Was kann man in Deutschland wählen?

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an Wahlen in Deutschland teilnehmen.

Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben oder dort nie einen Wohnsitz hatten.

1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland

Deutsche, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten und nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeanschrift und können daraufhin einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen. Der Antrag auf Briefwahl kann durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlberechtigung aufgedruckt ist oder auch ohne Verwendung der Rückseite schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) unter Angabe des Familiennamens, aller Vornamen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift, beantragt werden. Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt beginnen, bevor die Wahlbenachrichtigung für eine bevorstehende Wahl eintrifft, sollten Sie mit der Wohnsitzgemeinde Kontakt aufnehmen.

2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder dort nie einen Wohnsitz hatten, können in Deutschland an Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen. An deutschen Landtagswahlen sowie an deutschen Kommunalwahlen können deutsche Wählerinnen und Wähler, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, in der Regel nicht teilnehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Innenressorts der Länder. Die dauerhaft im EU-Ausland lebenden Deutschen können an den Kommunalwahlen ihres Aufenthaltslands teilnehmen.

Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt, sofern sie

a) entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 BWG) oder

b) wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 BWG).

In beiden Fällen setzt die Wahlteilnahme jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus.

Nähere Informationen zur Wahlberechtigung, der zuständigen Gemeinde und der Antragsstellung für die Wahlteilnahme von dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen finden Sie hier

Wahlen 2022 in Deutschland: Wer, wie, wo und wann wird gewählt?

Die verschiedenen Wahlen in Deutschland sind eine zentrale Säule unserer Demokratie. Denn Bürger*innen entscheiden mit ihrer Stimme über die zukünftige Regierung. Damit die Regierung unsere Gesellschaft widerspiegelt, ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigten ihr Wahlrecht nutzen. Doch bei Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Bundestagswahlen und Bürgermeisterwahlen kann man schon mal den Überblick verlieren. Du fragst dich, wann Wahlen sind, wer und wo gewählt wird? Da können wir dir weiter helfen: In der folgenden Übersicht erfährst du, welche politischen Wahlen 2022 in Deutschland stattfinden, wer, wo und wie gewählt wird, wie die Briefwahl funktioniert und was es sonst noch für Wahlen in Deutschland gibt.

I. Wo und wann sind Wahlen 2022 in Deutschland?

Welche Wahlen gibt es in Deutschland?

🇩🇪 Bundestagswahlen

Im Jahr 2022 findet keine Bundestagswahl statt. Denn die letzte Bundestagswahl fand 2021 statt. Also wird der nächste Bundestag voraussichtlich 2025 gewählt.

Als Bundestagswahl wird in Deutschland die Wahl der Abgeordneten im Bundestag bezeichnet. Die deutschen Bürger*innen wählen, wer sie im Bundestag, also dem Parlament, vertritt. Die Bundestagswahl findet in Deutschland in der Regel alle 4 Jahre statt.

🏛 Landtagswahlen

2022 finden in insgesamt vier Bundesländern Landtagswahlen statt:

  • Saarland: Am 27. März 2022 fand die Landtagswahl im Saarland statt.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein fand am 8. Mai 2022 die Landtagswahl statt. 
  • Nordrhein-Westfalen: Am 15. Mai 2022 war die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.
  • Niedersachsen: In Niedersachsen steheh am 9. Oktober 2022 Landtagswahlen an.
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Als Landtag wird in den meisten Bundesländern Deutschlands das Landesparlament bezeichnet. Nur die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind Ausnahmen. Denn in Berlin wird das Landesparlament als Abgeordnetenhaus bezeichnet, während es in Bremen und Hamburg Bürgerschaft genannt wird. Die Bürgerschaft in Bremen wird alle 4 Jahre gewählt, in allen anderen Bundesländern werden die Landesparlamente alle 5 Jahre gewählt.

🗳 Kommunalwahlen

Dieses Jahr (2022) finden keine allgemeinen Kommunalwahlen in Deutschland statt. Doch die nächsten Kommunalwahlen sind voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Schleswig-Holstein und Bremen. Die Kommunalwahlen finden je nach Bundesland alle 4-7 Jahre statt.

Als Kommunalwahlen bezeichnet man in Deutschland die Wahlen auf kommunaler Ebene. Sie umfassen in der Regel die Wahl der Personen in Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen, sowie in Bezirkstagen,  -versammlungen, -vertretungen und in Ortsbeiräten. 

Zusätzlich fällt unter den Begriff der Kommunalwahl auch die Wahl bestimmter Personen, wie (Ober)Bürgermeister*innen und Landrät*innen.

👤 Bürgermeisterwahlen

Warum finden (Ober)Bürgermeister- und Landratswahlen häufig nicht zur selben Zeit wie andere Kommunalwahlen (z.B. Stadtrats oder Gemeinderatswahlen) statt? 

  1. Nicht in allen Bundesländern ist die Amtszeit von Vertreter*innen in Stadt- und Gemeinderäten und Bürgermeister*innen gleich lang. 
    In Sachsen-Anhalt werden die Bürgermeister*innen und Landrät*innen in der Regel für 7 Jahre gewählt, während die Amtszeit im Stadt- und Gemeinderat nur 5 Jahre beträgt.
  2. Wenn Mandatsträger*innen, wie Bürgermeister*innen vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, kann die Amtszeit der anschließend gewählten Person über die Amtszeit der Vertreter*innen in Gemeinde- oder Stadträten hinaus gehen.

In einigen Städten und Kreisen finden deshalb Landrats- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2022 statt, obwohl im jeweiligen Bundesland keine allgemeine Kommunalwahl stattfindet. 

Hier einige Beispiele:

  • Landratswahlen in Sachsen: Am 12.06.22 (2. Wahlgang: 03.07.22) waren Landratswahlen in Sachsen (außer im Landkreises Meißen, wo bereits 2020 gewählt wurde).
  • Bürgermeisterwahlen in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: An unterschiedlichen Terminen 2022 finden (Ober)Bürgermeisterwahlen statt. Vor allem in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. 

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🇪🇺 Weitere Wahlen

Neben politischen Wahlen gibt es auch noch weitere zivilgesellschaftliche Wahlen, bei denen von den Mitgliedern Repräsentant*innen gewählt werden.

  • Kirchenwahl
  • Sozialwahl
  • Betriebsratswahl
  • Uni-Wahlen
  • Jugendparlamentswahlen
  • Vorstandswahlen in Vereinen
  • Vertreter*innenwahlen in Genossenschaften

Außerdem gibt es noch die Europawahl, also die Wahl zum Europäischen Parlament. Die nächste findet Wahl auf europäischer Ebene findet 2024 statt.

Wo und wann sind Wahlen 2022?

Niedersachsen

NRW

Saarland

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

NRW

Saarland

Schleswig-Holstein

Wann und wo sind Wahlen 2023?

Bayern

Bremen

Hessen

Schleswig-Holstein

Bayern

Bremen

Hessen

Schleswig-Holstein

Wo sind Wahlen 2024 in Deutschland?

EU

Baden-Württemberg

Brandenburg

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

EU

Baden-Württemberg

Brandenburg

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

II. Wie wird in Deutschland gewählt?

In Deutschland wird in der Regel persönlich im Wahllokal gewählt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit einer Briefwahl (Mehr zur Briefwahl weiter unten). Fünf Prinzipien einer Wahl sind im Grundgesetz in Artikel 38 verankert:

👥 Allgemein

In Deutschland besitzen alle volljährigen Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht. Dieses ist unabhängig von Geschlecht, rassistischen Zuschreibungen, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.

🆓 Frei

Eine Wahl gilt als frei, wenn alle Bürger*innen ihre Wahl so treffen können, wie es ihrem eigenen Willen entspricht. Also ohne irgendeine Art von äußerem Zwang. Dazu gehört auch, dass die Bürger*innen ihre Wahlentscheidung in einem offenen Prozess der freien Meinungsbildung treffen können. Außerdem steht allen Bürger*innen frei, an der Wahl teilzunehmen oder nicht. Sie dürfen nicht dazu gezwungen werden.

🤫 Geheim

Dieser Grundsatz bezieht sich darauf, dass die Wähler*innen ihre Stimme unbeobachtet abgeben können. Dafür gibt es in Deutschland die Wahlkabinen und versiegelte Wahlurnen. Für andere Personen ist also nicht nachvollziehbar, wen die wählende Person gewählt hat.

⚖️ Gleich

Jede Stimme zählt gleich viel, ganz nach dem Prinzip: Ein Mensch, eine Stimme. Dazu gehört, dass jede Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments hat.

➡️ Unmittelbar

Die Abgeordneten werden in Deutschland direkt von den Wähler*innen gewählt, ohne irgendeine Zwischeninstanz, wie beispielsweise die “Wahlmänner” in den USA.

Hinzu kommt ein weiterer Wahlgrundsatz, welcher nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt wird, jedoch trotzdem als Grundsatz anerkannt ist:

🔍 Die Öffentlichkeit der Wahl

Obwohl es auf den ersten Blick so aussehen könnte, steht dieses Prinzip keinesfalls in Konkurrenz zum Grundsatz des Wahlgeheimnisses. Das Prinzip besagt, dass alle Schritte der Wahl (außer die geheime Stimmabgabe) für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar sein müssen. In Deutschland gibt es beispielsweise das Recht auf Anwesenheit im Wahlraum während des Wahlvorgangs und der Ergebnisermittlung. Alle Bürger*innen dürfen also zum Beispiel bei der Auszählung der Stimmen zusehen.

Bisher finden politische Wahlen in Deutschland noch nicht online statt. Online-Wahlen sind bisher noch nicht möglich, da sie mit den oben stehenden Prinzipien der Wahl – insbesondere der Öffentlichkeit der Wahl – nicht vereinbar sind. Aber in anderen Ländern, zum Beispiel in Estland, kann man als Bürger*in schon digital wählen. Wenn man in Deutschland nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann man per Briefwahl seine Stimme abgeben (bpb; Bundeswahlleiter).

Wie funktioniert die Briefwahl?

Eine Kurzanleitung für die erfolgreiche Briefwahl:  1. Beantragung, 2. Wahlschein ausfüllen und 3. Wahlunterlagen abschicken.

Beantragung

Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich oder manchmal auch online bei der zuständigen Gemeinde.

Persönlich

Um persönlich die Briefwahl zu beantragen benötigst du die Wahlunterlagen sowie deinen Personalausweis. Dann musst du nur noch zu deiner Wahlbehörde vor Ort.

Schriftlich

Den Antrag findest du auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die dir per Post zugesendet wurde. Fülle einfach das Formular aus und schicke den Antrag zurück.

Online

Auf deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich, falls diese Option in deiner Gemeinde verfügbar ist, ein QR-Code oder Link. Folge den angegebenen Anweisungen.

Wahlschein ausfüllen

Nachdem man die Briefwahlunterlagen per Post erhalten hat, muss man den Wahlschein ausfüllen.

☑️ Persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen, wen man wählen möchte.

☑️ Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

☑️ “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” auf dem Wahlschein ausfüllen und unterschreiben.

☑️ Den Stimmzettel und den Wahlschein in den roten Briefwahlumschlag stecken und diesen zukleben.

Wahlunterlagen abschicken

Den Briefwahlumschlag unfrankiert (innerhalb Deutschlands) zur Post bringen oder direkt bei der Stelle abgeben, die auf dem Umschlag angegeben ist.

Was kann man in Deutschland wählen?
Wahlschein für die Erst- und Zweitstimme (© Mika Baumeister, Unsplash)

Online Wählen geht in Deutschland zwar noch nicht, aber man kann sich bereits digital über die Wahl und Politiker*innen informieren. So findet man Informationen beispielsweise über die folgenden Wege bereits online: die Wahlprogramme der Parteien und Kandidierenden; die Webseiten der Parteien und Kandidierenden; die Social Media Accounts der Parteien und Kandidierenden oder digitale Wahlhilfen. Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an Online-Wahltools, die den Vergleich der eigenen Position mit den Ansichten der Parteien oder Kandidat*innen ermöglichen.

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III. Wer wird in Deutschland gewählt?

In Deutschland werden bei politischen Wahlen Parteien und ihre Kandidierende gewählt. Doch bei einigen Wahlen wie Bürgermeisterwahlen können auch parteilose Kandidat*innen gewählt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Parteien in Deutschland. An der Bundestagswahl 2021 nahmen beispielsweise 47 Parteien teil. Hinzu kommen Parteien, die nur regional oder lokal antreten. Da eine Partei bestimmte Kriterien erfüllen muss, um in ein Parlament einzuziehen (etwa die 5%-Hürde bei Bundestagswahlen), sind nicht alle dieser Parteien auch in Parlamenten oder ähnlichem vertreten. Die folgenden deutschen Parteien sind aktuell mit mindestens einem Sitz entweder im Europaparlament, im Bundestag oder in einem Landtag vertreten:

Parteien

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  • Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)

  • Freie Demokratische Partei (FDP)

  • Alternative für Deutschland (AfD)

  • Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)

  • Die Linke (DIE LINKE)

  • Südschlesischer Wählerverband (SSW)

  • Deutsche Zentrumspartei (ZENTRUM)

  • Freie Wähler (FREIE WÄHLER)

  • Liberal-Konservative Reformer (LKR)

  • Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

  • Piratenpartei Deutschland (Piraten)

  • Volt (Volt)

  • Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FREIE WÄHLER)

  • Bürger in Wut (BIW)

  • Bürger für Thüringen (BfTh)

Folge VOTO

Was wählt man wenn man nicht Wahlen geht?

Nach dem geltenden Wahlrecht in praktisch allen Ländern werden die Mandate bzw. Sitze auf der Grundlage der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt. Durch die Nichtteilnahme an Wahlen wird die Bezugsbasis (gültige Stimmen), auf die sich der relative Anteil einer Partei bezieht, verkleinert.

Welche Wahlen gibt es 2022?

Termine.

Was dürfen Ausländer Wahlen?

In der Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger an den Kommunalwahlen ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er sich befindet. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht eingeführt und ist seither in Art. 22 Abs.

Was muss man haben um Wahlen zu können?

Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind normalerweise:.
Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes. Bei Kommunalwahlen können EU-Ausländer in jedem EU-Staat wählen..
Wohnsitz in der betreffenden Verwaltungseinheit. ... .
Mindestalter, meist 18 Jahre. ... .
Das Fehlen von Ausschlussgründen..