Witzige Postkarten mit lustigen Sprüchen und humorvollen Motiven - einer der Klassiker in jedem Shop-Sortiment. Bei uns finden Sie eine riesige Auswahl witziger Sprüchekarten für alle Lebenslagen. Von offenkundigem "Nonsens"über feinsten Humor, lustige Zitate bis zu tiefsinnigen Sprüchen bieten wir in unserer Kategorie Sprüche und Humor für jeden Geschmack die passenden Postkarten. Die Themen der Postkarten: Männer & Frauen, Kinder & Familie, Freundschaft & Liebe, das Leben, und so einiges mehr. Und auch wenn Witz und Humor hier im Vordergrund stehen, verbirgt sich hinter so manchem Spruch, Zitat oder Motiv auch der eine oder andere tiefsinnige Kern. Show
Warum sollte man 3 Minuten telefonieren, wenn man eine Sache auch in 8 Stunden per WhatsApp klären kann? #warum #telefonieren #whatsapp #whatsappchat #whatsappstatus #spruch #spruechemax Posted by Sprüche und Zitate on Saturday, September 8, 2018Mein Name ist Sebastian und ich bin mit Leidenschaft bei der Sache. Kaufdex wird täglich mit frischen Content beliefert. Ein Besuch lohnt sich daher immer :) Danke für deine Unterstützung. #teamkaufdex Du willst unterwegs im Internet surfen, doch alles, was Dir geboten wird, ist Edge? Da kann einem die Freude am Smartphone schon mal vergehen. Doch zum Glück sind solche Szenarien nicht die Regel - zumindest dann nicht, wenn man einen Handyvertrag im D-Netz abgeschlossen hat. Denn D-Netz-Tarife ermöglichen Dir hohe Surfgeschwindigkeiten, eine stabile Verbindung und eine hohe Netzabdeckung. Bevor Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, solltest Du aber die Konditionen des Tarifs überprüfen. Bei klarmobil.de findest Du günstige D-Netz-Tarife, die zu Dir und Deinen Gewohnheiten passen. Unser Online-Ident per Video-Anruf ist für alle perfekt, die sich sicher und bequem von zuhause oder unterwegs identifizieren wollen und dabei nicht auf den persönlichen Kontakt verzichten möchten. Unsere Identifizierungspartner sind zwischen 8 und 22 Uhr per Video-Anruf für Dich erreichbar. Du brauchst dafür nur einen Computer, Smartphone (empfohlen) oder Tablet mit einer Kamera, Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine stabile Internetverbindung sowie genügend Licht, damit man Dich erkennen kann. Internationales Roaming ist die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem ausländischen Mobilfunknetz für Telefonate, Nachrichten und mobile Daten. Sie können Roaming nutzen, wenn Ihr Mobilfunkvertrag es umfasst. Roam-like-at-home beim EU-Roaming: Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie Liechtenstein, Norwegen und Island kostet Sie genauso viel wie in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Roaming-Aufschläge anfallen dürfen. Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und Ihren deutschen Tarif nutzen, können für Sie höhere Kosten entstehen. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Anbieter. Zusätzliche Kosten können bei Reisen auf oder bei Nutzung von entstehen. Wenn Sie sich in Deutschland befinden, also nicht „roamen“, und in ein anderes EU-Land telefonieren oder SMS versenden, dann gelten regulierte Preisobergrenzen für Auslandsverbindungen. Mehr dazu unter . Roaming in der Europäischen UnionNeufassung der Roaming-Regelungen zum 1. Juli 2022Die Regelungen der geänderten Roaming-Verordnung, die das Roaming zu Inlandspreisen zum 15.06.2017 eingeführt hat, liefen am 30.06.2022 aus. Daher hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und Rat einen Vorschlag für eine Neufassung der Roaming-Verordnung vorgelegt, die sich schließlich auf eine Neufassung verständigten. Am 1. Juli 2022 ist die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen
Im Klartext heißt dies, dass wenn Sie beispielsweise in Deutschland 5G Mobilfunkdienste nutzen, können Sie diese genauso wie zu Hause zum gleichen Preis auch in einem anderen Mitgliedstaat nutzen, wenn 5G dort verfügbar ist. Einen Anspruch auf eine neuere Mobilfunktechnologie als zu Hause beim Reisen in der EU bedeutet dies jedoch nicht. Zusätzlich wurden die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch erweiterte Transparenzmaßnahmen gestärkt.
Hier geht es um die sogenannten Mehrwertdienste, also zum Beispiel 0180-Nummern. Wer über eine telefonische Hotline den Flug umbucht oder den Mietwagen verlängert, ist oft auf diese Nummern angewiesen. Die neue Regelung schafft Transparenz, verhindert sie doch den Schrecken beim Blick auf die Telefonrechnung nach dem Urlaub. Notrufe sind auch und vor allem im Ausland ein Thema. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber auch hier nachgebessert.
Was in Deutschland die WarnApp NINA ist, gibt es auch in anderen Ländern. Sie informieren rechtzeitig über extreme Wetterlagen - wie Starkregen und Wirbelstürme - und ermöglichen einen schnellen Notruf. Wer das weiß und für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland eine solche App installiert, lebt ohne Frage sicherer. Es dauert allerdings noch bis sämtliche Notrufdienste in der Europäischen Union in einer Datenbank zusammengetragen sind. Deshalb gilt diese Informationspflicht erst ab dem 1. Juni 2023. Bei Reisen nach Großbritannien informieren Sie sich bitte über die geltenden Roaming-Preise bei Ihrem Anbieter. Wie funktioniert das EU-Roaming ("Roam-like-at-home")?Telefonieren Sie beispielsweise aus Frankreich nach Deutschland oder aus Frankreich nach Spanien kostet Sie das als deutschen Mobilfunknutzer genauso viel, als würden Sie innerhalb Deutschlands telefonieren. Das gilt auch für SMS und mobile Daten. Gespräche innerhalb eines Mitgliedsstaates oder von einem ausländischen Mitgliedstaat in einen anderen oder nach Deutschland werden wie Gespräche innerhalb Deutschlands berechnet. Ankommende Gespräche und SMS auf Reisen sind für Sie kostenlos. Das EU-Roaming gilt grundsätzlich für alle Verträge, inklusive Prepaid-Verträge. Geschäftskunden haben meist individuell vereinbarte Tarife, die abweichende Regeln haben können. Haben Sie einen volumenbasierten Daten- oder Telefonie-Tarif gewählt, werden genutzte Einheiten (Minuten, SMS, MByte bzw. GByte) abgezogen wie bei entsprechender Nutzung in Deutschland. Roaming-Aufschläge durch den Anbieter sind möglich, z. B. wenn Sie Roaming permanent nutzen oder wenn Sie sich überwiegend im EU-Ausland aufhalten. Mobilfunkanbieter können in den Verträgen mit ihren Kundinnen und Kunden sog. angemessene Nutzungsgrenzen vereinbaren. Dafür gelten spezielle Regelungen. Neben der Aktivierung von Roamingdiensten müssen Sie in der Regel keine weiteren Einstellungen an Ihrem Endgerät durchführen. Zu den Roaming-Grundeinstellungen kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkbetreiber oder lesen die Anleitung Ihres Endgerätes. EU-Roaming gilt nicht für und für Gespräche von Deutschland ins Ausland. Seit 2019 gibt es hierfür besondere Regelungen . Gleiche Qualität wie zu HauseDurch die Neufassung der Roaming–Verordnung gilt auf Reisen in der EU nicht nur der gleiche Preis wie zu Hause sondern auch grundsätzlich die gleiche Qualität. Dies bezieht sich insbesondere auf die Mobilfunktechnologie, die Sie zu Hause in Deutschland nutzen. Wenn Sie also z.B. einen Mobilfunktarif gewählt haben, der Ihnen 5G und Roaming ermöglicht, gilt dies auch innerhalb der Union, wenn 5G im besuchten Mitgliedsstaat verfügbar ist. In der Praxis kann die Übertragungsgeschwindigkeit insbesondere beim Mobilfunk jedoch variieren. Über Gründe, warum die Qualität von der zu Hause abweichen kann, informiert Sie ihr Roaming-Anbieter auf seinen Internetseiten. MehrwertdiensteZum Schutz vor unerwarteten Roaming-Aufschlägen muss Sie ihr Roaming-Anbieter seit dem 01.07.2022 über das Risiko von Roaming-Aufschlägen bei der Nutzung von Mehrwertdiensten u.a. shared-cost (0180x), freephone (0800) sowie Premiumdienste (0900) bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat informieren. Ab dem 01.06.2023 stellt Ihnen ihr Roaming-Anbieter darüber hinaus auf einer eigenen Internetseite Informationen über alle Rufnummerngassen von Mehrwertdiensten zur Verfügung, bei denen das Risiko von zusätzlichen Roaming-Aufschlägen besteht. (Beispielsweise alle Rufnummern, die mit 0900 beginnen) NotrufAuch auf Ihren Reisen können Sie in eine Notlage geraten. Damit Sie schnelle Hilfe rufen können informiert Sie ihr Roaming-Anbieter über die europäisch einheitliche Notrufnummer 112. Zusätzlich erhalten Sie ab dem 01.06.2023 ebenfalls Informationen über alternative Notruf-Dienste, insbesondere für gehörlose Teilnehmerinnen und Teilnehmer, einschließlich öffentlicher Notrufsysteme (in Deutschland ist dies die NINA-App). Auf den entsprechenden Internetseiten ihres Roaming-Anbieters finden Sie auch den entsprechenden Link zum Download entsprechender Notruf-Systeme. Begrenzung des Datenroamings in der EURoaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dabei gelten regulierte maximale Großhandelspreise von derzeit 3,00 Euro pro GByte (2021). Ohne eine Begrenzung des Datenvolumens beim Roaming könnten gerade Anbieter mit vergleichsweise günstigen Tarifen gezwungen sein, einzelne Roaming-Dienste gänzlich auszuschließen. Roaming außerhalb der Europäischen UnionWenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind, können Telefonate (inklusive eingehende Anrufe), SMS und die Nutzung von mobilen Daten mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag teuer werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Preise für Roaming-Dienste im besuchten Land bei Ihrem Anbieter. Fragen Sie nach speziellen Roaming-Tarifen außerhalb der EU und ob Roaming bei Ihrem Mobilfunkvertrag gesondert freigeschaltet werden muss.
Alternative RoamingtarifeSie können mit Ihrem Anbieter sog. alternative Roamingtarife vereinbaren. Diese können günstiger als der RLAH-Tarif sein oder zusätzlich weitere Länder außerhalb Europas umfassen. Der Anbieter muss Sie über die Abweichungen zum EU-Roaming informieren und Ihnen ermöglichen, jederzeit aus den alternativen Tarifen kostenfrei wieder in die nach der Roaming-Verordnung regulierten Tarife zu wechseln. Es ist dem Anbieter überlassen, ob er Roaming anbietet oder nicht. Ihr Anbieter kann insofern einzelne Dienste wie Sprache, SMS oder Daten vom Roaming ausschließen oder Roaming gänzlich in den Verträgen ausschließen. [ENDE] Kostenairbag bei Daten-RoamingIn der Europäischen Union: Sobald Sie 80 Prozent der automatischen Kostengrenze von 50 Euro (netto) oder einer sonstigen individuellen Obergrenze erreicht haben, muss der Anbieter Ihnen dies auf Ihrem mobilen Endgerät mitteilen. Zusätzlich kann der Roaming-Anbieter weitere, niedrigere oder höhere Obergrenzen einrichten. Ist eine automatische Obergrenze von 100 Euro (netto) erreicht, wird die Roaming-Datennutzung beendet und Sie erhalten weitere Information wie Sie ggf. die Datennutzung kostenpflichtig fortsetzen können und welche Gebühren pro weiterer Nutzungseinheit (KByte/Mbyte/GByte) anfallen. Die Datenverbindung bleibt unterbrochen, wenn Sie nicht aktiv auf diese Nachricht reagieren. Weltweit: Die Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Daten-Roaming ist seit dem 1. Juli 2012 grundsätzlich auch weltweit gültig. Das ist nur möglich, wenn der ausländische Netzbetreiber im Drittstaat Ihr Nutzungsverhalten in Echtzeit erfassen kann. Lesen Sie mehr zu Kostenairbag hier. Schiffe und FlugzeugeSolange Sie sich in einem Netz auf dem Festland („terrestrisches Netz“) innerhalb der Europäischen Union befinden, gelten die Regelungen für Roaming in der EU ("roam-like-at-home"). Gespräche über Satellit, auf einem Schiff oder Flugzeug können wesentlich teurer sein. Die neue Roaming-Verordnung sieht ab dem 1. Juli 2022 jedoch vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen. Beispielsweise informiert ihr Anbieter Sie vorab, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Zum Beispiel per SMS. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kunden und Kundinnen nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein. Grundsätzlich ist es jedoch weiterhin empfehlenswert, dass Sie sich über die geltende Preise in Bordnetzen vorab informieren. Bevor Sie über Ihr Smartphone, Tablet oder Laptop kommunizieren, sollten Sie ggf. prüfen, mit welchem Netz Sie verbunden sind oder das Netz manuell auf dem Endgerät auswählen. Dies gilt insbesondere in der Nähe des Festlands, an Flüssen oder in Küstenregionen und Häfen. WLAN-CallsMit Ihrem Smartphone können Sie normalerweise über ein lokales WLAN-Netzwerk telefonieren. Dabei spricht man von WLAN-Calls, WiFi calls, WLAN-Telefonie oder VoWiFi. Diese Funktion muss in den Einstellungen auf Ihrem Gerät sowie bei Ihrem Anbieter aktiviert werden. Die Nutzung von WLAN-Calls kann im Ausland zusätzliche Gebühren verursachen. Unsere Tipps:
[ENDE] Für WLAN-Calls gelten nicht die Regeln des EU-Roamings:
Hilfe bei ProblemenWenden Sie Sich in erster Linie an Ihren Mobilfunkanbieter. Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Anbieter nicht klären konnten, schreiben Sie uns per , Fax oder Post an Verbraucherservice Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn, Fax: 030 22480 517. |