450 euro job eltbeim gleichen arbeitgeber

Wenn das Gehalt nicht reicht oder eine größere Anschaffung ansteht, wollen sich viele mit einem Minijob etwas dazuverdienen. Darauf müssen Arbeitnehmer achten.

Egal ob Hochzeit, ein größeres Auto oder der Traum vom Eigenheim: Stehen größere Ausgaben bevor, wollen sich viele Arbeitnehmer mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen. Oft verdienen Beschäftigte aber auch schlicht zu wenig in ihrem Beruf*, um die steigenden Mieten, Ausflüge für die Kinder oder Urlaub finanzieren zu können. Wir zeigen, worauf Sie bei einem Minijob neben dem Hauptjob achten müssen.

Vorteile eines Minijobs neben dem Hauptberuf

Minijobs, auch 450-Euro-Jobs genannt, sind die beste Möglichkeit, sich neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung etwas dazuzuverdienen. Bis zur Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) sind diese nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie können sich neben dem Hauptberuf bis zu 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie einem einzigen Minijob nachgehen. Kombinieren Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen und überschreiten dadurch die Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie Ihr Zusatzeinkommen komplett versteuern. Wie hoch der Stundenlohn bei einem 450-Euro-Job ist, lesen Sie hier.

Minijob neben Hauptjob: Erlaubnis des Arbeitgeber erforderlich

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Minijob begeben, müssen Sie jedoch unbedingt auf eine Sache achten: Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausüben, müssen Sie zuerst das Einverständnis Ihres Chefs einholen. Das gilt auch für selbständige Tätigkeiten wie Fotografenjobs oder wenn Sie sich mit einem eigenen Blog Geld dazuverdienen wollen. Werfen Sie unbedingt einen Blick in den Arbeitsvertrag, um zu prüfen, ob er eine Regelung zu Nebentätigkeiten enthält. Anschließend sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Auch interessant: Bis zu 25 Euro pro Stunde: Das sind die bestbezahlten Studentenjobs zu Corona-Zeiten.

Aus welchem Grund kann der Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?

Sie haben Bedenken, dass Ihr Chef einen Nebenjob nicht genehmigt? Keine Angst: Grundlos darf er Ihnen eine Nebentätigkeit nicht verbieten. „Ein gewichtiges Argument gegen den zusätzlichen Broterwerb wäre, wenn dieser negative Folgen für deinen Hauptjob haben könnte“, weist der Versicherer Generali auf seiner Internetseite hin. „Wer tagsüber als Busfahrer arbeitet, sollte vorher keine Nachtschichten im Wachdienst ausüben. Bei solchen Konstellationen darf der Hauptarbeitgeber sein Veto einlegen.“

Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobs

Wer einen sozialabgabenpflichtigen Hauptberuf hat, zahlt für seinen Minijob keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenversicherung. Dafür müssen nebenberufliche Minijobber seit 2013 in die Rentenversicherung einzahlen: Als Arbeitnehmer zahlen Sie 3,6 Prozent Ihres Gehalts, der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent ein. Der Rentenversicherungsbeitrag des Minijobs wird dann bei der späteren Rente angerechnet. Wie viel Rente ein 450-Euro-Job für Sie bedeuten kann, lesen Sie hier.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Arbeitnehmer auf Antrag möglich. Allerdings verlieren Sie damit den vollumfänglichen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Konsequenzen. Die Befreiung von der Rentenversicherung gilt bis zum Ende des jeweiligen Minijobs. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Minijob: So viel Geld dürfen Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger dazuverdienen – sonst drohen Abzüge.

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Ob Zeitungen austragen oder als Servicekraft bei Veranstaltungen: Manchmal bietet es sich an, sich durch einen Minijob etwas dazuzuverdienen – auch dann, wenn man eigentlich schon einen festen Job hat. Aber geht das so einfach, oder muss der Haupt-Arbeitgeber zuvor gefragt werden? Was du beachten musst und wie viel du dazuverdienen darfst, liest du hier.

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Ein Minijob muss beim Haupt­ar­beit­ge­ber ange­mel­det werden

Du hast zwar einen festen Job, willst aber trotzdem nebenbei noch etwas dazuverdienen? Dabei musst du einige Dinge beachten. Denn in vielen Arbeitsverträgen steht, dass der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss.

Enthält dein Arbeitsvertrag keine Regelung zum Thema Nebenjob, bist du auf der sicheren Seite, wenn du deinem Arbeitgeber trotzdem über die Aufnahme eines Nebenjobs in Kenntnis setzt. Ablehnen darf er dies ohne arbeitsvertragliche Regelung nur, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt.

Du bist deinem Arbeitgeber prinzipiell keine Informationen schuldig zur genauen Wochenarbeitszeit in deinem Minijob, dem dortigen Arbeitgeber und der Höhe des Verdienstes. Es sei denn, es gibt dazu entsprechende Klauseln in deinem Arbeitsvertrag. Ob solche Vorgaben aber auch rechtlich wirksam sind, ist manchmal fraglich. Das solltest du bei Bedarf von juristisch geschulten Fachleuten überprüfen lassen.

Minijob neben Voll­zeit­job: Geht das?

Führt jedoch deine Nebentätigkeit dazu, dass du deinen Verpflichtungen im Hauptjob nur noch unzureichend nachkommen kannst, kann dein Arbeitgeber dir den Minijob verweigern. Diese Gefahr besteht häufig, wenn du bereits in einem Vollzeitjob arbeitest und noch einen Minijob zusätzlich annehmen möchtest. Hier ist auch § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten: Mehr als acht Stunden täglich dürfen Arbeitnehmer im Regelfall nicht arbeiten.

Für Vollzeit-Arbeitnehmer bleibt daher meist nur das arbeitsfreie Wochenende, um zusätzlich in einem Minijob tätig zu sein. Auch dann besteht aber natürlich das Risiko, dass deine Erholung zu kurz kommt und du am Montag unausgeruht bei deiner Vollzeitstelle erscheinst.

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© istock.com/Timofey Zadvornov

Minijob und Midijob: Wie viel kann ich verdienen?

Bei einem Minijob, den du dauerhaft ausübst, darf das regelmäßige Einkommen mit Stand Oktober 2022 nicht über 520 Euro pro Monat liegen – zuvor lag die Grenze bei 450 Euro. Dieser Verdienst ist für Arbeitnehmer steuerfrei. Allerdings sind Minijobs rentenversicherungspflichtig.

Zu den Minijobs, die auf kürzere Zeiträume angelegt sind (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage), zählen etwa Saisontätigkeiten. Hier gilt die Verdienstobergrenze von 520 Euro pro Monat nicht.

Von einem Midijob spricht man, wenn der regelmäßige monatliche Verdienst mehr als 520 Euro, aber nicht mehr als 1.600 Euro brutto beträgt (bis September 2022 lag die Grenze bei 1.300 Euro; ab Januar 2023 steigt sie auf 2.000 Euro). Solche Jobs sind nur in einem gewissen Rahmen abgabepflichtig.

Nur ein Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei

Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei.

Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich. Sofern sich deine Nebentätigkeiten nicht auf deinen Hauptberuf auswirken, kannst du aus arbeitsrechtlicher Sicht mehreren Minijobs nachgehen – zum Beispiel vorübergehend mehreren Saisontätigkeiten mit jeweils nur geringer Stundenzahl neben dem Vollzeitjob.

Aber Vorsicht: Bei mehreren Nebenjobs ist nur einer steuerfrei, alle weiteren werden mit dem Entgelt aus deinem Hauptjob verrechnet und mit versteuert. Mehr zum Thema erfährst du in unserem Streitlotse-Ratgeber zum Thema “Mehrere Minijobs gleichzeitig”. Von anderen Abgaben bleibst du jedoch befreit, wie beispielsweise den Beiträgen zur Krankenversicherung. Denn diese zahlst du bereits von deinem Verdienst im Hauptberuf.

Grundsätzlich lassen sich auch ein Hauptjob und ein Midijob kombinieren, allerdings entfallen dann beim Midijob die steuerlichen Vergünstigungen. Hierzu solltest du dich an einen Steuerberater wenden, um herauszufinden, ob die Job-Kombination für dich wirklich günstig ist.

Hauptjob und Minijob beim selben Arbeit­ge­ber nicht erlaubt

Du denkst über die Möglichkeit nach, bei deinem jetzigen Arbeitgeber noch einen zweiten Job anzunehmen und diesen als Minijob auszuführen? Dies ist leider nicht möglich. Einen zweiten Job darfst du rein arbeitsrechtlich nur bei einer anderen juristischen Person annehmen, also zum Beispiel bei einem anderen Unternehmen. Ansonsten würden beide Jobs als ein Arbeitsverhältnis gewertet und wären somit voll abgabenpflichtig.

Welche Kosten kommen für den Arbeitgeber bei einem 450 Euro Job?

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim Minijob?.

Kann ich 2 mal 450 Euro Jobs haben?

Zwei oder mehr Minijobs auszuüben ist erlaubt, solange der Verdienst insgesamt nicht über 520 Euro monatlich liegt. Was bei Minijobs neben einem Hauptjob gilt und welche Regelungen sonst noch bei mehreren Minijobs greifen, erfahren Sie hier.

Wird 450 Euro Job auf Gehalt angerechnet?

Ein Minijob ist steuerfrei; weitere Minijobs werden steuerlich mit dem Entgelt aus dem Hauptberuf verrechnet. Es ist jedoch nicht möglich, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und gleichzeitig einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuführen.

Wie wirkt sich ein 450 € Job auf die Steuererklärung aus?

Für den 450 € Job zahlst du nur Steuern, wenn dieser nicht pauschal, sondern mit deinen persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert wird. Du erhältst dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung und musst diese in deiner Steuererklärung erfassen. Die kurzfristige Beschäftigung ist immer steuerpflichtig.