Zeitarbeit gleicher lohn gesetz

Inhaltsverzeichnis

  • Leiharbeit - Definition
  • Leiharbeiter Gesetz aus April 2017
  • Wie lange darf ein Leiharbeiter in einem Betrieb arbeiten?
  • 18-Monate-Frist – und dann?
  • Leiharbeit & Equal Pay
  • Lohn / Lohntabelle
  • Tarifvertrag für Leiharbeiter
  • Kündigungsfrist
  • Arbeitszeugnis Leiharbeiter / Entleiher
  • Leiharbeiter Übernahme
  • Bewerbung Leiharbeiter zur Übernahme im Betrieb – Muster
  • Leiharbeit Pro & Contra

Zeitarbeit gleicher lohn gesetz

Leiharbeit (© MH - Fotolia.com )

Das Prinzip der Leiharbeit beruht darauf, dass ein Arbeitnehmer einem Unternehmenzur Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügunggestellt wird. Arbeitnehmer werden durchZeitarbeitsfirmen an passende Unternehmen vermittelt und stellen diesen für eine bestimmte Zeit ihre Arbeitsleistung zur Verfügung. Sinnvoll ist dies u.a. dann, wenn saisonal bedingt ein erhöhter Personalbedarf herrscht.

Üblicherweise gibt es bei einem Arbeitsverhältnis eine Zweierbeziehung, so gibt es Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei der Leiharbeit besteht jedoch eine Dreiecksbeziehung. Arbeitnehmer sind bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. Diese Zeitarbeitsfirmen stellen ihre Mitarbeiter gegen Entgelt einem Dritten zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Dieses Prinzip wird auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.

Der Verleiher ist in diesem Fall der Arbeitgeber, der Dritte, der die Arbeitsleistung in Anspruch nimmt, wird als Entleiher bezeichnet. Während der Dauer der Überlassung in den Betrieb des Entleihers, sind die Leiharbeiter in diesen eingegliedert und müssen sich nach den Weisungen des Entleihers richten, § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es besteht somit zwischen Entleiher und Leiharbeiter kein regulärer Arbeitsvertrag. Vielmehr erfolgt die Anstellung über den Verleiher, mit dem auch der Arbeitsvertrag aufgesetzt wird.

Leiharbeiter Gesetz aus April 2017

Am 1. April 2017 trat die Reform zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Seitdem haben Leiharbeiter einen Anspruch auf Equal Pay und Equal Treatment. Es besteht zudem eine Informationspflicht. Leiharbeiter müssen also im Vorfeld wissen, dass sie als solche beschäftigt werden. Insgesamt gelten seit April 2017 strengere Vorschriften für Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen wollen.

  • Für Leiharbeiter gilt eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten beim Entleiher. Möglich ist es jedoch, abweichende Regelungen per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festzulegen
  • Equal Pay nach neun Monaten; Abweichungen sind durch Tarifvertrag möglich
  • Leiharbeiter dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Sie dürfen also nicht mehr als Ersatz für die streikende Belegschaft beschäftigt werden. Erlaubt ist es jedoch, Leiharbeiter für Arbeiten einzusetzen, die vorher nicht von Streikenden verrichtet wurden
  • Keine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mehr
  • Leiharbeiter sind nun bei der Berechnung der Schwellenwerte des BetrVG sowie bei der Unternehmensmitbestimmung zu berücksichtigen

Wie lange darf ein Leiharbeiter in einem Betrieb arbeiten?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) spricht in § 1 Absatz 1 zunächst von einer „vorübergehenden“ Überlassung des Arbeitnehmers. § 1 Absatz 1b sorgt für mehr Klarheit. So dürfen Leiharbeiter in ein- und demselben Unternehmen maximal für 18 Monate eingestellt werden. Genau heißt es dort: „Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; der Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate tätig werden lassen. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen.“

Wünscht der Entleiher, dass der Leiharbeiter auch darüber hinaus noch bleibt, muss er diesen einstellen. Ansonsten muss die Beschäftigung nach 18 Monaten enden. So soll vermieden werden, dass Leiharbeiter dauerhaft eingesetzt werden, um bei den Lohnkosten zu sparen.

Wie es meistens der Fall ist, gibt es aber auch hinsichtlich der maximalen Einsatzzeit Ausnahmen. So ist es den Tarifparteien der unterschiedlichen Branchen möglich, sich auf eine längere Verweilzeit zu einigen. Aber auch ohne Tarifverträge, lässt sich die Grenze der Beschäftigungsdauer für Leiharbeiter nach oben verschieben. Nämlich dann, wenn entsprechende Betriebsvereinbarungen bestehen. Ist in den Betriebsvereinbarungen keine Obergrenze für die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitern festgelegt, liegt die Höchstüberlassungsdauer bei 24 Monaten.

JuraForum.de-Tipp:  Insgesamt ist es für Unternehmen leicht, die Obergrenze von 18 Monaten für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu umgehen. Denn es ist nicht verboten, Leiharbeiter auf demselben Arbeitsplatz einfach auszutauschen. So kann ein Arbeitsplatz problemlos dauerhaft mit jeweils wechselnden Leiharbeitern besetzt werden.

18-Monate-Frist – und dann?

Möchte der Entleiher den Leiharbeiter nach den 18 Monaten fest übernehmen, kann er ihm einen Arbeitsvertrag anbieten. Der Arbeitsvertrag kann sowohl befristet, als auch unbefristet sein. Nach den 18 Monaten könnte der Leiharbeiter also noch für bis zu zwei Jahre sachgrundlos befristet angestellt werden. Innerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den Vertrag bis zu drei Mal zu verlängern.

Wenn der Entleiher noch ein zweites Unternehmen führt, gibt es auch noch die Variante, dass der Leiharbeiter im ersten Unternehmen abgemeldet und der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beendet wird. Der Leiharbeiter wird dann im zweiten Unternehmen des Entleihers wieder angemeldet und kann dann dort wiederum für 18 Monate als Leiharbeiter tätig sein.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Leiharbeiter im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages eingesetzt wird. Aus dem Personaldienstleister wird mithin ein Subunternehmer des Handwerksbetriebs.

Leiharbeit & Equal Pay

Durch das Equal-Pay-Prinzip soll gewährleistet werden, dass der Leiharbeiter, so lange er für den Entleiher tätig ist, dasselbe Arbeitsentgelt erhält, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers. Er darf also nicht schlechter gestellt werden als ein Arbeitnehmer, der für die gleiche Tätigkeit bei dem Unternehmen eine Anstellung erhalten hätte.

Das Arbeitsentgelt setzt sich dabei aus verschiedenen Faktoren zusammen, u.a.:

  • Urlaubsentgelt
  • Sonderzahlungen
  • Entgeltfortzahlung.

Der Anspruch auf Equal Pay entsteht in der Regel nach 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim Entleiher. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, Nämlich dann, wenn Tarifverträge bereits Zuschläge für die Leiharbeiter vorsehen. In der Praxis kommt dies häufig u.a. in der Metall- und Elektroindustrie vor. Die Zuschläge müssen dann aber schon nach sechs Wochen gewährt werden, die der Leiharbeiter in dem Unternehmen eingesetzt wird. Die Übergangszeit ist jedoch auf 15 Monate beschränkt. Nach dieser Frist muss der Leiharbeiter gleichwertig mit den Stammarbeitskräften bezahlt werden.

JuraForum.de-Tipp: Das Prinzip des Equal Treatment besagt zudem, dass der Leiharbeiter gleich behandelt werden muss und somit den anderen Arbeitnehmern im Unternehmen gleichgestellt ist. Ihm sind somit u.a. die gleichen Pausen, Ruhezeiten und arbeitsfreien Tage zu gewähren.

Auch wenn es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt ist, dass Leiharbeiter genauso entlohnt werden sollen wie ein Festangestellter, trifft dies in der Praxis nicht immer zu. Oftmals erfolgt die Entlohnung von Leiharbeitern über besondere Tarifverträge. Der Entleiher zahlt der Zeitarbeitsfirma ein Entgelt, davon zahlt die Zeitarbeitsfirma dem Leiharbeiter seinen Lohn sowie die Sozialabgaben. Was als Differenz verbleibt, verzeichnet das Unternehmen als Gewinn.

Lohn / Lohntabelle

Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2015 in Deutschland eingeführt. Es gab zunächst bis Dezember 2017 einige Übergangsregelungen, seitdem gilt nunmehr der Grundlohn flächendeckent, auch wenn es einige Ausnahmen gibt. Die gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG). Die wirkliche Grundlage ergibt sich aber aus den Verordnungen über eine Lohnuntergrenze, vgl. § 3a AÜG. Diese wurde zwischen dem DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund) und den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit beschlossen. Folgende Kriterien sind hierbei besonders zu berücksichtigen:

Die Verordnungen zur Lohnuntergrenze sind befristet, sodass es stets einen Nachfolger/Ablöser gibt. Die Lohnhöhe wird somit regelmäßig an die Wirtschaft und den Veränderungen angepasst.

Es ist zu unterscheiden zwischen West und Ost. In den alten Bundesländern (West) fällt die Lohnuntergrenze bei der Leiharbeit in der Regel höher aus.

Allerdings findet die sogenannte Ost-West-Angleichung ab April 2021 statt. Dann gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West.

Die Zeitarbeitsfirmen müssen sich somit an geltende Lohnuntergrenzen halten.

Folgende Stundenlöhne/Lohnuntergrenzen existieren aktuell:

                                     West                                             Ost

10/2020 - 03/2021          10,15 Euro                                   10,10 Euro

04/2021 - 03/2022          10,45 Euro                                  10,45 Euro

04/2022 - 12/2022           10,88 Euro                                 10,88 Euro

Tarifvertrag für Leiharbeiter

Trotz der zuletzt 2017 umgesetzten Gesetzesänderung, verdienen Leiharbeiter oft weniger als die Stammbelegschaft des Unternehmens, da Tarifverträge die eigentlich angestrebte Verbesserung der Bezahlung zum Teil aushebeln. Sowohl Arbeitsbedingungen als auch Bezahlung orientieren sich bei Leiharbeitern meist nicht an den gesetzlichen Regelungen, sondern an den tariflichen Vorgaben.

Die wichtigste gesetzliche Regelung, was die Vergütung von Zeitarbeitnehmern angeht, findet sich in § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: „Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).“ Die Zeitarbeitsfirma hat dem Leiharbeiter also das gleiche Gehalt zu zahlen, was auch ein vergleichbarer Stammmitarbeiter des Unternehmens bekommt.

Von dem genannten Gleichstellungsgrundsatz nach § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann jedoch per Tarifvertrag abgewichen werden. Es dürfen jedoch nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschritten werden.

Kündigungsfrist

Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung auch auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbar. Auch hier gilt aber, dass tarifvertragliche Regelungen Vorrang gegenüber den gesetzlichen Regelungen haben. Bei Leiharbeitsverhältnissen wird per Tarifvertrag häufig die Länge der Kündigungsfristen festgelegt.

Leiharbeiter genießen auch den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, wenn sie mindestens sechs Monate angestellt sind und der Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt.

JuraForum.de-Tipp: Kündigen können immer nur der Leiharbeiter selbst oder die Zeitarbeitsfirma, nicht aber der Entleiher. Die Zeitarbeitsfirma ist der Arbeitgeber, auch wenn die Arbeitsleistung beim Entleiher im Unternehmen erbracht wird.

Die Zeitarbeitsfirma kann dem Leiharbeiter unter bestimmten Umständen rechtswirksam die Kündigung aussprechen, jedoch müssen dieselben Kündigungsvorschriften beachtet werden wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch. Dass ein Kunde wegfällt, weil dieser keine Leiharbeiter mehr beschäftigen will, ist laut Bundesarbeitsgericht kein wirksamer Kündigungsgrund. Eine wirksame betriebsbedingte Kündigung setzt einen dauerhaften Auftragsrückgang voraus.

Arbeitszeugnis Leiharbeiter / Entleiher

Endet das Arbeitsverhältnis des Leiharbeiters, hat er einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Da das Prinzip der Leiharbeit auf einem Dreiecksverhältnis beruht, herrscht jedoch oft Unsicherheit, von wem nun das Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Der Arbeitnehmer geht grundsätzlich nur mit der Zeitarbeitsfirma ein Vertragsverhältnis ein, somit ist auch nur diese für die organisatorischen Aufgaben zuständig. Das Arbeitszeugnis wird somit von der Zeitarbeitsfirma ausgestellt, nicht von der Entleihfirma.

Der Entleiher muss der Zeitarbeitsfirma aber Mitteilung darüber machen, wo und wie der Leiharbeiter eingesetzt wurde und wie er seinen Aufgaben nachgekommen ist, denn gearbeitet hat der Leiharbeiter schließlich beim Entleiher und nur dieser kann die Arbeit des Leiharbeiters somit beurteilen.

Leiharbeiter Übernahme

Nicht selten ist es der Fall, dass ein Leiharbeiter anstrebt, fest im Entleihunternehmen angestellt zu werden. Unter diesen Umständen ist es angebracht, sich regulär bei dem Unternehmen zu bewerben. Im Folgenden finden Sie eine Musterbewerbung zur Übernahme im Betrieb.

Bewerbung Leiharbeiter zur Übernahme im Betrieb – Muster

Bewerbung zur Übernahme in Ihr Unternehmen

Sehr geehrte/r Herr/Frau …,

seit Mai 2018 bin ich bei Ihnen über die Firma XY Personaldienstleistung durchgehend in der Abteilung X angestellt. So konnte ich gute Einblicke in die Arbeitsabläufe und Aufgaben gewinnen. Die für mich neue berufliche Herausforderung, die sich dank der Vermittlung über die Zeitarbeitsfirma ergeben hat, habe ich sehr gerne wahrgenommen. Ich kann mir gut vorstellen, weiterhin in diesem Bereich tätig zu sein und würde mich daher sehr über eine Festanstellung in Ihrem Haus freuen.

Mit mir gewinnt Ihr Unternehmen einen belastbaren, engagierten, aktiven und freundlichen Mitarbeiter, der sich bereits gut in das vorhandene Team eingegliedert hat.

Meinen schulischen und beruflichen Werdegang entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

Über die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Leiharbeit Pro & Contra

Leiharbeit kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen.

Pro Leiharbeit:

  • Die Unternehmen, in denen die Leiharbeiter eingesetzt werden, profitieren von einem flexiblen Personaleinsatz.
  • Auch kurzfristiger Personalbedarf kann so abgedeckt werden.
  • Viele Leiharbeitsverhältnisse bestehen mit zuvor arbeitslosen Personen.
  • Durch Leiharbeit haben insbesondere auch Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte die Chance, sich wieder auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern.
  • Unternehmen können ihr Personalmanagement besonders flexibel gestalten und so wettbewerbsfähig bleiben.
  • Unternehmen sparen Kapazitäten und Budget für die Rekrutierung von Bewerbern, das Suchen und Finden passender Kandidaten obliegt nun vielmehr der beauftragten Zeitarbeitsfirma.
  • Es bietet sich die Möglichkeit für Arbeitnehmer, vielfältige Berufserfahrung zu sammeln.
  • Es entstehen viele Kontakte, aus denen sich auch Geschäftsbeziehungen ergeben können.
  • Prinzipiell besteht auch die Chance auf Übernahme.

Contra Leiharbeit:

  • Leiharbeiter haben nicht dieselben Rechte wie ihre festangestellten Kollegen. Sie dürfen u.a. nicht an Streiks teilnehmen, sich nicht in den Betriebsrat wählen lassen und sie genießen einen schwächeren Kündigungsschutz.
  • Oftmals enden Beschäftigungsverhältnisse schon nach drei Monaten.
  • Setzt ein Unternehmen verstärkt auf Leiharbeiter, kann sich kein festes Team bilden.
  • Durch das Umgehen der Gleichstellungsgrundsätze, verdienen Leiharbeiter nicht selten weniger als die Stammarbeiter.
  • Häufige Unternehmenswechsel machen es dem Leiharbeiter unmöglich, eine Bindung zum Unternehmen aufzubauen.

Zeitarbeit gleicher lohn gesetz

Welche Rechte hat man bei einer Zeitarbeitsfirma?

Der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankerte Grundsatz des Equal Pay gibt dem Leiharbeitnehmer das Recht, dass ihm nach 9 Monaten ununterbrochener Tätigkeit beim Entleiher ein gleichwertiges Entgelt zusteht wie einer vergleichbaren Stammkraft.

Ist Zeitarbeit und Leiharbeit das gleiche?

Leiharbeit oder Zeitarbeit bedeutet dasselbe, dass Arbeitnehmer*innen von einem Verleihunternehmen, bei dem sie im Regelfall unbefristet angestellt sind, einem Unternehmen (Entleiher) für eine bestimmte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers inkl. der Bezahlung liegen beim Verleiher.

Welche Nachteile hat Zeitarbeit?

Zu den Nachteilen zählt, dass Leiharbeiter oft weniger Gehalt erhalten als Stamm Mitarbeiter, dass sie häufig kein Zugehörigkeitsgefühl zu der Stammfirma entwickeln und somit auch kein Verantwortungsgefühl entsteht. Es ist eine Art Außenseiterrolle, die nicht immer leicht zu spielen ist.

Was versteht man unter Equal Pay?

Was bedeutet Equal Pay im Detail? Seit April 2017 sind Verleihunternehmen dazu verpflichtet, Leitarbeitnehmern das gleiche Gehalt zu zahlen wie Festangestellten. Neben dem monatlichen Lohn bzw. Gehalt zählen alle Zulagen und Zuschüsse, die auch fest angestellte Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen bekämen.