Wenn man gekündigt wird bekommt man noch geld

Inhaltsverzeichnis

  • kein Lohn nach Kündigung – Rechte Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber zahlt Überstunden nach Kündigung nicht
  • Urlaub / Resturlaub nicht ausgezahlt
  • Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt?
  • Lohn / Gehalt einfordern
  • Zahlungsaufforderung - Muster
  • Einreichung Klage bei Gericht
  • Anwalt beauftragen

Wenn man gekündigt wird bekommt man noch geld

Arbeitgeber zahlt keinen Lohn nach Kündigung (© qphotomania – stock.adobe.com)

Aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag gehen wechselseitige Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hervor. So hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dessen Arbeitsleistung fristgemäß zu entlohnen. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer auch dann korrekt abzurechnen und auszuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Hat der Arbeitnehmer also vorschriftsmäßig gekündigt aber zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach Kündigung nicht, stehen ihm verschiedene Möglichkeiten offen, sich gegen den Zahlungsrückstand zu wehren.

kein Lohn nach Kündigung – Rechte Arbeitnehmer

Die Gründe für eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können vielfältig sein. Beide Parteien, sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber, haben bei Kündigung des Arbeitsvertrages in jedem Fall verschiedene Pflichten zu erfüllen.

So muss der kündigende Arbeitnehmer beispielsweise geltende Kündigungsfristen einhalten. Und auch der Arbeitgeber muss seinen Teil dazu beitragen, dass das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet wird. Dazu gehört auch die Auszahlung des letzten Gehalts.

Gehalt wird in der Regel monatlich gezahlt, sollten sich keine abweichenden Regelungen in Arbeits- oder Tarifvertrag finden. Fällig ist die Zahlung spätestens am ersten Tag des jeweiligen Folgemonats, vorausgesetzt es gelten keine abweichenden Regelungen.

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht nach Kündigung bzw. sollte die Gehaltszahlung nicht rechtzeitig erfolgen, gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug.

Arbeitgeber zahlt Überstunden nach Kündigung nicht

Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, sich seine Überstunden abgelten zu lassen. Hier hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag, auf welche Weise die Abgeltung zu erfolgen hat.

Entsprechende Überstundenregelungen sind in der Regel arbeitsvertraglich festgelegt. Hier hat der Arbeitgeber festgelegt, ob der Arbeitnehmer die Überstunden ausbezahlt bekommt oder ob diese in Form von extra Urlaubstagen abgegolten werden. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer das Unternehmen frühzeitig verlassen, aber auch nur, wenn mit Kündigungsfrist gekündigt wurde. Bei einer fristlosen Kündigung gilt die Option der Abgeltung durch Urlaubstage nicht.

Arbeitnehmer sind gut damit beraten, ihre geleisteten Überstunden durch Belege nachweisen zu können (z.B. Arbeitszeitkonto). Kommt es in der Praxis zu Klagen auf Überstundenabgeltung, scheitern diese nicht selten daran, dass kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann.

Urlaub / Resturlaub nicht ausgezahlt

§7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Urlaub, der aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses teilweise oder ganz nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist.

Der Arbeitnehmer hat also die verbleibenden Urlaubstage zu nehmen, wenn dies zeitlich möglich ist. Darüberhinausgehende Urlaubsansprüche müssen vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Hierbei handelt es sich um Urlaubsentgelt, das vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist. Rechtlich geregelt ist das Urlaubsentgelt in § 11 Bundesurlaubsgesetz.

JuraForum.de-Tipp: Urlaubsentgelt kann der Arbeitnehmer auch dann verlangen, wenn die Kündigung durch ihn selbst ausgesprochen wurde.

Die Auszahlung des Urlaubsentgelt ist dann zulässig, wenn verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn es mehr Resturlaubstage als verbleibende Arbeitstage gibt.

Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt?

Arbeitnehmer, die noch auf ihr ausstehendes letztes Gehalt warten, sollten einen Blick in den Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag werfen. Dort können unter Umständen sogenannte Ausschlussfristen geregelt sein. Diese Fristen müssen zwingend eingehalten werden, damit die Gehaltsansprüche nicht verfallen.

Nur innerhalb der genannten Frist kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber seine Lohnansprüche geltend machen. Oftmals betragen die Ausschlussfristen 3 oder 6 Monate.

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach Kündigung nicht, aber der Arbeitnehmer lässt die Frist verstreichen, gehen die Ansprüche verloren, in der Regel unwiederbringlich.

Lohn / Gehalt einfordern

Der erste Schritt sollte sein, den Chef zur Zahlung des letzten Gehalts aufzufordern. Dabei gilt zu beachten:

  • Diese Zahlungsaufforderung sollte schriftlich fixiert sein.
  • Zudem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Frist setzen, innerhalb der er die Zahlung zu leisten hat.
  • Eine Frist von sieben bis zehn Tage scheint hier als angemessen.
  • Zudem sollte der konkrete ausstehende Gesamtbetrag genannt werden.
  • Wer seiner Zahlungsaufforderung zusätzlich Nachdruck verleihen möchte, kann ebenfalls erwähnen, dass auch der Gang vor das Arbeitsgericht nicht gescheut wird, sollte der Arbeitgeber der Aufforderung nicht Folge leisten.

Eine Abmahnung wegen des Zahlungsrückstandes auszusprechen ist grundsätzlich auch möglich, denn nicht nur der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen. Unumgänglich ist dies sogar dann, wenn der Arbeitnehmer beabsichtigt zu kündigen. Denn eine erfolglos ausgesprochene Abmahnung berechtigt zur Kündigung. Ist diese aber schon erfolgt, muss auch keine Abmahnung erfolgen.

JuraForum.de-Tipp: Die Arbeitsverweigerung als Zurückbehaltungsrecht steht dem Arbeitnehmer nur zu, wenn sich der Arbeitgeber in erheblichem Zahlungsverzug befindet. Der Arbeitgeber sollte auch zuvor darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Zahlungsaufforderung - Muster

Eine schriftliche Zahlungsaufforderung an einen Arbeitgeber der nach Kündigung nicht zahlt, kann nach folgendem Beispiel aufgebaut werden:

Geltendmachung der Lohnzahlung für den Monat Juni 20xx

Sehr geehrte/r Frau/Herr ... ,

bis zum heutigen Tag ist die von Ihnen geschuldete letzte Gehaltszahlung des Monats Juni 20xx noch nicht eingegangen. Das Arbeitsverhältnis wurde von mir frist- und ordnungsgemäß zum xx gekündigt. Die Zahlung für den Monat Juni 20xx in Höhe von xx Euro ist somit noch zu leisten. In dem mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass Gehaltszahlungen jeweils zum 01. des Folgemonats auszubezahlen sind.

Daher fordere ich Sie hiermit auf, Ihrer Pflicht zur Zahlung nachzukommen. Den Zahlungseingang der noch ausstehenden Lohnzahlung erwarte ich innerhalb der nächsten sieben Tage, spätestens bis zum xx.

Sollte die Zahlungsfrist ohne Ergebnis verstreichen, sehe ich mich dazu gezwungen, meine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxx

Einreichung Klage bei Gericht

Kommt der Arbeitgeber der Zahlungsaufforderung nicht nach, wird der Arbeitnehmer sich in einem letzten Schritt dazu gezwungen sehen, sich an das zuständige Arbeitsgericht zu wenden.

In der Praxis kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig zu einer Güteverhandlung, die meist etwa fünf Wochen nach Klageeinreichung stattfindet. In vielen Fällen erklären sich die Arbeitgeber hier bereit, das noch ausstehende Gehalt zu zahlen, um eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ist dies der Fall, kommt es zum Abschluss und zur Einstellung des Verfahrens.

JuraForum.de-Tipp: Im Falle einer gütlichen Einigung durch einen Vergleich entstehen keine Gerichtskosten. Arbeitnehmer sollten also nicht aus Kostengründen davor zurückscheuen, ihr Recht auf Zahlung des letzten Gehalts zur Not auch gerichtlich durchsetzen zu lassen.

Erklären sich die Parteien jedoch nicht mit einem Vergleich einverstanden, erreicht das Verfahren die nächsthöhere Instanz. Hier muss dann auch spätestens ein Anwalt hinzugezogen werden. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, dient ihm das Urteil als vollstreckbarer Titel. Er kann dann beispielsweise einen Gerichtsvollzieher beauftragen und auch das Konto des Arbeitgebers pfänden lassen. Problematisch dürfte dies indes werden, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber auch Verzugszinsen verlangen für die Dauer des Zahlungsverzugs. Die Zinsen können in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf das ausstehende Gehalt gefordert werden. Ist dem Arbeitnehmer durch die ausbleibende Zahlung zudem ein Schaden entstanden, muss der Arbeitgeber auch diesen ersetzen. Ein Beispiel hierfür wären Überziehungszinsen.

JuraForum.de-Tipp: Seit 2018 ist es nicht mehr möglich, auch noch die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen, wenn der Arbeitgeber das Gehalt schuldig bleibt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verzugspauschale nicht mit dem Arbeitsrecht vereinbar ist.

Anwalt beauftragen

Bleibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das letzte Gehalt schuldig, sollte sich dieser zeitnah an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden und sich beraten lassen. Um den Anspruch auf Zahlung durchsetzen zu können, sollte auch anwaltlich geprüft werden, ob die Kündigung auch ordnungsgemäß erfolgt ist.

Wenn man gekündigt wird bekommt man noch geld

Wie viel Geld bekommt man wenn man gekündigt wurde?

Wie viel Geld bekomme ich? Die Höhe der Unterstützung ist vor allem vom Bruttolohn des vergangenen Jahres und der Lohnsteuerklasse abhängig. Von dem so errechneten Nettoentgelt werden monatlich entweder 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) ausgezahlt.

Was steht mir zu wenn ich gekündigt werde?

Wer seinen Job verliert, weil er oder sie gekündigt wurde, kann Arbeitslosengeld erhalten. Damit dies möglichst nahtlos geschieht, sollten Sie alle Fristen einhalten. Spätestens drei Tage nach der Kündigung durch den Arbeitgeber sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ melden.

Wer zahlt wenn man gekündigt wird?

Eine Kündigung berührt grundsätzlich nicht den Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt für maximal sechs Wochen das Entgelt weiter. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung auch für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann bekomme ich mein Geld nach der Kündigung?

Fällig ist die Zahlung spätestens am ersten Tag des jeweiligen Folgemonats, vorausgesetzt es gelten keine abweichenden Regelungen. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht nach Kündigung bzw. sollte die Gehaltszahlung nicht rechtzeitig erfolgen, gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug.