Wie stelle ich einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung?

1. Wofür braucht man einen Bauantrag?

Ein Bauantrag wird im Baugenehmigungsverfahren gestellt und enthält sämtliche Unterlagen, die die Behörde für ein Bauvorhaben prüfen muss. Der Antrag wird in dreifacher Ausführung (grüne, rote und gelbe Bauantragsmappe) vorgelegt – eine bekommt der Bauherr zurück, eine bleibt bei der Gemeinde und die dritte bei der Bauaufsichtsbehörde. Bauanträge dürfen nur von Bauvorlagenberechtigten eingereicht werden. Das sind Architekten und Ingenieure, aber – zumindest für kleine Bauvorhaben – auch Bautechniker und Maurer-, Zimmerer- und Betonbauerhandwerksmeister.

2. Der Bauantrag für Garagen, Carports, Terrassenüberdachung & Co.

Für den Neu- oder Anbau einer Garage sollten Sie in die Garagenverordnung Ihres Bundeslandes schauen. In einigen Bundesländern ist für Carport, Garage und Co. eine Baugenehmigung notwendig – meist dann, wenn das Bauvorhaben von den gesetzlichen Rahmenbedingungen abweicht. Diese umfassen in der Regel Fertig- und Anbaugaragen. Freistehende Garagen bzw. Carports hingegen benötigen oftmals eine Genehmigung. So sind beispielsweise in Baden-Württemberg Garagen mit einer maximalen Grundfläche bis zu 30 m² genehmigungsfrei, in Sachsen, Bayern, NRW und einigen anderen Ländern darf bis zu einer Grundfläche von 50 m² gebaut werden und in Thüringen bis zu 40 m² – sofern das Bauvorhaben dem Bebauungsplan der Stadt entspricht. Ist Ihr Neu- oder Umbau genehmigungsfrei, muss jedoch immer eine Bauanzeige gemacht werden, um die Behörden zu informieren. Für absolute Klarheit, sollten Sie im örtlichen Bauamt anrufen und nachfragen.

Beim Bau einer Terrassenüberdachung kommt es ebenfalls auf den Umfang des baulichen Vorhabens an. Für den Anbau einer Markise oder eines Sonnensegels müssen Sie keinen Bauantrag stellen. Bei festen Bauten hingegen ist – je nach Bundesland und Größe der Überdachung – eine Baugenehmigung nötig.

Welche Bauten einen Bauantrag benötigen, ist also abhängig vom Bundesland, in dem Sie leben, dem örtlichen Bebauungsplan und dem Umfang des Bauvorhabens.

3. Was ist ein Bauvorantrag?

Wenn Sie sich zunächst einmal informieren möchten, ob Ihr Bauvorhaben auf einem Grundstück – das Ihnen gehört oder das Sie käuflich erwerben möchten – überhaupt durchsetzbar ist, kann sich ein sogenanntes kleines Genehmigungsverfahren empfehlen. Bei dieser Bauvoranfrage wird Ihnen mitgeteilt, ob das Grundstück bebaubar ist, welche Anträge Sie stellen müssen und was es für sonstige Vorschriften gibt. Eine spätere Baugenehmigung darf inhaltlich nicht von diesem Vorbescheid abweichen.

4. Inhalt & Unterlagen für einen Bauantrag

Die Vorgaben an den Inhalt eines Bauantrags sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da überall verschiedene Landesbauordnungen gelten. Grundsätzlich beinhaltet ein Bauantrag ausgefüllte Vordrucke von Formularen sowie Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Beschreibungen des Bauvorhabens.

Benötigte Unterlagen für einen Bauantrag sind:

  • Antragsformular,
  • Lageplan, Freiflächenplan – diese bekommen Sie beim Kauf der Immobilie oder im Katasteramt,
  • Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), Baubeschreibung – vom Architekten oder Bauunternehmer*,
  • Angaben über die Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung, straßenmäßige Erschließung,
  • Ggf. noch Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Baumbestandserklärung o. ä. – das erfragen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde,
  • ganz wichtig: Unterschrift des Bauvorlageberechtigten und Abgabe beim zuständigen Amt.

*Übrigens: Als Bauunternehmer fungieren zum Beispiel Bauträger, Generalübernehmer und Generalunternehmer.

5. Bauantrag stellen – so geht’s

Der Bauantrag muss beim Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde (bundeslandabhängig) entweder postalisch oder persönlich eingereicht werden. Vor dem Gang zur Behörde müssen Sie sich überlegen, was Sie eigentlich vorhaben und was Sie dafür benötigen. So gibt es unterschiedliche Anforderungen an Bauanträge für genehmigungsfreie Bauvorhaben (die trotzdem ein Prüfverfahren durchlaufen müssen) und für solche, die nur ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen (z. B. kleinere Gartenhäuser o. ä.) sowie für Bauvoranträge (s. o.). Reichen Sie Ihren Bauantrag persönlich beim Amt ein, wird er in Ihrem Beisein auf Vollständigkeit geprüft. Daraufhin bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Fehlen wichtige Unterlagen, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung mit der Aufforderung, diese innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.

Einige Bauämter bieten mittlerweile ein Online-Serviceportal an, in dem Sie nachvollziehen können, welchen Stand der Bearbeitung Ihr Bauantrag aktuell hat. Sogar fehlende Unterlagen wie beispielsweise Nachweise und Bescheinigungen können dort als Dokument, pdf oder Foto hochgeladen werden. Login und Passwort erhalten Sie bei der Eingangsbestätigung des Antrags.

6. Dauer des Bauantrags – so lange dauert die Bearbeitung

Die Bearbeitung eines Bauantrags kann sich bis zu vier Monate hinziehen. Solange der Bauantrag nicht durch ist und Ihnen keine Baugenehmigung ausgestellt wurde, dürfen Sie nicht mit dem Bau beginnen. Es kann also ratsam sein, sich frühzeitig um den Bauantrag und der damit verbundenen Erteilung einer Baugenehmigung zu kümmern. Sorgen Sie außerdem dafür, dass Sie beim Einreichen bereits alle notwenigen Formulare ausgefüllt und sämtliche zusätzlichen Unterlagen beigelegt haben. So kann sich die Bearbeitungszeit verkürzen. Außerdem schießen für eventuelle Änderungen an Plänen o. ä. auch schnell die Kosten in die Höhe.

7. Diese Kosten entstehen beim Bauantrag

Einen pauschalen Betrag kann man an dieser Stelle nicht nennen, da die Gebühren bundeslandabhängig sind. Grundsätzlich entstehen beim Bauantrag zwei Kostenpunkte: zum einen für die Prüfung des Antrages und der beiliegenden Unterlagen, für die in vielen Ämtern ein Mindestbetrag von 100 bis 200 Euro fällig wird. Zusätzlich erhöht sich der Betrag mit der Menge der Formulare und Pläne, die einzureichen sind. Als Maßstab rechnet man in der Regel mit 0,4 bis 0,5 Prozent der Gesamtkosten für das Bauvorhaben. Das bedeutet:

Bausumme = Bauwert in Euro/m³ x umbauter Raum in m³

Antragskosten = Bauwert x 0,5 Prozent

Beispiel: 150 Euro/m³ x 500 m³ = 75.000 Euro

Antragskosten = 75.000 Euro x 0,5 %= 375 Euro

Zum anderen müssen die beteiligten Personen vergütet werden. Das sind zum Beispiel der Architekt, der die Pläne macht und sämtliche Berechnungen anstellt. Für die Erstellung aller notwendigen Unterlagen kalkuliert man ca. 10 % der Kosten für das gesamte Bauvorhaben ein. Bei einem Bauwert von 75.000 Euro folglich 7.500 Euro. Insgesamt liegen die Kosten rund um den Bauantrag also bei 10,5 Prozent der Bausumme.

Hinweis: Da sich die Gebühren für einen Bauantrag auf seine Prüfung beziehen, werden sie auch fällig, wenn Ihnen letztendlich keine Baugenehmigung erteilt wird.

8. Bauantrag abgelehnt – was kann ich tun?

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht der örtlichen Landesbauordnung oder dem Baugesetzbuch entspricht oder zum Beispiel gegen den Bestandsschutz verstößt, wird Ihr Bauantrag abgelehnt und Sie bekommen von der Gemeinde einen Ablehnungsbescheid. Darin enthalten ist auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, innerhalb eines Monats ein Widerspruchsverfahren einzuleiten, für das allerdings ebenfalls Kosten anfallen. Die nächsten Instanzen sind dann das Verwaltungs- und später das Oberverwaltungsgericht. Bevor Sie einen solchen Schritt gehen, sollten Sie sich über den Kosten-Nutzen-Faktor Gedanken machen und abwägen, ob das Bauvorhaben vielleicht zu Recht abgelehnt wurde. Um das Prozesskostenrisiko möglichst gering zu halten und eine aussichtslose Klage zu vermeiden, können Sie z. B. einen Prozesskostenrechner verwenden. Gegebenenfalls haben Sie mit der Neueinreichung eines veränderten Bauantrags bessere Chancen. Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Baurecht kann Ihnen hier Klarheit verschaffen.

9. Checkliste für den Bauantrag

✓ Muss ich für mein Vorhaben überhaupt einen Bauantrag stellen (abhängig vom Bundesland, örtlichem Bebauungsplan und Größe des Bauvorhabens)?

✓ Inhalt des Bauantrags überprüfen.

✓ Bauantrag in dreifacher Ausführung beim Bauamt oder der Baubehörde abgeben.

✓ Bearbeitungsdauer bis zu 4 Monate – vorher kein Baubeginn!

✓ Kosten: Abhängig von Bundesland und Prüfungsaufwand.

✓ Bei abgelehntem Bauantrag werden Gebühren trotzdem fällig – Widerspruch ist möglich.

10. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Baurecht

Von dem Bauantrag hängt der Beginn eines Bauvorhabens ab. Wenn Sie möglichst schnell eine Baugenehmigung erhalten möchten, können Sie den Bauantrag frühzeitig stellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit ist dabei nicht nur für die Dauer der Bearbeitung, sondern auch für die anfallenden Kosten ausschlaggebend. Wurde Ihr Bauantrag dennoch abgelehnt, können Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten lassen. Ihnen steht dann das Recht auf Widerspruch zu, Sie können die Bemängelungen, die zur Ablehnung des Bauantrags geführt haben, beseitigen oder einen abgeänderten bzw. verbesserten Bauantrag stellen.

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Was braucht man für eine Terrassenüberdachung?

Wer eine Terrassenüberdachung selbst bauen möchte, braucht das richtige Werkzeug..
Schaufel, Spaten..
Mörtelrührer..
Bohrmaschine..
Akkuschrauber..
Zollstock und Wasserwaage..
Stechbeitel..
Zwingen..

Wie groß darf eine Überdachung ohne Genehmigung sein NRW?

Nordrhein-Westfalen Neuregelung seit Juli 2018: Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4,5 m brauchen Sie in NRW keine amtliche Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Bayern sein ohne Genehmigung?

Eine Terrassenüberdachung gehört zwar zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, bis zu einer bestimmten Größe benötigen Sie aber keine Baugenehmigung. In Bayern zählen Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer max. Tiefe von 3 Metern als genehmigungsfrei.

Ist eine Terrasse genehmigungspflichtig Baden

Laut Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg gilt Folgendes: Terrassenüberdachungen sind bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei. Es muss mindestens ein Abstand von 2,5 Metern zu angrenzenden Nachbargrundstücken eingehalten werden.