Wie verhalten Sie sich richtig Autobahn mittlerer Streifen?

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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. August 2022

FAQ: Rettungsgasse

Wann ist das Bilden einer Rettungsgasse vorgeschrieben?

Kommt es außerorts zu einem Stau oder der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Kfz, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, fahren nach links. Alle anderen Fahrzeuge müssen nach rechts fahren. Zur Veranschaulichung können Sie hier lesen, wie bei zwei-, drei- oder vierspurigen Straßen vorzugehen ist.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn ich keine Rettungsgasse bilde?

Bilden Sie keine Rettungsgasse, kann das ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro nach sich ziehen. In jedem Fall kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Einen genauen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in unserer Tabelle.

Wer darf eine Rettungsgasse befahren?

Zur Nutzung der Rettungsgasse ist grundsätzlich nur ein beschränkter Personenkreis befugt. Dieser umfasst unter anderem die Polizei, den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie Abschleppunternehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse nicht nutzen. Tun sie dies dennoch, so kann das seit dem 09.11.2021 ein Bußgeld von mindestens 240 Euro sowie in jedem Fall 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen.

Video zur Rettungsgasse

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Alles Wichtige zur Rettungsgasse erfahren Sie in unserem Video.

Platz, um Leben zu retten: Die Rettungsgasse

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Wir erklären Ihnen, wie Sie die Rettungsgasse richtig bilden.

Im Internet kursieren diverse Videos, welche die Bildung einer Rettungsgasse auf deutschen Straßen dokumentieren. Viele Kommentatoren aus anderen Teilen der Welt zeigen sich über den vergleichsweise flüssigen Ablauf erstaunt.

Dennoch hakt es auch hierzulande bei der Durchführung der lebensrettenden Maßnahme. Hektische Lenkbewegungen, lautes Hupen und unsichere Fahrer, die nicht wissen, wohin sie fahren sollen, erschweren den an sich einfachen Vorgang.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine Rettungsgasse korrekt gebildet wird, was Sie dabei beachten sollten und welche Strafen bei einer Missachtung der Vorschriften fällig werden.

  • FAQ: Rettungsgasse
    • Video zur Rettungsgasse
  • Platz, um Leben zu retten: Die Rettungsgasse
    • Die Rettungsgasse zügig bilden: Kurz und einfach erklärt
    • Überblick: Rettungsgasse bilden bei 2, 3 und 4 Spuren
    • Bußgeldrechner zu Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht
    • Ein-, zwei-, mehrspurig: Wo müssen Sie die Rettungsgasse bilden?
    • Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse
    • Die Rettungsgasse im Recht: Die Straßenverkehrsordnung

Die Rettungsgasse zügig bilden: Kurz und einfach erklärt

So bilden Sie eine Rettungsgasse.

Überblick: Rettungsgasse bilden bei 2, 3 und 4 Spuren

Au­to­bahn ist ...Ret­tung­sgas­se bil­den zwi­schen ...
zwei­spu­rig lin­ker und rech­ter Spur
drei­spu­rig lin­ker und mit­tle­rer Spur
vier­spu­rig lin­ker Spur und dem Fahr­strei­fen di­rekt da­ne­ben

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Grafik zur Rettungsgasse: So bilden Sie diese richtig!

Wichtig! Beachten Sie auch, dass Sie bei der Bildung der Rettungsgasse üblicherweise den Strandstreifen nicht benutzen dürfen. Dieser muss also weiterhin freibleiben. Eine Ausnahme dieser Regel besteht nur, wenn die Polizei das Befahren anordnet oder anderenfalls das Bilden einer Rettungsgasse nicht möglich wäre.

Bußgeldrechner zu Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht

Ein-, zwei-, mehrspurig: Wo müssen Sie die Rettungsgasse bilden?

Je nachdem, ob Sie sich in der Innenstadt oder auf der Autobahn befinden, müssen Sie anders auf das Herannahen der Einsatzfahrzeuge reagieren.

Die Rettungsgasse auf einer einspurigen Straße

In der Stadt steht Kfz oftmals nur eine Spur zu Verfügung. Der Platz ist eng, die Bildung einer Rettungsgasse muss daher gut abgestimmt werden. Alle Fahrzeuge müssen dazu möglichst weit rechts an den Straßenrand fahren.

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In vielen Ländern steht das Nichtbilden der Rettungsgasse unter Strafe.

Dabei gilt:

  • Achten Sie auf den restlichen Straßenverkehr – fahren Sie gegebenenfalls noch ein paar Meter weiter, um Fahrzeugen hinter Ihnen zu ermöglichen, ebenfalls Platz zu machen.
  • Richten Sie Ihr Fahrzeug parallel zu Fahrbahn aus – ein hinausragendes Heck kann die Rettungsgasse unpassierbar machen.
  • Stehen Sie an einer roten Ampel, können Sie einige Meter in die Kreuzung vorfahren, damit die anderen Fahrzeuge besser rangieren können – Fußgänger und Fahrradfahrer müssen hier auf ihren Vorrang verzichten.
  • Nutzen Sie Ihre Blinker: Damit signalisieren Sie den Einsatzfahrzeugen, in welche Richtung Sie Platz machen wollen.

Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit angemessen und achten Sie auf die Richtungsanzeiger des Einsatzwagens – unter Umständen blockieren Sie eine Straßeneinfahrt.

Zweispurige Straßen: Die Rettungsstraße führt durch die Mitte

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So bilden Sie eine Rettungsgasse auf Straßen mit 2 Fahrbahnen

Fahren Sie auf einer zweispurigen Straße, gilt zur Bildung der Rettungsgasse folgende Regelung:

  • Kfz, die sich auf der linken Spur bewegen, fahren möglichst weit nach links.
  • Kfz, welche die rechte Spur benutzen, fahren möglichst weit nach rechts.

Auf diesem Weg können die Feuerwehr-Einsatzfahrten ungehindert durch die Mitte beider Fahrbahnen fahren.

Wichtig: Sobald eine Straße mehr als eine Spur aufweist, verläuft die Rettungsgasse nicht mehr auf der linken Spur, sondern auf der direkt daneben. Häufig lässt sich beobachten, dass Autofahrer hektisch versuchen, diese Fahrspur für die Rettungskräfte freizuhalten. Dabei begehen sie aber eine Ordnungswidrigkeit.

Auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden: Dreispurig und mehr

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So bilden Sie die Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen

Ab drei Spuren greift stets dieselbe Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse. Autos und Lkw, die sich auf der linken Spur befinden, fahren so dicht wie möglich an den linken Fahrstreifenrand. Die Fahrzeuge auf allen anderen Spuren drängen hingegen nach rechts.

Die Rettungsgasse entsteht als immer zwischen der linken Fahrspur und ihrer anliegenden Spur.

Achten Sie dabei stets auf einen angemessene Geschwindigkeit. In Stausituationen kochen die Gemüter der Verkehrsteilnehmer oftmals hoch. Drängeln, hupen oder eine irrationale Fahrweise können aber in diesem Kontext schnell zum unfreiwilligen Kontakt mit anderen Fahrzeugen und zum Unfall führen. Beachten Sie daher auch den Abstand zum Vordermann.

Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse

Nicht nur für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann ein Bußgeld für ein Fehlverhalten bei der Bildung einer Rettungsgasse verhängt werden. Auch die Missachtung der Pflicht zur Gassenbildung gemäß § 11 StVO kann zu einem Bußgeld führen. Wie zuvor ausgeführt, ist das Befahren der Rettungsgasse lediglich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge gestattet.

Um sicherzustellen, dass sich die Verkehrsteilnehmer auch an diese Vorschrift halten und diese nicht unerlaubt nutzen, wurde im Zuge der letzten StVO-Novelle ein neuer Tatbestand eingeführt. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im November 2021 können Verstöße hiergegen nun streng geahndet werden. Welche Sanktionen im Detail möglich sind, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Sie bildeten auf einer Auto­bahn oder Außer­orts­straße keine freie Gasse zur Durch­fahrt von Polizei- oder Hilfsfahr­zeugen, obwohl der Verkehr stockte. 200 € 2 1 Monat1 M
... mit Behin­derung 240 € 2 1 Monat1 M
... mit Gefähr­dung 280 € 2 1 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung 320 € 2 1 Monat1 M
Sie unterl­ießen es, einem Einsatz­fahrzeug mit blauem Blinklicht und Martins­horn sofort freie Bahn zu schaffen. 240 € 2 1 Monat1 M
... mit Gefähr­dung 280 € 2 1 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung 320 € 2 1 Monat1 M
Sie nutzten unbe­­rech­tigt eine außer­­orts bei stocken­­dem Verkehr gebil­­dete Rettungs­­gasse. 240 € 2 1 Monat1 M
... mit Behin­derung 280 € 2 1 Monat1 M
... mit Gefähr­dung 300 € 2 1 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung 320 € 2 1 Monat1 M

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Harte Strafe: Wird die Rettungsgasse befahren, können ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot drohen.

Bereits im September 2017 nickte der Bundesrat eine Erhöhung der Geldbußen ab, die bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, wenn Einsatzfahrzeuge anfahren, erhoben werden.

Seit dem 19.10.2017 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Zudem landen zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.

Wurden Dritte dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kam es zu einem Sachschaden, liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommen in jedem Fall außerdem jeweils ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte.

Dürfen Auto- und Motorradfahrer die Rettungsgasse benutzen?

Der eine oder andere Autofahrer blickt im Stau sehnsüchtig auf die offene Gasse. Diese lädt zur Benutzung ein, um schneller ans Ziel zu gelangen. Doch Vorsicht! Das Befahren der Rettungsgasse ist für gewöhnliche Fahrzeuge nicht erlaubt! Lediglich Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und anderen Unfallhelfern dürfen die Rettungsgasse durchfahren. Also dürfen Autos und Motorräder die Rettungsgasse nicht nutzen. Mit der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat), die am 09.11.2021 in Kraft getreten ist, können entsprechende Verstöße nun auch geahndet werden. Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot seht der neue Bußgeldkatalog seither vor.

Die Rettungsgasse im Recht: Die Straßenverkehrsordnung

Die rechtliche Grundlage der Rettungsgasse findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO):

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. (§ 38 Absatz 1 StVO)

Das blinkende Licht und das laute Martinshorn lösen bei vielen Verkehrsteilnehmern den Reflex aus, Platz für die Rettungskräfte zu schaffen und eine Rettungsgasse zu bilden. Allerdings muss diese Reflexhandlung in rationale Bahnen gelenkt werden, damit eine wahrhaftige und benutzbare Gasse entsteht.

Bei Stau pauschal eine Rettungsgasse bilden

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Wer die Rettungsgasse auf der Autobahn nicht bildet, hält Einsatzfahrzeuge auf.

Doch die StVO geht noch weiter: Nicht nur beim Herannahen eines Rettungsfahrzeuges, sondern allgemein bei Stau muss eine Rettungsgasse auf der Autobahn und außerorts gebildet werden:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (§ 11 Absatz 2 StVO)

Diese Verkehrsregel wird in Deutschland von den allermeisten Verkehrsteilnehmern missachtet. Doch die Bestimmung ist im Falle eines Unfalls sinnvoll und kann Leben retten. Und zudem auch einen Verkehrsinfarkt verhindern. Denn nur, wenn die Rettungskräfte den Unfallort auch erreichen und beseitigen können, kann der Verkehr wieder fließen.

Ein Stau oder stockender Verkehr entsteht außerorts meist nicht ohne Grund: Gerade auf der Autobahn ist trauriger Weise oftmals ein Unfall für die Staubildung verantwortlich. Durch den Rückstau können weit rückliegende Verkehrsteilnehmer die Ursache des Staus nicht erkennen.

Beginnt erst mit dem Eintreffen der Feuerwehr die Bildung der Rettungsgasse, geht unter Umständen viel Zeit verloren. Richten sich aber aller Auto- und Lkw-Fahrer vorab auf die Freilassung der Rettungsgasse ein, können die Einsatzfahrzeuge auf dem schnellsten Weg zu dem Unfallort gelangen.

Die Regelung sollte zudem ein auf deutschen Straßen allzu bekanntes Verhalten verhindern: Kaum ist ein Rettungswagen durch die Rettungsgasse gefahren, drängen die Verkehrsteilnehmer in die Lücke zurück.

Dabei folgen in der Regel noch weitere Einsatzfahrzeuge, welche ebenfalls eine Rettungsgasse benötigen.

Wieso nicht den Standstreifen nutzen?

Die meisten Autobahnen und viele Außerortsstraßen verfügen über einen Stand- oder Pannenstreifen. Dieser darf in der Regel nicht befahren werden. Zur Bildung einer Rettungsgasse dürfen Sie jedoch mit der Hälfte Ihres Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.

Früher benutzten Rettungsfahrzeuge den Standstreifen für die Einsatzfahrten. Dies birgt jedoch unnötige Gefahren: Selbst auf Autobahnen ist der Seitenstreifen nicht durchgängig befahrbar – bei Ein- und Ausfahrten verschwindet er beispielsweise.

Daher hat sich das Prinzip der Rettungsgasse auf der regulären Fahrbahn eingebürgert.

Die Rettungsgasse in Österreich

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Der österreichische Bußgeldkatalog für die Rettungsgasse sieht höhere Bußgelder vor.

Bei unseren Nachbarn fielen die Bußgelder bezüglich der Rettungsgasse bisher deutlich höher aus. Mit der Anpassung zum 19.10.2017 sind auch die Bußgelder hierzulande für einen entsprechenden Verstoß empfindlich gestiegen. Dennoch können die Sanktionen in anderen Ländern immer noch wesentlich höher ausfallen.

Auch in Österreich muss die Gasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen gebildet werden, sobald der Verkehr stockt oder sich staut, damit die Feuerwehr im Ernstfall schnellstmöglich vorankommt.

Beachten Sie die Vorschrift nicht oder benutzen Sie die Rettungsgasse widerrechtlich, droht ein Bußgeld von 2180 Euro!

Bestimmte Initiativen setzen sich dafür ein, die Strafen und Bußgelder auch in Deutschland anzuheben. Denn: So ärgerlich ein Stau auf der Autobahn auch sein mag, durch die Bildung einer Rettungsgasse geht kaum Zeit verloren, wenn die Regelungen befolgt werden. Dafür rettet die Gasse Leben.

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