Wieviel Rente für pflegende Angehörige ab 2022 Tabelle

Bislang bezahlte die Pflegekasse Rentenbeiträge für Pflegepersonen nur, solange sie selbst noch keine Rente bezogen. Durch das neue Flexirenten-Gesetz kann grundsätzlich jede Pflegeperson zusätzliche Anwartschaften erwerben, egal ob schon Rentner oder ob noch Nicht-Rentner. Durch den Wechsel in die flexible Teilrente – auch Flexirente genannt – muss die Pflegeversicherung auch für pflegende Rentner Beiträge bezahlen. Damit erhöht sich allmählich der Rentenanspruch dieses Kreises von Pflegepersonen!

Wer Angehörige oder Freunde im häuslichen Umfeld pflegt, erhält Rentenbeiträge durch die Pflegekasse. Diese Beiträge wirken sich auf die Beitragsjahre sowie auf die Rentenhöhe aus, vorausgesetzt, der zu Pflegende hat mindestens Pflegegrad 2, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig und hat einen Umfang von mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche. Wenn Sie also die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus) erreicht haben und schon Ihre volle Rente beziehen, besteht für Sie jetzt neu die Möglichkeit, durch Rentenbeiträge der Pflegeversicherung Ihre Rente aufzubessern. Dafür müssen Sie folgendes tun:

Sie wechseln aus dem Vollrentenbezug in einen sogenannten Teilrentenbezug und verzichten auf 1% Ihrer Vollrente. Sie beziehen also weiterhin 99% Ihrer Altersrente. Stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung, in dem Sie kurz begründen, warum Sie in einen flexiblen Teilrentenbezug wechseln wollen.

Die Pflegeversicherung der zu pflegenden Person muss nun veranlasst werden, der Pflegeperson die vorgeschriebenen Rentenbeiträge auf Ihr Rentenkonto zu überweisen. Stellen Sie unbedingt sicher, dass die Zahlungen auch geleistet werden!

Für den Verzicht auf 1% Ihrer Rente, erhalten Sie im Gegenzug Zahlungen durch die Pflegeversicherung auf Ihr Rentenkonto. Dadurch erhöht sich Ihr Rentenbezug im Folgejahr. Jeweils zum 1. Juli werden Ihre Rentenbezüge neu berechnet.

Beispiel: Sie erhalten 880 Euro Rente und pflegen einen Freund mit Pflegegrad 3. Bei 99 % Teilrente erhalten Sie jetzt noch 871 Euro, verzichten also auf 9 Euro Rente pro Monat. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich der Rentenanspruch um ca. 13 Euro im Monat aufgrund der Beitragszahlung der Pflegeversicherung. Dieser Effekt verstärkt sich in jedem weiteren Jahr entsprechend. Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.

Pflegen Sie nicht mehr, d.h. die Pflegekasse bezahlt für Sie keine weiteren Beiträge, dann wechseln Sie wieder in die Vollrente (100%), die jetzt aufgrund der erworbenen Rentenzuschläge auf Dauer höher sein wird, als vor Ihrer Pflegetätigkeit.

Auch bei einer vorgezogenen Altersrente (ggf. mit Abschlägen) sind Sie seit dem 01.07.2017 trotz Rentenbezug als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder pflichtversichert. Die Pflegekasse muss in diesem Fall unter den oben genannten Bedingungen Beiträge für Sie abführen. Noch-nicht-Rentner, aber auch Erwerbsminderungs-Rentner erhöhen durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente.

Pflegegeld ist eine Sozialleistung, d.h., die Rente des Pflegebedürftigen wird auch beim Bezug von Pflegegeld nicht gekürzt. Pflegende Angehörige sind nicht nur rentenversichert, sondern auch arbeitslosen- bzw. unfallversichert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse, Ihrer Rentenversicherung, bei Renten- und Pflegeberatungsstellen sowie in der Sozialberatung der DGM.

Menschen, die Altersrente beziehen und einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegen, können weitere Rentenzeiten sammeln und dadurch ihre Rente aufbessern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Rentner:in, die einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegt, können Sie von der Pflegekasse Beitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten.
  • Damit steigt Ihr Rentenanspruch.
  • Wenn Sie jemanden pflegen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine vorgezogene Rente beziehen, bekommen Sie die Beiträge zur Rentenversicherung in der Regel automatisch.
  • Wenn Sie jemanden pflegen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie von der Vollrente in eine Teilrente wechseln. 

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Voraussetzungen für die Beitragszahlung

Die Pflegekasse zahlt unter folgenden Voraussetzungen Beiträge an die Rentenversicherung:

  • Sie pflegen einen Menschen pro Woche mindestens 10 Stunden, verteilt auf zwei Tage pro Woche.
  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen die Person nicht erwerbsmäßig in ihrem häuslichen Umfeld.

Der Medizinische Dienst prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und dokumentiert sie im Pflegegutachten.

Was muss ich beachten, wenn ich noch keine Rente beziehe?

Wenn Sie als pflegende Personen noch keine Rente bekommen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen automatisch pflichtversichert und die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge. Nähere Informationen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um sich als pflegende Angehörige abzusichern, lesen Sie in diesem Beitrag.

Ich bekomme eine vorgezogene Altersrente – was muss ich beachten?

Sie beziehen schon eine Rente, haben aber die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten? Dann sind Sie trotz Rentenbezug als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung (wieder) pflichtversichert. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie als Pflegeperson im Gutachten des Medizinischen Dienstes und bei der Pflegekasse als Pflegeperson registriert sind.

Gut zu wissen: In der Regel erfolgt die Beitragszahlung automatisch. Dennoch sollten Sie sicherheitshalber bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person nachfragen. So stellen Sie sicher, dass die Rentenversicherungsbeiträge auch tatsächlich gezahlt werden. Meist müssen Sie hierfür einen "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" der Pflegekasse ausfüllen. So kann die Pflegekasse die Beitragshöhe ermitteln.

Ich habe die Regelaltersgrenze erreicht und bekomme Rente – wie gehe ich vor?

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und daher eine Regelaltersrente beziehen, zahlt die Pflegekasse nicht automatisch Beiträge zur Rentenversicherung. Sie müssen dann selbst tätig werden. Sie können sich wieder pflichtversichern lassen und somit Ihre Rente langfristig erhöhen. Hierfür müssen Sie im Wesentlichen zwei Schritte beachten:

  1. Zunächst müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente stellen. Das bedeutet, dass Sie zeitweise auf einen Teil ihrer Rente verzichten müssen. Die Rentenversicherungsträger lassen eine Teilrente von mindestens 10 Prozent und höchstens 99 Prozent der Vollrente zu. Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 14. September 2021, Az. L 6 R 199/19 gilt sogar ein Bezug von 99,99 Prozent als Teilrente. Ob auch die anderen Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht sich dem anschließen, ist abzuwarten.
  2. Nachdem Sie den Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf  und informieren Sie sie diese darüber, dass Sie als Pflegeperson im Teilrentenbezug sind. Dazu schicken Sie der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung über die Umstellung auf eine Teilrente mit.

Zum 1. Juli des Folgejahres erhalten sie dann die erhöhte Rente. Verzichten sie ein weiteres Jahr auf einen Teil Ihrer Rente, erhöht sich Ihre Rente im Folgejahr nochmals.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Wie viel Rente bekomme ich wenn ich jemanden Pflege?

Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit etwa 6,50 bis zu knapp 35 Euro. Die Werte dafür werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet.

Was bekomme ich wenn ich meine Mutter Pflege?

Das Pflegegeld können sie an Angehörige weitergeben, die sie unterstützen. Je nach Pflegegrad sind es 316 bis 901 Euro pro Monat. Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, Bekannte häufig schon. Der Pflegebedürftige beantragt das Pflegegeld, indem er bei seiner Krankenkasse anruft.

Wird Geld aus der verhinderungspflege auf meine Rente angerechnet?

Leistungen aus der "Verhinderungspflege" werden hier wie weitergegebenes Pflegegeld vom Pflegebedürftigen behandelt = kein anrechenbares Einkommen auf Witwen-, wie auch auf Alters- und Erwerbsminderungsrenten.

Kann ich trotz Erwerbsminderungsrente jemanden pflegen?

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie Angehörige pflegen und Sie bekommen sogar Rentenpunkte für die Pflege.