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Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität. Beachten
Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. AktuellesCoronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die Vorschriften ändern laufend. Für die aktuell gültigen
Vorschriften in Tschechien, beachten Sie die Informationen der zuständigen tschechischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die tschechische Botschaft in Bern. Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen. Grundsätzliche EinschätzungTschechien ist ein stabiles Land. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind. Aufgrund des russischen militärischen Angriffs auf die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Tschechien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus
aufmerksam. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. KriminalitätBesonders in Prag kommt es zu Diebstählen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
Verkehr und InfrastrukturEs kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den
lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten. Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse). Für die
Benutzung der Autobahnen und einiger Strassen muss eine Vignette gekauft werden bzw. das Fahrzeug im Mautsystem gemeldet werden. Auf der Strasse erfordert das zum Teil unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden besondere Aufmerksamkeit. Das Risiko schwerer Verkehrsunfälle ist relativ hoch. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden muss die Polizei gerufen werden. Besondere rechtliche BestimmungenAlkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen von Drogen bestraft. Medizinische VersorgungDie medizinische
Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten
besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Besondere HinweisePersonen, die sich länger als 30 Tage in Tschechien aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber
die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen das tschechische Innenministerium und die Botschaft von Tschechien in Bern. Nützliche AdressenNotruf-Nummer: 112 Tschechische Zollvorschriften: Customs Administration Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine
Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente
etc. Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto nach Tschechien fahre?In Tschechien gilt eine Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zur Nutzung der gebührenpflichtigen öffentlichen Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen). Seit 2021 wird die Autobahn-Vignette, die bisher auf die Windschutzscheibe geklebt wurde, durch eine elektronische Autobahn-Vignette ersetzt.
Kann man ohne Pass nach Tschechien?Die Einreise nach und der Aufenthalt in Tschechien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja. Vorläufiger Reisepass: Ja. Personalausweis: Ja.
Welche Corona Maßnahmen gelten in Tschechien?Ab dem 01. Juni 2022 sind Einreisen aus allen Ländern und damit auch alle Reisen aus Tschechien nach Deutschland wieder ohne jede Einschränkung, d.h. ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder COVID-Nachweis möglich.
Kann ich Ungeimpft nach Tschechien?Seit 18. März 2022 gibt es keine Reisebeschränkungen für Reisenden aus Deutschland nach Tschechien, solange sich diese während der letzten 14 Tagen in der EU aufgehalten haben. Die Anmeldepflicht wurde aufgehoben. Aktuelle Schutzverordnung des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik.
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