Was ist wenn ich den zweiten impftermin nicht wahrnehmen kann

Es ist gar nicht so einfach mit den Impfungen. Erst die Verwirrung, wer jetzt wann dran ist, dann der Trubel rund um den Impfstoff von AstraZeneca. Das hat einige Menschen verunsichert, obwohl sie ihren Impftermin schon gebucht haben. In den vergangenen Wochen sind einige Termine nicht wahrgenommen worden. Aber was passiert eigentlich, wenn man den Impftermin absagt – und was, wenn man einfach nicht hingeht? Gerade letzteres lässt Mitarbeitende in Impfzentren und Ärzte kopfschüttelnd zurück. Denn hinter jedem Impftermin steckt Aufwand.

Impftermin absagen: Möglich, aber bitte gut überlegen

Noch gibt es in Deutschland eine halbwegs feste Impfreihenfolge. Zwar ist mittlerweile immer mehr Impfstoff vorhanden, doch noch muss rationiert werden. Aufgehoben wurde die Reihenfolge in manchen Bundesländern für den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca – nach ausführlicher Beratung dürfen hier auch Jüngere ran. Ansonsten geht's langsam in Richtung erweiterter Prioritätengruppe 3 – obwohl nicht einmal alle aus Gruppe 2 dran waren, die wollen.

Doch während noch immer mehr Menschen auf ihr Impfangebot warten als es bereits erhalten haben, möchte nicht jeder aus den bisher zugelassenen Gruppen den ersten Termin wahrnehmen – oder der zweite Termin passt nicht in den Terminkalender. Während manche lieber warten möchten, bis sie selbst wählen können, denken andere nämlich bereits über den Sommerurlaub nach.

Jetzt zum Bild der Frau Newsletter anmelden

Unsere besten News, Rätsel, Rezepte und Ratgeber der Woche für Sie per Mail und kostenlos.

Jeder, der sein Impfangebot derzeit ablehnen möchte, hat das Recht, dies zu tun. Denn es besteht keine Impfpflicht. Jedoch sollte dies gut überlegt sein.

Beachten Sie: Sollte der erste Impftermin noch austehen, ist es bei Terminen im Impfzentrum nicht möglich, nur einen der beiden Termine zu verschieben oder abzusagen. Es können nur beide Termine zusammen gebucht werden. Beim Hausarzt könnte alles etwas offener ablaufen, beachten Sie aber bitte auch hier, dass jeder Termin in diesen Zeiten Aufwand bedeutet und Wünsche nicht unbedingt berücksichtigt werden können.

Aktuell verunsichert – aber nicht grundlegend abgeneigt: Was passiert dann?

Wer derzeit aufgrund der Nachrichtenlage verunsichert ist und lieber erst einmal abwarten will, kann dies tun. Da mittlerweile auch in Hausarztpraxen geimpft wird und das Impftempo zulegt, ist es durchaus möglich, etwas zu warten. Bei hoher Prioritätenzugehörigkeit ist ein Termin beim Hausarzt etwas einfacher zu bekommen.

Wer aber auf Impfzentren hofft und seinen vorgeschlagenen Termin erst einmal ablehnt, muss sich darauf einstellen, zumindest für einen weiteren Impftermin dort längere Wartezeiten einzuplanen. In manchen Bundesländern rückt man dann weiter nach hinten – es sei denn, ein früherer Termin oder einer in einem anderen, nahe liegenden Impfzentrum wird frei.

Je nach Bundesland: So kommen Sie an Ihren Impftermin

Freie Impfstoffwahl: Ab wann?

Noch kann nicht überall frei gewählt werden. In Städten wie Berlin ist es mitunter möglich, sich mit Impfeinladung in einem Impfzentrum seiner Wahl einzubuchen – dort sind Impfstoffe bestimmten Impfzentren zugewiesen. Allerdings kann es hier je nach Impfstoff zu langen Wartezeiten kommen – sofern überhaupt Termine frei sind. Höchstens nachrutschen kann man, sollte ein Termin frei werden.

Wer aber nur ein Impfzentrum in der Nähe hat oder sich beim Hausarzt impfen lassen will, ist derzeit noch auf den ihm angebotenen Impfstoff angewiesen. Auf die vollständig freie Impfstoffwahl werden wir wohl noch einige Monate warten müssen.

Plötzlich krank – und nun?

Etwas anders sieht es aus, wenn der Impftermin aufgrund einer akuten Erkrankung abgesagt werden muss. Handelt es sich nur um einen Infekt, der nicht auf das Coronavirus zurückzuführen ist, können Sie dies telefonisch anmerken. Je nach Region kann es dann sein, dass Sie einfach ein paar Wochen nach hinten rücken. Dies muss aber immer individuell abgeklärt werden. In den meisten Bundesländern muss dennoch ein neuer Termin gebucht werden. In der Regel ist der erhaltene Vermittlungscode für solche Fälle ein zweites Mal gültig. Dies können Sie aber individuell in Ihrem Impfzentrum oder unter der 116 117 erfragen. Beim Hausarzt reicht ein kurzer Anruf, dann wird individuell geschaut.

Wer allerdings kurz vor dem Impftermin an Covid-19 erkrankt ist, sollte dies ebenfalls anmerken. Stand jetzt werden Impftermine für bereits Erkrankte auf eine Zeit von mehreren Wochen bis Monaten nach der Erkrankung verschoben, da noch nicht ganz geklärt ist, wie die Reaktion auf vorhandene Antikörper ausfällt, wenn der Körper sie erst kürzlich gebildet hat. Mehr dazu: Impfung nach Covid-19: Sinnvoll oder nicht?

Experten vermuten, dass die Impfreaktion mitunter stärker ausfallen könnte, gehen aber auch davon aus, dass der Schutz dann größer sein dürfte. Zudem scheint der Immunschutz durch die Impfung langanhaltender und stärker zu sein als durch die Erkrankung. Eine neue Studie zeigt, dass genesene Geimpfte sogar gut gegen die Varianten geschützt sind:Covid-19 überstanden? Einmalige Impfung schützt vor Varianten Mitunter könnte es sogar sein, dass die Impfung Long-Covid-Beschwerden zu lindern vermag.

Muss die Zweitimpfung sein?

Die bisher verfügbaren Impfstoffe verlangen eine Gabe in zwei Impfdosen, damit der vollumfängliche Schutz gewährleistet wird. Aktuell wird die Gabe der zweiten Dosis aber etwas nach hinten verschoben (Biontech/Pfizer und Moderna: rund 6 Wochen, AstraZeneca: 12 Wochen). Man sei bereits nach einer Impfdosis gut geschützt gegen einen schweren Verlauf einer Infektion, heißt es seitens Bundesregierung. Dennoch gilt: Die zweite Impfung sollte in jedem Fall nachgeholt werden: "Sie verstärkt den Schutz um ein Vielfaches." Das gilt insbesondere in Hinblick auf die Mutanten, die derzeit die Runde machen. Ein nicht vollständiger Impfschutz könnte da am Ende nicht ausreichen.

Ausnahmefall ist es, wenn jemand heftig auf die erste Dosis reagiert hat, etwa mit anaphylaktischem Schock. Solche Nebenwirkungen können in sehr seltenen Einzelfällen vorkommen. Dann kann in Absprache mit den behandelnden Ärzten die zweite Impfdosis bewusst ausgesetzt werden. Möglich wäre später eine Impfung mit einem besser verträglichen Impfstoff, sofern vorhanden.

Einfach nicht hingehen: Schlechte Idee

Sollten Sie Ihren Impftermin nicht wahrnehmen wollen, sagen Sie ihn bitte ab. Der Slot wird dann für andere Impfwillige freigeräumt. Erscheinen Sie einfach nicht, verzögert das den Ablauf weiter. Seien Sie daher bitte hier solidarisch und geben Sie jemand anderem die Möglichkeit, einen früheren Impftermin wahrzunehmen.

Wichtig ist dafür, dass Sie die Absage am besten schon spätestens einen Tag vorher bekanntmachen. So kann das Zeitfenster wieder neu vergeben werden.

Das gilt übrigens auch für die, die sich im Online-Portal registrieren, aber keinen Impftermin ausmachen. Sie sollen, wenn möglich, ihren Account wieder löschen, da sie sonst im System Plätze blockieren.

Zweittermin verschieben: Bitte nur aus triftigen Gründen

Die Terminvergabe stellt die Organisatoren vor immense Herausforderungen. Insbesondere jetzt, wo immer mehr Zweittermine anstehen, wird es mitunter chaotisch. So wollen etwa in Teilen von Bayern, etwa im Landkreis Rottal-Inn derzeit 15 bis 20 Prozent der Impfberechtigten ihren zweiten Termin verschieben, zitiert merkur.de. Möglich sei das zwar, aber nur aus triftigen Gründen. Die lägen jedoch oft nicht vor, erklärt Eva Arbinger, Leiterin des Rottaler Impfzentrums. Die häufigsten Gründe seien Dienstreisen, Hochzeiten oder Urlaubsreisen. Verschiebungen würden derzeit besonders häufig über die Pfingstfeiertage angefragt. Das verwundert die Mitarbeiter im Impfzentrum, sind doch größere Ansammlungen wie Hochzeiten oder auch Urlaubsreisen bislang ohne Quarantänepflicht nicht möglich. Von Dienstreisen soll außerdem abgesehen werden. Viele Impfzentren wollen daher nun nur noch medizinische und berufliche Gründe akzeptieren, wenn es um das Verschieben eines Impftermins geht.

Impftermin wahrnehmen: Wer darf, der sollte auch

Wir haben es mehrmals erwähnt: Eine Impfpflicht gegen Covid-19 besteht nicht. Wer derzeit nicht möchte, hat das gute Recht, den Termin abzusagen. Doch sollten Sie sich das gut überlegen. Die Risiken der Impfstoffe sind äußerst gering, insbesondere im Vergleich zu dem, was Covid-19 mit dem Körper anrichten kann. So ist laut aktuellen Studien etwa das Risiko für Hirnvenenthrombosen bei Covid-19 um ein Vielfaches höher als nach einer Impfung. Zudem bekommen wir die Situation nur in den Griff, wenn sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen, insbesondere im Angesicht von ansteckenderen und potentiell auch gefährlicheren Virusvarianten.

Mittlerweile zeigt sich immer mehr: Auch wenn die Schutzwirkung gegen manche der Varianten, etwa B.1.351, etwas herabgesetzt ist, so schützen doch alle Impfstoffe noch immer vor schweren Verläufen und dem Tod – sofern der komplette Impfschutz aufgebaut werden konnte. Zudem wird es zukünftig auch möglich sein, den Impfschutz aufzufrischen, sollte dies nötig werden.

Mehr rund um Impfungen sowie zum Coronavirus finden Sie auf unseren Themenseiten.

Was ist wenn ich den zweiten impftermin nicht wahrnehmen kann

Die neuesten Videos von BILD der FRAU

Die neuesten Videos von BILD der FRAU

Beschreibung anzeigen