Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein

Einen Fahrzeugschein zu lesen, ist gar nicht so einfach. Trotzdem sollten Sie sich als KFZ-Besitzer damit auskennen. Darauf finden Sie schließlich alle relevanten Informationen zu Ihrem Auto. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen jetzt.

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Fahrzeugschein lesen: Welche Informationen gibt es?

Am 1. Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Es handelt sich dabei um ein grünes, gefaltetes Kärtchen.

  • Neben dem Kennzeichen und dem Fahrzeughalter, finden Sie auf dem Fahrzeugschein zahlreiche Informationen. Auf der Rückseite wird die Hauptuntersuchung (TÜV) notiert.
  • Ebenfalls auf der Rückseite ist die Legende der einzelnen Felder zu sehen. Ist Ihnen die Schrift zu klein, können Sie die Erklärungen einfach im nächsten Absatz nachlesen.
  • Zu schnell unterwegs gewesen? Hier erfahren Sie, was auf Sie zukommt.

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein

Fahrzeugschein richtig lesen (Bild: Tim Aschermann)

Fahrzeugschein richtig lesen: Die linke Seite

Viele der Angaben sind für den Laien komplett uninteressant. Damit Sie die Informationen übersichtlich auslesen können, finden Sie hier die jeweiligen Erklärungen Zeile für Zeile.

  • B = Datum der Erstzulassung, 2.1 = Code zu 2, 2.2 = Code zu D.2 mit Prüfziffer
  • J = Fahrzeugklasse, 4 = Art des Aufbaus
  • E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer, 3 = Prüfziffer der Fahrzeug-Ident-Nummer
  • D.1 = Marke
  • D.2 = Typ/Variante/Version
  • D.3 = Handelsbezeichnungen
  • 2 = Hersteller-Kurzbezeichnung
  • 5 = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
  • V.9 = für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
  • 14 = Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
  • P.3 = Kraftstoffart oder Energiequelle
  • 10 = Code zu P.3, 14.1 = Code zu V.9 oder 14, P.1 = Hubraum in cm³
  • 22 = Bemerkungen und Ausnahmen

Fahrzeugschein richtig lesen: Die rechte Seite

Das sind die Angaben auf der rechten Seite des Fahrzeugscheins:

  • L = Anzahl der Achsen, 9 = Anzahl der Antriebsachsen, P.2/P.4 = Nennleistung in kW/ Nenndrehzahl bei min−1, T = Höchstgeschwindigkeit in km/h
  • 18 = Länge in mm, 19 = Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile
  • 20 = Höhe in mm, G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse
  • 12 = Rauminhalt des Tanks bei Tank-Kfz in m³, 13 = Stützlast in kg, Q = Leistungsgewicht in kW/ kg nur bei Krafträdern
  • V.7 = CO2 in g/km kombinierter Wert, F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg, F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
  • 7.1 = Achslast Achse 1 in kg, 7.2 = Achslast Achse 2 in kg, 7.3 = Achslast Achse 3 in kg
  • 8.1 = Achslast Achse 1 in kg, 8.2 = Achslast Achse 2 in kg, 8.3 = Achslast Achse 3 in kg
  • U.1 = Standgeräusch in dB A, U.2 = Drehzahl in min−1 zu U.1, U.3 = Fahrgeräusch in dB A
  • O.1 = Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg, O.2 = Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg, S.1 = Sitzplätze einschl. Fahrersitz, S.2 = Stehplätze
  • 15.1 = Bereifung - Achse 1
  • 15.2 = Bereifung - Achse 2
  • 15.3 = Bereifung - Achse 3
  • R = Farbe des Fahrzeugs
  • K = Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
  • 6 = Datum zu K, 17 = Merkmal zur Betriebserlaubnis, 16 = Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 21 = Sonstige Vermerke

Videotipp: Das bedeuten die Nummern auf der Rückseite des Führerscheins

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein

Im nächsten Praxistipp zeigen wir Ihnen, wo Sie den Motorcode von Ihrem Auto finden und was Sie tun müssen, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben.

(Tipp ursprünglich verfasst von: Tim Aschermann)

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Fahrzeugschein einfach erklärt: Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2022

Wie Sie den Fahrzeugschein richtig lesen und was bei Verlust zu tun ist

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein
Jedes Auto erhält mit einer neuen Zulassung auch einen Fahrzeugschein mit Fahrzeugbrief, zusammen mit zwei Nummernschildern.

Ein Fahrzeug hat so viele verschiedene Eigenschaften, dass es manchmal schwer fällt, dabei den Überblick zu behalten. Oder können Sie etwa auswendig sagen, wie hoch die technisch zulässige, ungebremste Anhängelast Ihres Wagens oder sein Standgeräusch in Dezibel sind? Nein? Wie gut, dass jedes Kfz einen Fahrzeugschein hat, in dem Sie alle Informationen nachlesen können. Dieses Dokument dient außerdem dazu, nachzuweisen, dass ein bestimmtes Fahrzeug amtlich zugelassen ist und auf welche Person diese Zulassung läuft.

Ein neuer Fahrzeugschein, die sogenannte „Zulassungsbescheinigung Teil 1“, sieht etwas anders aus als die alte Version. Wenn Sie den alten Fahrzeugschein gewohnt sind, haben Sie vielleicht Probleme damit, den Kfz-Schein richtig zu lesen und zu verstehen. Wir weisen Ihnen den Weg durch das Gestrüpp der Kennziffern und geben Ihnen eine ausführliche Erklärung zum Fahrzeugschein mit allen technischen Angaben, die Sie darin finden!

Vielleicht fragen Sie sich auch, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Fahrzeugschein im Auto mitzuführen? Und was können Sie tun, wenn Ihnen dieser verloren gegangen ist? Auch auf diese Fragen finden Sie Antworten in unserem Ratgeber.

  • Wie Sie den Fahrzeugschein richtig lesen und was bei Verlust zu tun ist
    • FAQ: Fahrzeugschein
    • Spezifische Informationen zum Fahrzeugschein
    • Was ist der Fahrzeugschein überhaupt?
    • Welche Informationen enthält die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1?
    • Fahrzeugschein-Erklärung: Wo stehen welche Informationen auf dem Fahrzeugschein?
    • Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?
    • Welche Verpflichtungen haben Sie bezüglich des Fahrzeugscheines?
    • Was müssen Sie bei Verlust des Fahrzeugscheines tun?

FAQ: Fahrzeugschein

Welche Informationen sind im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthalten?

Im Fahrzeugbrief finden Sie Angaben zum Kfz, dessen Halter und z. B. zur Hauptuntersuchung. Klicken Sie hier, um eine Erklärung der einzelnen Zeilen zu erhalten.

Ich habe den Fahrzeugschein verloren – was nun?

Wurde dieser gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden und sich anschließend um einen Ersatz bemühen.

Wie bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein?

Sie können diesen bei der Zulassungsstelle oder Bezirks-/Bürgeramt beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Besteht für den Kfz-Schein eine Mitführpflicht?

Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen Sie im Original mitführen, wenn Sie mit dem entsprechenden Fahrzeug unterwegs sind. Ob Sie dieser Verpflichtung nachkommen, wird üblicherweise im Zuge der Verkehrskontrolle überprüft.

Spezifische Informationen zum Fahrzeugschein

  • Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein

    Jedes Fahrzeug in Deutschland muss eindeutig identifizierbar sein. Deshalb ist ihm eine Schlüsselnummer zugeordnet, welche aus HSN- und TSN-Nummer besteht. Hier erfahren Sie, was hinter dem Kürzel HSN steckt und wie Sie diese Nummer für Ihr Fahrzeug herausfinden. » Weiterlesen...

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    In der Zulassungsbescheinigung sind viele Zahlen- und Buchstaben- Kombinationen zu finden. Aber wer weiß, was diese Codes alle bedeuten? Die Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz FIN, ist - wie der Name schon sagt - dafür da, ein Fahrzeug genau zu identifizieren. Wo sie in der Zulassungsbescheinigung zu finden ist und was die einzelnen Zahlen und Buchstaben über Ihr Fahrzeug verraten, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

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    Um ehrlich zu sein, besonders häufig schauen Autofahrer wahrscheinlich nicht in ihre Zulassungsbescheinigungen. Einige werden eventuell auch keine Ahnung haben, welche Informationen aus den ganzen Codes herausgelesen werden können. Die Typschlüsselnummer ist beispielsweise für die Kfz-Versicherung oder Reparaturen nicht unwichtig. Wo sie steht, was sie bedeutet und wofür Sie sie brauchen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

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    Im Fahralltag wird der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung eher selten gebraucht. Ist das Dokument jedoch nicht mehr aufzufinden, dann müssen Fahrzeughalter handeln. Wie wird ein Neuantrag auf den Fahrzeugbrief gestellt? Welche Besonderheiten gelten? » Weiterlesen...

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    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 - eher bekannt unter dem Namen "Fahrzeugschein" - soll bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Ist das Dokument abhanden gekommen, muss deshalb so schleunigst wie möglich Ersatz her. Wo und wie beantrage Sie einen neuen Fahrzeugschein? » Weiterlesen...

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    Jeder Fahrzeughalter benötigt Sie: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, geläufig unter den früheren Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Aber was ist zu tun, wenn nicht nur eines, sondern beide Dokumente abhanden gekommen sind? » Weiterlesen...

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    Der Fahrzeugschein muss vom Besitzer immer mitgeführt werden. Damit man das Dokument in handlicher Größe immer dabei hat, ist es erlaubt, den Fahrzeugschein zu falten. Aber welche Vorschriften müssen in diesem Zusammenhang eingehalten werden? Lesen sie dazu mehr in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

  • Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein

    Was ist eigentlich der Fahrzeugbrief und wie sieht er aus? Worin besteht der Unterschied zum Fahrzeugschein? Was ist eine Zulassungsbescheinigung? Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie hier. » Weiterlesen...

  • Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein

    Können Sie Probleme bekommen, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto lassen? Muss die Versicherung zahlen, wenn das Auto samt Kfz-Schein gestohlen wurde? Was Sie im Bezug zur Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto wissen müssen, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Was ist der Fahrzeugschein überhaupt?

Zu jeder Kfz-Zulassung gehören zwei wichtige Dokumente, welche häufig miteinander verwechselt werden. Dies sind der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief. Die beiden Dokumente lassen sich wie folgt unterscheiden:

  • Der Fahrzeugschein beinhaltet eine ganze Reihe an Informationen über Ihr Fahrzeug, welche vom eingetragenen Halter über den genauen Fahrzeugtyp bis hin zu technischen Daten gehen. Er muss stets mitgeführt werden, wenn Sie das Fahrzeug durch den Straßenverkehr steuern. Seit Oktober 2005 heißt der Schein für ein Kfz offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil 1“.
  • Der Fahrzeugbrief beinhaltet im Wesentlichen dieselben Informationen wie der Fahrzeugschein, führt darüber hinaus jedoch die Zahl der früheren Fahrzeughalter sowie den Namen des letzten Halters auf. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein muss er nicht – und sollte auch nicht – im Fahrzeug mitgeführt werden. Seit 2005 nennt sich der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil 2“.

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Seit 2005 wird die europaweit einheitliche “Zulassungsbescheinigung Teil 1” ausgegeben.

Am 1. Oktober 2005 führte die Bundesrepublik Deutschland mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ein, welche als Nachfolger des Fahrzeugscheines und des Fahrzugbriefes gelten und deren Funktionen übernehmen. Damit zog Deutschland bei der EU-weiten Vereinheitlichung dieser Dokumente mit. Sie sind in der gesamten Europäischen Union mit einheitlichen Kennziffern gestaltet, wodurch es möglich wird, dass die Behörden verschiedener europäischer Länder die Dokumente von Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten ohne große Probleme lesen können.

Wenn Ihr Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein (und einen alten Fahrzeugbrief) besitzt, müssen Sie diese Papiere nicht gegen die neue Zulassungsbescheinigung austauschen. Beide Dokumente sind nach wie vor gültig. Erhält Ihr Fahrzeug jedoch sowieso neue Dokumente, werden automatisch die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Auch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird umgangssprachlich und sogar im Gesetz als „Fahrzeugschein“ bezeichnet, obwohl eigentlich nur die Version vor 2005 offiziell so hieß. Häufig wird auch die Bezeichnung Kfz-Schein verwendet.

Welche Informationen enthält die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Ein alter Fahrzeugschein war einfacher zu lesen, weil dort direkt neben den Angaben beschrieben wurde, welche Information in dem jeweiligen Feld steht. Im neuen Fahrzeugschein sind lediglich Nummern und Buchstaben neben den Feldern mit den Informationen zu finden, welche auf der Rückseite des Dokumentes erklärt werden. Dies macht das neue Dokument nicht gerade nutzerfreundlich.

Die Bezifferung der einzelnen Felder mit Nummern und Buchstaben dient dazu, die einzelnen Informationen europaweit einheitlich zu markieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch Behörden im europäischen Ausland die Zulassungsbescheinigung Teil 1 problemlos lesen können.

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung: Welche Erklärung gibt es für die einzelnen Kennziffern?

Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein sind außerdem neue Informationen hinzugekommen, welche früher noch nicht wichtig waren. Dies sind vor allem neu eingeführte Nummern auf Ebene der Europäischen Union, wie die EG-Klassifikationsnummer, das Datum der EU-weiten Typgenehmigung sowie die Schadstoffklasse (bspw. Euro 1), welche für die Typgenehmigung auf EU-Ebene relevant war. Auch der CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer lässt sich nun direkt aus dem Fahrzeugschein entnehmen. Beim alten Fahrzeugschein war für solche ökologisch relevanten Informationen noch kein Platz vorgesehen, weshalb sie einfach auf dem unteren Feld der Bescheinigung vermerkt wurden.

In dieser Tabelle finden Sie für jeden Punkt in der neuen Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 die entsprechende Erklärung, wobei die Reihenfolge der Anordnung im Fahrzeugschein von der linken zur rechten Seite und von oben nach unten folgt. Falls Sie noch den alten Fahrzugschein gewohnt sind, finden Sie in dieser Tabelle auch die entsprechenden Bezeichnungen des alten Fahrzeugscheines, wie er vor 2005 in Gebrauch war:

Be­zeich­nung in der Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil 1Be­zeich­nung im Fahr­zeug­schein (vor 2005)Er­klä­rung
A Das vorsteh­ende amtliche Kenn­zeichen Amtliches Kenn­zeichen des Fahrzeuges
C.1.1 Name (ggf. auch Geburts­name), Firma Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.2 Vorname Vorname(n) der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.3 Straße und Haus-Nr., Postleitzahl, Wohn­ort/ Firmensitz Anschrift der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist, zum Zeit­punkt der Zulas­sung des Fahrzeuges
Näch­ste HU Anmel­dung zur nächsten HU im Zeitraum, in dem die nächste Hauptun­tersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr)
I (Stem­pel unten auf Titelseite) Datum, an dem diese Fahrzeug­zulassung ausge­stellt wurde
C.4c - Information darüber, ob der Inhaber der Zulas­sung gleichzeitig Eige­ntümer des Fahrzeuges ist
B 32. Tag der ersten Zu­lassung Datum der Erstzu­lassung des Fahrzeuges
2.1 Schlüssel­nummer zu 2 Hersteller-Schlüssel­nummer, welche für die Hersteller­firma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern)
2.2 Schlüssel­nummer zu 3 Typ-Schlüsselnum­mer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahr­zeuges steht (letzte 5 Stellen)
J - Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)
4 Schlüssel­nummer zu 1 (erste 4 Ziffern) Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personen­kraftwagen geschlossen"
E 4. Fahrzeug-Ident.-Nr. Fahrzeug-Identifizierungs­nummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifi­zieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt
3 (Feld rechts neben Nr. 4) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizie­rungsnummer
D.1 - Marke des Fahrzeuges
D.2 3. Typ, Variante und Version des Fahr­zeuges
D.3 - Handelsbezeich­nung(en) dieser Version
2 2. Kurzbezeich­nung des Herstellers
5 1. (oben) Bezeichnung von Fahrzeug­klasse und Art des Aufbaus
V.9 - Für die EG-Typgeneh­migung maßgebliche Schadstoff­klasse (bspw. Euro3)
14 1. (unten) Bezeichnung der natio­nalen Emis­sionsklasse (bspw. D3)
P.3 5. Kraftstoffart oder Energie­quelle, mit der das Fahrzeug fährt
10 (Feld rechts neben 5.) Code, der für die Kraftstoff­art oder Energie­quelle steht
14.1 Schlüssel­nummer zu 1 (letzte 2 Ziffern) Code, der für die maßgeb­liche Schadstoff­klasse zur Typgeneh­migung oder für die nationale Emissions­klasse steht (2 Ziffern)
P.1 8. Hub­raum cm³ Hubraum in Kubik­zentimetern (cm³)
22 33. Bemer­kungen Bemerkungen und Aus­nahmen
L 18. Zahl der Ach­sen Anzahl der Achsen
9 19. davon ange­triebene Achsen Anzahl der Antriebs­achsen
P.2/ P.4 7. Leistung kW bei min^(-1) Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenn­drehzahl in Um­drehungen pro Minute (U/min)
T 6. Höchstge­schwindigkeit km/h Höchstge­schwindigkeit in Stunden­kilometern (km/h)
18 13. Maße ü­ber alles mm L Länge in Milli­metern (mm)
19 13. Maße über alles mm B Breite in Milli­metern (mm)
20 13. Maße über alles mm H Höhe in Milli­metern (mm)
G 14. Leerge­wicht kg Masse des in Betrieb befind­lichen Fahrzeuges in Kilo­gramm (kg), d.h. Fahrzeug­gewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leer­masse bezeichnet
12 10. Raumin­halt des Tanks m³ Rauminhalt des Tanks in Kubik­metern (m³)
13 - maximal zulässige Stützlast eines An­hängers in Kilogramm (kg)
Q - Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilo­gramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig
V.7 - CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)
F.1 15. Zul. Gesamt­gewicht kg technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)
F.2 - im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren
7.1 - 7.3 16. Zul. Achs­last in kg (v-m-h) technisch zulässige maximale Achslast je Achs­gruppe in Kilogramm (kg)
8.1 - 8.3 - im Zulassungs­staat maximal zulässige Achslast
U.1 30. Stand­geräusch dB (A) Standgeräusch in Dezi­bel (dB)
U.2 - Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Stand­geräusch bezieht
U.3 31. Fahrge­räusch dB (A) Fahrgeräusch in Dezibel (dB)
O.1 28. Anhänge­last kg bei Anhänger m. Bremse technisch maximal zulässige, gebremste An­hängelast in Kilogramm (kg)
O.2 29. bei Anhän­ger ohne Bremse technisch maximal zulässige, unge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg)
S.1 12. Sitzplätze ein­schl. Führerpl. u. Nots. Sitzplätze einschließ­lich Fahrersitz
S.2 11. Steh-/Liege­plätze Stehplätze
15.1 - 15.3 20.-23. Größenbe­zeichnung der Bereifung Bereifung für jede Achse
R - Farbe des Fahrzeuges
11 - Code zur Farbe des Fahrzeuges
6 - Datum der EG-Typge­nehmigung
17 - Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
16 - Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil II
21 - sonstige Vermerke

Fahrzeugschein-Erklärung: Wo stehen welche Informationen auf dem Fahrzeugschein?

Im Folgenden finden Sie für häufigsten Fragen eine Muster-Zulassungsbescheinigung mit Markierungen, an welcher Stelle, Sie welche Informationen finden.

Infos zur Bereifung

Angaben zur Bereifung des Fahrzeuges finden Sie unter den Punkten 15.1 bis 15.3. Bei diesem Muster stehen die Angaben unter 15.1 und 15.2. Achtung! Die angegebenen Reifengrößen müssen nicht zwingend mit den tatsächlich montierten Reifen übereinstimmen. Es können auch andere Reifengrößen montiert werden, die im CoC-Dokument aufgeführt sind.

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Zulassungsbescheinigung Teil 1: Reifen (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zur EG-Typengenehmigung

Angaben zur EG-Typgenehimgung des Kfz finden Sie unter K. Sie beweist, dass das Kfz über eine Betriebserlaubnis verfügt. Achtung! Neu eingebaute Tuning-Teile werden nicht zwingend von der EG-Typgenehmigung des Kfz erfasst.

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Zulassungsbescheinigung Teil 1: EG-Typgenehmigung (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zum Gewicht

Angaben zum Gewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter G (Leergewicht des Fahrzeugs in kg) und F.1 (zulässiges Gesamtgewicht in kg) sowie F.2 (im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg). Das Fahrzeug der Muster-Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat demnach ein Leergewicht von 940 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.354 kg. Das wiederum bedeutet, dass 414 kg (inkl. Insassen) transportiert werden dürfen, ohne das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten.

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Gewicht (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zu Stützlast und Achslast

Angaben zur Achslast und zur Stützlast finden Sie unter 13 (maximale Stützlast in kg), 7.1 & 7.2 (zulässige Achslast je Achsgruppe in kg), 8.1 & 8.2 (im Zulassungsstaat zulässige Achslast in kg). Das Fahrzeug der Muster-Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat demnach eine Stützlast von 60 kg und eine Achslast von 770 kg (vorne) und 640 kg (hinten).

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Stützlast & Achslast (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zur Fahrzeugidentifizierungsnummer

Die Fahrzeugidentifizierungsnummer entspricht der vorherigen Fahrgestellnummer. Durch die FIN lässt sich ein Kfz eindeutig identifizieren. Durch diese Seriennummer soll der Weiterverkauf gestohlener Kfz verhindert werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die FIN unter E.

Wo steht die kw zahl im fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Fahrzeugidentifizierungsnummer (für größere Ansicht bitte klicken)

Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?

Ein Fahrzeugschein – beziehungsweise eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 – wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:

  • Wenn Sie das Auto neu anmelden möchten, nachdem es eine Zeit lang abgemeldet war, oder ein Fahrzeug überhaupt neu zulassen, erhält es neue Dokumente.
  • Wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben und diesen auf einen neuen Halter ummelden möchten.
  • Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen beantragen möchten, beispielsweise nachdem Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen sind. Allerdings können Sie seit 2015 auch ihr altes Autokennzeichen behalten, wenn Sie mit Ihrem Auto in einen neuen Zulassungsbezirk umziehen.

Die Kosten, welche ein neuer Fahrzeugschein verursacht, sind im Preis für die An- oder Ummeldung bereits inbegriffen. In allen Fällen müssen Sie den alten Fahrzeugschein zur Behörde mitbringen, wo dieser offiziell entwertet wird.

Sie müssen jedoch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, wenn Sie mit Ihrem Auto umgezogen sind, ohne dabei Ihr Kennzeichen zu ändern. In diesen Fällen klebt die Zulassungsbehörde einfach einen Aufkleber mit der neuen Adresse über die alte. In manchen Städten ist es möglich, dass Sie die Adressänderung direkt beim Bürgeramt vornehmen können und dafür nicht extra die Zulassungsstelle aufsuchen müssen.

Wenn ein Auto den Eigentümer wechselt, dann werden normalerweise auch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief zusammen mit dem Fahrzeug an den neuen Eigentümer übergeben. Dieser darf entscheiden, ob das Auto auf ihn oder eine andere Person zugelassen werden soll.

Welcher Name steht im Fahrzeugschein?

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Ein Kfz-Schein ist eine Erklärung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug auf einen bestimmten Halter zugelassen ist.

Im Fahrzeugschein steht der Name derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die auch als Fahrzeughalter bezeichnet wird. Diese Person ist nicht zu verwechseln mit dem Eigentümer:

  • Der Eigentümer ist derjenige, der ein Fahrzeug gekauft hat und dessen Name im Kaufvertrag steht. Ihm gehört dieses Fahrzeug so lange, bis er es an eine andere Person verkauft oder verschenkt.
  • Der Halter eines Fahrzeuges hingegen ist die Person, über deren Name die Zulassung läuft und die für alle laufenden Kosten dieses Fahrzeuges aufkommt. Dies sind in erster Linie die Kfz-Steuer und die Beiträge für die Haftpflichtversicherung. Außerdem ist der Halter dazu verpflichtet, für die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen zu sorgen. Wenn ein Fahrzeug beispielsweise mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, dann wird der Anhörungsbogen ebenfalls an den Halter versendet.

In vielen Fällen sind Eigentümer und Halter eines Autos dieselbe Person. Manchmal gibt es jedoch eine Trennung der Funktionen als Eigentümer oder Halter. Es kann beispielsweise sein, dass der Vater einer Familie ein Fahrzeug gekauft hat und dessen rechtlicher Eigentümer ist.

Da allerdings sein Sohn das Fahrzeug vorrangig nutzt, soll dieser für die laufenden Kosten aufkommen und die Verantwortung dafür übernehmen, wer das Fahrzeug steuern darf. In diesem Fall kann der Vater, welcher das Fahrzeug besitzt, dafür sorgen, dass der Name des Sohnes in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen wird.

Welche Verpflichtungen haben Sie bezüglich des Fahrzeugscheines?

Sie sind als Autofahrer gesetzlich dazu verpflichtet, den Kraftfahrzeugschein bei Ihren Fahrten mitzuführen. Dies ist in § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) so vorgeschrieben:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einer polizeilichen Kontrolle müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen, wenn dies die Polizei von Ihnen verlangt. Führen Sie diesen Schein bei einer Verkehrskontrolle nicht mit oder weigern Sie sich, diesen vorzuzeigen, ist dies laut § 48 Nr. 5 FZV eine Ordnungswidrigkeit, bei der Sie ein Verwarngeld von zehn Euro erwartet.

Diese Regel gilt selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Auto statt der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch einen alten Fahrzeugschein besitzen sollte.

Auch wenn der Fahrzeugschein noch so viele Informationen enthält: Angaben zu den verpflichtenden Abgasuntersuchungen stehen dort nicht drin. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einem AU-Nachweis festgehalten, welchen Sie jedoch nicht im Fahrzeug mitführen müssen.

Genügt es, wenn Sie eine Kopie des Fahrzeugscheines mit sich führen?

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Sie können beispielsweise die zulässige Anhängelast dem Fahrzeugschein entnehmen.

Genauso wie beim Autoführerschein sind Sie auch beim Fahrzeugschein dazu verpflichtet, bei Ihren Fahrten stets das Originaldokument mitzunehmen. Eine Kopie wird von der Polizei nicht als Ersatz akzeptiert. Können Sie nur eine Kopie anstelle des Originals vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarngeld von 10 Euro.

Wenn Sie eine farbige Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ihrem Auto liegen haben, besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich strafbar machen. Dies lässt sich nämlich als Versuch der Urkundenfälschung auslegen, welche laut § 267 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden kann. Sie sollten also lediglich schwarz-weiße Kopien von Ihren Dokumenten anfertigen, welche nicht den Anschein erwecken, ein Original zu sein.

Wo sollten Sie den Fahrzeugschein aufbewahren?

Früher wurde generell empfohlen, dass ein Autofahrer beim Verlassen des Fahrzeuges den Fahrzeugschein mitnehmen sollte. Zu dieser Zeit haben Diebstahlversicherungen nämlich oft Ihre Zahlung verweigert, wenn das Auto gestohlen wurde und der Fahrzeugschein dabei im Handschuhfach lag. Da sich ein Auto mit Fahrzeugschein wesentlich leichter verkaufen lässt, sahen die Versicherungen dieses Verhalten als grob fahrlässig an.

Allerdings entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil vom 7.7.2010 (5 U 153/09), dass es sich nicht um eine „grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Entwendung“ handelt, wenn der Fahrzeugschein im Auto aufbewahrt wird. Er sollte lediglich nicht von außen sichtbar sein und dadurch auf Autodiebe einladend wirken.

Was müssen Sie bei Verlust des Fahrzeugscheines tun?

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde, so müssen Sie wie folgt vorgehen:

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Bei Verlust von einem Fahrzeugschein ist eine Erklärung an Eides Statt notwendig, um ein neues Dokument zu erhalten.

  • Zunächst ist es nötig, den Verlust dieses Dokumentes offiziell zu melden. Dies können Sie direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde tun, welche das verschwundene Dokument einst ausgestellt hat. Alternativ kann auch die Polizei eine Anzeige wegen Verlust oder Diebstahl aufnehmen. In manchen Kommunen ist es möglich, den Verlust auch beim Bürgeramt zu melden.
  • Die Behörde, bei der Sie den Verlust gemeldet haben, stellt Ihnen daraufhin eine Bestätigung für den Verlust des Fahrzeugscheines – oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – aus. Diese berechtigt Sie dazu, Ihr Fahrzeug eine Woche lang ohne das Dokument durch den Straßenverkehr zu steuern.
  • Damit Sie auch nach Ablauf dieser Woche noch mit Ihrem Fahrzeug fahren können, müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Dies können Sie in jedem Fall bei der Kfz-Zulassungsbehörde tun, in manchen Städten jedoch auch beim Bürgeramt.

Beachten Sie jedoch, dass Sie ein Ersatzdokument nur dann in Auftrag geben können, wenn das dazugehörige Fahrzeug zur Zeit offiziell angemeldet ist. Ist Ihr Auto derzeit nicht zugelassen, können Sie erst dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, wenn Sie den Wagen wieder anmelden.

Gerade weil ein Fahrzeugschein verloren gehen oder gestohlen werden kann, sollten Sie den Fahrzeugbrief unbedingt an einem anderen, sicheren Ort aufbewahren – bevorzugt zu Hause oder sogar in einem Bankschließfach. So haben Sie wenigstens ein amtliches Dokument, auf dem alle wesentlichen Informationen über Ihr Fahrzeug enthalten sind und welches nachweist, wer sein offizieller Halter ist.

Wird Ihr Auto samt Fahrzeugschein gestohlen, können Sie mit dem Fahrzeugbrief Ihre Haltereigenschaft nachweisen. Ohne Fahrzeugbrief ist es außerdem schwerer für die Diebe, Ihr Auto zu verkaufen.

Welche Dokumente brauchen Sie, um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen?

Wenn Sie einen Fahrzeugschein neu beantragen, müssen Sie beim Gang zur Behörde folgende Dokumente mitbringen:

  • Nachweis der eigenen Identität (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 2 des Autos
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Besonders wichtig ist die eidesstattliche Erklärung bei Verlust von einem Fahrzeugschein. In dieser versichern Sie „an Eides Statt“, dass Ihnen das Dokument abhandengekommen ist und dass Sie es auch nicht bei einer anderen Person hinterlegt haben. Wenn sich herausstellt, dass Sie in dieser Erklärung zum Kfz-Schein-Verlust gelogen haben, machen Sie sich laut § 156 StGB strafbar.
  • Die formlose Verlusterklärung, mit der Sie den Verlust des Fahrzeugscheines einer Behörde gemeldet haben.
  • Eine Vollmacht sowie einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Fahrzeughalter selbst, sondern eine andere Person für Ihn zur Behörde geht.

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Was kostet es, wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen müssen?

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Wenn Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen müssen, setzen sich die Gebühren aus zwei Kostenpunkten zusammen:

  • Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 kostet 11,70 Euro, wenn das Fahrzeug bereits so eine neue Bescheinigung erhalten hat. Als Ersatz für den alten Fahrzeugschein hingegen ist es nötig, 15,10 Euro zu bezahlen.
  • Wenn Sie zusätzlich eine Versicherung an Eides Statt leisten müssen, um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu beantragen, werden für diese Versicherung zusätzlich 30,70 Euro fällig.

Was tun Sie, wenn der verloren geglaubte Fahrzeugschein wieder auftaucht?

Es kann sein, dass Ihr Fahrzeugschein nicht gestohlen wurde, sondern dass Sie ihn ganz einfach nur irgendwo verlegt haben. Was müssen Sie tun, wenn der alte Schein erst dann wieder auftaucht, wenn Sie für Ihr Fahrzeug bereits einen neuen beantragt haben? In diesem Fall schreibt § 11 Absatz 7 der FZV folgendes vor:

Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer sie unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.

Der nicht mehr gültige Schein wird daraufhin von der Zulassungsbehörde entwertet, sodass nur noch der neue Fahrzeugschein Ihres Kfz als gültiges Dokument existiert – Es darf nämlich für jedes Fahrzeug nur einen geben.

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Wo stehen die PS?

Die einfachste Art herauszufinden, wie viel PS bzw. kW euer Fahrzeug hat, ist in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P. 2) zu schauen. Hier findet ihr an der ausgewiesenen Stelle die Angabe in kW und könnt dann leicht umrechnen (x 1,36).

Was bedeuten die Zahlen im Fahrzeugschein?

18 = Länge in mm, 19 = Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile. 20 = Höhe in mm, G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse. 12 = Rauminhalt des Tanks bei Tank-Kfz in m³, 13 = Stützlast in kg, Q = Leistungsgewicht in kW/ kg nur bei Krafträdern.