Wann zahlt die Krankenkasse eine professionelle Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit 1. Juli 2019 beginnt für Kinder die gesetzliche Zahnvorsorge bereits ab dem 6. Lebensmonat. Damit haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr dann Anspruch auf sechs Früherkennungsuntersuchungen.
  • Seit Mai 2015 dokumentiert der Kinderarzt ab dem 6. Lebensmonat im gelben Kinderuntersuchungsheft einen Verweis zum Zahnarzt, von der U5 bis zu U9
  • Für Erwachsene ist die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten viele Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.

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Weil die professionelle Zahnreinigung Privatleistung ist, gehen viele Patient:innen davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch sonst nicht für Zahnprophylaxe, also Krankheitsvorbeugung, bezahlen. Das stimmt jedoch nicht. Für Kinder und Jugendliche gibt es viele Angebote, und auch Erwachsene können Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

Was ist Kassenleistung für Erwachsene?

Wer als Erwachsene:r gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung. Alle zwei Jahre können Sie den Parodontalen Screening-Index (PSI) erstellen lassen. Auf diese drei Leistungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. Der Zahnarzt untersucht alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge. Es ist ratsam, diese Vorsorgeuntersuchungen in das Bonusheft eintragen zu lassen, um bei einer später ggf. erforderlichen Versorgung mit Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der Krankenkasse zu erhalten.

Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis).

Der Parodontale Screening-Index ist seit 2004 eine Kassenleistung. Mit einer kleinen Spezial-Sonde misst der Zahnarzt punktuell im Ober- und Unterkiefer Zahnfleischtaschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

Welche Vorsorge ist für Kinder Kassenleistung?

Seit dem 1. Juli 2019 gelten neue gesetzliche Leistungen, um Karies bei Kleinkindern zu vermeiden. Danach haben Kinder bereits zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat Anspruch auf drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.

Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die bereits üblichen drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben also seit dem 1. Juli 2019 ein Anrecht auf insgesamt sechs Vorsorgeuntersuchungen.

Vom 6. bis 18. Lebensjahr sind halbjährliche Kontrolluntersuchungen Kassenleistung. Auch die Fissurenversiegelung der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen gehört dazu. Zusätzlich haben auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr.

Zudem gibt es für Kindergartenkinder und für Schulkinder bis einschließlich 11 Jahren die Gruppenprophylaxe. Hier üben die Kinder unter fachlicher Anleitung gemeinsam das richtige Zähneputzen, erhalten eine Ernährungsberatung und sollen zur richtigen häuslichen Mundhygiene motiviert werden.

Gibt es Zusatzleistungen der Krankenkassen?

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich. Solche Angebote sind freiwillige Satzungsleistungen, die jede Krankenkasse selbstständig beschließen kann.

Parodontitis wird durch Bakterien im Zahnbelag (Plaque) verursacht und beginnt mit einer Zahnfleischentzündung. Die Erkrankung tut meist nicht weh, führt aber unbehandelt zu Zahnlockerungen und langfristig zum Zahnverlust.

Was ist eine Parodontitis?

Bei der Parodontitis, früher auch Parodontose genannt, handelt es sich um eine Entzündung des Zahnhalteapparates. Damit sind die Strukturen gemeint, die den Zahn im Kieferknochen verankern wie etwa Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Eine Parodontitis wird durch Bakterien in den Zahnbelägen (Plaque) verursacht und beginnt mit einer Zahnfleischentzündung. Die Erkrankung verläuft meist ohne deutliche Schmerzen und wird daher auch als "stille" Krankheit bezeichnet . Da aber mehrere Millimeter tiefe Zahnfleischtaschen entstehen können und die körpereigene Abwehrreaktion den Kieferknochen und die Haltefasern des Zahnes zerstört, führt sie unbehandelt zu Zahnlockerungen, zu freiliegenden Zahnhälsen und im fortgeschrittenen Stadium zum Zahnverlust. Weitere Symtome können Mundgeruch, Zahnfleischbluten oder auch geschwollenes und gerötetes Zahnfleisch sein. Je früher die Parandontitis erkannt wird, desto besser kann sie behandelt werden. Ziel ist es, den Knochenabbau am Zahnhalteapparat möglichst früh zu stoppen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen halbjährlich die Kosten für die allgemeine Kontrolluntersuchung bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Zudem ist der Parodontale Screening Index (PSI) als Früherkennungs-Untersuchung alle zwei Jahre Kassenleistung. Beim PSI wird mit einer Spezialsonde die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen.

Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 4,0 Millimetern oder mehr. Damit die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag der Zahnarztpraxis bei der Krankenkasse gestellt werden.

In der Richtlinie zur Parodontitisbehandlung ist festgelegt ist, dass Zahnärzt:innen vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben und Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abklären müssen. Dann folgt ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, in dem die weiteren möglichen Schritte besprochen werden. Dabei sollen Patient:innen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, die Therapie selbst aktiv zu unterstützen, etwa durch gute Mundhygiene zu Hause. Auch die Zusammenhänge von Parodontitis mit zahlreichen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, koronaren Herzerkrankungen oder Schlaganfall sollen angesprochen werden.

Je nach Schweregrad der Erkrankung sieht die Richtlinie verschiedene Ansätze vor: eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe. Die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit der Patientin oder des Patienten müssen überprüft werden.

Die Nachbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt und erfolgt in regelmäßigen Abständen. Bei der UPT kontrollieren die Zahnärzt:innen die Mundhygiene, reinigen alle Zähne von Biofilmen und Belägen und messen und reinigen falls nötig die Zahnfleischtaschen.  Ab dem zweiten Jahr ist eine jährliche Untersuchung des Parodontalzustandes Kassenleistung. Wichtig ist zudem stets eine Anleitung für die Mundhygiene zu Hause. Die UPT können Versicherte künftig nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase zwei Jahre lang in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. Ausgerichtet am individuellen Bedarf (in der Regel ein- bis dreimal pro Jahr). Die Nachsorge kann bei Bedarf verlängert werden, in der Regel um sechs Monate. Dies bedarf dann allerdings der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Für ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung gibt es ab Juli 2021 die Möglichkeit einer angepassten niedrigschwelligen Parodontitisbehandlung. Betroffene oder Angehörige können sich dazu bei ihrer jeweiligen Krankenkasse oder bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erkundigen.

Die Richtlinie ist für Zahnärzt:innen verbindlich. Den Antrag auf mehr Kassenleistungen und eine Überprüfung der bisherigen Regelung hatten Patientenvertreter:innen bereits 2013 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestellt, dem obersten Entscheidungsgremium des Gesundheitssystems.

Was ist selbst zu bezahlen?

Mit der Änderung entfallen die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene (GOZ-Ziffer 1000, in der Regel gut 25 EUR).

Auch eine professionelle Zahnreinigung ist nun vor einer akuten Therapie und in der Unterstützenden Parodontitistherapie  nicht mehr nötig. Eine herkömmliche Professionelle Zahnreinigung (PZR) darf nicht zur Vorbedingung einer Parodontalbehandlung gemacht werden.

Tipp: Wenn eine professionelle Zahnreinigung nach dem Abschluss einer Parodontitistherapie empfohlen wird, lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse, denn diese übernehmen häufig zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Privatleistung ist eine Parodontitis-Therapie bei Zähnen, die laut der bisherigen Richtlinie nicht als erhaltungswürdig gelten, wenn z.B. der Knochenabbau schon bei mehr als 75 Prozent liegt.

Tipps für Patient:innen

  • Eine gründliche Mundhygiene, sowie regelmäßige Kontrollbesuche bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt inklusive der zweijährlichen Parodontitis-Früherkennung (PSI-Index) sind für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ratsam.

  • Fragen Sie aktiv nach dem PSI-Index zur Früherkennung.

  • Sofern Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Parodontitis feststellt, lassen Sie sich das Ob und Wie der notwendigen Behandlungsschritte erklären. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
     
  • Achten Sie bei der Behandlungsplanung auf die Qualifikation Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es nur knapp 250 Fachzahnärzt:innen für Parodontitis. Ähnlich gut qualifiziert, aber ebenso rar sind Zahnärzt:innen mit der Fortbildungsbezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“. Ein „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“ ist dagegen wenig aussagekräftig, und den Begriff „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie" darf jeder verwenden, ohne Nachweis spezieller Kenntnisse.

  • Mehr Informationen erhalten Sie auf unserem Portal kostenfalle-zahn.de


Weitere Informationen zur Parodontitis und ihrer Behandlung finden Sie hier:

Auf paro-check.de, einem Angebot der Bundeszahnärztekammer, können Sie sich informieren und im Rahmen eines Sebsttests ihr persönliches Parodontitis-Risiko einschätzen

Zahnfleischentzündung und Parodontitis

Parodontitis

Ratgeber Zähne

Wird eine professionelle Zahnreinigung von der Krankenkasse bezahlt?

Die professionelle Zahnreinigung ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Dies gilt auch bei Erkrankungen wie Parodontitis oder einer Empfehlung des Zahnarztes. Viele Krankenkassen übernehmen jedoch einen Teil der Kosten für die professionelle Zahnreinigung als Satzungsleistung.

Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten für professionelle Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Patienten müssen die PZR – je nach Aufwand – privat bezahlen. Die Kosten liegen zwischen 50 und 150 Euro.

Warum bezahlen Krankenkassen keine professionelle Zahnreinigung?

Denn zwar wird die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – bezahlt. Nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist jedoch die Professionelle Zahnreinigung (PZR) – und das, obwohl die Bundeszahnärztekammer eine solche PZR ausdrücklich empfiehlt.

Wie oft sollte man eine professionelle Zahnreinigung machen lassen?

Sofern ein gesundes Gebiss vorliegt mit kariesfreien Zähnen und einem gesunden Zahnfleisch wird eine Zahnreinigung ein- bis zweimal jährlich empfohlen. Sobald allerdings sogenannte Risikofaktoren vorliegen, sollte diese in den meisten Fällen häufiger durchgeführt werden.