Was tun wenn Mitarbeiter Abmahnung nicht unterschreibt?

  • Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
    • Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?
  • Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!

Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten

Was tun wenn Mitarbeiter Abmahnung nicht unterschreibt?
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Eine Abmahnung ist ein äußerst wirkungsvolles Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn er einen Mitarbeiter auf eine Verletzung des Arbeitsvertrages hinweisen möchte. Er spricht darin außerdem die deutliche Warnung einer Kündigung aus, sollte sich das abgemahnte Verhalten wiederholen.

Nun gibt es aber immer wieder Fälle, in denen Abmahnungen in ungerechtfertigter Weise ausgesprochen wurde. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auch eine Abmahnung unterschreiben zu müssen? Oder sollte hier nicht eher den Fachleuten Recht gegeben werden, die dem Betroffenen klar raten: „Eine solche Abmahnung nicht unterschreiben!“

Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?

Obwohl heute jeder glücklich sein müsste, wenn er einen gesicherten Arbeitsplatz hat, kommt es doch in vielen Fällen zu Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten. Sei es, dass die Arbeitsleistung und die nötige Konzentration mit der Zeit etwas nachgelassen haben oder es Ärger mit den Kollegen aus der Abteilung gibt. Solche Situationen können sich hochschaukeln, bis es letztlich zum Erhalt einer Abmahnung kommt.

Die erste Frage des betroffenen Arbeitnehmers ist oft: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“ Oder verschlimmert ein solches Vorgehen die Sache nur noch mehr? Dies steht besonders dann zur Diskussion, wenn die Abmahnung in ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde. In der Regel gilt, dass ein Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, eine Abmahnung zu unterschreiben, um das abgemahnte Verhalten zu bestätigen. Außerdem muss er eine Abmahnung auch nicht unterschreiben, wenn sie nicht gültig ist.

Damit eine Abmahnungen gültig ist, muss sie auf jeden Fall die folgenden Punkte beinhalten:

  • Name und Vorname des abzumahnenden Mitarbeiters
  • Genaue Schilderung der verletzten Pflichten mit Datum und Uhrzeit
  • Eindeutiger Hinweis, dass die Bestimmungen des Arbeitsvertrages verletzt wurden
  • Ausdrückliche Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu beenden
  • Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung im Fall der Wiederholung
  • Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder Weisungsberechtigten

>Manche Arbeitgeber händigen Abmahnungen persönlich aus und setzen den Angestellten so unter Druck, dass er die geforderte Unterschrift schließlich leistet. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer keinesfalls verpflichtet ist die Abmahnung zu unterschreiben.

Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!

Was tun wenn Mitarbeiter Abmahnung nicht unterschreibt?
Wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben, kann es zur Kündigung kommen.

Jeder betroffene Arbeitnehmer hat nämlich das Recht, ein Mitglied des Betriebsrates darum zu bitten, wenn der Arbeitgeber mit ihm über den Erhalt der Abmahnung sprechen möchte. Alternativ kann er einige Tage Bedenkzeit erbeten, bevor er sich zum Sachverhalt äußert. So hat er genügend Zeit und kann zum Beispiel die örtliche Niederlassung der zuständigen Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Denn vielleicht ist es angebracht, schriftlich eine Gegendarstellung zu formulieren. Diese findet dann zusammen mit der Abmahnung Eingang in die Personalakte. Wenn der Arbeitgeber also beispielsweise einen Mitarbeiter per E-Mail abmahnt und dies in die Personalakte aufnehmen will, muss laut Arbeitsrecht der Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall angehört werden. Dafür sollte sich der Arbeitnehmer auch unbedingt die Aussagen von so vielen Zeugen wie möglich sichern, um seiner Gegendarstellung mehr Gewicht zu verleihen.

Gleichwohl ist eine Unterschrift des Arbeitnehmers bei Erhalt der Abmahnung zwingend nötig. Mit dieser sollte er jedoch nur die Kenntnisnahme, nicht jedoch den Inhalt der Abmahnung bestätigen. Es ist das Recht jedes abgemahnten Arbeitnehmers, vor seine Unterschrift einen entsprechenden Passus zu formulieren.

Sofern das Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, kann sich der Mitarbeiter anschließend bei diesem beschweren bzw. um Unterstützung bei der Frage: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“, bitten. Auf diese Weise hält er sich alle Wege offen und kann seinen Arbeitsplatz vor einer Kündigung schützen.

Was tun wenn Mitarbeiter Abmahnung nicht unterschreibt?
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Wie lehne ich eine Abmahnung ab?

Eine Abmahnung ablehnen: Dabei kann ein Schreiben helfen. Dieser Ratgeber bietet dafür einen Vordruck. Arbeitgeber nutzen Abmahnungen, um ihre Beschäftigten auf unerwünschtes Fehlverhalten hinzuweisen. Gleichzeitig werden diese dazu ermahnt, sich in ihrem Verhalten in Zukunft zu bessern.

Kann man bei einer Abmahnung Widerspruch einlegen?

Wer sich dazu entschließt, gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen, muss dies in Form einer schriftlichen Gegendarstellung (§ 83 Abs. 2 BetrVG) tun. Für diesen Widerspruch gibt es keine Fristen – es steht dem Arbeitnehmer also jederzeit frei, gegen eine Abmahnung in der Personalakte Widerspruch einzulegen.

Sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Auf eine Abmahnung müssen Sie nicht schnell reagieren. Wenn Sie gegen ihre Abmahnung vorgehen wollen, brauchen Sie nämlich keine Fristen einhalten. Überlegen Sie deshalb lieber in Ruhe zu Hause oder mit Ihrem Anwalt, was Sie tun können und wollen. Oft wird eine Abmahnung persönlich übergeben.

Wann gilt eine Abmahnung als zugestellt?

Wirksam wird eine Abmahnung erst mit dem Zugang beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, eine mündlich ausgesprochene Abmahnung gegenüber dem Mitarbeiter wird also auf der Stelle wirksam. Eine von der Post zugestellte schriftliche Abmahnung wird meist kurz nach dem Einwurf in den Briefkasten wirksam.