Wie lange darf man zuhause bleiben wenn man ein Kind bekommt?

In der sehr schweren Situation, dass ein Kind unheilbar krank ist und nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben hat, hat der betreuende Elternteil einen zeitlich unbefristeten Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld. Grundlage hierfür bildet das zum 1. August 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder“, welches in § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches entsprechend eingeflossen ist.

Danach besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, 

  • die fortschreitend ist und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und 
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Ein unbefristeter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Betreuung und Begleitung des Kindes besteht insbesondere auch dann, wenn das Kind stationär in einem Kinderhospiz oder ambulant durch einen Hospizdienst versorgt wird, aber auch, wenn es palliativmedizinisch im Krankenhaus behandelt wird.

Ist das Kind oft krank, mehren sich die Fehltage der Eltern schnell. Gut zu wissen, welche Rechte berufstätige Mütter und Väter haben

Von Peggy Elfmann, Aktualisiert am 02.04.2019

Wie lange darf man zuhause bleiben wenn man ein Kind bekommt?

Wenn ihr Kind krank ist, müssen berufstätige Mütter oder Väter oft zuhause bleiben

© Imagesource/RYF

Gestern noch ging es dem Kleinen gut, es hat herumgetobt und war im Kindergarten. Und heute früh liegt es mit Bauchkrämpfen und Durchfall im Bett. ­Eltern machen sich dann nicht nur Sorgen, sie müssen auch improvisieren. Und wenn keine Oma oder kein Opa in der Nähe wohnen, die einspringen können, müssen Mutter oder Vater zu Hause bleiben. Aber darf man das so einfach? Was ist dann mit dem Gehalt?

Kind krank: Anspruch auf Freistellung

"Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Freistellung", sagt Dr. Gabriele­ Hußlein-Stich, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg und Vize­­präsidentin des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. "Das ist klar geregelt in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches  V." Demzufolge darf jeder Elternteil für die Betreuung seines kranken Kindes zehn Tage im Jahr freinehmen. Das gilt für Kinder unter zwölf Jahre, Ausnahmen gelten für behinderte oder auf Hilfe angewiesene. Als Kinder gelten auch Stief- und Adoptivkinder. Bei mehr als zwei Kindern besteht Anspruch auf maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende gelten jeweils doppelt so viele Tage, ­also pro Kind und Jahr 20 Tage bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage.

Wie lange darf man zuhause bleiben wenn man ein Kind bekommt?

Dr. Gabriele Hußlein-Stich ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg und Vizepräsidentin des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte

© W&B/Privat

Unter bestimmten Umständen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Denn Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, der "ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird" – dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes –, von der Arbeit bezahlt freigestellt wird. Allerdings ist das Gesetz nicht bindend – und gilt auch nur für einen beschränkten Zeitraum.

Bezahlte Freistellung nicht garantiert

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten fünf Arbeitstage als angemessen für die ­sogenannte "vorübergehende Verhinderung". Aber: "Diese bezahlte Freistellung ist gesetzlich nicht klar geregelt", sagt Gabriele Hußlein-Stich. Unklar ist nicht nur, wie lange ein Arbeitgeber die Freistellung bezahlt, sondern auch, ob überhaupt. "Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen sie aus", sagt die Anwältin. Und wenn der Chef als Gegenleistung nachträgliche Überstunden verlangt? "Das ist nicht rechtens. Das würde ich ablehnen", sagt Gabriele Hußlein-Stich.

Auch Kündigungen oder Abmahnungen seien in diesem Zusammenhang nicht wirksam. Zahlt der Arbeitgeber nicht oder für weniger als zehn Tage, haben berufstätige Mütter und Väter Anspruch auf Kinderkrankengeld von ihrer Krankenver­sicherung. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. "Der Anspruch gilt nur, wenn das ­kranke Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keine andere Person, die im Haushalt lebt, das Kind beaufsichtigen kann", erklärt die Anwältin. Um die Leistung zu erhalten, muss man ein Attest des Kinderarztes bei der Krankenkasse einreichen. Die Kassen zahlen dann einen Verdienstausfall. Die Höhe beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns.

Achtung: Sind beide Eltern privat krankenversichert oder ein Elternteil und das Kind, dann erhalten sie kein Kinderkrankengeld.

Krankheitstage aufgebraucht – was jetzt?

Und was tun, wenn alle Krankheitstage aufgebraucht sind? Sich selbst krankschreiben lassen? "Besser nicht", rät Gabriele Hußlein-Stich. Das sei ein rechtlicher Verstoß und könne ­eine Kündigung nach sich ziehen. "Sind ­alle Tage aufgebraucht, gibt es immer noch die Möglichkeit, Urlaub zu beantragen oder von zu Hause zu arbeiten", sagt die Expertin. ­Ideal seien Arbeitszeitkonten. In Krankheitsfällen können dann Überstunden abgebaut oder Minusstunden gesammelt und später ausgeglichen werden.

Ist das Kind pflegebedürfig, haben die Eltern laut Pflegezeitgesetz Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Pflegezeit beträgt maximal sechs Monate, der Arbeitgeber muss das Gehalt währenddessen nicht weiter bezahlen. Der Arbeitnehmer kann aber bei der Pflegeversicherung des Kindes Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Wenn ein Kind unter 12 Jahren unheilbar krank ist, haben Eltern zusätzlich Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Freistellung und auf Krankengeld.

Vorgesetzten und Kollegen zügig informieren

Gabriele Hußlein-Stich rät Eltern, möglichst offen und frühzeitig mit dem Vorgesetzten zu besprechen, welche Möglichkeiten es im Krankheitsfall des Kindes gibt. "Wichtig ist, dass sich in den Köpfen der Menschen etwas ändert. Und das passiert nur, wenn man das Thema anspricht", meint Hußlein-Stich. Im akuten Krankheitsfall sollte man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Abwesenheit informieren. "Am besten schickt man das ärztliche Attest noch am gleichen Tag per Post, Fax oder E-Mail", sagt die Anwältin. Gut fürs Arbeits­klima: Wenn man nach der ersten Hektik im Büro anruft und die Kollegen über anstehende Termine und Aufgaben informiert. In vielen Fällen, das zeige ihre Erfahrung, sei es "eher ein menschliches als ein rechtliches Problem", so Gabriele Hußlein-Stich.

Wie lange darf man zuhause bleiben wenn man ein Kind bekommt?

Letzter Ausweg: Notdienst für die Kinderbetreuung

Das Kleine kann nicht in die ­Kita, aber Sie haben einen wichtigen Termin? Dann könnte ein Kindernotbetreuungsdienst helfen. "Das klappt in der ­Regel sehr gut, weil die Kinder in ihrer Umgebung bleiben", ­erklärt Angela ­­Schmidt, die 2012 "Die Notfallmamas" in Hamburg gegründet hat. Die Kos­­ten für die Betreuung müssen die ­Eltern tragen. Bei den "Notfall­mamas" zahlen Eltern etwa 30 Euro pro Stunde, dafür vermittelt ­Angela ­Schmidt schnell erfahrene Betreuerinnen. "Innerhalb von zwei Stunden schaffen wir es überallhin in Hamburg", sagt Schmidt (www.notfallmamas.de*).

In vielen Städten findet man Vereine, die ehrenamtliche ­Helfer vermitteln. In ­­München gibt es seit mehr als 20 ­Jahren den Verein "Zu Hause gesund werden". Die Kosten liegen bei 6,50 ­Euro pro Stunde plus Fahrtkosten­ (www.zu-hause-gesund-werden.de*). Auch der Notmütterdienst kann in vielen deutschen Städten stundenweise Betreuung vermitteln, Rund-um-die-Uhr-Betreuungen sogar bundesweit. Der Stundensatz beginnt bei 15,30 Euro. In der Regel sollte man sich zwei Tage vorher melden (www.notmuetterdienst.org*).

Gut zu wissen: Die Kosten können Eltern als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. "Immer­ häufiger beteiligen sich die Arbeitgeber", sagt ­Angela ­­Schmidt. "Denn die ­profitieren am meis­ten, wenn Eltern nicht ausfallen." Ihr Tipp: ­Frühzeitig beim Chef nachfragen!

Elternzeit

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Wie lange kann ein Väter nach der Geburt zuhause bleiben?

Maximal drei Jahre, wobei das dritte Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers bis in das 8. Lebensjahr des Kindes verschoben werden kann. Auch die Väter dürfen Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen.

Wie lange kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen?

Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.

Wie lange wird man nach der Geburt gezahlt?

Wie lange müssen Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen? Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.

Wie lange geht 1 Jahr Elternzeit?

Elternzeit steht jedem Elternteil bis zu 36 Monate pro Kind zu. Sie kann innerhalb der ersten acht Lebensjahre beansprucht werden (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr jedoch maximal 24 Monate).