Was ist wenn man in der Probezeit krank wird?

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Erstellt: 07.10.2020Aktualisiert: 07.10.2020, 11:46 Uhr

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Was ist wenn man in der Probezeit krank wird?

In der Probezeit gelten gesonderte Regeln für Kündigungen - da kann eine Krankheit schnell zum Problem werden. © pixabay

In der Probezeit sollen neue Mitarbeiter zeigen, ob sie im Jobbestehen. Doch was passiert, wenn sie krank werden? Droht dann die Kündigung?

Die Probezeit in deutschen Betrieben dauert in der Regel sechs Monate, manchmal auch nur drei. In dieser Zeit sollen beide Parteien feststellen, ob sie zueinander passen und ob ihre Entscheidung richtig war. Für den Mitarbeiter heißt das aber auch: Er muss zeigen, dass er das Zeug für die neue Stelle mitbringt und sich im Arbeitsalltag bewährt. 

Da macht es einen schlechten Eindruck, wenn man krank wird - doch kann man deshalb auch seinen Job verlieren? Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus? 

Kündigung: In der Probezeit gelten gelockerte Regeln

In der Probezeit gelten arbeitsrechtlich besondere Regeln, die nicht mit dem regulären Arbeitsrecht zu vergleichen sind.

Dazu gehören unter anderem: 

  • eine gelockerte Kündigungsfrist von 14 Tagen und
  • eine Kündigung ist ohne Angaben von Gründen möglich.

Der sonst geltende gesetzliche Kündigungsschutz greift während der Probezeit nicht. Vorgesetzte haben während dieser Phase also mehr Möglichkeiten, Mitarbeiter wieder "loszuwerden". 

In der Probezeit darf wegen Krankheit gekündigt werden

Erkrankt ein Mitarbeiter während der Probezeit, bewahrt ihn das tatsächlich nicht vor einer Kündigung - anders als nach der Probezeit (Ausnahme: Krankheitsbedingte Kündigung).

Lesen Sie dazu auch: Ständig krank - kann mein Chef mir kündigen?

Wieso kündigen Vorgesetzte wegen einer Krankheit? 

Der Grund ist folgender: Ihr Arbeitnehmer könnte den Eindruck haben, dass Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen können. 

Doch keine Angst: Krankwerden ist menschlich und die meisten Chefs werden Ihnen nicht gleich wegen einer Grippe kündigen. Dies ist eher der Fall, wenn Sie 

  • besonders häufig, 
  • für längere Zeit oder gar 
  • chronisch krank werden.

Solange Sie Ihre Krankheit klar und frühzeitig melden, droht Ihnen sehr wahrscheinlich kein Ärger. 

Mehr dazu: Wie Sie sich im Job richtig krankmelden, und was Ihr Chef über Ihre Krankheit wissen darf, lesen Sie hier.

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Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen. Aber nicht jede während der Probezeit ausgesprochene Kündigung ist eine solche Maßregelung.

Die Kündigung kann auch aus anderen Gründen erfolgen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: 8 Sa 152/16). In dem verhandelten, sehr speziellen Fall, befand sich ein Kurierfahrer in einer sechsmonatigen Probezeit.

Er war alleinerziehender Vater eines 2011 geborenen Sohnes. Während eines Urlaubs informierte er den Arbeitgeber, dass sein Sohn in der folgenden Woche operiert werde und er daher den Urlaub noch verlängern wolle. Danach sei der Sohn krankgeschrieben, er als alleiniges Elternteil müsse sich um ihn kümmern.

Damit wurde de facto der Kündigungsschutz auf ihn übertragen. Der Arbeitgeber erklärte sich zunächst auch mit dieser Regelung einverstanden. Der Sohn wurde dann jedoch länger, fast den ganzen Monat krankgeschrieben. An dem Tag, als der Mitarbeiter seinem Chef die Krankschreibung des Kindes faxte, erhielt er danach persönlich die schriftliche ordentliche Kündigung.

Dagegen klagte der Mann. Jedoch ohne Erfolg. Die Kündigung sei zwar im zeitlichen Zusammenhang mit der Krankschreibung des Sohnes erfolgt, jedoch aus anderen Gründen. Der Chef erklärte, dass er bereits zuvor mit einem Kollegen des Mannes über seine Unzufriedenheit mit dessen Leistungen gesprochen habe.

Im Prozess konnte er als Beleg eine E-Mail-Korrespondenz mit seinem Steuerberater vorlegen. Darin war auch von der beabsichtigten Kündigung die Rede. Das Fernbleiben des Mannes sei danach kein entscheidender Grund für die Kündigung gewesen, folgerte das Gericht.


Serviceinfo: Beachten Sie auch unsere weiteren Informationen und Tipps zu den Themen Probezeit und Kündigung

Was tun wenn ich in der Probezeit krank werde?

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben – auch in der Probezeit und selbst am ersten Arbeitstag. Das fällt Ihnen sicher schwer: Schließlich möchten Sie keinen schlechten Eindruck hinterlassen und keine Zweifel an Ihrer Leistungsbereitschaft aufkommen lassen.

Kann man in der Probezeit bei Krankheit gekündigt werden?

Sollten Sie in der Probezeit krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann Sie Ihr Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Ist Krankheit in der Probezeit bezahlt?

Hat die kranke Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Probezeit? Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an. Das Gesetz sieht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen während den ersten drei Monaten keine zwingende Lohnfortzahlung bei Krankheit vor.

Was passiert wenn man in den ersten 4 Wochen krank ist?

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.