Was darf man mit führerschein klasse b fahren

Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen – unter Auflagen. Eine Übersicht, was erlaubt ist und was nicht.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Was darf man mit führerschein klasse b fahren

Honda

Motorräder wie die Honda CBF125 sollen bald auch von Klasse-B-Führerscheininhabern gefahren werden können.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Unberührt davon sind aber die bisher schon gültigen Regeln, die den Inhabern des Klasse-B-Führerscheins bereits das Fahren von Zweirädern erlaubt.

Auch die Klassen AM und A2 sind möglich

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat. Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Umfrage

Ja. Damit wird mehr Menschen individuelle Mobilität ermöglicht.

Nein. Das ist ein absolutes Sicherheitsrisiko.

Fazit

Wer einen Klasse B oder Klasse 3-Führerschein besitzt, ist nicht auf ein vierrädriges Fahrzeug festgelegt. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber erlaubt ihm vielfältige Möglichkeiten, auch Zweiräder zu bewegen.

Was darf ich als Pkw-Fahrer mit Führerscheinklasse B sonst noch fahren? Diese Frage haben sich schon so manche gestellt, die über die Anschaffung eines Motorrads oder Leichtkraftrads nachdenken. Erst vor kurzem machte die Frage Schlagzeilen, als am 31.12.2019 die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft trat.

Seither dürfen Pkw-Fahrer mit Führerscheinklasse B auch Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 führen. Die Führerscheinklasse B lässt sich ohne zusätzlichen Motorrad-Führerschein um die Schlüsselzahl 196 zur neuen Führerscheinklasse B196 erweitern und für A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter (ccm) und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW anwenden.

Doch auch die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt schon das Führen von Leichtkrafträdern. Ob du auch ein Mofa, ein Quad oder ein Trike mit einem Klasse B Führerschein fahren darfst, nehmen wir im Folgenden unter die Lupe.

Welche Führerscheinklassen gibt es für Pkw und Motorräder?

1999 war ein Schlüsseljahr für deutsche Autofahrer. Die Vereinheitlichung der Führerscheinklassen in Form der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) übertrug am 01.01.1999 die 2. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht. Dadurch ersetzte die FeV die bisherigen sieben Fahrzeugklassen (1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5) durch das EU-Buchstabensystem und insgesamt 15 neue Führerscheinklassen. Durch die Verordnung sollte das Fahrerlaubnisrecht EU-weit standardisiert werden und zu einer leichteren Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU führen.

Eine erneute Aktualisierung der FeV erfolgte 2013 auf Basis der 3. EG-Richtlinie. Diese erweiterte die 15 Führerscheinklassen um die 16. Klasse AM, um europäische Führerscheine noch weiter anzugleichen.

Die Unterscheidung der Klassen ist für viele Autofahrer gar nicht so einfach, vor allem mit Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden. Führerscheinklassen für Krafträder lassen sich unter dem Buchstaben A einordnen. Auto-Führerscheinklassen wiederum sind unter dem Buchstaben B zusammengefasst. Lkw fallen unter C und Busse unter D.

Im Überblick sehen die Führerscheinklassen so aus:

  • Krafträder: AM, A1, A2 und A

  • Pkw: B, BF17, BE, BE96, B196

  • Lkw: C, CE, C1, C1E

  • Busse: D, DE, D1, D1E

Darf ich mit der Führerschein-Klasse B Motorrad fahren?

Besitzer eines Motorrad-Führerscheins dürfen nicht automatisch Pkw führen. Doch wie sieht es mit Besitzern der Führerscheinklasse B aus? Ist es möglich, ohne Umstände mit einem Klasse B Führerschein auch Krafträder zu fahren? Die Antwort lautet: Ja, ist es. Allerdings gibt es dafür Bestimmungen und Anforderungen, die du kennen solltest.

Das Federgewicht unter der Zwei- bzw. Leichtkraftradklasse ist AM. Darin sind zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B), dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e) zusammengefasst, die sich durch einen Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder mit einem Verbrennungsmotor mit maximal 50 ccm auszeichnen und maximal eine Motorleistung von 5,5 PS (4 kW) erreichen. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B dürfen Krafträder, die diese Bestimmungen erfüllen, steuern.

Doch nicht nur die Bauart von Krafträdern bestimmt, ob du sie mit einem Klasse B Führerschein steuern darfst. Auch das Ausstellungsdatum ist entscheidend. Führerscheine mit der Klasse B, die vor dem 1. April 1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 ausgestellt wurden, gelten heute auch für Leichtkrafträder bis maximal 125 ccm Hubraum in Deutschland und im Ausland. Dem entspricht die aktuelle Führerschein-Klasse A1.

Erlaubt: Roller kannst du mit Autoführerschein fahren

Zwischen 2005 und 2013 galt die Führerscheinklasse S als Führerschein für Leichtkrafträder. Hierzu zählten Roller und auch Leichtmobile wie Quads und Trikes. Krafträder durften maximal ein Gewicht von 350 Kilogramm, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, einen Hubraum von 50 ccm und bei Diesel- und Elektromotoren maximal 4 kW aufweisen. Wer die Führerscheinklasse B besaß, durfte somit auch Fahrzeuge der Klasse S steuern.

Mofas und Roller darfst du mit der Führerscheinklasse B ohne weiteres fahren. (Bild: iStock)

Die Führerscheinklasse S galt jedoch nur deutschlandweit und wurde in anderen EU-Ländern nicht anerkannt. Erst mit der FeV Änderung von 2013 wurden Klasse S und Klasse M, die ebenfalls für weniger leistungsstarke Krafträder wie Mofas galt, zur neuen Klasse AM zusammengefasst.

Wenn du also einen Auto-Führerschein der Klasse B hast, darfst du auch Leichtkrafträder führen, die zur Fahrzeugklasse AM zählen. Dazu gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die Ausnahme sind Roller, die vor 2002 auf die Straße kamen oder Leichtkrafträder, die in der DDR vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gebracht wurden. Diese darfst du auch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und 125 ccm Hubraum mit einem Führerschein der Klasse B steuern.

Darf ich 125 ccm Motorräder mit Klasse B fahren?

Die neueste Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung trat am 30.12.2019 in Kraft, als der Bundesrat dem Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums zur Vierzehnten Verordnung der FeV zustimmte. Der Bundesrat machte so Besitzern der Führerschein-Klasse B den Weg frei für das Fahren von Leichtkrafträdern der Klasse A1. Klasse-B-Fahrer dürfen somit A1 Motorräder und Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm fahren, ohne dafür eine umfassende Ausbildung zum Motorrad-Führerschein zu absolvieren.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • mindestens vier theoretische und fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten

  • Führen des Führerscheins der Klasse B für mindestens 5 Jahre

  • Mindestalter von 25 Jahren

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und die Fahrstunden absolviert, erhält eine Eintragung der Schlüsselzahl 196 und somit eine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf B196.

B196 ersetzt in dem Fall jedoch nicht die Motorrad-Führerscheinklasse A1. Ein Aufstieg von B196 zu den Motorradklassen A2 und A ist nicht durch eine Aufstiegsprüfung möglich und eine vollwertige Führerscheinausbildung bleibt weiterhin erforderlich.

Welches Motorrad darf ich mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren?

Wer heute noch einen Klasse-3-Führerschein besitzt, ist bisher nicht verpflichtet, ihn in einen EU-Führerschein umzuschreiben. Entsprechend der Besitz- und Übergangsregelungen des Verkehrsministeriums für alte Führerschein-Klassen werden alte Klassen neuen Führerscheinklassen zugeordnet. Die alte Führerscheinklasse 3 ist somit mit der neuen Klasse B äquivalent und darf noch maximal bis zum 19. Januar 2033 geführt werden.

Da Klasse 3 dem neuen Autoführerschein der Klasse B entspricht, darfst du auch zwei-, drei- und vierrädrige Leichtkrafträder und bestimmte Motorräder steuern, wenn sie eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h bzw. 4 kW und einen Maximalhubraum von 50 ccm haben. Mit dem Auto-Führerschein der Klasse 3 ist es dir auch erlaubt, ein 4-Rad-Motorrad im Sinne von Quads zu steuern.

Wenn dein Klasse-3-Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, kannst du seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Hierzu sind lediglich eine 40-minütige Praxisfahrprüfung und eventuell ein bis zwei Fahrstunden nötig. Die Erweiterung wird dann im Führerschein durch entsprechende Schlüsselzahlen dokumentiert. Nach zwei Jahren kann der Klasse-3-Führerschein mit einer praktischen Prüfung in einen vollwertigen Motorradführerschein aufgewertet werden.

Mit einem Klasse-3-Führerschein kannst du Motorräder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h, bzw. 4 kW, und einem Maximalhubraum von 50 ccm führen. (Bild: iStock)

Wer vor dem 1. April 1980 den Auto-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf sogar Motorräder und Roller mit maximal 125 ccm und maximal 11 kW fahren.

Mofa-Führerschein

Mofa steht für Motorrad-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad und ist im eigentlichen Sinne ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Man unterscheidet dabei zwischen Leichtmofas, die maximal 20 km/h schaffen und Mofas, die auf maximal 25 km/h kommen. Mofas sind einsitzig und dürfen keine Mitfahrer transportieren. Obwohl es noch immer klassische Mofas mit Pedalen gibt, wurden sie größtenteils von Kleinrollern mit gedrosselter Motorleistung abgelöst, die auch als Mofa-Roller bekannt sind.

Vor allem unter Jugendlichen waren und sind Mofas und Mofa-Roller beliebt, da sie keinen Führerschein im herkömmlichen Sinne erfordern. Das Mindestalter für den sogenannten Mofa-Führerschein liegt bei 15 Jahren. Der Mofa-Führerschein ist eine Prüfbescheinigung zum Führen von einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor, Elektrokleinstfahrzeugen und zweirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U, die allesamt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen dürfen.

Die Bescheinigung erfordert eine Ausbildung, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzt. Die Theorie erfordert sechs Doppelstunden und wird mit einer Theorieprüfung abgeschlossen. Eine praktische Prüfung wird nicht verlangt, jedoch ist eine 90-minütige Fahrstunde Voraussetzung für den Mofa-Führerschein. Der Preis für die Ausbildung liegt zwischen 70 und 150 Euro. Die Prüfungsgebühr liegt bei 15 Euro.

Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse B hast, darfst du auch ohne Prüfung Mofas bzw. Mopeds und Roller fahren, da sie unter die Krafträder der Fahrerlaubnis-Klasse AM fallen. Personen, die vor April 1965 geboren sind, brauchen nicht einmal eine Prüfungsbescheinigung, um Mofa zu fahren, da die Mofaprüfbescheinigung erst am 1. April 1980 eingeführt wurde und somit betreffende Personen bereits das Mindestalter erreicht hatten.

Quad-Führerschein

Quads sind ein recht neues Phänomen auf deutschen Straßen und stellen eine Mischung aus Motorrad und Auto dar. Quad ist die Kurzform von „Quadricycle“ und geht auf vierrädrige, motorisierte Kraftfahrzeuge mit sattelartigen Sitzbänken aus dem 19. Jahrhundert zurück. Es handelt sich dabei um Kraftfahrzeuge mit vier Rädern (oft robuste Ballonreifen), die mit einer Sitzbank versehen Platz für ein, zwei und in seltenen Fällen sogar drei Personen hintereinander bieten.

ATVs werden aufgrund ihrer Robustheit gerne abseits von gepflasterten Straßen eingesetzt. (Bild: iStock)

Im Gegensatz zu den USA, wo alle vierrädrigen Fahrzeuge mit hintereinander angeordneten Sitzen als Quad gelten, unterscheidet man in Deutschland zwischen leichten Straßen-Quads, schweren Straßen-Quads (Sport-Quads) und ATVs also All Terrain Vehicles. Straßen- oder Sport-Quads haben meist nur einen Hinterradantrieb. ATVs wiederum kommen oft in der Forst-/Landwirtschaft und in unebenem Gelände zum Einsatz und sind meist mit Allradantrieb ausgestattet.

Einen Quad-Führerschein an sich gibt es nicht. Jedoch kannst du Quads sowohl mit der Führerscheinklasse 3 als auch mit Klasse B ohne Beschränkung hinsichtlich Hubraums oder Höchstgeschwindigkeit fahren. Ohne Auto-Führerschein brauchst du mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM, um Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder maximal 4 kW und maximal 50 ccm Hubraum zu steuern.

Trikes-Führerschein

Trikes sind motorisierte Dreiräder, also Kraftfahrzeuge mit einem Vorderrad und zwei Hinterrädern. Das Trike im modernen Sinne kam erstmals 1979 aus den USA nach Deutschland und gewinnt seither immer mehr an Beliebtheit. Die Kombination aus einspuriger Vorderachse und mehrspuriger Hinterachse stellt für viele die angenehmere, weil sichere, Alternative zu zweirädrigen Motorrädern dar. Auch für Trikes existieren weder ein eigenständiger Trikes-Führerschein noch eine eigene Motorrad-Klasse.

Wenn du deinen Führerschein nach dem 19. Januar 2013 bekommen hast, darfst du Trikes mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren, wenn die Leistung des Trikes den Krafträdern der Klasse AM entspricht. Das Trike darf somit nicht schneller als 45 km/h fahren bzw. 4 kW nicht überschreiten und muss maximal 50 ccm Hubraum aufweisen. Leistungsstärkere Trikes darfst du nur fahren, wenn du den Klasse B Führerschein um den Schlüssel 196 auf B196 erweiterst.

Wer den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf mit dem Auto-Führerschein auch Krafträder der Motorrad-Klassen A1 und A fahren und somit auch leistungsstärkere Trikes mit bis zu 15 kW oder mehr.

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Was darf ich mit Klasse B fahren 2021?

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind, fahren. Mindestalter 18 Jahre.

Kann man mit Führerschein Klasse B Roller fahren?

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW , bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Welche Anhänger mit Klasse B?

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.

Welche Zweiräder darf ich mit Führerschein Klasse B fahren?

Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.