Der Bedarf des studierenden Kindes mit eigenem Haushalt ( > eigene Lebensstellung ), ist in Nummer 7 der Anmerkungen der DT geregelt. Der Pauschal-Betrag beträgt auch im Jahr 2022 unverändert 860 €, mit darin enthaltenen Wohnkosten von 375 €, einschließlich aller umlagefähigen Nebenkosten. Er entspricht dem Höchstsatz nach §§ 13, 13 a > BAföG , enthält aber im Gegensatz zu diesem keine Krankenversicherungsbeträge. In dem Pauschal-Betrag sind Aufwendungen für Studiengebühren und Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten (vgl. > SüdL, Ziff. 13.1.2. ). Diese können zusätzlich als > Mehrbedarf zum Barunterhalt gefordert werden (vgl. des OLG Zweibrücken Urteil vom 23.12.2008 - 11 UF 519/08 ; FamRB 2009, 204). Show Bedarf über Pauschal-Satz : Keine Obergrenze: Weiterführende Links : Vergleichsrechnung : Weiterführende Links : Ich bin volljährig, meine Eltern sind geschieden & ich lebe bei meiner Mutter. Ab Oktober möchte ich studieren! Nach Berechnungen zum Unterhaltsanspruch liegt meine Mutter unter dem Selbstbehalt, muss somit KEINEN Unterhalt an mich bezahlen! Mein Vater zahlt derzeit knapp 400,- € Unterhalt monatlich, er müsste aber lt. Berechnungstabellen (u.ä.) auch die 90,- € Monatlich fürs Studium bezahlen! Er hat mir jedoch schon zum Zeitpunkt wo feststand, dass ich studiere, gesagt, dass er mir diese Studiengebühren NICHT zahlen wird. Möchte jetzt auch nicht dadurch das verhältnis dadurch zu ihm "stören", aber er müsste es ja eig. KOMPLETT zahlen! Allgemein: Man muss ja 500,- € auf einmal bezahlen, die 90,- € bekomme ich aber jeweils in MONATSSCHRITTEN oder muss er auch 500,- € am Anfang jedes Semesters zahlen? BaFöG bringt mir dazu auch nicht viel, da mir nach Berechnungen etc. insgesamt ca. 60,- € mtl. zustehen! Vom eigentlichen Bedarf von 422,- € gehen irgendwie 360,- € aufgrund des Gehalts meines Vaters weg, bei meiner Mutter 0,- €, da sie zu wenig verdient! ...komplette Frage anzeigen8 AntwortenEifelmensch 28.07.2012, 10:31 Die Ländern in denen Studiengebühren erhoben werden bieten zur Begleichung dieser Gebühren ein zinsgünstiges Darlehen an. Dieses ist m. E. in Anspruch zu nehmen. Zusätzliches Geld, das über den Barbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, kann nicht einfach von den Eltern zusätzlich zum Unterhalt gefordert werden. Dummie42 28.07.2012, 10:04 In Niedersachsen zahlst du zweimal im Jahr rund 800 Euronen auf einen Schlag. 500 davon Studiengebühren, der Rest für Semesterticket, Computernutzung etc. Gibt es noch Großeltern, die du motivieren kannst? 1 Kommentar 1 Dummie42 28.07.2012, 10:08 Die meisten Bundesländer erheben keine Studiengebühren, kannst du dahin ausweichen? Wurstinator96 28.07.2012, 09:53 ein vater der gegen die bildung seimer tochter ist, ist kein vater er hat zu zahlen wenn er es nicht tut, drohe ihm mit nem anwalt 4 Kommentare 4 Frettchenfuerst 28.07.2012, 09:55 dann schmeisst er seinen job hin und es gibt GAR NIX mehr 2 Alexuwe 28.07.2012, 09:58 @Frettchenfuerst Dann bezahlt er trotzdem da er sich selbst in die lage brachte LaCapitana 28.07.2012, 10:01 @Alexuwe von was denn, wenn er nicht mehr arbeitet? Apfelkind1986 28.07.2012, 10:32 Nirgendwo steht,dass die Eltern das Studium zahlen müssen. Wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten gemäß der Düsseldorfer Tabelle nachkommt,ist darüber hinaus kein Anspruch an ihn zu richten. Apfelkind1986 28.07.2012, 10:30 Du hast KEIN Anrecht darauf,dass dir dein Vater die Studiengebühren zahlt. Du hast Anspruch auf Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Wenn dein Vater nur 400€ Unterhalt zahlen muss,hat er seine pflicht erfüllt. Darüber hinaus haben volljährige Kinder keinen Anspruch auf monetären Unterhalt. Dein Vater darf also selbst entscheiden,in welcher Form er dir den Unterhalt zukommen lässt,er könnte dir auch Lebensmittel dazugeben oder die Miete zahlen etc. Dein mutter leistet ihre Unterhaltspflicht,indem sie dir Kost und Logis bietet. 2 Kommentare 2 EinNetterMensch 28.07.2012, 10:55 Soweit ich weiß, handelt es sich um Barunterhalt und nicht um Naturalunterhalt. 1 Apfelkind1986 28.07.2012, 11:30 @EinNetterMensch Das gilt für privilegierte Kinder. Wenn man mit der Schule fertig und volljährig ist,verliert man diesen Status. Danach können die Eltern zum Beispiel auch sagen,man solle in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben. Wenn man dann unbedingt ausziehen möchte,sind die Eltern nicht verpflichtet,die Miete zu zahlen und können den Unterhalt entsprechend mindern,weil sie ja bereit wären,das Kind bei sich wohnen zu lassen. LaCapitana 28.07.2012, 10:01 warum gehst du nicht arbeiten? Das machen doch andere Studenten auch. Ob dein Vater das Zahlen muß, hängt doch auch von seinem Verdienst ab. ICH würde aber meinen Vater nicht so unter Druck setzen. Vielleicht brauchst du seine finanziellen Beihilfen mal. Von deiner Mutter gibt es ja wohl eher Nichts. 2 Kommentare 2 EinNetterMensch 28.07.2012, 10:56 Ob dein Vater das Zahlen muß, hängt doch auch von seinem Verdienst ab. Das stimmt! 1 richie1234 Fragesteller 29.07.2012, 15:42@EinNetterMensch Verdienst hat er im prinzip ausreichend, das würde meinen BaFög anspruch z.b. auch auf mtl. 40 - 60 € mindern... Ähnliche FragenWer zahlt wie viel Unterhalt für das Studium? Guten Tag, ich habe einige Frage bezüglich des Unterhalts für mein Studium. Zur Erklärung hier meine aktuelle Situation: Ich bin aktuell im letzten Schuljahr und werde 2022 mein Abitur erhalten. Danach möchte ich Studieren. Ob dual oder nicht und privat oder staatlich steht noch nicht fest. Meine Eltern sind geschieden und leben getrennt. Meine Mutter zahlt Unterhalt an meinen Vater, bei welchem ich hauptsächlich lebe. Für mein Studium werde ich höchstwahrscheinlich ausziehen. Meine Eltern müssten für die Zeit meines Studiums unterhaltspflichtig sein, da es sich hierbei um meine berufliche Erstausbildung handelt (siehe https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/studiumsfinanzierung/). Ein von Gerichten oft verwendeter Maßstab zur Berechnung dieses Unterhaltes ist die Düsseldorfer-Tabelle (siehe https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html). Für einen Studienkredit ist das Einkommen meiner Eltern höchstwahrscheinlich zu hoch. Ich habe noch einen etwas jüngeren Bruder, der wenige Jahre nach mir auch studieren wird und dementsprechend wenige Jahre nach mir auch unterhaltsberechtigt wäre. Hier meine konkreten Fragen zum Sachverhalt: Ich bedanke mich im Voraus für sämtliche Antworten und Hilfe. ...zur Frage Wie viel Unterhalt muss man bei 2400€ bezahlen? Wenn jemand 2400€ monatlich verdient. Wie viel Unterhalt müsste er denn an das Kind zahlen? Kenne mich da nicht so aus ...zur Frage Unterhalt für 2 Kinder bei Verdienst 1200-1400 € Netto monatlich? Hallo, also zu meiner Frage. Mein Partner hat 2 Kinder im Alter von 5 und 8 die bei der Mutter leben. Sie arbeitet Vollzeit und bekommt Kindergeld+Unterhalt von meinem Partner in höhe von 500€. Sein Verdienst ist 1200-1400€ Netto monatlich. Wie viel Unterhalt müsste er denn zahlen? Zahlt er zu wenig oder zuviel? Bitte um Antwort... Vielen Dank! ...zur Frage Oldtimer als erstes Auto (Fiat 500)? Unterhaltskosten? Wie zuverlässig ist denn ein Fiat 500 Oldtimer? Und wie hoch sind bei dem reperaturkosten bzw Ersatzteil? Und wie viel muss ich ungefähr monatlich dafür bezahlen? Also Sprit, Versicherung, Steuern und was es noch so für Kosten auf mich zu kommen? Habe ca 400-500€ monatlich zur Verfügung...reicht das aus? ...zur Frage Unterhaltspflicht trotz Schulden? Hallo ihr Lieben Muss man Unterhalt zahlen wenn man verschuldet ist? Beispiel: Vater verdient mit 13,5 Gehältern durchschnittlich knapp 3.500 Euro pro Monat, hat fünf "kleine" Kredite (Raten: 500 €) und weitere Schulden / Ausgaben / Finanzierungen (200 €) sowie eine gemeinsame Baufi mit der Mutter (800 €), natürlich auch Miete (500 €) zu zahlen. Die finanzierte Immobilie wird von der Mutter mit den Kindern bewohnt. Weitere Schulden kommen jeden Monat dazu, es erfolgen Bestellungen auf Rechnung, die dann nicht beglichen wird usw., Mahnungen, Inkasso... Muss der Vater überhaupt Unterhalt zahlen oder reicht es, wenn er die Finanzierung der Immobilie sichert oder wie ist das? Ihre Anwältin ist sicher, er muss zahlen, doch seine Anwältin ist sicher, er muss gar nichts. Achja, kein Wechselmodell, die Kinder sind u3 und leben ausschließlich bei der Mutter. Also, falls sich jemand auskennt oder das schon erlebt hat, immer raus damit. Danke und Daumen hoch für jeden, der sich die Zeit nimmt. Dankeschön ...zur Frage Schulden und Zahlungswillig? Hallo, wie bereis in 2 anderen Beiträgen von mir geht es um meine Schulden die ich bei otto.de habe. Leider kann ich die Rate in vereinbarter höhe nicht mehr Zahlen, zZ muss leider meine Ratenschutzversicherung dieses bezahlen. Nun meine Frage: " wenn ich meine Raten wieder selbst Zahlen kann, ich aber anstatt zb. 100€ monatlich nur 20€ zahle, weil ich leider nicht mehr zahlen kann, dafür dann auch länger zahle, kann mir dann was passieren? Also ich bin ja Zahlungswillig , nur mehr geht echt nicht . Ich würde auch gerne die 100€ Monatlich zahlen, so wie früher, aber das kann ich nicht mehr, da ich meinen job verloren habe. ...zur Frage Mutter kind heim Unterhalt? Hallo. Ich bin seit knapp einem Monat in eine Mutter kind Einrichtung mit meiner Tochter. Jetzt hat mein Freund Post bekommen das er Unterhalt bezahlen soll... Aber wir sind doch noch zusammen? Ist das normal das er Unterhalt zahlen muss wenn ich in einer Mutter kind Einrichtung bin? ...zur Frage Unterhaltsberechnung - Mutter zahlt nichts? Hallo, ich bin 18 geworden und nun muss ich mich mit dem Thema rund um Unterhalt auseinandersetzen. Meine Eltern leben getrennt/geschieden und ich wohne bei meiner Mutter. Laut der Düsseldorfer Tabelle stehen mir 650€ Unterhalt zu, da meine Eltern kein schlechtes Einkommen haben. Die Sache, wegen der ich um Rat bitte, ist, dass ja jetzt sowohl mein Vater als auch meine Mutter unterhaltsverpflichtet sind, da ich nun volljährig bin. Mein Vater zahlt mir bisher nur noch 300€ (vorher hat er 650€ alleine gezahlt) und verlangt, dass auch meine Mutter Unterhalt zahlt. Sie weigert sich aber und begründet dies damit, dass sie ja dafür den Haushalt macht (mein Vater verdient deutlich besser als meine Mutter) Von den 494€, die ich nun also bekomme (300€ Unterhalt + 194€ Kindergeld), muss ich meiner Mutter 200€ als Miete (kalt+warm) geben und 200€ für Lebensmittel + Haushaltsmittel. Das Problem ist jetzt halt, dass dann nur 94€ im Monat für meine Handyrechnung, meine Freizeit (Hobby etc.), eine Zusatzversicherung, Kleidung, Schule und Urlaub übrig bleiben. Ich denke, es ist selbsterklärend, dass das bei weitem nicht ausreichend ist. Ich weiß, dass es solche Personen auch im Jugendamt gibt, doch die Person, die momentan die Berechnungen etc. macht und sich darum kümmern soll, braucht einfach ewig. (Vermutlich ist die Berechnung erst fertig, wenn ich schon ne eigene Wohnung habe ...) |