Wie viel Prozent Abfindung bekommt man?

Grundsätzlich wird Ihre Abfindung ähnlich wie Ihr Einkommen versteuert. Sie müssen auf Ihre Abfindung also Steuern bezahlen, allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge (wie Kranken- oder Rentenversicherung). Wie viel Prozent die Steuer auf die Abfindung beträgt, wie hoch sie also ist, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Ihrem Jahreseinkommen
  2. Der Fünftelregelung

Wir erklären beide Faktoren und wie sie den Prozentsatz beeinflussen, den Sie auf Ihre Abfindung bezahlen.

 

Anspruch auf Abfindung

Wie Sie vielleicht wissen, haben Sie nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber – mit Ausnahmen – keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt also von der konkreten Situation und dem Verhandlungsgeschick von Ihnen bzw. Ihrem Anwalt ab.

 

Höhe der Abfindung

Gleiches gilt für die mögliche Höhe der Abfindung. Auch hier spielen die konkrete Situation der Kündigung sowie Ihr Verhandlungsgeschick eine entscheidende Rolle. Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte, nach denen die Höhe einer Abfindung üblicherweise berechnet wird.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner, um Ihre mögliche Abfindung zu berechnen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner!

Abfindungsrechner

 

Versteuerung – Zwei Faktoren sind wichtig

Erst wenn Sie die Höhe einer möglichen Abfindung kennen, können Sie sich der Frage der Versteuerung widmen. Denn eine Abfindung gilt als „außerordentliche Einkunft“ im Sinne von § 34 EStG und ist damit einkommensteuerpflichtig.

Neben der Höhe der Abfindung sind es wie bereits erwähnt zwei Faktoren, die entscheidend sind, mit wie viel Prozent Ihre Abfindung versteuert werden muss.

 

Jahreseinkommen

Der Steuersatz der Einkommenssteuer liegt derzeit zwischen 14 und 42%, je nach Höhe des Einkommens. Daraus ergibt sich der Durchschnittssteuersatz, den Sie auf Ihr gesamtes Einkommen bezahlen. Weitere Details zu den unterschiedlichen Steuersätzen finden Sie hier: „Wie funktioniert unser Einkommenssteuersystem“

Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Für die Berechnung Ihrer Einkommenssteuer wird die Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet. Wie viel Prozent Steuer Sie auf Ihre Abfindung bezahlen, hängt also von Ihrem sonstigen Jahreseinkommen ab. Wenn Ihr Jahreseinkommen hoch war, ist auch der Steuersatz für Ihre Abfindung höher.

 

Fünftelregelung

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Steuerlast auf Ihre Abfindung zu senken: die sogenannte „Fünftelregelung“. Dabei wird nicht die gesamte Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen addiert, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Vielmehr wird fiktiv angenommen, dass Sie die Abfindung verteilt über fünf Jahre erhalten. Es wird also nur ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugezählt und daraus die Steuer berechnet. Dann wird die Steuer berechnet, die lediglich auf Ihr Jahreseinkommen anfällt. Die Differenz daraus ist also die Steuer, die Sie für ein Fünftel Ihrer Abfindung bezahlen würden. Dieser Betrag wird nun mit fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die Sie für Ihre Abfindung bezahlen müssen.

 

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Klingt kompliziert? Ein Beispiel verdeutlicht den Vorteil der Fünftelregelung:

Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin hat ein Jahreseinkommen von 40.000€ und eine Abfindung von 10.000€ erhalten.

Ohne Fünftelregelung wir die Steuer wie folgt berechnet:
Jahreseinkommen: 40.000 €
Abfindung: 10.000 €
Steuerpflichtiges Einkommen: 50.000 €
Das heißt es greifen die Steuersätze für das Einkommen bis zu 50.000 €.

Mit der Fünftelregelung sieht die Sache etwas anders aus. Wieder gehen wir von 40.000 € Jahreseinkommen und 10.000 € Abfindung aus.

Zuerst wird die Steuerhöhe nur für das Jahreseinkommen von 40.000 € berechnet. Danach wird die Steuerlast für das Jahreseinkommen PLUS ein Fünftel der Abfindung (2000€) berechnet. Die Differenz daraus ist die Steuer, die für dieses Fünftel der Abfindung anfällt. Diese Differenz wird nun mal fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die für die Abfindung bezahlt werden muss.

Der Clou dabei: Da unter der Fünftelregelung der Steuersatz für ein Einkommen von 42.000 € verwendet wird, sind weniger Prozent an Steuer zu bezahlen als wenn die Abfindung „in einem Stück“ besteuert werden würde (mit 50.000 € als steuerpflichtigem Einkommen).

Die Fünftelregelung darf allerdings nicht in allen Fällen verwendet werden. Beispielsweise wenn die Abfindung tatsächlich in Teilzahlungen über mehrere Jahre ausgezahlt wird.

 

Fazit

Die Frage „Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert?“ lässt sich leider – wie so oft – nicht pauschal beantworten. Der Prozentsatz bzw. die Höhe der Steuer sind dabei im Wesentlichen abhängig von drei Dingen: Ihrem Jahreseinkommen, der Höhe der Abfindung und der Frage, ob Sie die Fünftelregelung zur Versteuerung in Anspruch nehmen können oder nicht.

 

Kontaktieren Sie uns – Unverbindlich und kostenlos

Sie wurden gekündigt und wollen eine Abfindung erhalten und wissen, wie viel Steuern Sie darauf bezahlen müssen. Dann helfen Ihnen unsere Anwälte gerne weiter.

Wie viel Prozent gehen von Abfindung ab?

Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung dazugezählt. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird mit derjenigen verglichen, die auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung anfällt. Der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen gilt als Einkommensteuer für die Abfindung.

Wie viel netto von Abfindung?

Es wird die Differenz der Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und der Steuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung gebildet. Diese Differenz bildet dann den Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung und muss nur noch verfünffacht werden, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu erhalten.

Wie berechne ich die Höhe der Abfindung?

Die Abfindungshöhe lässt sich mit folgender Formel berechnen: 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €. Bei einer Kündigung mitten im Jahr erfolgt ab sechs Monaten eine Aufrundung auf ein Jahr.

Was bleibt von 40000 Euro Abfindung?

Um die Netto-Abfindung zu bestimmen, müssen nun noch der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und die Kirchensteuer (8 %) berechnet werden. ... Abfindung Beispiel 1 - Steuern berechnen für einen Single..