Kann man im Testament festlegen dass das Haus nicht verkauft werden darf?

Hallo Leute :-)

Ich versuche es kurz zusammen zu fassen. Meine Schwester und ich haben ein Haus Geerbt da meine Opa vor 5 Monaten gestorben ist ,haben wir gedacht von der Familie ist keiner mehr übrig. Falsch gedacht !!! Eine cousine von meinem Opa hat uns ein Haus vererbt nur dass Einzigeste Problem ist dass die gute Frau ein Testament geschrieben hat in dem sie Reinschrib DASS HAUS DARF NICHT VERKAUFT WERDEN !! Jetzt sind wir genau bei dem Problem angelangt wo ich habe. Da meine Schwester und ich dass haus nicht vermieten wollen weil man echt noch Geld reinstecken muss von einer 87 Jährigen kann man halt Leider auch nicht mehr viel erwarten, letztendlich wollen wir es einfach nur loswerden und verkaufen kann mir vielleicht jemand helfen ?? der sich ein bisschen mit erbrecht auseinandersetzten will ? Oder mir vielleicht sagen kann wie man dass hintergehen kann mit diesem Testament ich sag mal so so wie dass Haus steht hat es ein Geschätzten wert von mindestens 300000 Euro.

Über ein pa ar antworten würde ich mich sehr freuen mit freundlichen Grüßen Nico

5 Antworten

Kann man im Testament festlegen dass das Haus nicht verkauft werden darf?

Ihr solltet euch professionelle Hilfe suchen. Hier kann das Bauchgefühl trügerisch sein, das Erbrecht ist nicht so einfach, als Laie schneidet man sich selbst in das eigene Fleisch. Warum studieren die Leute.

Kann man im Testament festlegen dass das Haus nicht verkauft werden darf?

das kommt darauf, an wie das testament geschrieben wurde. das muss sich ein fachmann ansehen.

wenn man geld ins haus reinstecken muss, ist die frage, ob deine wertangabe stimmt.

da muss man zwischen den bodenrichtwerten, also was der quadtrameter dort ungefähr kostet, dem verkehswert, den das amtsgericht annimmt und dem tatsächlichen wert des hauses unterscheiden.

im übrigen hat man 4 wochen zeit sich über das erbe zu informieren und es auch auszuschlagen, wenn es sinn macht.

ich hoffe, ihr seit noch in de rzeit

Kann man im Testament festlegen dass das Haus nicht verkauft werden darf?

Wenn ein Haus 300.000 € wert ist, kann es so heruntergekommen nicht sein.

Wenn im Testament dieses Passus enthalten ist, muß er auch eingehalten werden.

So wie Du über Deine verstorbene Tante schreibst, solltest Du das Erbe ausschlagen.

Kann man im Testament festlegen dass das Haus nicht verkauft werden darf?

Nach deinen Kommentaren habt ihr 2 Häuser geerbt, eins vom Opa und eins von der Cousine deines Opas. Das Erbe dieser Cousine darf von euch nicht verkauft werden, wenn ihr Eigentümer geworden seid. Gibt es einen Sperrvermerk im Grundbuch, oder hat der testamentbestätigende Notar eine Kontrollfunktion? Wie soll denn laut Testament zu sichern sein, dass das Haus nicht verkauft werden darf?

Kann man im Testament festlegen dass das Haus nicht verkauft werden darf?

Ich hatte leider mit meiner Tanten keinen Großen Kontakt. da ich erst 21 bin...

Dass haus wurde geschätzt und es hat einen bestehenden wert von 300000 Euro wie man sich aber sicherlich vorstellen kann, kann eine 87 Jährige frau ein ganzes Haus nicht mehr in Schuss halten.

Was möchtest Du wissen?

„Hausgrundstück geht an Erbin X und darf nicht verkauft werden - Im Verkaufsfalle in Erbmasse“

Landgericht Krefeld – Urteil vom 12.02.2010 – 5 O 352/09

  • Erblasser hinterlässt ein unklares Testament
  • Kinder streiten über einen Zusatz im Testament
  • Gericht entscheidet, dass ein Kind bevorzugt werden sollte

Ein unklar formulierter Zusatz zu einem Testament löste zwischen Geschwistern einen Streit über die Frage aus, ob vom Erblasser ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewünscht gewesen war.

Der Erblasser hatte seine Ehefrau in seinem Testament als unbeschränkte Vorerbin eingesetzt. Die drei Kinder sollten zu gleichen Teilen Nacherben sein.

Auf einem Zusatz zu seinem Testament traf der Erblasser dann eine Verfügung, die nach seinem Tod zum Streit unter den Kindern führen sollte. Dort wurde nämlich folgende Anordnung getroffen:

„Das Haus in Y geht an X (…) und darf nicht verkauft werden. Im Verkaufsfalle in Erbmasse."

Der Erblasser verstarb im Juli 2007. Die Ehefrau schlug die ihr zugedachte Erbschaft nach dem Tod ihres Mannes aus.

Kinder streiten über die Bedeutung des Testamentes

Die Kinder konnten sich nun über die Bedeutung in dem Zusatz, wonach ein bestimmtes Hausgrundstück an Kind 1 fallen solle, nicht einigen.

Das bedachte Kind 1 vertrat die Auffassung, dass ihm das Grundstück im Wege eines Vorausvermächtnisses zugewandt werden soll. Es begehrte daher die Zustimmung von Kind 2 zur Übertragung des Eigentums an diesem Grundstück.

Kind 2 hatte eine eigene Interpretation des Zusatzes in dem Testament. Seiner Auffassung nach stelle der Zusatz mitnichten ein Vorausvermächtnis zugunsten von Kind 1 dar, sondern beinhalte lediglich eine Teilungsanordnung.

Werden alle Kinder am Wert der Immobilie beteiligt?

Der wirtschaftliche Wert der Immobilie solle seiner Meinung nach allen drei Kindern als Erben zu gleichen Teilen zustehen.

Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt.

Nach Auffassung des Gerichts wollte der Erblasser der Klägerin mit dem Zusatz in dem Testament neben ihrem Erbteil einen besonderen Vermögensvorteil verschaffen und ihr durch Vorausvermächtnis das bezeichnete Grundstück zuwenden.

Zu diesem Ergebnis gelangte das Gericht durch Auslegung des Testaments und Ermittlung des mutmaßlichen Erblasserwillens.

Gericht legt das Testament aus

Entscheidend war für das Gericht, dass der als Vollkaufmann geschäftserfahrene Erblasser in dem Zusatz in seinem Testament anordnete, dass lediglich im Verkaufsfall der Erlös in die Erbmasse fallen soll.

Für den Fall, dass die Immobilie allerdings von der als Vorerbin eingesetzten Ehefrau nicht veräußert worden wäre, solle das Grundstück nach dem Willen des Erblassers dem Kind 1 zustehen, ohne dass von diesem eine Gegenleistung oder eine Ausgleichung zu zahlen wäre.

Nach Auffassung des Gerichts sollte das fragliche Grundstück „von vornherein der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft“ entzogen worden sein.

Ob das Kind 1 bei dieser Betrachtungsweise bereits gegen die Mutter als Vorerbin einen Anspruch aus dem Vermächtnis gehabt hätte, musste das Gericht nicht klären, da es hierauf nach der Ausschlagung der Erbschaft durch die Mutter nicht ankam.

Das könnte Sie auch interessieren:
Die Teilungsanordnung und das Vorausvermächtnis - Den Nachlass gerecht verteilen
Die Auslegung eines Testaments – Wenn sich der Erblasser unklar ausdrückt
Die Auslegung von Testamenten
Vermögen in der Familie halten - Die Vor- und Nacherbschaft
Über 900 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Anwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels

Gründer des Erbrecht-Ratgebers

Maximilianstraße 2

80539 München

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht

Erbschaft

Erbfolge, Rechte des Erben, Abwicklung der Erbschaft, Nachlass, Pflichten des Erben, Erbengemeinschaft, Haftung des Erben, Erbschein, Vorerbschaft, Testamentsvollstreckung, Urteile

Testament

Privates Testament, Testamentseröffnung, notarielles Testament, Erbvertrag, Formvorschriften, Kosten, Anfechtung, Unwirksamkeit, Berliner Testament, Widerruf, Erbfall, Pflichtteil, Urteile

Pflichtteil

Pflichtteil fordern, Pflichtteil berechnen, Pflichtteil vermeiden, Pflichtteilsergänzung, Schenkung, Anrechnung, Verjährung, Besteuerung, Zusatzpflichtteil, Verzicht auf Pflichtteil, Schuldner, Urteile

Urteile zum Erbrecht

Entscheidungen und Urteile deutscher Gerichte zu Erbrecht, Erbschaft, Testament, Pflichtteil, Enterbung, Vermächtnis, Erbschaftsteuer, Schenkung, Erbschein, Erbvertrag, Testamentsvollstreckung

Internationales Erbrecht

Europäische Erbrechtsverordnung, EU-ErbVO, Besteuerung im Ausland, Erben im Ausland, Doppelbesteuerungsabkommen, Österreich, Schweiz, Italien, USA, Türkei, Vermögen im Ausland

Gesetze zum Erbrecht

BGB, Beurkundungsgesetz, GNotKG, , LPartG, Bundesnotarordnung, Erbschaftsteuergesetz, HöfeO, Grundbuchordnung, FamFG, Europäische Erbrechtsverordnung

Kann Erbe Hausverkauf verhindern?

Blockiert ein Miterbe den Verkauf einer geerbten Immobilie, ist der Hausverkauf nicht möglich. Günstiger ist in diesem Fall, über den Erbteilsverkauf aus der verfahrenen Situation auszusteigen und die Erbengemeinschaft zeitnah zu verlassen.

Kann man im Testament Bedingungen festlegen?

Sie dürfen Ihr Testament mit einer Bedingung versehen, soweit Sie damit weder Druck noch Zwang auf den Erben ausüben. Sie können sich das Wohlverhalten Ihres Erben nicht erkaufen. Sie dürfen den Erben nicht zu irgendetwas nötigen, das er ansonsten nicht tun würde.

Kann man im Testament den Wert einer Immobilie festlegen?

Dazu müssen Sie in einem vom Nachlassgericht übersandten Fragebogen detaillierte Angaben zum Wert des Nachlasses insgesamt machen und auch den Wert einer im Nachlass befindlichen Immobilie benennen. Dabei vertraut das Nachlassgericht weitgehend Ihren Angaben.

Welche Bedingungen an die Erben sind in einem Testament unzulässig?

Dem Erben darf nicht vorgeschrieben werden, wen er heiraten soll. Gegen die guten Sitten verstößt auch, wer in sein Testament kinoreife Bedingungen schreibt, wie etwa: Mein Sohn wird nur dann Alleinerbe, wenn er sich von seiner Ehefrau scheiden lässt.