Warum bekomme ich bei der Steuererklärung nichts zurück?

Jeder kennt das, wer seine Steuererklärungen oder Voranmeldungen verspätet abgibt oder fällige Steuern verspätet oder gar nicht zahlt, muss mit Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen, Verzugszinsen, etc. rechnen. Auch bei Fristen für Einsprüche sind der Gesetzgeber und der Fiskus ausgesprochen streng.
Umgekehrt hat jeder von uns schon mal das Gefühl gehabt, dass sich einige Finanzämter viel Zeit nehmen - vor allem dann, wenn es um die eigene Steuererstattung geht.
Das Positive vorab: Die Mehrzahl der Finanzämter bearbeiten die Steuererklärungen halbwegs zeitnah. Die meisten Steuerbescheide werden innerhalb von sechs bis acht Wochen versendet und meist ist die Steuererstattung schon vor Posteingang des Bescheides auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Trotzdem fühlen sich viele Steuerzahler ungerecht behandelt. Die gängige Meinung: Während eigene Versäumnisse (z.B. verspätete Abgabe oder Zahlung) unmittelbar geahndet werden, haben Finanzämter und deren Sachbearbeiter scheinbar genug Zeit zur Bearbeitung von Erklärungen und Einsprüchen.
Rechtlich ist keine maximale Bearbeitungsfrist von Steuererklärungen, Anträgen oder Einsprüchen geregelt. Behörden haben ihre Verwaltungsakte „in angemessener Zeit zu erledigen.

Wie schwammig dieser Begriff ist, zeigen die wenigen Rechtsnormen:

  • Sofern über Ihre Steuererklärung "innerhalb angemessener Zeit“ nicht entschieden wurde und ihnen keinen Grund dafür mitgeteilt worden ist, besteht die Möglichkeit gegenüber dem Finanzamt einen Einspruchs wegen Untätigkeit gemäß § 347 Abs. 1 AO einzulegen. Als "angemessen" gelten hier sechs Monate.
  • Wird über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden, so kann man laut § 46 FGO eine Untätigkeitsklage einreichen.
  • Zinsen entstehen frühestens 15 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Der Zinssatz beträgt 0,5 % pro abgeschlossenen Monat (§ 238 AO). Die Verzinsung ist im § 233a AO gesetzlich geregelt.

Viele Finanzbeamte sind entgegenkommender als vielfach behauptet. Unser Rat:

  • Falls der Steuerbescheid fünf bis sechs Wochen nach Abgabe ihrer Steuererklärung oder nach Einlegen eines Einspruchs noch nicht eingegangen ist, rufen Sie beim zuständigen Sacharbeiter des Finanzamtes an und fragen Sie freundlich nach dem Bearbeitungsstand.
  • Sofern der Bescheid eine Erstattung ausweist und diese nach 10 Tagen noch nicht ihrem Konto gutgeschrieben wurde, sollten Sie ebenfalls telefonisch nachfragen.
  • Kann Ihnen der Sacharbeiter keinen triftigen Grund für die Verzögerung nennen und keinen verlässlichen Bearbeitungstermin nennen, scheuen Sie sich nicht, einen Brief an den Sachgebietsleiter oder Amtsvorsteher zu schreiben, in dem Sie sachlich auf die lange Bearbeitungszeit hinweisen. Bitten Sie freundlich um eine zügige Bearbeitung.
  • Sollte das Finanzamt nach einem halben Jahr immer noch keine Bearbeitung vorgenommen haben, so ist je nach Sachlage ein Untätigkeitseinspruch oder eine Untätigkeitsklage möglich. Ab diesem Punkt sollten Sie auf jeden Fall die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Fazit: Ämter und Behörden dürfen sich viel Zeit lassen und haben bei vielen Entscheidungen einen großen Ermessensspielraum. Wer seine Möglichkeiten und Rechte kennt und sie freundlich, aber bestimmt in Anspruch nimmt, kommt meist zum Ziel  - auch wenn es manchmal etwas länger dauert.
 

Lohnsteuer zurückholen - einfacher als du denkst

Der normale Arbeitnehmer ärgert sich Monat für Monat beim Blick auf seine Lohnabrechnung. Je nach Einkommen bedient sich das Finanzamt mit bis zu satten 45 Prozent und zieht die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ab.
Was liegt da näher als der Gedanke, wie du möglichst viel Lohnsteuer zurückholen kannst.

In diesem Beitrag wollen wir dir zeigen,

  • welche Möglichkeiten du nutzen kannst, um deine Lohnsteuer zu reduzieren
  • was du bei deiner Steuererklärung unbedingt beachten solltest und
  • wie du schnell und einfach zu viel gezahlte Lohnsteuer über deine Steuererklärung zurückholen kannst

Wie hoch deine Lohnsteuer genau ist, richtet sich nach deinem Gehalt und deiner Steuerklasse. Hier gilt der Grundsatz:

Verdienst du viel, darfst du auch mehr Lohnsteuer zahlen.

Verschenk kein Geld an das Finanzamt

Wir haben die Vision, dass kein Steuerpflichtiger sein Steuerguthaben verschenken sollte. Stell dir einmal vor.

Jedes Jahr werden von den Steuerpflichtigen Rückerstattungen der Lohnsteuer von fast 500 Millionen Euro nicht abgerufen. Im Durchschnitt macht das pro Steuerrückzahlung € 1000 aus. Gehörst du auch zu den Steuerzahlern, die Geld verschenken?

Wie findest du es, wenn wir dir einen Weg zeigen, wie du

  • schnell
  • einfach und
  • unkompliziert

deine Lohnststeuer zurückholst. In weniger als 48 Stunden kann das Geld schon auf deinem Konto sein.

Was wird von deinem Gehalt abgezogen?

Die Lohnsteuer wird ohne Umwege direkt vom Gehalt abgezogen und von deinem Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Wie hoch der Lohnsteuer Betrag ist, hängt ab, wieviel du verdienst und in welcher Steuerklasse du bist.

Vom Bruttogehalt wird einbehalten :

  • Lohnsteuer: zwischen 14 und 45%
  • Kirchensteuer: je nach Bundesland 8 bzw 9 % des Lohnsteuerbetrages
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der abzuführenden Lohnsteuer
  • Beitrag für die Krankenkasse: 7,3% plus Zusatzbeitrag von deinem Bruttogehalt
  • Pflegeversicherung: je nach Bundesland zwischen 1,275 und 1,775% vom Bruttogehalt
  • Arbeitslosenversicherung: 1,5% vom Bruttogehalt
  • Rentenversicherung. 9,35% vom Bruttogehalt

Weiterhin beeinflusst deine Steuerklasse die Höhe deiner Lohnsteuer. Diese wird hauptsächlich durch deinen Familienstand bestimmt. In Deutschland unterscheidet das Finanzamt 6 Steuerklassen.

LohnsteuerklasseFamilienstand
1 Die Lohnsteuerklasse für Singles. Auch Angestellte und Arbeitnehmer, die durch Scheidung oder Tod ledig sind.
2 Alleinerziehende mit Kinder
3 Wenn du verheiratet bist und dein Ehepartner ist in Lohnsteuerklasse 5, dann wird dir die Lohnsteuerklasse 3 zugewiesen.Das gilt auch, wenn dein Partner kein Gehalt bezieht.
4 Du bist verheiratet und verdienst ähnlich wie dein Partner, dann seid ihr beide in der Lohnsteuerklasse 4.
5 Siehe Erklärung Lohnsteuerklasse 3
6 Du beziehst mehrere Gehälter. In diesem Fall hast du die Lohnsteuerklasse 6. Das ist die Lohnsteuerklasse mit den höchsten Abzügen.

Lohnsteuer zurückholen ohne Lohnsteuerbescheinigung?

Nein, das geht nicht. Du musst grundsätzlich warten, bis du deine jährliche Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast Nur mit dieser Bescheinigung kannst du eine Steuerrückzahlung beantragen.

Am Ende des Jahres erstellt das Unternehmen, bei dem du angestellt bist, die sog. Lohnsteuerbescheinigung. Bevor du sie jedoch in den Händen hältst, wurden alle relevanten Daten bereits an dein zuständiges Finanzamt übermittelt.

Sobald du deine Lohnsteuerbescheinigung mit deiner Gehaltsabrechnung im Januar erhalten hast, weißt du genau, wie hoch die Lohnsteuer war, die du im gesamten Jahr an das Finanzamt bezahlt hast.

Manchmal passiert es, dass du auch Ende Februar noch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast. Dann kontaktiere bitte unverzüglich dein Lohnbüro und fordere die Lohnsteuerbescheinigung an.

Wenn du deine Lohnsteuer zurückholen möchtest, denke an den Abgabetermin

In den meisten Fällen musst du nicht auf eine Frist zur Steuererklärung achten. Dies ist immer dann der Fall, wenn du deine Steuererklärung freiwillig machst. Freiwillig bedeutet, dass du nicht zu einer Abgabe verpflichtet bist. Dies ist für einen Großteil der Angestellten und Arbeitnehmer der Fall.

Die Freiwilligkeit bei der Steuererklärung hat leider auch zur Folge, dass viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht machen und bares Geld an den Fiskus verschenken.

Unser Tipp: auch wenn du nicht zur Steuererklärung verpflichtet bist, erledige deine Steuererklärung zeitnah. Im Durchschnitt kannst du eine Steuerrückzahlung in Höhe von ca. 1000 € erwarten. Zusätzliches Geld, was du nicht verschenken solltest.

Es gibt jedoch auch Steuerpflichtige, die eine Steuererklärung machen müssen. Für diese gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Juli des Jahres.

Mit nachfolgender Checkliste kannst du prüfen, ob du zu einer Steuererklärung verpflichtet ist. Kannst du eine der Punkte mit Ja beantworten, bist du zur Steuererklärung verpflichtet.

  • Steuerpflichtige mit der Steuerklasse 3 oder 4 mit Faktor 5 oder 6
  • Freiberufler oder Selbständige
  • Eintrag eines Freibetrages auf deiner Lohnsteuerkarte
  • Nebeneinkünfte größer als € 410 (z.b. ALG I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld )
  • mehrere Arbeitgeber
  • Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurden
  • Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  • Aufforderung des Finanzamtes zur Steuererklärung

Welche Einnahmen musst du angeben?

Neben deinen Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit musst du sämtliche sonstigen Einnahmen bei deiner Steuererklärung angeben. Die Höhe der Einnahmen aus deiner Angestelltentätigkeit entnimmt das Finanzamt deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Weitere Einnahmen sind beispielsweise:

  • Lohnersatz-Leistungen
    Lohnersatz-Leistungen sind Leistungen, die deinen Lohn oder dein Gehalt ersetzen sollen. Wenn du beispielsweise aufgrund von Krankheit, Mutterschaft oder auch während einer Arbeitslosigkeit keine Einnahmen mehr erzielt ist, erhältst du sog.Lohnersatz-Leistungen. Wenn du nun deine Steuererklärung machen, musst du die entsprechenden Belege deiner Steuererklärung zufügen.
  • sonstige Einkünfte
    Auch sonstige Einkünfte musst du bei deiner Steuererklärung angeben. Zu den sonstigen Einkünften gehören u.a.:
    • vermögenswirksame Leistungen
    • Entschädigungsleistungen
    Unter vermögenswirksame Leistungen kannst du dir sicherlich etwas vorstellen. Schwieriger ist es mit dem Begriff Entschädigungsleistungen. Entschädigungsleistungen erhältst du, wenn du in einem Sportverein als Trainer die Jugendmannschaft trainiert ist und dafür Geld bekommst. In der Regel ist diese Leistung steuerfrei. Dennoch bist du verpflichtet, die Einnahme bei deiner Steuererklärung anzugeben.

Welche Kosten reduzieren deine Lohnsteuer?

Nun kommen wir zu dem spannenden Teil deiner Steuererklärung.
Welche Kosten kannst du angeben, damit deine Lohnsteuer reduziert wird und du mit deiner Steuererklärung eine Rückzahlung bekommst?

Nachfolgende Ausgaben sind für eine Steuerrückzahlung relevant:

  1. Werbungskosten
  2. Sonderausgaben
  3. haushaltsnahe Dienstleistungen
  1. Werbungskosten
    Unter Werbungskosten werden alle Ausgaben erfasst, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit gesehen werden. Das Finanzamt hat für diese Werbungskosten bereits vorab eine Pauschale von 1000 € angesetzt. Pauschale bedeutet, dass du für Ausgaben bis zu dieser Höhe keine Belege beifügen musst. Möchtest du jedoch Werbungskosten höher als 1000 € in deiner Steuererklärung berücksichtigt haben, musst du diese Ausgaben belegen können.
    Folgende Ausgaben gehören zu den Werbungskosten:
    • Fahrtkosten zur deiner Arbeitsstelle
    • Gebühren und Kosten für Weiterbildung und betriebliche Seminare
    • Beiträge für Gewerkschaften oder Bundesverbände
    • Kosten für deinen Arbeitsplatz zu Hause
  1. Sonderausgaben
    Sonderausgaben sind Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen. Folgende Ausgaben werden hier aufgeführt und wirken sich steuermindernd bei deiner Steuererklärung aus:
    • Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
    • Beiträge, die du zu einer privaten Rentenversicherung leistest
    • Beiträge zu einer privaten Kranken-Zusatzversicherung
    • Unterhaltszahlungen
    • Weiterbildungen, die nicht relevant für deine Arbeit sind
    • Spenden jeglicher Art
    • dein Anteil zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung
  1. haushaltsnahe Dienstleistungen
    Zum Schuss der Ausgaben kommen wir zu den sog. haushaltsnahen Dienstleistungen. Nur wenige Steuerzahler wissen, dass sie beispielsweise die Ausgaben für eine Haushaltshilfe, die die Wohnung reinigt, bei ihrer Steuererklärung angeben können. Auch wenn du ein Mieter bist, sind die anteiligen Kosten für Treppenhauspflege ebenfalls für deine Steuererklärung relevant.

Willst du deine Lohnsteuer zurückholen, müssen die Ausgaben belegbar sein

Wenn du möchtest, dass das Finanzamt deine Ausgaben berücksichtigt, dann musst du deine Ausgaben belegen. Diese Belege oder auch Quittungen müssen einige Vorgaben erfüllen.

  1. Anhand der Quittung muss die Art der Ausgabe klar zu erkennen sein. Je detaillierter die Ausgabe definiert wird, umso einfacher machst du es deinem Steuersachbearbeiter. Er wird es dir danken.
  2. Jeder Beleg und jede Quittung muss mit einem Datum versehen werden.
  3. Auf der Quittung muss deutlich der Empfänger der Zahlung ausgewiesen sein.
  4. Es gibt keine Verpflichtung, dass du als Zahlender aufgeführt wirst.

Zum Schluß: Bitte mache ein Foto von deinen Belegen und Quittungen und lade diese per Steuer App hoch

Wie lange dauert es, bis die Lohnsteuer Rückzahlung da ist?

Du kannst wählen, ob du deine Steuerrückzahlung

  • sofort innerhalb von 24 Stunden
  • regulär, je nach Bearbeitungsdauer erhalten willst.

Bei der Sofort-Erstattung finanziert die Novumbank bis zu 70% deiner zu erwartenden Steuerrückzahlung vor.

Beim regulären Versand berechnen wir lediglich € 29 Bearbeitungsgebühr und senden deine Steuererklärung direkt an das zuständige Finanzamt. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung deines Finanzamtes und kann bis zu 4 Wochen dauern.

Bei einer Vorfinanzierung durch die Novumbank zahlst du nach Erhalt deines Steuerbescheides den vollen Betrag an unseren Vertragspartner Novumbank zurück. Sollten wir uns einmal verrechnet haben und du erhältst eine höhere Steuerrückzahlung, darfst du die Differenz behalten.

5 Schritte bis zur Steuererstattung

So schnell wie du deine Steuererstattung auf deinem Konto hast, so schnell hast du deine Steuererklärung erledigt.

  1. Registrierung auf unserer Website www.steuergott.com
  2. Download der APP
  3. Mache ein Foto von deiner Lohnsteuerbescheinigung
  4. Belege und Quittungen bitte auch per APP als Fotos hochladen
  5. Bescheinigungen über Lohnersatz-Leistungen benötigen wir ebenfalls als Foto

Zöger nicht, hole jetzt deine Lohnsteuer zurück!

Die Lohnsteuer zurückholen ist, wie du jetzt vielleicht erkannt hast, weder zeitaufwendig noch besonders kompliziert.

Unsere Steuer-App hilft dir, ohne Vorwissen mit nur wenig Zeitaufwand deine Steuererklärung zu erledigen. Du entscheidest dann, wie schnell du deine Steuererstattung auf deinem Konto haben möchtest.

So kannst du schon in wenigen Tagen, oder auch innerhalb von 24 Stunden über zusätzliches Geld verfügen und dir Wünsche erfüllen.

Wie viel bekommt man von der Steuer zurück?

Die Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung bewirkt in 90 Prozent der Fälle eine Steuerrückerstattung. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei über 1.000 Euro.

Wie hole ich das meiste aus der Steuererklärung raus?

25 Tipps für Ihre Steuererklärung: So holen Sie mehr raus.
Steuererklärung überhaupt abgeben. ... .
Fristen einhalten, nix verschwitzen. ... .
Die Abgabefrist verlängern. ... .
Belege nicht verschicken: ... .
Steuersoftware nutzen. ... .
Bei Elster Daten aus dem vergangenen Jahr übernehmen. ... .
Rechnungen keinesfalls bar zahlen. ... .
Heiraten und Steuern sparen..

In welcher Steuerklasse bekommt man am meisten Geld zurück?

Das ist möglich. Da die Abzüge in Steuerklasse 6 vergleichsweise hoch sind, erhalten Sie nach der Steuererklärung oft eine Rückzahlung.