Was bekommt meine frau wenn ich sterbe

Beim Tod Ihres Ehegatten steht Ihnen unter Umständen eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente zu. Wie diese Rente für Hinterbliebene berechnet wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung soll dazu dienen, um die Existenz des überlebenden Ehegatten zu sichern. Doch wann hat der überlebende Ehegatte überhaupt einen Anspruch darauf? Und wovon hängt die Höhe der Witwenrente im Einzelnen ab? Hierüber erhalten Sie im Folgenden einen Überblick.

Wann gibt es überhaupt Witwenrente?

Der Bezug einer Witwenrente oder Witwerrente setzt normalerweise zunächst nach § 46 SGB VI voraus, dass der verstorbene Ehegatte seit mindestens 5 Jahren Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen ist. Hierbei spricht man von der sogenannten allgemeinen Wartezeit (vgl. § 50 Abs. 1 SGB VI). Anders ist das, sofern der Verstorbene die Wartezeit ausnahmsweise vorzeitig erfüllt hat (vgl. § 53 SGB VI). Dies kommt vor allem dann infrage, wenn er aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Wehrdienstbeschädigung, einer Zivildienstbeschädigung oder eines Gewahrsams als Häftling vermindert erwerbsfähig geworden oder sogar gestorben ist.

Darüber hinaus müssen die Eheleute zum Zeitpunkt des Todes normalerweise mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein (vgl. § 46 Abs. 2a SGB VI). Denn bei einer kürzeren Ehe besteht gewöhnlich die Vermutung, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Für diese kommt die gesetzliche Rentenversicherung nicht auf.

Anders sieht das nur dann aus, wenn der überlebende Ehegatte diese Vermutung widerlegen kann. Hierfür muss es sich auf besondere Umstände berufen. Diese kommen in Betracht, wenn beispielsweise der Tod des Ehegatten nicht voraussehbar war oder die Ehe zur Sicherung der Pflege des anderen geschlossen wurde. Das Gleiche gilt, wenn es leibliche Kinder gibt oder die Frau schwanger war. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 5.05.2009 – B 13 R 55/08 R. Die mangelnde Voraussehbarkeit ist in der Praxis häufig problematisch, wenn der verstorbene Ehegatte an einer unheilbaren schweren Krankheit gelitten hat. Dies wird beispielsweise an einem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 16.09.2014 - L 2 R 140/13 deutlich.

Berechnung der Höhe der Witwenrente

Sofern diese Voraussetzungen für den Bezug vorliegen, stellt sich die Frage, wie viel Witwenrente eigentlich die Witwe oder der Witwer von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten kann. Dies hängt zunächst einmal davon ab, ob das frühere Recht oder das neue Recht gilt. Sodann kommt es darauf an, ob dem Betroffenen eine große oder kleine Witwenrente zusteht. Schließlich hängt die Höhe der Witwenrente - und ob es etwas gibt – vom Einkommen des Hinterbliebenen ab.

Gilt früheres oder neues Recht?

Die Anwendung des früheren Rechtes setzt voraus, dass die Ehe bis zum 31.12.2001 geschlossen wurde. Darüber hinaus muss zumindest einer der beiden Eheleute spätestens bis maximal zum 01.01.1962 geboren sein. Ansonsten gilt die neue Rechtslage.

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente fällt - wie der Name schon sagt - recht karg aus. Von einer Sicherung der persönlichen Existenz kann kaum eine Rede sein. Sie beträgt lediglich 25% der bisherigen Rente des Verstorbenen. Für wen das neue Recht gilt, muss einen weiteren Nachteil in Kauf nehmen. Er erhält diese Hinterbliebenenrente nur für eine Dauer von 2 Jahren. Danach gibt es nichts mehr von der Deutschen Rentenversicherung.

Große Witwenrente

Bei der großen Witwenrente sieht die Situation für Witwen und Witwer günstiger aus. Sofern früheres Recht gilt, steht dem Hinterbliebenen eine Zahlung in Höhe von 60% der Rente des verstorbenen Ehegatten zu.

Nach dem neuen Recht gibt es immerhin noch 55% der Rente seines Ehepartners. Eventuell steht dem Hinterbliebenen hier darüber hinaus ein Kinderzuschlag zu.

Der Bezug der großen Witwenrente setzt normalerweise voraus, dass der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes seines Ehegatten ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Er musste bis zum Tod des Ehepartners zum 31.12.2011 wenigstens 45 Jahre alt gewesen sein. In den nachfolgenden Jahren ab 2012 steigt diese Altersgrenze pro Jahr um einen Monat bis zum Jahr 2029 auf schließlich 47 Jahre an. Diese ergibt sich aus § 242a Abs. 5 SGB VI.

Das bedeutet konkret: Wenn der Ehegatte beispielsweise im Jahr 2012 gestorben ist, muss der Hinterbliebene zu diesem Zeitpunkt mindestens 45 Jahre und 1 Monat alt gewesen sein. Sofern der Ehegatte hingegen im Jahr 2016 stirbt, muss die Witwe oder Witwer zu diesem Zeitpunkt wenigstens 45 Jahre und 5 Monate alt gewesen sein. Ereignet sich der Tod sich hingegen erst im Jahr 2020, muss der überlebende Ehegatte wenigstens 45 Jahre und 9 Monate alt sein.

Jedoch ist der Gesetzgeber nicht immer so streng. Eine Ausnahme gilt, solange Sie ein minderjähriges Kind erziehen (vgl. § 46 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Bis dahin spielt Ihr Alter keine Rolle. Hierbei muss es sich übrigens nicht zwangsläufig um ein Kind des verstorbenen Ehegatten handeln. Der Anspruch auf die große Witwenrente besteht auch bei einem erwachsenen Kind, solange dieses sich infolge seiner Behinderung nicht selbst unterhalten kann. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist. Hier ist sein Alter ebenfalls irrelevant. Sofern die Erwerbsminderung nachträglich eintritt, sollte der überlebende Ehegatte ebenfalls den Erhalt einer großen Witwenrente beantragen.

Einkommen des Hinterbliebenen kann sich als Bumerang erweisen

Allerdings können sich vor allem Hinterbliebene die noch im Berufsleben stehen nicht unbedingt auf eine Witwenrente oder Witwerrente freuen. Je nach der Höhe seines erzielten Einkommens wird diese gekürzt oder fällt sogar weg. Hier gibt es übrigens einen Freibetrag. Dieser beläuft sich auf das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI sowie § 68 SGB VI).

Der Freibetrag liegt seit Juli 2016 bis Juni 2017 bei 803,88 Euro in den alten sowie 756,62 Euro in den neuen Bundesländern. Von Juli 2015 bis Juni 2016 belief der sich auf 771,14 Euro in den alten und auf 714,12 Euro in den neuen Bundesländern. Eine Anrechnung von Einkünften erfolgt übrigens nicht während der ersten drei Monate nach dem Tod Ihres Ehegatten.

Fazit:

Wer angesichts dieser komplizierten Regelungen genauer erfahren möchte, was ihm an Witwenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht, sollte einen sogenannten Witwenrente-Rechner benutzen. Dieser wird etwa von der AWO Berlin-Mitte im Internet angeboten. Eingehendere Informationen zur Witwenrente finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie eine rechtsverbindliche Mitteilung haben möchten, sollten Sie sich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Bei Problemen wenden Sie sich am besten an einen großen Sozialverband.

Ist Ihr verstorbener Ehegatte Beamter gewesen, gelten übrigens andere Regelungen für Hinterbliebene.

Autor: Harald Büring (Juraforum.de)

Was bekommt man wenn der Mann stirbt?

Der hinterbliebene Partner hat grundsätzlich Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (dem sogenannten Sterbevierteljahr) erhält er die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen weiter.

Hat Ehefrau Anspruch auf Rente des Mannes?

der Rente wegen Todes. Zwar haben grundsätzlich nur verheiratete Ehepartner bzw. Partner in einer Lebenspartnerschaft Anspruch auf die Witwenrente. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings auch Ausnahmen für geschiedene Ehepartner.

Wie lange muss man verheiratet sein um die große Witwenrente zu bekommen?

Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wie hoch ist die Witwenrente 2022?

Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente.