Wie lange ist ein Kind in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

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Kategorie: Rechtschutzversicherung

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Frage:Gelten meine volljährigen Kinder in der Verkehrsrechtsschutzversicherung auch als mitversichert?
Antwort:

Ihre volljährigen Kinder sind nicht mitversichert und brauchen, als Mieter, Halter oder Fahrer eines Fahrzeuges, einen eigenen Verkehrsrechtsschutz.

  • Was ist unter einer Rechtsschutzversicherung zu verstehen?

    Eine Rechtschutzversicherung deckt die in einer rechtlichen Auseinandersetzung entstanden Kosten zum Großteil ab.
    Diese Kosten können sein: der eigenen Anwalt, der gegnerische Anwalt, die Gerichtskosten, die Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder oder die Kosten für einen Gutachter.

  • Wozu benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

    Sie benötigen eine Rechtsschutzversicherung um Ihr Recht vor Gericht zu behaupten und um sich vor unerwarteten Risiken zu schützen.
    Es kann sehr hohe Kosten und viel Ärger bedeuten wenn Sie oder Ihre Familie, in einem Rechtsstreit hineingezogen werden, daher sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen.
    Schnell kann ein Gerichtsverfahren verloren gehen auch dann wenn Sie nur Ihr eigenes Recht vor Gericht verteidigen wollen.
    Damit Sie nicht hinterher auf den ganzen Kosten sitzen bleiben schützt Sie die Rechtsschutzversicherung vor dem sicheren Ruin.

  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Versicherungsbeginns, wenn der erste Beitrag bezahlt und von der Versicherungsgesellschaft die Police ausgestellt wurde.
    In einigen Bereichen gilt bis zum vollen Versicherungsschutz jedoch eine Wartezeit. Alle in dieser Wartezeit eingeleitete Versicherungsfälle werden nicht mit versichert.
    Bei Schadensersatzforderungen, im Verkehrsrechtsschutz sowie im Straf-, und Ordungswidrigkeitenrechtsschutz gibt es keine Wartezeit.

  • Kann man auch rückwirkend einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abschließen?

    Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend vereinbart werden, da der Tag nach Eingang Ihres Antrages als frühestmöglicher Versicherungsbeginn gilt.

  • Für wen ist der Verkehrsrechtsschutz empfehlenswert?

    Es sollte jeder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt oder ein zulassungspflichtiges Fahrzeug besitzt.
    In der heutigen Zeit ist ein Unfall schnell passiert und egal wer schuldig ist, ohne eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bleiben Sie oft auf Ihren Schulden sitzen

  • Worin besteht für eine Familie der Unterschied zwischen einem Verkehrsrechtsschutz und einem Fahrzeugrechtsschutz?

    Bei einem Fahrzeug-Rechtsschutz besteht dieser Schutz nur für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter des auf seinen Namen laufenden Kraftfahrzeug.
    Bei einem Verkehrs-Rechtsschutz dagegen ist der Versicherungsschutz für die Familie umfangreicher,da hier alle in einem Haushalt geführten Fahrzeuge der mitversicherten Personen und der berechtigte Fahrer mit versichert sind.

  • In welchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
  • Welche Aufgaben habe ich in einem Schadensfall?

    In der Rechtsschutzversicherung beginnt ein Schadensfall immer erst mit einer Prüfung auf die Erfolgschancen bevor es vor Gericht geht.
    Danach müssen Sie einen geeigneten Rechtsanwalt auswählen und sich mit ihm auf die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO) verständigen.
    Dabei kann Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer Anschriften von geeigneten Rechtsanwälten in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen.

  • Kann ich meine Rechtsschutzversicherung wechseln? Wenn ja, wie geht das?

    Sie können den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
    Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, so verlängert sich Ihr Vertrag um noch ein Jahr.
    Außerdem besteht nach einem regulierten Schadensfall und bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
    Sollte der Übergang zwischen dem neuen Vertrag und dem gekündigtem Vertrag Tag genau erfolgen so bekommen Sie die Wartezeit angerechnet wodurch Siekeine weiteren 3 Monate auf den Versicherungsschutz warten müssen.

  • Was wird durch den Privat- und Berufsrechtsschutz alles abgedeckt?

    Durch den Privat- und Berufsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt: den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, den Beratungsrechtsschutz beim Familien- und Erbrechtden Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, den Disziplinar- und Standesrechtsschutz,den Strafrechtsschutz, den Arbeitsrechtsschutz,den Sozialgerichtsrechtsschutz und den Steuerrechtsschutz vor Gerichten.
    Dieser Schutz gilt sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.

  • Welche Kosten erstattet mir meine Rechtschutzversicherung?
  • Gelten meine volljährigen Kinder in der Verkehrsrechtsschutzversicherung auch als mitversichert?

    Ihre volljährigen Kinder sind nicht mitversichert und brauchen, als Mieter, Halter oder Fahrer eines Fahrzeuges, einen eigenen Verkehrsrechtsschutz.

  • Wie muss ich mich absichern, wenn ich einen Dienstwagen fahre?

    Um auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen Versicherungsschutz zu erhalten ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung notwendig.

  • Werden meine Kinder über mich mit versichert?

    Alle eigenen Kinder die Ihre erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben und somit noch kein eigenes Einkommen haben sind über den Familientarif mitversichert.
    Dazu zählen außer den eigenen Kindern auch Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder, jedoch nur wenn Sie im gleichen Haushalt leben wie der Versicherungsnehmer.

  • Was wird durch den Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Grundstücke alles versichert?

    Sie sind als Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder als Eigentümer grundsätzlich vor Gericht aus Miet- und Pachtverhältnissen versichert.
    Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz bei Hausneu- und Erweiterungsbauten und als Grundstückseigentümer bei Enteignungs-,Planfeststellungs-, und Flurbereinigungsverfahren sowie bei den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.

  • Welche Vorteile bietet der Rechtsschutz für Selbständige?
  • Sind Vorsatztaten mit versichert?

    Alle Taten die absichtlich oder grob fahrlässig verübt worden sind, gelten nicht als versichert und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Werden die Kosten einer von mir gestellten Strafanzeige von der Gesellschaft übernommen?

    Von Ihrem Rechtsschutzversicherer erhalten Sie nur Versicherungsschutz für die versicherbaren Bereiche und eine von Ihnen gestellte Strafanzeige ist zwar ein aktiver Rechtsakt, aber er ist kein Bestandteil eines Versicherungsschutzes.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen dem Stichentscheid und dem Schiedsentscheid?

    Eine Rechtsschutzversicherung prüft jeden Schadensfall darauf ob eine Aussicht auf Erfolg besteht.
    Die Versicherung kann aufgrund eines Stich- oder Schiedsentscheides den Rechtsschutz ablehnen, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen.
    Die Versicherung gewährt dann Versicherungsschutz, wenn Ihr Anwalt, bei einem Stichentscheid, darlegt das die Klage aussichtsreich ist.
    Bei einem Schiedsgutachten wird die Entscheidung von einem beauftragten Schiedsgutachter der Versicherung gefällt.
    Am Ende kann das komplizierte Schiedsverfahren auch dazu führen das der Versicherungsnehmer die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung alleine tragen muss.
    Achten Sie daher beim Vertragsabschluss darauf, dass als Grundlage der Bedingungen der Stichentscheid eingetragen wird.

  • Kann der Privatrechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammert werden?

    Abgesehen vom Verkehrsrechtsschutz muss der Privatrechtsschutz immer mit beantragt werden, da Sie dann auf dieser Grundlage verschiedene Rechtsschutzarten miteinander kombinieren können.

  • Ist mit der Wohnungsrechtsschutzversicherung neben meinem Hauptwohnsitz auch meine Zweitwohnung mit versichert?

    In erster Linie ist, nach den AGBŽs, nur der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers versicherbar. Gegen Zuschlag können jedoch auch Zweitwohnungen bei einigen Gesellschaften mit einbezogen werden.

  • Welche Bereiche werden durch den Verkehrsrechtsschutz abgedeckt?
  • Ab welcher Grundlage spricht man von einem Selbstständigen?

    Alle Freiberufler mit einem Jahresumsatz aus freiberuflicher, gewerblicher oder sonstigen selbständigen Tätigkeit von mehr als 10.000,00,- € gelten als Selbstständige

  • Wieso zahlen Selbstständige höhere Tarife?

    Selbstständige stellen für die Rechtsschutzversicherer ein höheres Risiko dar als alle anderen Versicherungsnehmer, weshalb sie auch einen höheren Beitrag zahlen müssen.
    Statistisch gesehen setzen Selbstständige ihre berechtigten Ansprüche im Gegensatz zu nicht Selbstständige häufiger gerichtlich durch.

  • Besteht Versicherungsschutz wenn mein Partner mit meinem PKW fährt?

    Wenn Sie einen Familientarif im Verkehrsrechtsschutz abschließen, ist Ihr Partner als berechtigter Fahrer mitversichert.

  • Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

    Sie als Versicherungsnehmer haben eine freie Anwaltswahl.
    Jedoch ist dabei zu beachten, dass höchstens die gesetzliche Vergütung über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.
    Fragen Sie, Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, Ihren Versicherer nach einen passenden in Ihrer Umgebung.

  • Bei welchen Fällen greift die Rechtschutzversicherung nicht?

    Scheidungen, Bußgelder, Streitigkeiten in der Ehe oder wegen dem Erbe zählen bedingungsgemäß nicht mit zur Rechtschutzversicherung.
    Ebenso sind vorsätzliche Rechtsverstöße, Rechtsstreitigkeiten welche schon vor Vertragsabschluss liefen und alle Streitfälle welche mit einem Hausneu- oder Erweiterungsbau zu tun haben nicht mit versichert.

Sind Kinder bei einer Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

Wie lange kann ein Kind bei den Eltern mitversichert sein?

Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.

Wie lange sind erwachsene Kinder mitversichert?

Ist mein Kind automatisch mit haftpflichtversichert? Ja, üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.

Bin ich über meinen Vater Rechtsschutzversichert?

Ja, im Rechtsschutz sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch nicht eheliche Partner können Sie in Ihrem Vertrag beitragsfrei absichern. Dies gilt allerdings nur für den Familien- und nicht für den Singeltarif.