Wer ist die Luftsicherheitsbehörde an den großen deutschen Verkehrsflughäfen?

Das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist für die Sicherheit im Luftverkehr zuständig. Die Mitarbeiter des Fachreferats haben ihren Arbeitsplatz direkt am Frankfurter Flughafen in der Außenstelle des Ministeriums und üben dort folgende Aufgaben aus:

  • Zertifizierung von Flugplätzen und fortlaufende Sicherheitsaufsicht
  • Genehmigungsaufsicht am Flughafen Frankfurt/Main
  • Örtliche Luftaufsicht am Flughafen Frankfurt/Main
  • Überwachung der Nachtflugbeschränkungen
  • Oberste Luftsicherheitsbehörde und Aufsicht über Eigensicherungsmaßnahmen des Flughafenbetreibers

Zertifizierung von Flugplätzen und fortlaufende Sicherheitsaufsicht

Gemäß Art. 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 müssen Flugplätze, die unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen, zertifiziert werden. In Hessen fallen derzeit die Verkehrsflughäfen Frankfurt/Main und Kassel Airport unter den Geltungsbereich.

Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zertifizierungsverfahrens erhält der Flugplatzbetreiber ein Zeugnis. Hierfür sind Anforderungen zu erfüllen, die in der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 sowie den ergänzenden Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) definiert werden. Die Einhaltung der Vorschriften für die Bereiche Infrastruktur, Betrieb und Organisation eines Flugplatzes werden für die betreffenden hessischen Flughäfen durch das Referat V4 überprüft und über die Zeugniserteilung hinaus durch eine fortlaufende Sicherheitsaufsicht überwacht.

Genehmigungsaufsicht

Im Rahmen der Ausübung der Genehmigungsaufsicht nach § 47 LuftVZO über den Flughafen Frankfurt/Main prüft das Referat V4, ob der bauliche und betriebliche Zustand entsprechend der Genehmigung und erteilter Auflagen fortbesteht und der Flughafenbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist das Referat "Sicherheit im Luftverkehr" auch für die Abnahmen neuer Flugbetriebsflächen und -anlagen nach § 44 LuftVZO zuständig.

Im Rahmen der Genehmigungsaufsicht werden zudem Stellungnahmen zu Luftfahrthindernissen am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main gem. §§ 12 bis 15 LuftVG sowie zu Auswirkungen von Vorhaben im Umfeld des Flughafens Frankfurt/Main auf die biologische Sicherheit (Vogelschlag) abgegeben.

Örtliche Luftaufsicht Frankfurt

Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist nach dem § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Aufgabe der Luftaufsicht. Das heißt, die Luftaufsicht hat sicherzustellen, dass der Luftverkehr gefahrlos funktioniert. Außerdem trägt sie dafür Sorge, dass durch die Luftfahrt keine Gefahren für Dritte entstehen. Die örtliche Luftaufsicht am Flughafen Frankfurt wird durch die Sachbearbeiter Luftaufsicht des Luftsicherheit-Referates im 24-Stunden-Schichtdienst wahrgenommen. Das Büro der Luftaufsichtsstelle befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens.

Die Mitarbeiter der Luftaufsicht führen permanente Kontrollen der Flughafeninfrastruktur und –ausrüstung durch. Weiterhin werden am Frankfurter Flughafen operierende Flugzeuge stichprobenartig einer Inspektion unterzogen. Dafür sind die Mitarbeiter der Luftaufsicht speziell nach den Kriterien der Europäischen Union (EU) ausgebildet.

Überwachung der Nachtflugbeschränkungen

Das Referat ist für die Aufsicht und den Vollzug der Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen gemäß Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Ausbau des Verkehrsflughafens vom 18. Dezember 2007 zuständig. Die örtliche Luftaufsichtsstelle ist verantwortlich für die Genehmigung von verspäteten Starts zwischen 23:00 h und 00:00 h gemäß Teil A II Ziffer 5 des PFB sowie Erteilung von Ausnahmen in Fällen besonderer Härte nach Teil A II Ziffer 6 des PFB. Eine tagesaktuelle Übersicht über die  verspäteten Starts und LandungenÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie hier...

Oberste Luftsicherheitsbehörde und Aufsicht über Eigensicherungsmaßnahmen des Flughafen-Betreibers

Das Fachreferat prüft im Rahmen seiner Tätigkeit als Luftsicherheitsbehörde den Luftsicherheitsplan des Flughafensund lässt ihn zu. Das Referat überwacht und kontrolliert die Eigensicherungsmaßnahmen des Flughafenbetreibers, die sich aus § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergeben. Dazu zählen u.a. die Prüfung und Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften und die Durchführung von Inspektionen und Tests.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Luftsicherheit für die Umsetzung des nationalen Luftsicherheitsprogramm (NSLP) und des nationalen Qualitätskontrollprogramms (NQP) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zuständig.

Welche ist die oberste Luftsicherheitsbehörde?

Die Oberste Luftsicherheitsbehörde des Bundes ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Als federführendes Bundesressort ist es u.a. gem. §§ 17, 17a LuftSiG zum Erlass der untergesetzlichen Vorschriften zur Luftsicherheit zuständig.

Welche Luftsicherheitsbehörde ist in Deutschland für die Beteiligten der sicheren Lieferkette von Bordvorräten zuständig?

(3) 1Die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 9 Absatz 1 und 2 bis 4 und § 9a einschließlich der Überwachung der Einhaltung der diesbezüglichen luftsicherheitsrechtlichen Verpflichtungen der Luftfahrtunternehmen und der Beteiligten an der sicheren Lieferkette werden vom Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen; dies gilt ...

Wer ist verantwortlich für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Frankfurt gemäß 8 LuftSiG?

Gemäß § 8 LuftSiG ist der Flughafenbetreiber zur Eigensicherung seiner gesamten Sicherheitsbereiche verpflichtet. Das heißt, dass alle Beschäftigten, die sich in den Sicherheitsbereichen des Flughafens aufhalten oder diese betreten wollen, durchsucht werden müssen.

Welche zuständigen Ministerien gibt es in Deutschland für das Thema Luftsicherheit?

Zuständige Luftsicherheitsbehörde für den Vollzug von Luftsicherheitsmaßnahmen ist das BMI (Bundesministerium des Innern). Die Aufgaben werden jedoch von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt (§ 16 Abs. 2 LuftSiG [LuftSiG]).