Wie viel Kirchensteuer bei Steuerklasse 1?

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Wie viel Kirchensteuer bei Steuerklasse 1?

Junge Frau erledigt ihre Finanzen (Symbolbild): Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viele Steuern Sie von Ihrem Gehalt an den Staat abtreten müssen. (Quelle: Milan_Jovic/getty-images-bilder)

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Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer. Wie viel, hängt auch von der Steuerklasse ab. Wir zeigen, welchen Einfluss die Steuerklasse 1 auf Ihr Nettogehalt hat.

Das Wichtigste im Überblick


  • Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 1?
  • Wie hoch sind die Steuerfreibeträge in Steuerklasse 1?
  • Wie viel wird bei Steuerklasse 1 abzogen?
  • Wie viel Prozent muss man vom Brutto abziehen?

Wie viel Geld Arbeitnehmern von ihrem Bruttogehalt übrig bleibt, bestimmt maßgeblich die

Steuerklasse. Denn von ihr hängt es ab, wie hoch die Steuerfreibeträge ausfallen – welcher Teil des Lohns also nicht versteuert werden muss.

Die Standard-Steuerklasse für Alleinstehende ist die Steuerklasse 1. Wir erklären, welche Abzüge es gibt und wie hoch die Freibeträge ausfallen.

Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 1?

Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 1. Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.

Folgende Abzüge und Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen:

  • Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse (mehr zur Berechnung der Lohnsteuer lesen Sie hier)
  • Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag: nur für hohe Einkommen (lesen Sie hier, für wen der Soli noch gilt)
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu 4.837,50 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse); der Tarif für privat Versicherte richtet sich in der Regel nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.050 Euro Monatsgehalt im Westen und 6.750 Euro im Osten (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
  • Pflegeversicherung: 3,05 Prozent und gegebenenfalls 0,35 Prozent Kinderlosenzuschlag (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5 Prozent auf bis zu 7.050 Euro Monatsgehalt im Westen und 6.750 Euro im Osten

Gut zu wissen: In die Lohnsteuerklasse 1 werden Sie eingeordnet, wenn Sie ledig, getrennt lebend oder geschieden sind. Stirbt Ihr Partner, ordnet der Staat sie erst ein Jahr nach dem Ableben wieder in die Steuerklasse 1 ein.

Wie hoch sind die Steuerfreibeträge in Steuerklasse 1?

Fast alle Steuerklassen kennen Steuerfreibeträge. Diesen Teil Ihres Einkommens müssen Sie nicht versteuern. Je höher die Freibeträge also ausfallen, desto weniger Steuern zahlen Sie. In Steuerklasse 1 gelten für 2022 folgende Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 10.347 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.200 Euro
  • Kinderfreibetrag: 8.388 Euro (Unverheiratete müssen ihn hälftig aufteilen)
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst

Wie viel wird bei Steuerklasse 1 abzogen?

Wie hoch die Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse 1 sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Das nennt sich progressiver Steuertarif.

Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent. Er greift bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag und steigt mit der Höhe des Einkommens an. Ab etwa 58.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr wird jeder zusätzlich verdiente Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent belastet, ab etwa 275.000 Euro gilt für alles, was Sie obendrein verdienen, der Höchstsatz von 45 Prozent.

Grundsätzlich wird dabei nur der Teil des Gehalts versteuert, der nach Abzug der Freibeträge noch übrig bleibt (siehe oben). Mehr zur Berechnung der Einkommensteuer lesen Sie hier.

Brutto-Netto-Rechner nutzen

Wie hoch die Einkommensteuer für Sie genau ausfällt, können Sie mithilfe eines Einkommensteuerrechners oder eines Lohnsteuerrechners ermitteln. Das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Steuerrechner für Einkommensteuerpflichtige für die Jahre 1958 bis 2022 an.

Zudem gibt es die Einkommensteuertabelle, die von Jahr zu Jahr neu erstellt wird. Dort können Arbeitnehmer die Höhe ihres Lohnsteuerabzugs ablesen (mehr dazu hier). Dabei wird zwischen der Grundtabelle für Ledige und der Splittingtabelle für Ehegatten und Lebenspartner unterschieden.

Wie viel Prozent muss man vom Brutto abziehen?

Auch das lässt sich wegen der Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens pauschal nicht sagen. Allein die Beiträge für die Sozialversicherungen belaufen sich aber auf mindestens 20,85 Prozent, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

  • Sieben Fallen:Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
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Bei der Lohnsteuer geht es je nach Einkommenshöhe bei einem Steuersatz von 14 Prozent los. Spitzenverdiener zahlen 42 bis 45 Prozent Lohnsteuer.

Verwendete Quellen

  • Eigene Recherche
  • arbeitsrechte.de:"Steuerklasse 1: Wann werden Arbeitnehmer hier eingeordnet?"

Quellen anzeigen

Wie viel Kirchensteuer bei Steuerklasse 1?

  • steuerklassen.com: "Brutto-Netto-Rechner 2022"
  • steuerklassen.com: "Die Abzüge in Steuerklasse 1"
  • mystipendium.de: "Steuerklasse 1: Definition, Abzüge, Freibeträge"
  • taxfix.de: "Steuerklasse 1: Vorteile für ledige Arbeitnehmer*innen"

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Wie viel Prozent Lohnsteuer muss ich zahlen?

Grundsätzliches.

Wie berechnet sich die Kist?

Kirchensteuer berechnen: Sie beläuft sich auf 8 oder 9 % der Einkommensteuer. Beim vereinfachten Verfahren fallen etwas weniger Steuern an, da der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter pauschal eine Kirchensteuer abführt. Der Steuersatz beläuft sich auf 5 und 7 %.

Wie hoch ist die Kirchensteuer NRW?

Tabelle der Kirchensteuer nach Bundesland mit Kappungsregelung.