Was kann man in Aachen machen Corona

Regelung für Besucherinnen und Besucher

Unsere stationären Patientinnen und Patienten dürfen täglich in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr (letzter Einlass) für eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen.

Alle Besucherinnen und Besucher müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden. Der Bürgertest bleibt für Besucherinnen und Besucher der Uniklinik und des Franziskus kostenfrei, sofern sie jeweils das Testzelt vor dem Haupteingang nutzen. In Absprache mit dem Betreiber, dem Sanitätshaus Koczyba GmbH, müssen Sie im Testzelt eine Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben, dass Sie Besucherin oder Besucher sind. Am Haupteingang zeigen Sie dann wie gewohnt Ihren negativen Testnachweis vor und werden eingelassen. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr) vor dem Zutritt zur Uniklinik. 

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Sonderregelungen
  • Kinderkliniken (Eltern von minderjährigen Kindern)
    Kinder und Jugendliche dürfen von einem Elternteil rund um die Uhr besucht werden. Die Besuchszeit für das zweite Elternteil ist auf maximal 1 Stunde in der Zeit zwischen 10 und 20 Uhr zu begrenzen.
     
  • Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care
    Jede Patientin, jeder Patient darf nur eine Person pro Tag während der Besuchszeiten von 15:00 bis 18:00 Uhr für maximal eine Stunde empfangen. Patienten mit COVID-19 dürfen aus Infektionsschutzgründen keinen Besuch empfangen.
     
  • Klinik für Hämatologie, Onkologie, Hämostaseologie und Stammzelltransplantation (Med. Klinik IV)
    Für Besucher der Patienten, die sich auf der IM42 oder der SZT befinden, gelten die gleichen Zugangsregeln wie für die gesamte Uniklinik RWTH Aachen. Die Anzahl der Besucher für jeden Patienten ist jedoch auf eine Person für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes begrenzt. Diese Person wird bei Aufnahme des Patienten festgelegt und auf den Stationen hinterlegt. Nähere Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Stationen.
     
  • Im Sterben liegende Patienten
    Angehörige dürfen Patienten, die im Sterben liegen, selbstverständlich jederzeit besuchen. Für sie gilt, unabhängig von ihrem Immunstatus, eine Testpflicht. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.
     
  • COVID-19-Patienten
    Patienten mit COVID-19 auf Normalstation dürfen aus Infektionsschutzgründen keinen Besuch empfangen.
     
  • Hinweis für alle anderen Stationen
    Bitte fragen Sie sicherheitshalber vorab auf Station nach, ob es abweichende Besuchsregelungen gibt (beispielsweise andere Besuchszeiten etc.).

Regelung für ambulante Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten, die zu einer ambulanten Untersuchung, zur Sprechstunde oder zwecks Teilnahme an einer (klinischen) Forschungsstudie in die Uniklinik kommen, müssen keinen Immunitätsnachweis und keinen Testnachweis erbringen. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr) vor dem Zutritt zur Uniklinik. 

Sonderregelungen
  • Klinik für Augenheilkunde
    Alle ambulanten Patientinnen und Patienten derKlinik für Augenheilkunde müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.
  • Klinik für Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik III)
    Alle ambulanten Patientinnen und Patienten der Endoskopie (ausgenommen sind Sonographien) müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

Regelung für Begleitpersonen von ambulanten Patientinnen und Patienten

Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten, die zu einer ambulanten Untersuchung oder zur Sprechstunde kommen, müssen keinen Immunitätsnachweis und keinen Testnachweis erbringen. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr) vor dem Zutritt zur Uniklinik. 

Wichtig: Pro Person ist maximal eine Begleitperson zugelassen, und dies auch nur, sofern dies zwingend erforderlich ist, beispielsweise bei Minderjährigen oder bei dementen oder gehbehinderten Patientinnen und Patienten.

Sonderregelungen
  • Klinik für Augenheilkunde
    Begleitpersonen von ambulanten Patientinnen und Patienten derKlinik für Augenheilkunde müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

Regelung für stationäre Patientinnen und Patienten (plus ambulante Operationen)

Alle Patienten, die zur stationären Aufnahme, „Same-Day-Surgery“ oder ambulanter OP in die Uniklinik kommen, benötigen einen PCR-Abstrich auf SARS-CoV-2. Das Ergebnis der Abstrichuntersuchung kann zur Aufnahme mitgebracht werden (wenn nicht älter als 24 Stunden), oder der Abstrich wird am Aufnahmetag in der Uniklinik abgenommen. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr) vor dem Zutritt zur Uniklinik. 

Notaufnahmen sind von der 2G- und 3G-Regelung grundsätzlich nicht betroffen.
 

Regelung für Blut- oder Thrombozytenspendende

Eine Blut- oder Thrombozytenspende in den Räumlichkeiten der Uniklinik RWTH Aachen ist nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel inklusive Personalausweisvorlage möglich. Das heißt: Zum Spende-Termin muss entweder ein Impfnachweis, eine Bescheinigung über eine Genesung oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) vorgelegt werden.

Die Hilfe für Andere ist weiterhin wichtig und nötig! Wir bedanken uns herzlich bei unseren Spenderinnen und Spendern für Ihr Engagement und Verständnis.

Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz

Am 5. Dezember 2021 wurde ein offizielles Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz der Uniklinik in Betrieb genommen. Betreiber ist das Sanitätshaus Koczyba GmbH. Es hat montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Dort können sich Besucherinnen und Besucher testen lassen. Selbstverständlich steht das offizielle Testzentrum auch Beschäftigten offen. Für Besucherinnen und Besucher der Uniklinik RWTH Aachen und des Franziskus bleibt der Bürgertest auch weiterhin kostenfrei, sofern sie jeweils das Testzelt vor dem Haupteingang nutzen. In Absprache mit dem Betreiber, dem Sanitätshaus Koczyba GmbH, müssen Sie im Testzelt eine Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben, dass Sie Besucherin oder Besucher sind. Am Haupteingang zeigen Sie dann wie gewohnt Ihren negativen Testnachweis vor und werden eingelassen.

Über diesen Link können Sie direkt einen Termin vereinbaren.
 

Bürgertestzentrum am Franziskus

Seit dem 23. Dezember 2021 gibt es auch am Franziskus ein Testzelt des Sanitätshauses Koczyba GmbH. Das Zelt hat montags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 16:30 Uhr geöffnet. Samstags und sonntags können Sie sich zwischen 12:00 und 16:00 Uhr testen lassen. Eine Terminvereinbarung ist über die Website möglich, bitte prüfen Sie auch tagesaktuell die Öffnungszeiten: https://www.koczyba.de/schnelltest/.


Fremdfirmen

Unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen und den Richtlinien der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln in der Fassung vom 24.11.2021, der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in der Fassung vom 17. März 2022, der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 1. April 2022 und des Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022, geben wir Ihnen hiermit wichtige Hinweise über die Arbeitsschutzstandards in der Uniklinik RWTH Aachen zur Unterbrechung der Infektionskette. Diese dienen als Ergänzung zu den gültigen Arbeitsschutzvorschriften ersetzen diese aber nicht! Die hier aufgeführten Regelungen sind nicht abschließend und werden bei Bedarf der epidemischen Lage angepasst.

→ COVID-19/SARS-CoV2: Allgemeine gültige Schutzmaßnahmen für in der Uniklinik RWTH Aachen tätige Fremdfirmen

Hinweise zur stationären Aufnahme

Wenn Sie stationär aufgenommen werden, kommen Sie bitte ohne Begleitperson(en). Ausgenommen von dieser Regelung sind Minderjährige sowie Patientinnen und Patienten, die aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht dazu in der Lage sind, beispielsweise demente oder gehbehinderte Patienten. Sie dürfen in diesem Fall in Begleitung einer Person zur Station kommen.

Alle Patienten, die zur stationären Aufnahme, „Same-Day-Surgery“ oder ambulanter OP in die Uniklinik kommen, benötigen einen PCR-Abstrich auf SARS-CoV-2. Das Ergebnis der Abstrichuntersuchung kann zur Aufnahme mitgebracht werden (wenn nicht älter als 24 Stunden), oder der Abstrich wird am Aufnahmetag in der Uniklinik abgenommen.

Notaufnahmen sind von der 2G- und 3G-Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

Hinweise zum Verhalten in der Uniklinik

Für stationäre Patientinnen und Patienten gilt eine Maskenpflicht (Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (ab 1. Oktober 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht) analog zur Schutzverordnung ab schulpflichtigem Alter). Diese gilt stets, wenn kein Mindestabstand im Zimmer gewahrt werden kann, das Zimmer verlassen wird oder Begegnungen mit Fachpersonal oder Besuchern stattfinden.

Wir können die Corona-Krise nur bewältigen, wenn sich alle an die Regeln halten. Daher bitten wir sehr herzlich um Ihre Mithilfe.

Patientinnen und Patienten, die zu einer ambulanten Untersuchung, zur Sprechstunde oder zwecks Teilnahme an einer (klinischen) Forschungsstudie in die Uniklinik kommen, müssen keinen Immunitätsnachweis und keinen Testnachweis erbringen.

Sonderregelungen
  • Klinik für Augenheilkunde
    Alle ambulanten Patientinnen und Patienten derKlinik für Augenheilkunde müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

Regelung für Begleitpersonen von ambulanten Patientinnen und Patienten

Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten, die zu einer ambulanten Untersuchung oder zur Sprechstunde kommen, müssen keinen Immunitätsnachweis und keinen Testnachweis erbringen.

Wichtig: Pro Person ist maximal eine Begleitperson zugelassen, und dies auch nur, sofern dies zwingend erforderlich ist, beispielsweise bei Minderjährigen oder bei dementen oder gehbehinderten Patientinnen und Patienten.

Sonderregelungen
  • Klinik für Augenheilkunde
    Begleitpersonen von ambulanten Patientinnen und Patienten derKlinik für Augenheilkunde müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.
  • Klinik für Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik III)
    Alle ambulanten Patientinnen und Patienten der Endoskopie (ausgenommen sind Sonographien) müssen, unabhängig von ihrem Immunstatus, einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Hierfür kann das Bürgertestzentrum auf dem Vorplatz genutzt werden. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und Sicherheitsabstand

Bitte bringen Sie einen eigenen Medizinischen Mund-Nasen-Schutz mit, wenn Sie zu uns in die Uniklinik kommen (Ab dem 1. Oktober 2022 gilt FFP2-Maskenpflicht, Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr). Selbstgenähte Masken sind nicht erlaubt. Bitte halten Sie zudem mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.

Telefonische Erreichbarkeit

Alle Kliniken sind selbstverständlich bei Fragen telefonisch für Sie erreichbar.

⇒ Eine Übersicht der Kliniken finden Sie hier.

Aufgrund des aktuellen Besuchsverbot fühlen sich viele Patientinnen und Patienten alleine – sie haben Redebedarf und freuen sich über ein offenes Ohr. Gleiches gilt für Angehörige, die sich um ihre Liebsten sorgen. Die evangelische und die katholische Klinikseelsorge stehen gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Sie erreichen das Seelsorge-Team über die Telefonnummer 0241 80-0

Hinweise für katholische Patientinnen und Patienten

Die Krankenkommunion wird derzeit nicht ausgeteilt. Schwerstkranken und Sterbenden kann und soll sowohl die Heilige Kommunion wie auch die Krankensalbung gespendet werden.

Die Priester feiern die Heilige Messe täglich zu den angegebenen Zeiten, auch ohne anwesende Gläubige.

Hinweise für evangelische Patientinnen und Patienten

Die evangelischen Gottesdienste finden sonntags um 10:30 Uhr statt. Sie werden zudem auf dem Kanal UKATV1 übertragen. Das Stationspersonal hilft älteren Patientinnen und Patienten gerne dabei, das Programm auf dem Bildschirm zu finden.

Wir sind als Krankenhaus grundsätzlich auf die Behandlung von Patienten mit schweren und schwersten Atemwegsinfekten vorbereitet, die einer umfassenden klinischen Versorgung bedürfen. In diesen Fällen steht Ihnen unsere Zentrale Notaufnahme zur Verfügung.


Trotz Corona-Krise gilt: Bei ersten Anzeichen eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sofort Klinik aufsuchen

Die Uniklinik RWTH Aachen appelliert an die Bevölkerung, Symptome eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls ernst zu nehmen, und bei Verdacht trotz Corona-Krise umgehend eine Klinik aufzusuchen. „Wir stellen vermehrt fest, dass Menschen mit ernsten Gesundheitsproblemen keine medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, aus Angst, sich mit dem Coronavirus zu infizieren,“ teilt Univ.-Prof. Dr. med. Nikolaus Marx, Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin an der Uniklinik RWTH Aachen, besorgt mit. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist ein deutlicher Rückgang von Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten zu beobachten. Die Vermutung liegt nahe, dass Betroffene zunehmend verunsichert sind, ob sie in der aktuellen Situation eine Klinik aufsuchen sollten. „Das darf nicht sein. Notfälle bleiben Notfälle und werden immer rund um die Uhr behandelt, auch in Zeiten von Corona“, betont Prof. Marx.

Mehr zu dem Thema und zu den Symptomen von Herzinfarkt und Schlaganfall finden Sie in unserer News.