Wie viel Seitenabstand braucht man beim Überholen?

Salzburgweite Verkehrssicherheits-Aktion 2017 für mehr Sicherheit für Radfahrende

Wie viel Seitenabstand braucht man beim Überholen?
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Die Verkehrssicherheits-Aktion des Landes Salzburg im Jahr 2017 hatte das Ziel, mehr Sicherheit für Radfahrende im Radljahr 2017 zu schaffen. Beim Überholen von Radfahrenden sollen Kraftfahrzeuge einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.

Für Radfahrende ist es beängstigend, wenn sie zu knapp überholt werden, denn der Seitenabstand ist die „Knautschzone“ der Radfahrenden. Manche Radfahrende meiden daher Mischverkehrszonen, weil sie sich von überholenden Fahrzeugen bedrängt und bedroht fühlen. Halten andere Fahrzeuglenker ausreichend Abstand beim Überholen von Radfahrenden, ist dies ein Sicherheitsgewinn und zeugt von Rücksichtnahme.

Abstand schafft Sicherheit

Wie viel Seitenabstand braucht man beim Überholen?
Überholverbot bei zu geringerem Seitenabstand

Laut Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom überholten Fahrzeug eingehalten werden. In der Fahrschule wird gelehrt, dass dies 1 Meter plus 1 Zentimeter pro km/h ist, also bei 50 km/h Überholgeschwindigkeit mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs unterstreicht den ausreichenden Abstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen: „Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist.“

Überholverbot bei zu geringerem Seitenabstand

Wenn die Verkehrslage keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen zulässt, ist ein sicheres Überholen nicht möglich. Dann müssen die Fahrzeuglenker warten, bis sich die Gelegenheit zum sicheren, legalen Überholen ergibt.

Salzburgweite Verkehrssicherheitsaktion

„Abstand beim Überholen“ appellierte an die Pkw- und Lkw-Lenkenden, ausreichend Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen, insbesondere von Fahrradfahrenden, einzuhalten. Plakatständer am Straßenrand, Plakate in Bussen, auf Rolling-Boards, Litfaßsäulen, bei Gemeinden und Fahrschulen erinnerten die Verkehrsteilnehmenden daran.

Polizeikontrollen mit speziellem Seitenabstand-Messgerät

Wie viel Seitenabstand braucht man beim Überholen?
Polizeikontrollen mit speziellem Seitenabstand-Messgerät

Die Salzburger Verkehrspolizei hat mit einem speziellen Messgerät den Abstand von Fahrzeugen beim Überholen eines Fahrrades gemessen: Mit einem Fahrrad mit montiertem Abstandsmessgerät auf der Lenkstange sind Polizisten auf Salzburgs Straßen unterwegs. Gemessen wird, wie knapp Auto – und Lastwagenlenker überholen. Der radelnde Verkehrspolizist gibt per Funk den Messwert an seine Kollegen an der Anhaltestelle weiter, wo diese die zu knapp überholenden Lenker anhalten und informieren: Bei Tempo 50 mindestens 1,50 Meter Abstand, wenn Radfahrende überholt werden. Wenn nicht ausreichend Seitenabstand zum gefahrlosen überholen vorhanden ist, dann muss der Autofahrer hinter dem Fahrradfahrenden bleiben, bis sich eine Gelegenheit bietet, gefahrlos und bei genügend Fahrbahnbreite zu überholen.

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Wollen Sie eine Verkehrssicherheitsaktion umsetzen? Die Seitenabstandsmessung zwischen Radfahrer und dem Fließverkehr können Sie beim uml salzburg beauftragen (E-Mail: , Tel.: 0662-623455).

Radelnde sollen genügend Seitenabstand zu parkenden Autos halten

Radfahrende sollen ausreichend Seitenabstand halten, nämlich dann, wenn sie bei parkenden Autos vorbeifahren: mindestens 1,2 Meter Abstand vom Lenkerende zu den parkenden Fahrzeugen. Der Öffnungsbereich einer Autotür ist normalerweise mindestens 80 Zentimeter. Die richtige Spurwahl der Radfahrenden ist also ein Sicherheitsbeitrag.

Auch die Person, die die Türe eines Autos öffnet, hat drauf zu achten, dass dadurch keine anderen Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden. Daher: Autotüren keinesfalls vor herannahenden Radlern öffnen und den Schulterblick nicht vergessen! Machen Sie es sich zur Gewohnheit und öffnen Sie auf der Fahrerseite mit der rechten Hand, dann drehen Sie sich automatisch nach hinten.

Plakat zum Download

Wie viel Seitenabstand braucht man beim Überholen?
Radelnde sollen genügend Seitenabstand zu parkenden Autos halten

Gedruckte Plakate in A2 und A1 können beim Land Salzburg kostenfrei bestellt werden: 

Der Seitenabstand zu Radfahrenden wird auch in anderen Städten und Regionen thematisiert, z. B. in Rostock

„Abstand mit Anstand“ ist eine Schweizer Aktion zum Thema, dort finden Sie auch umfassende Informationen zum Thema Seitenabstand Radfahrende (Factsheet, ausländische Beispiele, …) ,

Wie viel Abstand außerorts?

Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie ja 2 Sekunden oder die Hälfte des Tachowertes Abstand halten. Damit Sie das richtig einschätzen können, helfen Ihnen die seitlichen Begrenzungspfeiler neben Autobahnen und Landstraßen: Sie stehen immer 50 Meter voneinander entfernt.

Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten? Beim Überholen musst du genügend Seitenabstand einhalten, um die Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Innerorts beträgt der einzuhaltende Mindestabstand bei Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen 1,5 Meter.

Wie viel Abstand braucht man um einen Radfahrer zu Überholen?

Autos müssen beim Überholen von Radfahrern einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wahren - außerorts beträgt er verpflichtend zwei Meter. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden. 2 | 19 Wie verhalte ich mich als Radfahrer am Zebrastreifen?

Wie viel Abstand zu parkenden Fahrzeugen?

Beim Parken sollte ein Abstand von mindestens 70 Zentimetern zu andern parkenden Fahrzeugen eingehalten werden. Was droht, wenn Sie den nötigen Seitenabstand nicht einhalten? Halten Sie beim Überholen nicht genug Seitenabstand, kann das ein Bußgeld von 30 Euro zur Folge haben.