Einen Fahrzeugschein zu lesen, ist gar nicht so einfach. Trotzdem sollten Sie sich als KFZ-Besitzer damit auskennen. Darauf finden Sie schließlich alle relevanten Informationen zu Ihrem Auto. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen jetzt. Show
Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Fahrzeugschein lesen: Welche Informationen gibt es?Am 1. Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Es handelt sich dabei um ein grünes, gefaltetes Kärtchen.
Fahrzeugschein richtig lesen: Die linke SeiteViele der Angaben sind für den Laien komplett uninteressant. Damit Sie die Informationen übersichtlich auslesen können, finden Sie hier die jeweiligen Erklärungen Zeile für Zeile.
Fahrzeugschein richtig lesen: Die rechte SeiteDas sind die Angaben auf der rechten Seite des Fahrzeugscheins:
Videotipp: Das bedeuten die Nummern auf der Rückseite des FührerscheinsIm nächsten Praxistipp zeigen wir Ihnen, wo Sie den Motorcode von Ihrem Auto finden und was Sie tun müssen, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben. (Tipp ursprünglich verfasst von: Tim Aschermann)
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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung
am: 18. Juli 2022 Ein Fahrzeug hat so viele verschiedene Eigenschaften, dass es manchmal schwer fällt, dabei den Überblick zu behalten. Oder können Sie etwa auswendig sagen, wie hoch die technisch zulässige, ungebremste Anhängelast Ihres Wagens oder sein Standgeräusch in Dezibel sind? Nein? Wie gut, dass jedes Kfz einen Fahrzeugschein hat, in dem Sie alle Informationen nachlesen können. Dieses Dokument dient außerdem dazu, nachzuweisen, dass ein bestimmtes Fahrzeug amtlich zugelassen ist und auf welche Person diese Zulassung läuft. Ein neuer Fahrzeugschein, die sogenannte „Zulassungsbescheinigung Teil 1“, sieht etwas anders aus als die alte Version. Wenn Sie den alten Fahrzeugschein gewohnt sind, haben Sie vielleicht Probleme damit, den Kfz-Schein richtig zu lesen und zu verstehen. Wir weisen Ihnen den Weg durch das Gestrüpp der Kennziffern und geben Ihnen eine ausführliche Erklärung zum Fahrzeugschein mit allen technischen Angaben, die Sie darin finden! Vielleicht fragen Sie sich auch, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Fahrzeugschein im Auto mitzuführen? Und was können Sie tun, wenn Ihnen dieser verloren gegangen ist? Auch auf diese Fragen finden Sie Antworten in unserem Ratgeber.
FAQ: FahrzeugscheinWelche Informationen sind im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthalten? Im Fahrzeugbrief finden Sie Angaben zum Kfz, dessen Halter und z. B. zur Hauptuntersuchung. Klicken Sie hier, um eine Erklärung der einzelnen Zeilen zu erhalten. Ich habe den Fahrzeugschein verloren – was nun? Wurde dieser gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden und sich anschließend um einen Ersatz bemühen. Wie bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein? Sie können diesen bei der Zulassungsstelle oder Bezirks-/Bürgeramt beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie mit einem Klick hier. Besteht für den Kfz-Schein eine Mitführpflicht? Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen Sie im Original mitführen, wenn Sie mit dem entsprechenden Fahrzeug unterwegs sind. Ob Sie dieser Verpflichtung nachkommen, wird üblicherweise im Zuge der Verkehrskontrolle überprüft. Spezifische Informationen zum Fahrzeugschein
Was ist der Fahrzeugschein überhaupt?Zu jeder Kfz-Zulassung gehören zwei wichtige Dokumente, welche häufig miteinander verwechselt werden. Dies sind der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief. Die beiden Dokumente lassen sich wie folgt unterscheiden:
Am 1. Oktober 2005 führte die Bundesrepublik Deutschland mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ein, welche als Nachfolger des Fahrzeugscheines und des Fahrzugbriefes gelten und deren Funktionen übernehmen. Damit zog Deutschland bei der EU-weiten Vereinheitlichung dieser Dokumente mit. Sie sind in der gesamten Europäischen Union mit einheitlichen Kennziffern gestaltet, wodurch es möglich wird, dass die Behörden verschiedener europäischer Länder die Dokumente von Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten ohne große Probleme lesen können. Wenn Ihr Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein (und einen alten Fahrzeugbrief) besitzt, müssen Sie diese Papiere nicht gegen die neue Zulassungsbescheinigung austauschen. Beide Dokumente sind nach wie vor gültig. Erhält Ihr Fahrzeug jedoch sowieso neue Dokumente, werden automatisch die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Auch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird umgangssprachlich und sogar im Gesetz als „Fahrzeugschein“ bezeichnet, obwohl eigentlich nur die Version vor 2005 offiziell so hieß. Häufig wird auch die Bezeichnung Kfz-Schein verwendet. Welche Informationen enthält die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1?Ein alter Fahrzeugschein war einfacher zu lesen, weil dort direkt neben den Angaben beschrieben wurde, welche Information in dem jeweiligen Feld steht. Im neuen Fahrzeugschein sind lediglich Nummern und Buchstaben neben den Feldern mit den Informationen zu finden, welche auf der Rückseite des Dokumentes erklärt werden. Dies macht das neue Dokument nicht gerade nutzerfreundlich. Die Bezifferung der einzelnen Felder mit Nummern und Buchstaben dient dazu, die einzelnen Informationen europaweit einheitlich zu markieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch Behörden im europäischen Ausland die Zulassungsbescheinigung Teil 1 problemlos lesen können. Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein sind außerdem neue Informationen hinzugekommen, welche früher noch nicht wichtig waren. Dies sind vor allem neu eingeführte Nummern auf Ebene der Europäischen Union, wie die EG-Klassifikationsnummer, das Datum der EU-weiten Typgenehmigung sowie die Schadstoffklasse (bspw. Euro 1), welche für die Typgenehmigung auf EU-Ebene relevant war. Auch der CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer lässt sich nun direkt aus dem Fahrzeugschein entnehmen. Beim alten Fahrzeugschein war für solche ökologisch relevanten Informationen noch kein Platz vorgesehen, weshalb sie einfach auf dem unteren Feld der Bescheinigung vermerkt wurden. In dieser Tabelle finden Sie für jeden Punkt in der neuen Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 die entsprechende Erklärung, wobei die Reihenfolge der Anordnung im Fahrzeugschein von der linken zur rechten Seite und von oben nach unten folgt. Falls Sie noch den alten Fahrzugschein gewohnt sind, finden Sie in dieser Tabelle auch die entsprechenden Bezeichnungen des alten Fahrzeugscheines, wie er vor 2005 in Gebrauch war:
Fahrzeugschein-Erklärung: Wo stehen welche Informationen auf dem Fahrzeugschein?Im Folgenden finden Sie für häufigsten Fragen eine Muster-Zulassungsbescheinigung mit Markierungen, an welcher Stelle, Sie welche Informationen finden. Infos zur BereifungAngaben zur Bereifung des Fahrzeuges finden Sie unter den Punkten 15.1 bis 15.3. Bei diesem Muster stehen die Angaben unter 15.1 und 15.2. Achtung! Die angegebenen Reifengrößen müssen nicht zwingend mit den tatsächlich montierten Reifen übereinstimmen. Es können auch andere Reifengrößen montiert werden, die im CoC-Dokument aufgeführt sind. Infos zur EG-TypengenehmigungAngaben zur EG-Typgenehimgung des Kfz finden Sie unter K. Sie beweist, dass das Kfz über eine Betriebserlaubnis verfügt. Achtung! Neu eingebaute Tuning-Teile werden nicht zwingend von der EG-Typgenehmigung des Kfz erfasst. Infos zum GewichtAngaben zum Gewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter G (Leergewicht des Fahrzeugs in kg) und F.1 (zulässiges Gesamtgewicht in kg) sowie F.2 (im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg). Das Fahrzeug der Muster-Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat demnach ein Leergewicht von 940 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.354 kg. Das wiederum bedeutet, dass 414 kg (inkl. Insassen) transportiert werden dürfen, ohne das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Infos zu Stützlast und AchslastAngaben zur Achslast und zur Stützlast finden Sie unter 13 (maximale Stützlast in kg), 7.1 & 7.2 (zulässige Achslast je Achsgruppe in kg), 8.1 & 8.2 (im Zulassungsstaat zulässige Achslast in kg). Das Fahrzeug der Muster-Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat demnach eine Stützlast von 60 kg und eine Achslast von 770 kg (vorne) und 640 kg (hinten). Infos zur FahrzeugidentifizierungsnummerDie Fahrzeugidentifizierungsnummer entspricht der vorherigen Fahrgestellnummer. Durch die FIN lässt sich ein Kfz eindeutig identifizieren. Durch diese Seriennummer soll der Weiterverkauf gestohlener Kfz verhindert werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die FIN unter E. Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?Ein Fahrzeugschein – beziehungsweise eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 – wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
Die Kosten, welche ein neuer Fahrzeugschein verursacht, sind im Preis für die An- oder Ummeldung bereits inbegriffen. In allen Fällen müssen Sie den alten Fahrzeugschein zur Behörde mitbringen, wo dieser offiziell entwertet wird. Sie müssen jedoch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, wenn Sie mit Ihrem Auto umgezogen sind, ohne dabei Ihr Kennzeichen zu ändern. In diesen Fällen klebt die Zulassungsbehörde einfach einen Aufkleber mit der neuen Adresse über die alte. In manchen Städten ist es möglich, dass Sie die Adressänderung direkt beim Bürgeramt vornehmen können und dafür nicht extra die Zulassungsstelle aufsuchen müssen. Wenn ein Auto den Eigentümer wechselt, dann werden normalerweise auch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief zusammen mit dem Fahrzeug an den neuen Eigentümer übergeben. Dieser darf entscheiden, ob das Auto auf ihn oder eine andere Person zugelassen werden soll. Welcher Name steht im Fahrzeugschein?Im Fahrzeugschein steht der Name derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die auch als Fahrzeughalter bezeichnet wird. Diese Person ist nicht zu verwechseln mit dem Eigentümer:
In vielen Fällen sind Eigentümer und Halter eines Autos dieselbe Person. Manchmal gibt es jedoch eine Trennung der Funktionen als Eigentümer oder Halter. Es kann beispielsweise sein, dass der Vater einer Familie ein Fahrzeug gekauft hat und dessen rechtlicher Eigentümer ist. Da allerdings sein Sohn das Fahrzeug vorrangig nutzt, soll dieser für die laufenden Kosten aufkommen und die Verantwortung dafür übernehmen, wer das Fahrzeug steuern darf. In diesem Fall kann der Vater, welcher das Fahrzeug besitzt, dafür sorgen, dass der Name des Sohnes in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen wird. Welche Verpflichtungen haben Sie bezüglich des Fahrzeugscheines?Sie sind als Autofahrer gesetzlich dazu verpflichtet, den Kraftfahrzeugschein bei Ihren Fahrten mitzuführen. Dies ist in § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) so vorgeschrieben:
Bei einer polizeilichen Kontrolle müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen, wenn dies die Polizei von Ihnen verlangt. Führen Sie diesen Schein bei einer Verkehrskontrolle nicht mit oder weigern Sie sich, diesen vorzuzeigen, ist dies laut § 48 Nr. 5 FZV eine Ordnungswidrigkeit, bei der Sie ein Verwarngeld von zehn Euro erwartet. Diese Regel gilt selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Auto statt der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch einen alten Fahrzeugschein besitzen sollte. Auch wenn der Fahrzeugschein noch so viele Informationen enthält: Angaben zu den verpflichtenden Abgasuntersuchungen stehen dort nicht drin. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einem AU-Nachweis festgehalten, welchen Sie jedoch nicht im Fahrzeug mitführen müssen. Genügt es, wenn Sie eine Kopie des Fahrzeugscheines mit sich führen?Genauso wie beim Autoführerschein sind Sie auch beim Fahrzeugschein dazu verpflichtet, bei Ihren Fahrten stets das Originaldokument mitzunehmen. Eine Kopie wird von der Polizei nicht als Ersatz akzeptiert. Können Sie nur eine Kopie anstelle des Originals vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarngeld von 10 Euro. Wenn Sie eine farbige Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ihrem Auto liegen haben, besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich strafbar machen. Dies lässt sich nämlich als Versuch der Urkundenfälschung auslegen, welche laut § 267 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden kann. Sie sollten also lediglich schwarz-weiße Kopien von Ihren Dokumenten anfertigen, welche nicht den Anschein erwecken, ein Original zu sein. Wo sollten Sie den Fahrzeugschein aufbewahren?Früher wurde generell empfohlen, dass ein Autofahrer beim Verlassen des Fahrzeuges den Fahrzeugschein mitnehmen sollte. Zu dieser Zeit haben Diebstahlversicherungen nämlich oft Ihre Zahlung verweigert, wenn das Auto gestohlen wurde und der Fahrzeugschein dabei im Handschuhfach lag. Da sich ein Auto mit Fahrzeugschein wesentlich leichter verkaufen lässt, sahen die Versicherungen dieses Verhalten als grob fahrlässig an. Allerdings entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil vom 7.7.2010 (5 U 153/09), dass es sich nicht um eine „grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Entwendung“ handelt, wenn der Fahrzeugschein im Auto aufbewahrt wird. Er sollte lediglich nicht von außen sichtbar sein und dadurch auf Autodiebe einladend wirken. Was müssen Sie bei Verlust des Fahrzeugscheines tun?Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde, so müssen Sie wie folgt vorgehen:
Beachten Sie jedoch, dass Sie ein Ersatzdokument nur dann in Auftrag geben können, wenn das dazugehörige Fahrzeug zur Zeit offiziell angemeldet ist. Ist Ihr Auto derzeit nicht zugelassen, können Sie erst dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, wenn Sie den Wagen wieder anmelden. Gerade weil ein Fahrzeugschein verloren gehen oder gestohlen werden kann, sollten Sie den Fahrzeugbrief unbedingt an einem anderen, sicheren Ort aufbewahren – bevorzugt zu Hause oder sogar in einem Bankschließfach. So haben Sie wenigstens ein amtliches Dokument, auf dem alle wesentlichen Informationen über Ihr Fahrzeug enthalten sind und welches nachweist, wer sein offizieller Halter ist. Wird Ihr Auto samt Fahrzeugschein gestohlen, können Sie mit dem Fahrzeugbrief Ihre Haltereigenschaft nachweisen. Ohne Fahrzeugbrief ist es außerdem schwerer für die Diebe, Ihr Auto zu verkaufen. Welche Dokumente brauchen Sie, um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen?Wenn Sie einen Fahrzeugschein neu beantragen, müssen Sie beim Gang zur Behörde folgende Dokumente mitbringen:
Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?Wenn Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen müssen, setzen sich die Gebühren aus zwei Kostenpunkten zusammen:
Was tun Sie, wenn der verloren geglaubte Fahrzeugschein wieder auftaucht?Es kann sein, dass Ihr Fahrzeugschein nicht gestohlen wurde, sondern dass Sie ihn ganz einfach nur irgendwo verlegt haben. Was müssen Sie tun, wenn der alte Schein erst dann wieder auftaucht, wenn Sie für Ihr Fahrzeug bereits einen neuen beantragt haben? In diesem Fall schreibt § 11 Absatz 7 der FZV folgendes vor:
Der nicht mehr gültige Schein wird daraufhin von der Zulassungsbehörde entwertet, sodass nur noch der neue Fahrzeugschein Ihres Kfz als gültiges Dokument existiert – Es darf nämlich für jedes Fahrzeug nur einen geben. Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: Wo stehen die PS?Die einfachste Art herauszufinden, wie viel PS bzw. kW euer Fahrzeug hat, ist in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P. 2) zu schauen. Hier findet ihr an der ausgewiesenen Stelle die Angabe in kW und könnt dann leicht umrechnen (x 1,36).
Was bedeuten die Zahlen im Fahrzeugschein?18 = Länge in mm, 19 = Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile. 20 = Höhe in mm, G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse. 12 = Rauminhalt des Tanks bei Tank-Kfz in m³, 13 = Stützlast in kg, Q = Leistungsgewicht in kW/ kg nur bei Krafträdern.
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