Was darf ich machen wenn ich krank bin

  • Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt.
  • Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankmeldung verbietet. Denn, was viele nicht wissen: "Die Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar", sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Kieferle.
  • Bei einer Coronainfektion besteht allerdings Isolationspflicht.
  • Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit frühzeitig wieder auf, ist er wie jeder andere Angestellte auch unfall- und krankenversichert.
  • Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben und setzt ihn der Arbeitgeber dennoch ein, kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen.
  • Bei Fragen unterstützt der Rechtsschutz der Allianz: Die telefonische Rechtsberatung ist in allen Tarifen mit inbegriffen.

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Experteninterview Teil 2

Informationspflichten des Arbeitnehmers

Herr Kieferle, ist man verpflichtet, seinen Arbeitgeber über eine AU zu informieren, wenn man krankgeschrieben arbeiten möchte?

§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes regelt, dass ein Arbeitnehmer bei einer länger als drei Kalendertage dauernden Krankheit eine AU vorlegen muss. Allerdings geht diese Norm vom Regelfall aus, nämlich dass der Arbeitnehmer zum Zweck der Entgeltfortzahlung den Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit erbringen muss. Dennoch würde ich eine vertragliche Pflicht zur Information auch für den Fall bejahen, dass der Arbeitnehmer trotz AU arbeiten will. Denn der Arbeitgeber muss die sich aus dieser Situation grundsätzlich ergebenden rechtlichen Konsequenzen einschätzen können, etwa wenn sich der eigentlich krankgeschriebene Arbeitnehmer verletzt.

Das müssten Sie bitte genauer erklären.

In einem solchen Fall tauchen Fragen auf wie: War aufgrund der AU zu erwarten, dass eine Gefahr für den Arbeitnehmer bestand? Oder für Dritte? Das wiederum birgt auch Risiken für den Arbeitgeber, weil der eine Fürsorgepflicht wahrzunehmen hat. Daher würde ich sagen: Ja, über ein entsprechendes Attest muss man seinen Arbeitgeber informieren. Und dann muss dieser entscheiden, ob er es zulässt, dass der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit trotz AU nachgeht.

Existieren Sonderregelungen bei ansteckenden Krankheiten?

Nicht explizit, aber es gelten auf jeden Fall besondere Sorgfaltspflichten für beide Seiten. Für den Arbeitgeber in verstärktem Maße, da seine Fürsorgepflicht auch gegenüber Kollegen des Arbeitnehmers oder Dritten gilt, die ebenfalls krank werden könnten. Generell sind solche Fragen anhand der Einzelfallumstände zu beantworten. Aber angenommen, ein Lehrer ist wegen einer Grippe krankgeschrieben und kommt dennoch mit Fiebersymptomen in die Schule. Dann wäre der Rektor sicher gut beraten, ihn wieder nach Hause zu schicken.

Experteninterview Teil 3

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Herr Kieferle, gilt die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ich krankgeschrieben bin und trotzdem arbeiten gehe? Etwa, wenn ich im Büro umknicke und mir den Fuß breche.

Ja, das tut sie. Teilweise wird zwar behauptet, dass in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz bestehe. Dies trifft aber nicht zu. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift grundsätzlich auch in diesen Fällen. Für zusätzlichen Schutz bei Arbeitsunfällen kann eine private Unfallversicherungfür Sie sinnvoll sein.

Und die berufliche Haftpflicht? Angenommen, ich arbeite krankgeschrieben und kippe Cola über den Laptop der Firma.

Bei der Verursachung von Schäden an Sachen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, gelten die Grundsätze der sogenannten Arbeitnehmer-Haftung. Ob Sie dabei krankgeschrieben arbeiten oder unter "normalen" Bedingungen, macht grundsätzlich keinen Unterschied.

Was besagt die "Arbeitnehmer-Haftung"?

Vereinfacht gesagt gilt, dass der Arbeitnehmer bei Schäden, die er leicht fahrlässig verursacht, generell nicht haftet. Bei Schäden hingegen, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, kann es durchaus sein, dass er sie nicht nur anteilig, sondern voll begleichen muss. Wichtig ist also vor allem der "Verschuldensgrad". Die Abstufung zeigt aber auch: Wieder einmal sind es Einzelfallfragen, die nicht pauschal beantwortet werden können.

Gibt es weitere Besonderheiten aus Arbeitgebersicht?

Grundsätzlich findet bei der Frage, ob ein vom Arbeitnehmer verursachter Schaden zu erstatten ist, eine Abwägung statt. Neben dem Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens spielen auch die "Gefahrgeneigtheit" der Tätigkeit und die Schadenshöhe eine Rolle. Wichtig ist aber auch die Frage, ob der Arbeitgeber das Risiko hätte einkalkulieren müssen und durch eine Versicherung abdecken können. Hat er dies nicht, kann ihm das unter Umständen zum Nachteil gereichen, wenn er sich beim Arbeitnehmer nach einem von ihm verursachten Schaden schadlos halten möchte – eben weil er selbst hätte vorsorgen müssen.

Ändert sich für den Arbeitgeber in puncto Haftung etwas, wenn er von einer Krankschreibung wusste, aber toleriert, dass der Mitarbeiter trotzdem arbeitet?

Dies ist im Einzelfall denkbar. Ein krasses Beispiel wäre es etwa, wenn ein Taxifahrer mit Gipsarm zum Dienst erscheint, weil er meint, auch einhändig fahren zu können. Lässt sein Arbeitgeber das wissentlich zu, und es kommt dann zu einem schweren Unfall, dann könnte er sich sicherlich nicht aus einer Mit-Verantwortung stehlen. Heißt verallgemeinert: Wenn klar erkennbar ist, dass ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, dann darf der Arbeitgeber ihn auch nicht arbeiten lassen.

Wenn der gleiche Taxifahrer seinen gebrochenen Arm aber verheimlicht, und es auch nicht erkennbar ist, etwa weil er keinen Gips trägt?

Natürlich kann ich dies dann dem Arbeitgeber nicht vorwerfen, da er von der Arbeitsunfähigkeit nichts wusste und davon auch nicht hätte wissen müssen. Eine Haftung setzt in der Regel ein Verschulden voraus. Ein Verschulden könnte in dem wissentlichen Beschäftigen eines Verletzten oder Kranken bestehen – aber das sind wieder Einzelfall-Entscheidungen. Wenn der Taxifahrer aus Ihrem Beispiel also den Bruch und damit die eigentlich bestehende Arbeitsunfähigkeit so gut verheimlicht, dass sie sein Chef nicht erkennen kann, dann ist dem Arbeitgeber zumindest arbeitsrechtlich kein Vorwurf zu machen. Eine mögliche Haftung aus anderen Gründen, etwa als Halter des Fahrzeugs, bliebe davon allerdings unberührt.

Unser beratender Experte ist Rechtsanwalt Oliver Kieferle von der Kanzlei Wolff Schultze Kieferle, Fachanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in München (www.wsk-arbeitsrecht.com).

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Gut zu wissen

Darf der Arbeitgeber Arbeiten trotz Krankschreibung verbieten?

Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, was heißt, er ist objektiv nicht in der Lage, seinen im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nachzukommen, darf der Arbeitgeber ihn nicht einsetzen. Tut er dies dennoch so kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen. Kommt ein noch krankgeschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder zur Arbeit, sollte der Arbeitgeber sich vergewissern, ob der Mitarbeiter tatsächlich einen einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies der Fall, kann er seinem Mitarbeiter verbieten, zu arbeiten.

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Was darf man nicht machen wenn man krank ist?

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder – im schlimmsten Fall – sogar die fristlose Kündigung.

Bin krankgeschrieben darf ich raus?

Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn Sie bettlägrig krankgeschrieben sein sollten und dann verreisen.

Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn ich krank bin?

Urteil des BAG: Wer krank ist, muss nicht zum Personalgespräch erscheinen. Wer krank ist, muss also nicht arbeiten, nur im Ausnahmefall für den Arbeitgeber erreichbar sein – und nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch grundsätzlich nicht zu einem Personalgespräch erscheinen (AZ 10 AZR 596/15).

Kann man sich gesund schreiben lassen wenn man krankgeschrieben ist?

Eine offizielle Gesundschreibung gibt es in Deutschland nicht. Auf Verlangen kann der Arzt jedoch ein Attest ausstellen, dass der Betreffende wieder gesund und arbeitsfähig ist. Da man wie beschrieben jedoch auch mit Krankschreibung arbeiten kann, ist dies nicht nötig.