Was darf ich alles machen wenn ich krank geschrieben bin

Der Hals kratzt, die Nase läuft, die Temperatur ist erhöht. Wer mit einem grippalen Infekt zum Arzt geht, hat auf dem Rückweg meist eine Krankschreibung im Gepäck. Aufs Jahr gerechnet waren die Versicherten der Techniker Krankenkasse 2019 im Schnitt 15,4 Tage krankgeschrieben, hat die größte deutsche Krankenkasse in ihrem Gesundheitsreport ermittelt.

Schaut man auf die einzelnen Krankmeldungen, geht ein Drittel der Betroffenen nach spätestens drei Tagen wieder arbeiten, so eine Studie des Dachverbands der Betriebskrankenkassen. Weitere 30 Prozent der erkrankten Mitarbeiter sind nach maximal einer Woche wieder fit.

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Doch was passiert, wenn der Arzt eine Krankschreibung für eine Woche ausstellt, der Arbeitnehmer sich aber nach drei Tagen wieder gesund fühlt und arbeiten gehen möchte? Viele Krankgeschriebene fragen sich dann, ob sie das überhaupt dürfen, wem sie Bescheid sagen müssen und ob der Versicherungsschutz greift, wenn ihnen auf dem Weg zur Arbeit etwas passiert.

Die Antwort ist klar: Wer krankgeschrieben ist, sich aber fit fühlt und arbeiten gehen will, kann das tun – vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu. „Eine Krankschreibung ist erst mal nur eine Prognose“, sagt Arbeitsrechtsanwältin Kaja Keller aus der Berliner Kanzlei Gansel. Der Arzt, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz AU – ausstellt, prognostiziert also, wie lange der Patient seiner Tätigkeit nicht nachgehen können wird. Dabei berücksichtigt der Arzt auch den jeweiligen Beruf.

Krankenkasse kann Krankengeld zurückfordern

Wichtig ist allerdings, dass „der Arbeitgeber der Krankenkasse einen Hinweis gibt, dass die Krankschreibung nicht ausgeschöpft worden ist und der Arbeitnehmer wieder im Dienst ist“, heißt es vom Dachverband der Betriebskrankenkassen. Fehlzeiten genau zu dokumentieren ist spätestens dann entscheidend, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen mit derselben Diagnose krankgeschrieben ist.

Denn dann zahlt die Krankenkasse Teile des Lohns in Form von Krankengeld. Gibt der Arbeitgeber der Krankenkasse also nicht Bescheid, dass ein Mitarbeiter vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeitet, kann es zu Doppelzahlungen kommen. Was dann passiert, ist klar geregelt: Die Krankenkasse fordert fälschlicherweise gezahltes Krankengeld vom Arbeitgeber zurück.

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Wer sich um den Versicherungsschutz sorgt, hat nichts zu befürchten. „Sind Sie tatsächlich in der Lage, trotz der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen und ist dies Ergebnis einer sorgsamen Überlegung, hat das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz“, heißt es von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Arbeitsunfähigkeit könne durch die Wiederaufnahme der Arbeit aufgehoben werden.

Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber zustimmt, „denn diesem obliegt aus dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus Ihnen gegenüber eine Sorgfaltspflicht“, so die DGUV. Der Arbeitgeber kann also durchaus „Nein“ sagen, wenn ein Mitarbeiter früher wieder arbeiten möchte. Christian Götz, Rechtsanwalt bei der Gewerkschaft Ver.di, erklärt: „Das regelt die sogenannte Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.“

Freizeitaktivitäten erlaubt? Kein strikte Bettruhe nötig

Der Arbeitgeber trägt nämlich nicht nur die Verantwortung für den einen krankgeschriebenen Mitarbeiter, sondern für alle. Möchte er das Risiko also nicht eingehen, dass ein krankgeschriebener Beschäftigter andere ansteckt, sei es durchaus legitim, nein zu sagen, meint Götz.

Der Arbeitgeber darf zwar zustimmen, dass ein Mitarbeiter vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten geht. Den Krankgeschriebenen zwingen, früher wieder seiner Tätigkeit nachzugehen, darf er Götz zufolge nicht. Auch wer sich nach drei Tagen wieder fit fühlt, muss also nicht arbeiten gehen, wenn er die ganze Woche krankgeschrieben ist.

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Ebenso wenig muss er strikte Bettruhe einhalten: Lebensmittel einkaufen, spazieren gehen und leichte sportliche Aktivitäten sind auch während der laufenden Krankschreibung durchaus erlaubt. „Alles, was den Gesundheitszustand nicht verschlechtert, ist in Ordnung“, sagt Rechtsanwältin Keller.

Sogar Freizeitaktivitäten wie ein Kinobesuch seien drin. „Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, den Grund für die Krankschreibung zu erfahren“, sagt sie. Der Chef kann also nicht einschätzen, ob die Aktivität dem Krankgeschriebenen gerade schadet oder nicht.

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Aufpassen sollten Krankgeschriebene aber, wenn sie in die Disco gehen wollen oder ein abendliches Trinkgelage mit Freunden bei Instagram posten. „Dieses Verhalten tut der Genesung nicht gut“, sagt Götz von Ver.di. Und: „Es kann das Vertrauen des Arbeitgebers nachhaltig schädigen.“

Womit Beschäftigte noch rechnen müssen: Der Arbeitgeber darf eine krankenkassenärztliche Untersuchung anordnen. Der Arbeitnehmer muss sich dann von Medizinern der Krankenkasse untersuchen lassen. Wer also seine Krankschreibung verfallen lässt und dann doch einen Rückfall erleidet, sollte vorsichtig sein.

Es kann vereinzelt Fälle geben, die nach einer Kündigung wegen einer Krankheit vor dem Arbeitsgericht landen. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass das Verhalten des Angestellten seine Genesung verhindert hat und das ist laut Arbeitsrechtlerin Keller in den meisten Fällen schwierig.

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Was darf ich nicht machen wenn ich krank geschrieben bin?

Die wichtigste Regel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.

Wann muss man zuhause sein wenn man krank ist?

Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Sie ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Sind Sie länger krank, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt.

Kann man gekündigt werden wenn man krankgeschrieben ist und Feiern geht?

Den Job riskiert, wer sich bei seiner Firma krankgemeldet hat und während dieser Zeit anderen Arbeitstätigkeiten nachgeht. Dann droht sogar eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Kann man Überstunden machen wenn man krankgeschrieben ist?

Während des Zeitraums einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung (vollständig) zu erbringen. Daher sind in diesem Zeitraum geleistete Arbeitsstunden keine Überstunden.