Ein Werkvertrag im Sinne von §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag, in dem der Erzeuger einer Ware oder der Erbringer einer auf einen bestimmten Erfolg gerichteten Leistung ("Werkunternehmer") gegenüber einem Kunden ("Besteller") die Erstellung eines definierten Werks gegen Zahlung einer Vergütung (" Werklohn") verspricht. Show
Die Vertragsinhalte beim Werkvertrag
Ähnliche Werkverträge gibt es für die Fertigung einer (nach Bestellervorgaben gefertigten) Maschine oder Anlage oder bei der Herstellung individuell nach Maß gefertigter Möbel oder Installationen. Auch ein Beförderungs- oder Frachtvertrag ist im Regelfall ein Werkvertrag, der die Beförderung von Personen und/oder Sachen über eine festgelegte räumliche Distanz beinhaltet. Auch Ingenieurverträge und IT-Betreuungsverträge gehören in diesen Bereich. In vielen Fällen ist ein Werkvertrag Bestandteil eines gemischttypischen vertrages. Das gilt beispielsweise für den Werklieferungsvertrag, der kauf- und werkvertragsrechtliche Elemente vereint. Daneben gibt es Werkverträge über nichtkörperliche Werke wie Softwareprojekte, Auftragstexte oder - kompositionen, Gutachten und Kunstwerke. Die notwendigen inhalte eines Werkvertrages
Zum notwendigen Vertragsinhalt gehört meist eine ausdrückliche Regelung der vom Besteller geschuldeten Vergütung und der Zahlungsmodalitäten. Hinzu kommen Vertragsbestimmungen über Gewährleistungsregeln oder Garantieinhalte. Werden keine ausdrücklichen vertraglichen Regelungen getroffen, gilt ersatzweise dispositives Gesetzesrecht, beispielsweise für die Höhe und Fälligkeit der Vergütung (§§ 632, 641 BGB), für die Gewährleistung (§ 634 BGB) und die Kündigung (§ 649 BGB). Daneben gilt es spezialgesetzliche Bestimmungen für Einzelmaterien, z.B. in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB - Teile A und B) sowie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Bei Schluss eines Werkvertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werks. Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber und die Zahlung des Werklohns. Weist das Werk erhebliche Mängel auf, hat der Auftraggeber Gewährleistungsrechte, die er geltend machen kann. Was ist ein Werkvertrag
Der Besteller bzw. Auftraggeber (Unternehmen oder Privatperson) beauftragt den Hersteller bzw. Auftragnehmer (Unternehmen oder Selbstständiger) mit der Herstellung eines Werks. Der Hersteller verpflichtet sich zur Herstellung des Werks nach vereinbarten Bedingungen. Der Besteller verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung, dem sogenannten Werkslohn. Der Hersteller handelt unternehmerisch selbstständig. Er setzt eigene Arbeitsmittel ein und kann Mitarbeiter beschäftigen oder Subunternehmen mit der Herstellung des Werks beauftragen. Ein Werk kann materiell oder immateriell sein. Es kann sich dabei etwa um folgende Leistungen handeln: Herstellung unbeweglicher Sachen, etwa Bauwerke. Herstellung von Maschinen oder Anlagen. Herstellung unkörperlicher Sachen, etwa Gutachten, Pläne oder Software. Reparaturen und Wartungen. Merkmale eines Werkvertrags
Der Auftragnehmer ist selbstständig und unterliegt somit nicht den Weisungen des Auftragsnehmers. Auch ist er nicht in dessen Organisation eingebunden. Es handelt sich um eine einmalige Leistungserbringung. Den Umfang der Leistung sowie den Zeitpunkt der Abnahme vereinbaren Besteller und Hersteller im Vorhinein. Der Hersteller hat den Erfolg der Werksherstellung zu gewährleisten. Er haftet bei Nichterfüllung des Auftrags. Weist das Werk keine wesentlichen Mängel auf, hat der Besteller die Pflicht, ist er zur Abnahme verpflichtet. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand, Einheitspreis oder Pauschalpreis und bemisst sich an dem hergestellten Werk. Beispiele für Einsatz eines Werkvertrags
Handwerkliche Tätigkeiten Herstellung künstlerischer Werke Sonderformen des Werkvertrags
Bauvertrag: Der Auftraggeber beauftragt ein Unternehmen mit Herstellung, Umbau, Abriss oder Renovierung eines Bauwerks. Es kann sich auch um Einzelleistungen wie Malerarbeiten oder Elektroinstallation handeln. Personen-Beförderungsvertrag: Ein Beförderungsvertrag kann für Personen und auch für Güter geschlossen werden. Der Auftragnehmer bezahlt den Beförderer für einen sicheren und pünktlichen Transport. Frachtvertrag: Der Frachtvertrag ist eine besondere Art des Beförderungsvertrags. Auftragnehmer ist der Frachtführer. Dieser transportiert die Fracht zu seinem Bestimmungsort und erhält daraufhin vom Absender (Auftraggeber) eine Vergütung. Reisevertrag: Ein Reisvertrag wird zwischen Reiseveranstalter (Auftragnehmer) und Reisendem (Auftraggeber) geschlossen und dient dazu, die Gewährleistungsrechte des Reisenden bei Reisemängeln zu schützen. Planungsvertrag: Der Planungsvertrag wird zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und einem Architekten oder Ingenieur geschlossen. Inhalt des Planungsvertrags sind üblicherweise die Planung der Baumaßnahme, die Ausschreibung, die Überwachung der Arbeiten und die Beaufsichtigung der Mängelbeseitigung. Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag
Inhalt des Werkvertrags
Werkvertrag: Muster
Änderungen des Werkvertrags
Werkvertrag: Vergütung
Arten des Werklohns
Werkvertrag: Gewährleistungsrechte
Recht auf Nacherfüllung
Die Aufwendungen zur Nacherfüllung hat der Hersteller zu tragen. Das betrifft etwa Arbeits-, Transport oder Materialkosten. Sind mit der Nacherfüllung unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden, darf der Hersteller diese verweigern. Stellt der Auftragnehmer ein neues Werk her, kann er vom Auftraggeber eine Rückgewähr des mangelhaften Werks verlangen. Recht auf Selbstvornahme
die Nacherfüllung nicht bis zum Ablauf einer vom Besteller bestimmten Frist erledigt. die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar ist. Die Nacherfüllung fehlschlägt.
Recht auf Vergütungsminderung
Rücktritt von Vertrag
Der Auftraggeber hat alle bereits erlangten Leistungen herauszugeben. Der Auftragnehmer hat alle bereits erhaltenen Zahlungen zu erstatten. Kündigung des WerkvertragsKündigung durch Auftraggeber
Kündigung durch Auftragnehmer
Kündigung aus wichtigem Grund
Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, den Leistungsstand gemeinsam feststellen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Teilwerks verpflichtet. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf die Vergütung, die auf den erbrachten Teil des Werks entfällt. Was ist ein Werkvertrag Beispiel?Unterschied Werkvertrag – Dienstvertrag
Typische Beispiele für ein Werk mit Werkvertrag im Sinne des BGB sind zum Beispiel die Anfertigung eines maßgeschneiderten Anzugs (Herstellung), die Reparatur einer Spülmaschine (Veränderung einer Sache), Bauarbeiten (Arbeit) oder die Erstellung eines Gutachtens (Dienstleistung).
Was ist typisch für einen Werkvertrag?Typische Werkverträge sind zum Beispiel Bauverträge, Verträge mit Architekten, die Erstellung von Gutachten, die Herstellung eines Maßanzugs, Schlüsseldienste und Reparaturaufträge. Werkverträge sind fast alle Verträge mit Handwerkern, von der Reinigung eines verstopften Abflussrohres bis zum Bau eines Hauses.
Was muss ich bei einem Werkvertrag beachten?Der Werkunternehmer ist beim Werkvertrag verpflichtet, das vereinbarte Werk rechtzeitig und vertragsgemäß herzustellen und zu liefern. Die Herstellung ist Hauptleistungspflicht und im Gesetz unter § 631 BGB geregelt. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Werk die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.
Was ist im Werkvertrag geregelt?Der Werkvertrag regelt die vereinbarte Höhe des Werklohns. Kosten werden zum Teil im Rahmen eines Kostenvoranschlags geschätzt. Der Kostenvoranschlag kann sofern nicht anders vereinbart nach § 632 BGB nicht dem Besteller oder der Bestellerin in Rechnung gestellt werden.
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