Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 2004?

Ab wann beginnt der Ruhestand – mit 65 oder 67 Jahren?

Die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen machen es zurzeit nicht möglich, ein für alle gültiges Rentenalter anzugeben. Stattdessen gibt es drei fließend verlaufende Stufen, die den Rentenbeginn markieren: 63, 65 und 67 Jahre.

  • Über den gesetzlichen Rentenbeginn entscheidet das Geburtsjahr.
  • Der Grund dafür ist die Rentenreform von 2007. Die Regierung beschloss damit, das Rentenalter allmählich von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen.
  • Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft auch Menschen mit Schwerbehindertenausweis bzw. Schwerbehindertenstatus.

Dieser Ratgeber zum Thema Renteneintrittsalter informiert über:

Regelaltersrente, Rente für langjährige und besonders langjährige Versicherte

Bei der Berechnung des Renteneintrittsalters gilt es zuerst einmal zu unterscheiden, welche Rentenform angestrebt wird:

  • Regelaltersrente: Die Altersgrenze für diese Rente lag bis 2012 bei 65 Jahren. Seitdem steigt sie schrittweise auf maximal 67 Jahre.
  • Abschlagsfreie Rente mit 63: Sie gilt für besonders langjährig Versicherte, also Personen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch sie steigt schrittweise auf 65 Jahre.
  • Rente für langjährig Versicherte: Sie richtet sich an Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Mit Abschlägen ist ein Renteneintritt mit 63 möglich.

Tipp:

Zu den Beitragszeiten bei der Rente für langjährig Versicherte zählen auch Zeiten für Kindererziehung und kurzzeitige Arbeitslosigkeit angerechnet. Nähere Informationen dazu finden Interessierte auf der Übersichtsseite zur Rente mit 63.

Zu beachten ist, dass ab dem Jahrgang 1953 das reguläre Eintrittsalter für die Rente mit 63 schrittweise ansteigt. Wer nach 1964 geboren ist, kann die abzugsfreie Rente mit 63 nicht mehr in Anspruch nehmen – stattdessen geht er mit dem 65. Lebensjahr in Rente.

Einige Wirtschaftsexperten sprechen sich dafür aus, dass das Renteneintrittsalter noch weiter steigen wird, um die gesetzliche Rente zu finanzieren. Damit zukünftige Rentner ihren Lebensstandard halten können, raten die Experten außerdem dazu, dass sich jeder rechtzeitig um eine private Altersvorsorge kümmert. Diese Vorsorge bringt die finanzielle Freiheit, um den Ruhestand auch wirklich zu genießen.

Am besten gleich vorsorgen

Diese Voraussetzungen gelten für den Eintritt in die Regelaltersrente

Personen, die regulär in Rente gehen und keine Abschläge in Kauf nehmen möchten, sollten sich nach der gesetzlich festgelegten Tabelle für die Regelaltersrente richten. Für den Bezug gilt außerdem eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren.

Tipp:

Wer genau wissen möchte, wann für ihn der früheste Rentenbeginn möglich ist und ab wann der Start in den Ruhestand regulär erfolgt, findet bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Rentenbeginnrechner.

Durch die gestiegene Lebenserwartung der Rentenversicherten wird das Renteneintrittsalter seit 2012 Schritt für Schritt angehoben. Konkret bedeutet das:

  • Für die Jahrgänge ab 1947 bis einschließlich 1957 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um einen Monat von 65 auf 67 Jahre
  • Der Jahrgang 1958 liegt demnach bei einem Renteneintrittsalter genau mit 66 Jahren
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate von 66 auf 67 Jahre
  • Ab dem Jahrgang 1964 endet die Progression des Renteneintritts und ist auf 67 Jahre gedeckelt

Übrigens: Die Beitragsjahre setzen sich nicht nur aus erwerbstätigen Zeiten zusammen. Auch Ausbildungszeiten, Studium, Schwangerschaft und Mutterschutz, Zeiten für die Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitationszeiten werden berücksichtigt.

Vorzeitig in Rente gehen

Auf einen Vorruhestand arbeiten viele Erwerbstätige jahrelang hin – doch gibt es hier in Sachen Abschläge einiges zu beachten. Zum einen ist der frühestmögliche vorzeitige Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Dann ist allerdings je nach Regelaltersgrenze mit dem maximalen Rentenabschlag von 14,4 Prozent zu rechnen.

Die Grundregel für die Rentenabschläge lautet: Für jeden Monat, den ein Erwerbstätiger früher in Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent von den Bezügen der Regelaltersrente fällig.

Das folgende Beispiel zeigt verschiedene Renteneintritte und deren Auswirkung auf die Rentenzahlung für alle Jahrgänge ab 1964. Ausgangspunkt ist eine Regelaltersrente von 1.100 Euro pro Monat.

Renteneintritt mit

  • 67 Jahren - 1.100 Euro Rente (0 Prozent Abschlag)

  • 65 Jahren - 1.020,80 Euro (7,2 Prozent Abschlag)

  • 63 Jahren - 941,60 Euro (14,4 Prozent Abschlag)

Abschläge gelten ein Leben lang

Einer der bekannten Irrtümer zur Rente betrifft die Abschlagszahlung. Manche denken, diese gelten nur, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist. Doch das stimmt nicht. Die Rentenabschläge gelten auch weiterhin. So können bei einem beispielhaften Rentenbezug bis zum 87. Lebensjahr schnell höhere fünfstellige Beträge entstehen, die durch die Abschlagszahlung von der Lebensrente abgezogen werden.

Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung

Menschen mit schwerer Behinderung können oft nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Für sie gibt es Regelungen, wonach sie einen früheren Rentenanspruch haben (mehr im Abschnitt unten). Dazu müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Grad ihrer Behinderung muss bei mindestens 50 Prozent liegen. Denn das entspricht einer Schwerbehinderung.
  • Die Schwerbehinderung muss zu Rentenbeginn gegeben sein.
  • Die Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 35 Jahren muss erfüllt sein.

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, bestimmt das Versorgungsamt. Der Schwerbehindertenausweis ist der Nachweis dafür, der ebenfalls vom Versorgungsamt ausgestellt wird. Er muss also zum Rentenantrag vorliegen.

Mehr zur Rente bei Schwerbehinderung

Welches Alter gilt als Rentenbeginn?

Auch für Menschen mit Schwerbehindertenstatus wird das Rentenalter stufenweise angehoben. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 wurde der Rentenbeginn für die abschlagsfreie Altersrente von 63 Jahre auf 65 Jahre erhöht. Alle, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.

Gleiches gilt auch für die Frührente mit Abschlägen. Hier steigt der Rentenbeginn von 60 Jahren um zwei Jahre an. Der früheste Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung (Jahrgang 1964) liegt demnach bei 62 Jahren.

Die Abschlagsregelungen ähneln denen der Regelaltersrente. Für jeden Kalendermonat, den der Rentenversicherte früher in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent Abschlag von der Rente abgezogen. Insgesamt dürfen die Abschläge bei maximal 10,8 Prozent liegen (entspricht 36 Monaten).

Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn – Zählt diese als Wartezeit?

Um Anspruch auf die abzugsfreie Rente mit 63 zu haben, müssen künftige Rentner auf 45 Beitragsjahre kommen. Dabei werden auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, genauer gesagt Arbeitslosengeld I berücksichtigt. Zeiten, in denen Hartz IV, also Arbeitslosengeld II bezogen wurde, bleiben generell außen vor.

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte anstrebt, sollte jedoch eines beachten: Melden sie sich zwei Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos, zählt dieser Zeitraum nicht zur Wartezeit hinzu. Mit dieser Sonderregelung will die Regierung eine Welle der Frühverrentung verhindern. Eine Ausnahme gilt jedoch: Ist eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers an der Arbeitslosigkeit Schuld, wird diese angerechnet, informiert das Bundesarbeitsministerium.

Kommen Rentenversicherte bereits auf 45 Beitragsjahre, können sie bedenkenlos in die Arbeitslosigkeit gehen, so der Sozialverband Deutschland. Denn sie erfüllen somit bereits die Voraussetzungen für die Frührente. Sie erhalten so zwei Jahre Arbeitslosengeld und im Anschluss ihre Altersrente.

Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, kann das jederzeit tun, solange der Arbeitgeber mitspielt. Die gesetzliche Rentenkasse belohnt das sogar: Für jeden Kalendermonat, den ein Erwerbstätiger seine Rente nicht in Anspruch nimmt, erhält er einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet bedeutet das sechs Prozent. Wird die Altersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, liegt auch der Zugangsfaktor über 1,0. Das wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus.

Darüber hinaus hat der spätere Renteneintritt den Vorteil, dass weitere Beiträge in die Rentenversicherung fließen. So erhöht sich die Rentenzahlung.

Mit dem Modell sollten sich Interessierte gedanklich früh beschäftigen. Denn nicht immer rechtfertigen Zuschläge und höhere Rentenzahlungen mit Blick auf die Gesundheit eine längere Arbeitszeit im Alter. Wer rechtzeitig neben der gesetzlichen Rente privat vorsorgt, dem fällt die Entscheidung für die Regelaltersrente – oder sogar ein Vorruhestand mit Abschlägen – wesentlich leichter.

Rentenantrag stellen

Ob Regelaltersrente, Vorruhestand oder Sonderregelung: Erwerbstätige müssen sich um die Beantragung ihrer Rente kümmern. Wer keinen Rentenantrag stellt, bekommt keine Rente ausgezahlt. Wird die Rente zu spät beantragt, bekommen Rentner für die verlorene Zeit keine Rentenzahlungen rückerstattet.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine einfache Möglichkeit, online einen Rentenantrag zu stellen. Dazu müssen Antragsteller einige Informationen bereithalten, etwa:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Versicherungszeiten
  • Nachweise über Berufsausbildungen

Fristen beachten

Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten sollten drei Monate vor Rentenbeginn beantragt werden. Bei Witwen- und Waisenrenten beträgt die Frist vom Todestag an zwölf Monate.

  • FAQs

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Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.

Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten?

Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Welche Jahrgänge können nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Kann ich mit 45 Jahren in Rente gehen?

Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.