Wie lange kann man in elternzeit gehen

Wer Elternzeit nimmt, lässt sich für einen gewissen Zeitraum vollständig und unbezahlt freistellen, um sein Kind zu betreuen. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern diese Zeit nicht verwehren. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Elternzeit haben wir für Sie zusammengestellt:

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Prinzipiell haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Wichtig ist, dass ein familienrechtliches Verhältnis zum Kind besteht, der Antragsteller mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und es erzieht. Dazu gehören zum Beispiel Mütter, Väter und in bestimmten Fällen auch die Großeltern.

Form und Umfang des Arbeitsverhältnisses haben keinen Einfluss auf den Anspruch. Auch Auszubildende, Heimarbeiter, Beschäftigte in Teilzeit oder Minijobber können Elternzeit beantragen. 

Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit hat, regelt § 15 BEEG.

Wie lange darf die Elternzeit dauern?

Pro Kind können Antragsteller bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Frühestens beginnt sie ab Geburt des Kindes und endet spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.

Können Arbeitnehmer den Zeitraum frei wählen?

Arbeitnehmer können den Zeitraum der Elternzeit frei wählen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes dürfen sie höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen.

Wie die Elternzeit gestaltet wird, können Arbeitnehmer selbst entscheiden. Sie können die kompletten drei Jahre am Stück nehmen oder nur einzelne Monate, Wochen oder Tage. 

Vor dem dritten Geburtstag des Kindes können Arbeitnehmer die Elternzeit auch in zwei oder drei Abschnitte aufteilen. Wollen sie die Elternzeit in mehr als drei Abschnitte aufteilen, muss der Arbeitgeber damit einverstanden sein.

Wann muss der Elternzeitantrag gestellt werden?

Anträge auf Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Es gilt dann ein Bindungszeitraum: Der Arbeitnehmer muss sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie er die Elternzeit gestalten möchte (§ 16 BEEG). 

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, können Eltern auch Elternzeit zwischen dem vierten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Für diese Anträge beträgt die Frist 13 Wochen. Wird die Frist versäumt, führt dies zu einem Verschieben der Elternzeit.

Wie muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden?

Elternzeitanträge müssen schriftlich gestellt werden, das ist gesetzlich so vorgegeben (§ 16 BEEG). "In Schriftform" bedeutet eigenhändig unterschrieben und im Original übersandt (§ 126 und § 126a BGB). Anträge per E-Mail oder Fax sind laut Gesetz nicht zulässig, was vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde (BAG, Urteil vom 10.5.2016, 9 AZR 145/15).

Der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs.1, Satz 8 BEEG bescheinigen.

Dürfen Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?

Will ein Arbeitnehmer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen, braucht er dafür keine Zustimmung des Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen diese Elternzeitanträge nicht ablehnen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Nämlich wenn der Mitarbeiter die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre verlängern will.

Anträge auf den dritten Abschnitt der Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes dürfen Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. 

Dürfen Arbeitgeber Urlaub kürzen, wenn Elternzeit beantragt wird?

Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um Zwölftel kürzen. Das gilt natürlich nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeit leistet (§ 17 BEEG).

Können Arbeitnehmer ihre Elternzeit nachträglich ändern?

In der Regel ist das nur möglich, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. 

Es gibt jedoch einige Änderungsgründe, die Arbeitgeber nicht oder nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen können: Wird eine Arbeitnehmerin beispielsweise erneut schwanger und geht in Mutterschutz, braucht sie keine Zustimmung des Arbeitgebers, um die Elternzeit vorzeitig zu beenden. In Härtefällen wie zum Beispiel einer schweren Erkrankung können Arbeitgeber den Antrag auf Änderung nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Elterngeld-Reform zum September 2021

Das Gesetz zur Elterngeld-Reform hat den Rahmen für Arbeit in Teilzeit und den Elterngeldbezug für Eltern von Frühchen ausgeweitet. Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" ist zum 1. September 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie in unserem  Artikel  "Elterngeldreform beschlossen".

Weitere Informationen zur Elternzeit

Weitere Informationen zur Beantragung von Elternzeit und was Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber beachten müssen, finden Sie zum Beispiel im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des BMFSFJ ist erhältlich für die Zeiträume vor und nach der Elterngeldreform:

  • Für Geburten bis 31.08.2021
  • Für Geburten ab 01.09.2021

Wer bezahlt die 3 Jahre Elternzeit?

Das Elterngeld beantragen Vater und Mutter übrigens bei der Elterngeldstelle, die Elternzeit beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer können ab Geburt maximal drei Jahre Elternzeit nehmen. Anspruch darauf haben auch Beschäftigte in Kleinbetrieben.

Wie lange wird in der Elternzeit bezahlt?

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Kann man länger als 3 Jahre Elternzeit nehmen?

Wenn Sie insgesamt noch nicht die vollen drei Jahre Elternzeit genommen haben, können Sie Ihre beantragte Elternzeit verlängern. Eine Verlängerung der Elternzeit ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Antrag wurde fristgerecht gestellt.

Wie beantrage ich das 3 Jahr Elternzeit?

Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder mehr Jahre Elternzeit muss durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Verlängerung von zwei Jahren auf drei Jahren Elternzeit ist einfach möglich. Frist: Mindestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit verlängern bzw. 13 Wochen vorher, wenn dein Kind 3 Jahre oder älter ist.