur auf den Autobahnen, sondern auch auf allen anderen Strassen des Landes gelten Vorschriften zu den Höchstgeschwindigkeiten.
Diese generellen Begrenzungen können streckenweise durch zusätzliche Regelungen noch weiter herabgesetzt werden. Zum Beispiel dann, wenn Baustellen oder Schulen am Strassenrand ein geringeres Tempo erfordern. Auf Autobahnen ist eine Absenkung bis auf 60 km/h möglich.

Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten wird ständig überwacht. Dazu gibt es zum Beispiel ortsfeste Messeinrichtungen, die auf Autobahnen oft in der Mitte installiert sind und von dort in beide Richtungen blitzen können. Ausserdem gibt es mobile Geschwindigkeitskontrollen, die an wechselnden Stellen stattfinden und mit Hilfe von Laser- oder Radargeräten durchgeführt werden.

Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz auf Autobahnen

Auf allen Autobahnen der Schweiz darf die Geschwindigkeit von 120 km/h nicht überschritten werden. Diese Beschränkung gilt für Personenwagen, Wohnmobile und Motorräder. Busse und die meisten Pkw mit Anhänger dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren.
Die zulässige Geschwindigkeit für ein Auto mit Anhänger hängt auf Autobahnen tatsächlich vom Anhänger ab. Ist der Anhänger technisch nicht für eine Geschwindigkeit von 100 km/h freigegeben, sinkt die erlaubte Geschwindigkeit für das Gespann auf 80 km/h. Für Lkw gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h - mit und ohne Anhänger.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bis zu einer gewissen Grenze mit Geldbussen bestraft. Die Höhe richtet sich nach der Differenz zwischen der erlaubten und der festgestellten Geschwindigkeit.

  • Differenz zwischen 1 und 5 km/h: 20,00 CHF

  • Differenz zwischen 6 und 10 km/h: 60,00 CHF

  • Differenz zwischen 11 und 15 km/h: 120,00 CHF

  • Differenz zwischen 16 und 20 km/h: 180,00 CHF

  • Differenz zwischen 21 und 25 km/h: 260,00 CHF

Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz ausserorts

Auf Autostrassen ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw, Wohnmobile und Motorräder vorgeschrieben. Für alle anderen gelten 80 km/h als verbindlich. Autostrassen sind Nationalstrassen, die ausschliesslich Motorfahrzeugen vorbehalten sind.
Abseits von Autostrassen gilt ausserorts ein generelles Limit von 80 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Überschreitungen werden mit den folgenden Geldbussen geahndet:

  • Differenz zwischen 1 und 5 km/h: 40,00 CHF

  • Differenz zwischen 6 und 10 km/h: 100,00 CHF

  • Differenz zwischen 11 und 15 km/h: 160,00 CHF

  • Differenz zwischen 16 und 20 km/h: 240,00 CHF

Für die Höhe der Geldbussen ist unerheblich, ob die Höchstgeschwindigkeiten auf Autostrassen überschritten wurden oder nicht.

Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz in Ortschaften

Innerorts liegt die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung bei 50 km/h. Sie gilt fahrzeugunabhängig. Dazu kommen Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, in denen maximal 20 km/h erlaubt sind. Die Geldbussen für eine Überschreitung staffeln sich wie folgt:

  • Differenz zwischen 1 und 5 km/h: 40,00 CHF

  • Differenz zwischen 6 und 10 km/h: 120,00 CHF

  • Differenz zwischen 11 und 15 km/h: 250,00 CHF

Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Jede Überschreitung, die oberhalb der genannten Rahmen liegt, wird in der Schweiz nicht mit einer einfachen Geldbusse sanktioniert. In Fällen schwerer Geschwindigkeitsübertretungen erwartet den Fahrer eine Anzeige, die anschliessend zu einem Strafverfahren führt.
Eine Folge davon ist immer ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens einmonatiger Dauer. Dazu kommt eine Geldstrafe. Strafen für Übertretungen können ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf Autobahnen in das Strafregister eingetragen werden. Die Verfehlungen bleiben für bestimmte Fristen dort ersichtlich.

Wer in dieser Zeit einmal einen Privatauszug benötigen sollte, weil er sich z. B. um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz bewirbt, kann sich darauf verlassen, dass die eingetragenen Strafen dort auch aufgeführt sein werden. Geschwindigkeitsdelikte in der genannten Grössenordnung gehören ausdrücklich zu den Verfehlungen, die sogar in einem Privatauszug aus dem Strafregister aufgeführt werden.

Im Wiederholungsfall sprechen die Gerichte in der Regel längere Fahrverbote und höhere Geldstrafen aus. Wer innerhalb von fünf Jahren zweimal wegen schwerer Verkehrsdelikte verurteilt wurde, muss seinen Führerausweis für mindestens ein Jahr abgeben. Freiheitsstrafen sind ausserdem möglich.

Notorische Raser haben aber noch deutlich härtere Konsequenzen zu befürchten. In solchen Fällen kann der Führerausweis sofort für unbestimmte Zeit entzogen werden. In dieser Zeit erfolgt eine verkehrspsychologische Überprüfung, ob derjenige überhaupt zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Nur wenn das Gutachten zu einem positiven Schluss kommt, darf derjenige wieder ein Auto fahren.

Wenn Sie nicht sicher sind, wie schnell Sie mit dem Auto fahren dürfen, verlassen Sie sich einfach auf die Experten der Fahrschule. Hier auf local.ch finden Sie einen Spezialisten für jedes Problem im Zusammenhang mit Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit. Rufen Sie am besten gleich an.

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Die häufigsten Fragen zu Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz

Wer viel mit dem Auto auf eidgenössischen Autostrassen unterwegs ist, möchte zum Thema Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz meistens Folgendes wissen:

Wie hoch sind die Kosten für einen Einspruch?

Wer gegen eine Geldbusse Einspruch einlegen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dadurch zusätzliche Verfahrenskosten anfallen. Der niedrigste Satz für die Verfahrenskosten liegt bei 150,00 CHF. Die Kosten steigen mit Höhe der Geldbusse. Nur wenn das Gerichtsverfahren mit einem Freispruch endet, gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des Staates.

Warum gibt es immer einen Toleranzabzug?

Alle Verfahren und Geräte, die zur Geschwindigkeitsmessung angewendet werden, haben technisch bedingte Ungenauigkeiten (Toleranzen bzw. Sicherheitsmargen), die das Messergebnis leicht verändern können. Diese geringen Abweichungen sind unvermeidbar, dürfen aber aus juristischen Gründen nicht dem beschuldigten Autofahrer zur Last gelegt werden. Deshalb wird grundsätzlich ein bestimmter Anteil des Messwertes zugunsten des Fahrers abgezogen.

Wie hoch muss die Sicherheitsmarge sein?

Welchen Abzug die Verkehrsüberwachungsbehörde im Einzelnen vornehmen muss, unterscheidet sich je nach Messverfahren. Die Grundlage dazu ist die Strassenverkehrskontrollverordnung des Bundesamtes für Strassen. Die Verordnung sieht Sicherheitsmargen von 5 km/h für stationäre Radarmessungen bis hin zu 15 km/h bei Messungen durch ein nachfolgendes Auto vor. Grundsätzlich ist die Sicherheitsmarge umso niedriger, je sicherer das Messverfahren ist.

Muss ein Tempolimit immer ausgeschildert sein?

Grundsätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen wie etwa „50 km/h innerorts“ müssen völlig unabhängig davon, ob sie auf Schildern angezeigt sind, eingehalten werden. Zusätzliche Tempolimits wie beispielsweise an Baustellen oder gefährlichen Kurven müssen dagegen auf einem runden Schild mit rotem Rand und weissem Hintergrund angeschrieben sein, um rechtsverbindlich zu gelten. Fehlt ein solches Schild, hat man gute Chancen, sich gegen eine Geldbusse zu wehren.

Was kostet 20 kmh zu schnell in der Schweiz?

16 bis 20 km/h: Innerorts droht kein Bußgeld mehr, sondern eine Geldstrafe in unbestimmter Höhe, außerorts 240 und auf der Autobahn 160 Schweizer Franken. 21 bis 25 km/h: Innerorts wie außerorts eine Geldstrafe in unbestimmter Höhe, auf der Autobahn 260 Schweizer Franken.

Wie viel ist unbegrenzt in der Schweiz?

FAQ: Geschwindigkeit in der Schweiz Generelle Tempolimits sind in Europa nicht selten, so gibt es sie auch in der Schweiz. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts liegt bei 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften bewegt sich das Tempolimit in der Schweiz zwischen 80 und 120 km/h.

Wie schnell darf man mit dem Auto in der Schweiz fahren?

Geschwindigkeitsbegrenzungen. Innerorts liegt die Begrenzung allgemein bei 50 km/h, Ausserorts sind es 80 km/h und auf der Autobahn 120 km/h. Fahren Sie zu schnell, können Sie noch vor Ort zur Zahlung einer empfindlichen Strafe (in der Schweiz «Busse» genannt) gezwungen werden.

Wie langsam darf man auf der Autobahn fahren?

Warum trotzdem nicht jedes Fahrzeug auf die Autobahn darf. Den Begriff "Mindestgeschwindigkeit" gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Dort steht nur, dass auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können.