Was ist der unterschied zwischen tariflicher und festzusetzender einkommensteuer

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Begriff: Die Bezeichnung für das Endergebnis bei der Berechnung der Einkommensteuer-Jahresschuld: Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird zunächst auf das zu versteuernde Einkommen der Einkommensteuertarif angewandt (§ 32a EStG; Ergebnis: tarifliche Einkommensteuer), jedoch werden anschließend noch diverse Steuerermäßigungen von dieser Zwischengröße abgezogen, bis die endgültige Höhe der Steuerschuld, eben die festzusetzende Einkommensteuer, feststeht.

2. Weiteres: a) Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer geschieht durch Veranlagung, da die Einkommensteuer für eine Selbstberechnung durch den Steuerpflichtigen (Steueranmeldung) zu schwierig wäre. Ihre Höhe wird im Steuerbescheid bekanntgegeben.

b) Der Vergleich aus der festgesetzten (festzusetzenden) Einkommensteuer und den geleisteten Vorauszahlungen ergibt die Höhe der noch zu leistenden Abschlusszahlung bzw. der zustehenden Erstattung (Abrechnung).

Was sind festzusetzende Einkommensteuer?

Das nach Ablauf eines Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelte Ergebnis wird als festzusetzende Einkommensteuer bezeichnet. Die Differenz aus festzusetzender Einkommensteuer und Steuervorauszahlungen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer et cetera) stellt die verbleibende Einkommensteuer dar.

Was versteht man unter Steuerfestsetzung?

Begriff: Entscheidung der Finanzbehörde über den kraft Gesetzes (§ 38 AO) entstandenen Steueranspruch durch Steuerbescheid, Konkretisierung des gesetzlich entstandenen Steueranspruchs durch Verwaltungsakt.

Warum wird Einkommensteuer festgesetzt?

Die Einkommensteuer will den Steuerpflichtigen nach seiner objektiven Leistungsfähigkeit besteuern. Als Besteuerungsgrundlage werden Aufwendungen (Ausgaben) und Erträge (Einnahmen) zur Ermittlung des Einkommens erfasst.

Wie berechnet man die tarifliche Einkommensteuer?

Beispiel. Der Steuerpflichtige Hubert erzielt ein zu versteuerndes Einkommen im aktuellen Veranlagungszeitraum (Rechtsstand 2020) in Höhe von 60.000 €. Das abgerundete zu versteuerndes Einkommen beträgt damit x = 60.000 €, man errechnet die Einkommensteuer als 0,42 · 60.000 - 8.963,74 = 16.236,26 €.