Mit 30 Jahren wird ein Auto zum Oldtimer, offiziell bestätigt durch das „H" (für „historisch") rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden. Sie tragen zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" bei und das wird belohnt, etwa durch eine geringere steuerliche Belastung. Show
Voraussetzung für das begehrte H-Kennzeichen ist das Oldtimer-Gutachten. Hier erklären wir, welche Kriterien ein Fahrzeug dafür erfüllen muss. Folgende Papiere müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um das H-Kennzeichen zu erhalten:
Die KostenEin Gutachten lohnt sich immer – besonders, wenn ein Verkauf oder die Zulassung als „historisches Kulturgut" geplant sind. Doch eine Ummeldung zum Oldtimer ist zumindest finanziell betrachtet nicht immer lohnenswert. Letztlich ergibt sich das Einsparpotenzial aus dem individuellen Versicherungspaket – dabei gilt es, sorgfältig die Angebote und Voraussetzungen zu prüfen. In einigen Regionen Deutschlands wird das Erdgas von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Dazu müssen Heizungen und Gasherde umgerüstet werden. Was Sie dazu wissen sollten. Foto: yunava1 / Fotolia Das Wichtigste in Kürze:
On Was ist L-Gas und H-Gas?In Deutschland gibt es zwei Arten von Erdgas: L-Gas und H-Gas. Das "L" in L-Gas steht für das englische "low caloric" also "niederkalorisch". Dieses Gas hat einen vergleichsweise geringen Brennwert und Energiegehalt. Das "H" in H-Gas steht für das englisch "high caloric" also "hochkalorisch". H-Gas hat einen höheren Methan-Gehalt und setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Es hat somit einen höheren Brennwert und Energiegehalt. Warum wird von L-Gas auf H-Gas umgestellt?Im Norden und Westen Deutschlands wird zurzeit noch überwiegend L-Gas genutzt. Dieses Erdgas stammt entweder direkt aus Deutschland oder wird aus den Niederlanden importiert. Aber diese L-Gas-Vorkommen werden in absehbarer Zukunft erschöpft sein. Deshalb wird bis 2030 in der sogenannten "Marktraumumstellung" das Erdgasnetz und alle angeschlossenen Geräte, zum Beispiel Heizungen oder Gasherde, von L-Gas auf H-Gas angepasst. Das H-Gas kommt beispielsweise aus Norwegen und in der Vergangenheit auch verstärkt aus Russland – und wird im überwiegenden Teil Deutschlands bereits lange genutzt. Welche Gebiete sind von der Gasumstellung betroffen?In diesen Bundesländern findet eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt:
Die Umstellung soll bis 2030 erfolgen. Einen Überblick zu den Gebieten und geplanten Zeiträumen der Umstellung gibt diese Karte der Bundesnetzagentur. Die Marktraumumstellung wird unabhängig von dem Lieferstopp durch Russland fortgeführt. Die förderbaren Mengen an L-Gas gehen zur Neige, während H-Gas weiter verfügbar ist. Bereits jetzt muss teilweise H-Gas in L-Gas konvertiert werden, um es zu nutzen. Bin ich von der Umstellung betroffen?Ob und wann bei Ihnen umgestellt wird, können Sie bei Ihrem lokalen Netzbetreiber erfragen. Wer das ist, steht auf Ihrer Gasrechnung. Mindestens ein 13-stelliger Code muss dort angegeben sein, über den Sie auf der Seite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die Kontaktdaten finden können. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die Netzbetreiber kontaktieren alle betroffenen Haushalte. Sie müssen zudem mit einer Vorlaufzeit von 2 Jahren über die Umstellung auf H-Gas informiert werden. In diesem Jahr müssen Sie also eine Benachrichtigung zur Umstellung im Jahr 2024 erhalten. Wie läuft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ab?Der Netzbetreiber kündigt die Umstellung von L-Gas auf H-Gas an. Diese erfolgt dann in drei Schritten. Koordiniert wird alles von einem "Gasbüro", das der örtliche Gasnetzbetreiber für diesen Zweck einrichten muss. Dort erhalten Sie auch Antworten auf Ihre Fragen zur Umstellung. An den Geräten selbst werden hauptsächlich Düsen ausgetauscht und Regelarmaturen neu eingestellt. Wie aufwändig das im Einzelfall ist, hängt vom Gerätetyp ab. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Was kostet mich die Umstellung von L-Gas auf H-Gas?Für die Anpassung vorhandener Geräte müssen Sie nichts bezahlen. Die beauftragten Handwerkskräfte und auch der Netzbetreiber selbst dürfen Ihnen keinerlei Rechnung stellen. Alle Kosten für die Umrüstung übernimmt der Netzbetreiber und er legt die Ausgaben dann über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um. Da sich die Umstellung über einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckt (von 2015 bis 2030), ist zurzeit davon auszugehen, dass Sie nur wenige Euro mehr pro Jahr mit Ihrer Gasrechnung zahlen müssen. Welche Gasgeräte sind von der Umstellung betroffen?Die Umstellung auf H-Gas betrifft zum Beispiel:
Es trifft also auch Ihre Gasetagenheizung oder den Gasherd in Ihrer Küche. Erdgasautos müssen nicht umgerüstet werden. Was passiert, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?Ein kleiner Anteil der Geräte lässt sich nicht anpassen. Diese müssen durch neue Geräte ersetzt werden. Wenn ein Gerätetausch erforderlich ist, wird der Netzbetreiber Sie informieren. Nur in diesem Fall müssen Sie aktiv werden und sich ein Ersatzgerät beschaffen. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Heizungsfachbetrieb. Die Fachleute wissen, welche Geräte bei der Gasumstellung in Frage kommen. In einer Mietwohnung ist die vermietende Person dafür zuständig. Manche Netzbetreiber lehnen eine Anpassung des Gasgerätes ab, eröffnen Ihnen aber gleichzeitig die Möglichkeit, dass Sie selbst ein qualifiziertes Installationsunternehmen mit dem Düsentausch beauftragen können, sofern dieses eine Anpassungsmöglichkeit sieht. Ein Beispiel dafür könnte sein, dass ein Fachbetrieb noch geeignete Düsen gelagert hat, die der Netzbetreiber nicht mehr beschaffen kann. Stimmen Sie die hierzu erforderlichen Schritte und die Möglichkeit der Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrem Netzbetreiber ab. Kann ich für ein neues Gerät Zuschüsse erhalten?Falls Ihr Gerät nicht umgestellt werden kann, können Sie folgende Zuschüsse beantragen:
Kostet mich das Heizen mit H-Gas mehr als mit L-Gas?Sie sollten weder beim Heizen, noch auf Ihrer Rechnung einen Unterschied merken. H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für dasselbe Heizergebnis wird weniger Gas benötigt. Die gleiche Zahl an Kilowattstunden wird also aus einer geringeren Gasmenge gewonnen. Da für die Gasrechnung aber nicht die Menge, sondern die Kilowattstunden maßgeblich sind, sollte sich an der Rechnungssumme nichts ändern. Muss ich die Handwerkskräfte in meine Wohnung lassen?Ja, Sie müssen den beauftragten Firmen einen Zugang zum Gasgerät ermöglichen. Folgendes sollten Sie bedenken, damit keine Trittbrettfahrer die Gasumstellung dazu nutzen, sich unberechtigt Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen:
Wo finde ich weiterführende Informationen?Alle wichtigen Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Zudem können Sie sich an ihren örtlichen Gasnetzbetreiber wenden. Ihre Erfahrungen sind wichtig!Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten. |