Wo steht der bußgeldkatalog im Gesetz?

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Seit dem 9. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in Kraft.

Mit der neuen Verordnung wurden zahlreiche Regelsätze, u.a. auch die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße, erhöht.

Gemäß § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) können geringfügige Ordnungswidrigkeiten in einem Verwarnungsverfahren bearbeitet und abgeschlossen werden. Ein Verwarnungsgeld kann bis zu einer Höhe von 55 EUR erhoben werden. Liegt die Sanktion über 55 EUR, wird der Verstoß im Rahmen eines Bußgeldverfahrens bearbeitet.

Beispiel

Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw innerhalb geschlossener Ortschaft von 17 km/h (Toleranz bereits abgezogen)

Tattag bis zum 8. November 2021  

Regelsatz gemäß BKatV 35 EUR  => Einleitung eines Verwarnungsverfahrens

Tattag ab dem 9. November 2021  

Regelsatz gemäß BKatV 70 EUR  => Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Mit der Erhöhung der Regelsätze kann ein Teil der Ordnungswidrigkeiten nicht mehr im Bereich des Verwarnungsverfahrens bearbeitet werden. Es ist dann in einem Bußgeldverfahren zu entscheiden. Mit dem Bußgeldbescheid werden neben der Geldbuße auch Verwaltungsgebühren und Auslagen berechnet. Diese Kosten sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 107 Abs. 1 OWiG) geregelt. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach der festgesetzten Geldbuße. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 25 Euro. Zusätzlich werden Auslagen von 3,50 EUR für den Versand des Bußgeldbescheides erhoben.

Verantwortlich:


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Punktekatalog - Stand: 09.11.2021

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Sie sorgen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr, denn niemand soll behindert, belästigt oder gar gefährdet und geschädigt werden.

.Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote. Die folgenden Delikte sind nach den Bußgeldkatalog-Nummern (BKat-Nr.) sortiert.

Die folgenden Delikte stellen wir Ihnen auch alphabetisch sortiert zur Verfügung.

Punktekatalog nach Bußgeldkatalog-Nrn.
 DeliktBKat-Nr.
Straftaten  
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 4-6
Geschwindigkeiten 8-10
Geschwindigkeit - Lastkraftwagen, Omnibusse 11.1...
Geschwindigkeit - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen 11.2...
Geschwindigkeit - Personenkraftwagen, Motorrad 11.3...
Abstand - Kraftfahrzeuge 12, 15
Abstand - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen 12, 15
Überholen 17, 18, 19, 21, 22
Vorfahrt 34
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren 39.1, 41, 42.1, 44, 45
Besondere Verkehrslagen 50-50.3, 50a-50a.3
Halten und Parken 51a.1-51a.3, 51b.3, 52a.1-52a.4, 53.1, 54a.1-54a.3, 58.1-58.2.1
Liegenbleiben von Fahrzeugen 66
Beleuchtung 76
Autobahnen und Kraftfahrstraßen 79, 80.1, 82-83, 85, 87a, 88
Bahnübergänge 89-89b...
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse 92, 93, 95
Personenbeförderung, Sicherungspflichten 99
Ladung 102, 104
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden 108
Fußgängerüberwege 113
Übermäßige Straßenbenutzung 116
Verkehrshindernisse 123
Zeichen eines Polizeibeamten 129
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen - Kraftfahrzeuge 132
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen - Radfahrer 132a
Grünpfeil 133
Blaues Blinklicht 135
Andreaskreuz 136
Vorschriftzeichen 150-152.1, 153a
Richtzeichen 157.3, 159b
Andere verkehrsrechtliche Anordnungen 164
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis 166
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 171, 172
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Zulassung 175
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger 186, 187a
Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge 189, 189a
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombination 192, 193
Kurvenlaufeigenschaften 195, 196
Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug 198-199
Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen 201, 202
Bereifung und Laufflächen 212, 213, 213a
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs 214, 214a
Stützlast 217
Geschwindigkeitsbegrenzer 223-224
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen 233
Zuwiderhandlungen gegen § 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG)
0,5-Promille-Grenze 241
Berauschende Mittel 242
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen 243
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Pflichten des Beförderers (Gefahrgutbeförderung) RSEB-Nr. * 51
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr (Gefahrgutbeförderung) RSEB-Nr. * 124.3, 250.3
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
Bahnübergange 244, 245
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden 246.1 - 247
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre 251a
Betriebsverbot und -beschränkungen 253

* Durchführungsrichtlinien Gefahrgut

Was hat sich in der StVO geändert?

Neue StVO stärkt den Radverkehr Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung stärkt insbesondere umweltfreundliche sowie moderne Arten der Fortbewegung, zum Beispiel mit Fahrrädern, Lastenrädern, Carsharing- und Elektro-Fahrzeugen. Dafür wurden viele neue Verkehrszeichen geschaffen.

Welche Bußgelder gibt es?

Neuer Bußgeldkatalog 2022: Beispiele für Verstöße Handy am Steuer: 100 Euro. Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro. rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 70 Euro. falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung: 60 Euro.

Wie viel kostet ein Strafzettel in der Schweiz?

Wie hoch kann ein Strafzettel in der Schweiz ausfallen?.

Wann gibt es einen Punkt in Flensburg?

Einen Punkt in Flensburg gibt es erst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h. Ab 21 km/h liegt ein sogenannter A-Verstoß, also ein schwerwiegendes Vergehen vor. Schon beim ersten Verstoß wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet.