Die Erwerbsminderung bzw. die Erwerbsminderungsrente ist für Sie wichtig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, das Rentenalter aber noch nicht erreicht haben. Damit ist versichert, dass Sie dennoch durch Arbeitsunfähigkeit an ein Einkommen gelangen. Welche Erwerbsminderung für Sie in Frage kommt, welche Unterschiede es gibt und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Show
RegelaltersgrenzeWenn Sie in Deutschland leben und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie eine Altersrente beantragen. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie das 67. Geburtsjahr erreicht haben, sowie eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Beides zusammen nennt man Regelaltersrente. Volle ErwerbsminderungSollten Sie wegen einer Krankheit
oder Behinderung nicht mehr in der Lage sein, unter den üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Laut dem SGB IV heißt es: “Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.”
Wichtig bei einer vollen Erwerbsminderung für Sie ist auch, wenn Sie mehr als 6.300 Euro jährlich verdienen, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt. Im schlimmsten Fall kann diese sogar ausgesetzt werden. Sollten Sie mehr als drei Stunden täglich arbeiten, kann der Anspruch auf die volle Erwerbsminderung ebenfalls entfallen. Achten Sie also unbedingt darauf, welche Art Nebenjob Sie ausführen wollen. Teilweise ErwerbsminderungWie der Name schon sagt, erhalten Sie einen Teil eine Erwerbsminderungsrente. Ihre Rente ist dabei also halb so hoch, wie die Rente mit voller Erwerbsminderung. Dabei ist es wichtig, dass Sie keinesfalls mehr als 6 Stunden arbeiten. Denn eine Voraussetzung für den Erhalt einer teilweisen Erwerbsminderung ist der, dass Sie mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten. Und das nicht nur in Ihrer aktuellen Tätigkeit, sondern in allen Tätigkeiten. Sie können also nicht einfach weiter Stunden in anderen Abteilungen oder Nebenjobs verbringen. Die deutsche Rentenversicherung achtet dabei sehr genau mittels ärztlichen Unterlagen und Gutachten auf Sie und Ihre Situation. Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich an die Regeln halten. Haben Sie einen Teilzeitjob und beziehen dadurch ein weiteres Einkommen, kann Ihnen die teilweise Erwerbsminderungsrente gekürzt oder sogar gestrichen werden. Gleiches gilt, wenn Sie mehr als die 6 Stunden arbeiten. Sollten Sie arbeitslos sein besitzen keinen Neben- oder Teilzeitjob, können Sie sogar eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Und das auch, obwohl Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind. Einfluss von allgemeinen WartezeitenUm eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, spielen die allgemeinen Wartezeiten eine wichtige Rolle. Denn diese entscheiden ebenfalls darüber ob Sie eine Rente beziehen dürfen und wie hoch diese ausfallen wird. Betrachtet werden Zeiten wie:
Wenn Sie in den letzten 5 Jahren unverschuldet keine Pflichtbeiträge zahlen konnten, werden Ihnen diese Zeiten herausgerechnet. Beispiele dafür können eine Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit sein. Durch die Herausrechnung gelangen Sie dennoch an die geforderten Pflichtbeiträge. Voraussetzungen, damit Sie an eine Erwerbsminderungsrente gelangenFolgende Punkte müssen Sie erfüllen, damit Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten:
Ausnahmen gelten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder gar politischer Haft. Sie brauchen somit keine 5 Jahre Wartezeiten und gelten direkt als teilweise oder voll erwerbsgemindert. Auch wenn Sie innerhalb von 6 Jahren nach der Beendigung Ihrer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind, brauchen Sie keine 5 Jahre Wartezeiten erfüllen. Welche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie?
Beispiel Ihr Erwerbsleben wird, trotz einer Erwerbsminderung in jungen Jahren, fiktiv verlängert. Grund dafür ist die Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente und die angewandten Zurechnungszeiten. Ihre Rente wird also einfach so weiter berechnet, als würden Sie wie bisher weiterarbeiten. Seit 2019 wird das Ende der Zurechnungszeiten für Neurentner schrittweise angehoben. Diese Anhebung läuft noch bis 2031. Erst Hilfe, dann ErwerbsminderungDie deutschen Rentenversicherungen tun natürlich alles, damit Sie Ihren Lebensunterhalt selbst in den Griff bekommen können. Sie erhalten dadurch mehrere Angebote, damit sich Ihr gesundheitliches Wohl wieder stabilisiert. Durch medizinische und berufliche Rehabilitationen können Sie Ihre körperliche und geistige Verfassung wieder kurieren. Sollten beiden Fälle zu keiner Besserung führen, dann wird Ihnen mit einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente ausgeholfen. Quellen: Was ist der Unterschied zwischen voller Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit?Die Rente wegen Berufsunfähigkeit betrug 2/3 der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Der Unterschied zur neuen teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit liegt darin, dass die zeitlichen Voraussetzungen für das Vorliegen der Erwerbsminderung völlig andere sind, als bei der alten BU-Rente.
Wann wird eine Erwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt?Eine volle Erwerbsminderung liegt nach der Rechtsprechung des BSG auch dann vor, wenn der Versicherte täglich mindestens drei bis unter sechs Stunden erwerbstätig sein kann, der Teilzeitarbeitsmarkt aber verschlossen ist.
Was ist höher Erwerbsminderungsrente oder volle Rente?Der Rentenabschlag der Erwerbsminderungsrente ist niedriger als der Abschlag in der Altersrente! Stellt der betroffene Versicherte nach Aufforderung durch die Krankenkasse den Reha-Antrag, kann der Abschlag in der Erwerbsminderungsrente niedriger als bei der Altersrente oder sogar bei = Null.
Was sind die Vorteile bei volle Erwerbsminderung?Ihre Vorteile:Leistungen bei Berufsunfähigkeit: Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können! 100 % Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit: Keine Erbsenzählerei, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.
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