Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde für mein Baby her?

Die Geburt eines Kindes ist für die meisten Eltern ein ganz besonderes und bewegendes Ereignis. Doch noch bevor die ersten Glücksgefühle abgeklungen sind, beginnt bereits die Bürokratie. Denn die Ankunft des neuen Erdenbürgers muss natürlich ordnungsgemäß registriert und bescheinigt werden. Zu diesem Zweck stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. Wo Eltern diese beantragen können, welche Unterlagen dafür notwendig sind und weitere wichtige Informationen rund um die Geburtsurkunde erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • FAQ: Geburtsurkunde
  • Wozu wird die Geburtsurkunde benötigt?
    • Diese Angaben enthält die Geburtsurkunde
    • Ist die Abstammungsurkunde gleich der Geburtsurkunde?
  • Geburtsurkunde neu beantragen: Wann, wo und wie?
    • Ist es möglich, die Geburtsurkunde online zu beantragen?
    • Geburtsurkunde beantragen: Diese Kosten kommen auf Sie zu
    • Wie lässt sich eine internationale Geburtsurkunde in Deutschland beantragen?
    • So erhalten Sie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann ist eine Geburtsurkunde notwendig?

Die Geburtsurkunde muss in vielen Situationen vorgelegt werden, z. B. bei der Eheschließung, bei der Beantragung des Kindergelds oder dem Abschluss der Krankenversicherung.

Wie erhalten Sie eine Geburtsurkunde für Ihr Kind?

Um die Geburtsurkunde zu beantragen, muss die Geburt innerhalb einer Woche bei dem Standesamt angezeigt werden, das für den Bezirk, in dem das Kind geboren wurde, zuständig ist. Informationen zum Antrag finden Sie hier.

Kann ein Geburtsurkunde von anderen Behörden ausgestellt werden?

Nein. Auch eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie eine internationale Geburtsurkunde können nur von diesem Standesamt ausgestellt werden. Mehr zu internationalen Urkunde erfahren Sie hier.

Hinweis: Ab und an können für Behördengänge gerade bei ausländischer Herkunft Übersetzungen der Geburtsurkunde erforderlich sein. Wo Sie eine solche Übersetzung erhalten können und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber „Geburtsurkunde übersetzen lassen: Wann ist dies notwendig?“

Wozu wird die Geburtsurkunde benötigt?

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde wird u. a. benötigt, um das Kindergeld zu beantragen.

Die Geburtsurkunde stellt die amtliche Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes dar. Aber natürlich wissen Sie auch ohne ein Stück Papier, wann und wo Ihr Kind zur Welt gekommen ist. Reicht dann nicht die Eintragung im Geburtsregister? Warum benötigen Sie selbst ein Dokument, das die Geburt bescheinigt?

Tatsächlich gibt es zahlreiche Situationen, in denen es notwendig ist, die Geburtsurkunde oder zumindest eine beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Dazu gehören bereits die Beantragung von Eltern- und Kindergeld und die Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.

Aber auch wenn Ausweisdokumente wie ein Reisepass oder der Personalausweis beantragt werden müssen, wird die Geburtsurkunde benötigt. Gleiches gilt z. B. bei der Eröffnung eines Kontos auf den Namen des Kindes, beim Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung für den Nachwuchs oder wenn dieser später einmal heiraten möchte.

Es handelt sich bei der Geburtsurkunde also durchaus um ein wichtiges Dokument, dass Sie zeitnah zur Geburt anfordern sollten.

Diese Angaben enthält die Geburtsurkunde

Folgende Informationen sind in der Geburtsurkunde vermerkt:

  • Standesamt
  • Registernummer
  • Vor- und Familienname des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Geburtsdatum und -ort des Kindes
  • Religion des Kindes
  • Vor-, Familien- und Geburtsname der Mutter
  • Religion der Mutter
  • Vor-, Familien- und Geburtsname des Vaters
  • Religion des Vaters

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Eltern sind die gemäß Abstammungsrecht rechtlich geltenden Eltern; es muss sich hierbei nicht zwingend um die leiblichen handeln. So gilt ein Mann, der mit der leiblichen Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, in der Regel als rechtlicher Vater, selbst wenn er mit dem Kind biologisch nicht verwandt ist.

Ist die Abstammungsurkunde gleich der Geburtsurkunde?

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde gibt die rechtlichen Eltern an, nicht die biologischen.

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2009 geboren sind, wurde neben der Geburtsurkunde auch eine Abstammungsurkunde ausgestellt. Diese gibt, wie der Name vermuten lässt, die tatsächliche Abstammung an, also die biologischen Eltern. Außerdem wurden hier auch Änderungen wie z. B. die Adoption oder eine Namensänderung des Kindes eingetragen. Sie war also nicht gleichzusetzen mit der Geburtsurkunde.

Der Hauptzweck der Abstammungsurkunde war die Vorlage bei der Anmeldung einer Eheschließung, um nachzuweisen, dass keine Heirat zwischen Blutsverwandten stattfindet (was nach deutschem Recht verboten ist). Dies war vor allem für adoptierte Personen relevant, hatte aber kaum praktische Bedeutung. Daher wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft. Seitdem genügt es, bei einer Eheschließung einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags vorzulegen.

Geburtsurkunde neu beantragen: Wann, wo und wie?

Um die Geburtsurkunde anfordern zu können, muss das Kind natürlich bereits geboren sein, denn sonst können keine Angaben zum Geburtsdatum und -ort gemacht werden. Das Dokument kann also erst nach der Geburt beantragt werden.

Dazu muss die Geburt zunächst bei dem Standesamt angezeigt werden, das für den Geburtsort zuständig ist, und zwar binnen einer Woche. Kam das Kind in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung, die Geburtshilfe leistet, zur Welt, kümmert sich diese in der Regel um die Geburtsanzeige beim Standesamt. Dies sollten Sie als Eltern vorab in Erfahrung bringen.

Kümmert sich nicht die Klinik um die Geburtsanzeige oder wurde Ihr Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme, der Geburtshelfer oder der Arzt eine Geburtsbescheinigung aus. Diese muss innerhalb einer Woche und in der Regel persönlich von einem sorgeberechtigten Elternteil beim Standesamt eingereicht werden. Sind die sorgeberechtigten Eltern daran gehindert, die Geburt fristgerecht anzuzeigen, kann dazu jede andere Person verpflichtet werden, die bei der Geburt anwesend war.

Sobald die Geburt beim Standesamt eingetragen ist, kann die Geburtsurkunde ausgestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen in jedem Fall notwendig:

  • Gültiges Ausweisdokument der Mutter (z. B. Personalausweis)
  • Geburtsurkunde der Mutter oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Namensgebung für das Kind

Welche weiteren Dokumente für die Beantragung der Geburtsurkunde benötigt werden, richtet sich nach dem Familienstand der Mutter.

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Geburtsurkunde beantragen: Der Familienstand der Eltern bestimmt, welche Unterlagen benötigt werden.

Ist sie verheiratet:

  • Gültiges Ausweisdokument ihres Ehemannes (= rechtlicher Vater)
  • Geburtsurkunde des rechtlichen Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Heirats- bzw. Eheurkunde oder ein anderer urkundlicher Nachweis über die Eheschließung

Ist die Mutter ledig und möchte den Vater im Geburtsregister eintragen lassen:

  • Urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung, sofern vorhanden
  • Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • ggf. Sorgeerklärung

Ist die Mutter geschieden:

  • Eheurkunde
  • Urkundlicher Nachweis über das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Urkundlicher Nachweis über die aktuelle Namensführung
  • ggf. Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • ggf. urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung

Ist die Mutter verwitwet:

  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehemannes
  • ggf. Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • ggf. urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung

Alle Unterlagen müssen im Original bzw. in beglaubigter Kopie sowie in deutscher Sprache vorliegen. Ausländische Dokumente sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Ob tatsächlich eine persönliche Vorsprache notwendig ist, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt erfragen.

Ist es möglich, die Geburtsurkunde online zu beantragen?

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Lässt sich eine Geburtsurkunde online beantragen?

Wie oben bereits erläutert, müssen Sie üblicherweise persönlich beim Standesamt erscheinen, wenn Sie für Ihr Neugeborenes eine Geburtsurkunde beantragen wollen. Online ist dies nur selten möglich. Dies hängt vom jeweiligen Bezirk ab.

Viele Standesämter bieten auf ihren Webseiten jedoch die Möglichkeit an, die Ausstellung einer Zweiturkunde zu beantragen, wenn Sie z. B. die ursprüngliche Geburtsurkunde verloren haben.

Auch eine sogenannte Geburtsbescheinigung lässt sich häufig bereits online anfordern. Hierbei handelt es sich gewissermaßen um eine Kopie der Geburtsurkunde, die jedoch zweckgebunden ist (z. B. für die Anmeldung des Kindes bei einer Krankenversicherung).

Übrigens kann es durchaus von Vorteil sein, die Geburtsurkunde persönlich zu beantragen, da die Dauer bis zur Ausstellung des Dokuments hier erfahrungsgemäß am kürzesten ist. Diese hängt aber auch maßgeblich von der Auslastung der Behörde ab. Während in manchen Fällen die Geburtsurkunde direkt vor Ort ausgestellt wird, müssen andere Eltern mitunter mehrere Wochen oder sogar Monate warten.

Geburtsurkunde beantragen: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Kosten für eine Geburtsurkunde können sich geringfügig unterscheiden und hängen vom jeweiligen Bundesland ab. In den meisten Fällen müssen Sie jedoch mit einer Gebühr von 10 Euro rechnen. So viel kostet auch die beglaubigte Abschrift des Eintrags aus dem Geburtsregister.

Benötigen Sie eine Kopie dieser Dokumente, so fällt für diese meist eine Gebühr von jeweils 5 Euro an.

Wie lässt sich eine internationale Geburtsurkunde in Deutschland beantragen?

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Eine internationale Geburtsurkunde wird auch außerhalb Deutschlands anerkannt.

Eine internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und ihre Einträge sind nach einem internationalen Standard nummeriert bzw. abgekürzt. Dadurch kann sie auch in nicht deutschsprachigen Ländern gelesen werden und wird deshalb international anerkannt.

Die internationale Geburtsurkunde wird genauso beantragt wie die nationale: bei dem Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist. Die Kosten hierfür belaufen sich in der Regel auf 10 bis 15 Euro.

So erhalten Sie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Manchmal ist es nötig, die beglaubigte Kopie eines wichtigen Dokuments vorzulegen, z. B. des Abschlusszeugnisses oder des Grundbuchauszugs. Durch die Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original identisch ist und die darin gemachten Angaben somit echt sind. In vielen Fällen erhalten Sie eine solche Beglaubigung beim Bürgeramt oder im Rathaus.

Allerdings dürfen diese keine Kopie einer Geburtsurkunde beglaubigen. Dies ist ausschließlich dem Standesamt vorbehalten, das das Original ausgestellt hat. Oftmals kann eine solche beglaubigte Kopie bereits über ein Online-Formular beantragt werden. Dies hängt jedoch davon ab, ob das jeweilige Standesamt diesen Service anbietet. In der Regel müssen Sie 10 Euro bezahlen, wenn Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde anfordern.

Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
(46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,61 von 5)
Abstammungsurkunde gleich wie geburtsurkunde
Loading...

Habe nur eine Abstammungsurkunde?

Durch das Personenstandrechtsreformgesetz, das seit dem 01.01.2009 gilt, wurde die Neuausstellung von Abstammungsurkunden jedoch abgeschafft. Seitdem werden lediglich Geburtsurkunden ausgestellt, die vor Hochzeiten in Kombination mit einer Kopie des Geburtseintrags vorgelegt werden müssen.

Was steht in der Abstammungsurkunde?

Sie enthielten unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde wurden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung, aufgeführt.

Was brauche ich um eine neue Geburtsurkunde zu beantragen?

Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen.

Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abschrift aus dem Geburtenregister?

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.