Ab wann kann man sich freitesten nrw

Corona-Pandemie : Das sind die neuen Isolations-Regeln für NRW

 Eine Frau in Quarantäne (Symbolfoto).

Eine Frau in Quarantäne (Symbolfoto). Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Service In NRW gelten neue Regeln: Nach fünf Tagen können Infizierte die Isolation beenden – aber nur nach einem negativen Test. Minister Laumann schreibt dies zum Schutz der vulnerablen Gruppen vor. Die FDP kritisiert das.

Die Corona-Lage entspannt sich, die Inzidenz in NRW sinkt auf 542. Daher lockert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nun die Regeln für die Isolation Infizierter und die Quarantäne von Kontaktpersonen. Infizierte können die Isolation bereits nach fünf Tagen beenden, wenn ihr Test negativ ist. Ab heute gilt die neue Quarantäne-Verordnung.

Was gilt für die Isolation? Bisher war eine Freitestung erst am siebten Tag möglich, nun können Infizierte ihre Isolation bereits am fünften Tag beenden. Anders als Bayern besteht NRW aber auf Vorlage eines offiziellen Testes. Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen. „Ich halte eine Verkürzung der Isolierung für vertretbar, da nach Ansteckung mit einer Omikron-Variante Inkubationszeiten und Krankheitsverläufe in der Regel kürzer sind“, sagte Laumann. Zudem sei die Impfquote in NRW überdurchschnittlich hoch. Hier sind 82 Prozent der Bürger mindestens einmal geimpft, in Bayern 75 und in Sachsen nur 66 Prozent.

Ist nach fünf Tagen ein Freitesten Pflicht? Ja. Damit ist NRW strenger als andere Länder und das Robert-Koch-Institut (RKI), das ein Freitesten nur dringend empfiehlt. In NRW ist für das Freitesten ein offizieller Abstrich in Form eines Bürger- oder PCR-Testes erforderlich. „Auch wenn das RKI nur noch von einer dringenden Empfehlung für das Freitesten spricht, halten wir an der verpflichtenden Freitestung durch eine offizielle Stelle fest. Gerade für den Schutz von vulnerablen Personen halte ich das weiter für geboten – insbesondere vor der Wiederaufnahme einer Tätigkeit in vulnerablen Einrichtungen“, sagte Laumann.

Was ist, wenn man am fünften Tag noch Symptome hat? Das ist egal, entscheidend ist das Test-Ergebnis. „Wenn der Test negativ ist oder bei einem positiven PCR-Test der CT-Wert über 30 ist, kann man sich frühzeitig freitesten – auch wenn man noch Symptome hat. Ausschlaggebend ist das Testergebnis“, erklärte Laumanns Sprecherin.

Was gilt für Infizierte, die in Kliniken oder Pflegeheimen arbeiten? Für sie gelten zwar die allgemeinen Regelungen, aber: Sie müssen vor Wiederaufnahme der Tätigkeit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, auch beim Freitesten nach fünf Tagen. Grundsätzlich müssen sie dem Arbeitgeber vor Dienstantritt einen negativen Bürger- oder PCR-Test oder PCR Test mit einem Ct-Wert über 30 vorlegen.

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    Ab wann gilt die Isolierung? Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag, an dem erstmals Symptome aufgetreten sind, oder der Test gemacht wird. Eine Anordnung der Behörden ist nicht mehr nötig. Wer selbst infiziert ist, muss sich automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.

    Was gilt für die Quarantäne von Kontaktpersonen? Die Absonderungspflicht für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen entfällt, unabhängig vom Impfstatus. „Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss nicht mehr automatisch in Quarantäne“, so das Ministerium. „Es wird aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren. Für fünf Tage sollten enge Kontakte, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, vermieden werden.“

    Was gilt für Beschäftigte in Kliniken und Heimen? Wenn sie enge Kontaktpersonen sind, können sie arbeiten - aber nur, wenn sie geimpft sind. Sie müssen zudem täglich einen Test machen – entweder über eine offizielle Teststelle, beim Arbeitgeber oder per Selbsttest. Und das vor Dienstantritt und für die Dauer von fünf Tagen.

    Was sind die Reaktionen? Die FDP kritisiert die CDU wegen der Testpflicht: „Ich bedauere, dass Herr Laumann und Herr Wüst bei den neuen Regeln nicht dem RKI und dem Koalitionspartner gefolgt sind“, sagte der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Christof Rasche. Er hätte sich mehr Zutrauen in die Eigenverantwortung gewünscht. Der Apothekerverband Nordrhein begrüßte hingegen das Vorgehen: „In unseren Teststellen sehen wir zur Zeit noch viele Patienten, die auch noch nach sieben Tagen positiv getestet werden. Die Verkürzung der Isolationszeit ohne negativen Schnelltest würde zu mehr Ansteckungsrisiken führen“, sagte Verbandschef Thomas Preis. Die Stiftung Patientenschutz hätte sich einen verbindlichen PCR-Test für Mitarbeiter in Kliniken und Heimen gewünscht.