Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

Errungenschaften der Revolution

Vor 100 Jahren  wurden die Fundamente für die Demokratie in Hamburg und Deutschland gelegt: im November 2018 jähren sich zentrale Ereignisse der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Die Jahre 1918 und 1919 stehen nicht nur für das Ende des Ersten Weltkrieges, sondern auch für Umbrüche, die weit über das Ende des Deutschen Kaiserreichs hinausgehen. In der Revolution 1918/1919 wurde in Hamburg und Deutschland der Zugang zu Mitbestimmung, Bildung und bürgerlicher Teilhabe erkämpft. 

Dieser Aufbruch in die Demokratie, der von einem gemeinsamen Grundgefühl in der Bevölkerung getragen wurde, die Politik und das soziale Leben selbst gestalten zu wollen, ist durch große Transformationen verschiedenster Bereiche der Gesellschaft geprägt. In der Verfassung und den Grundrechten, der politischen Struktur Hamburgs und Deutschlands, im Bildungswesen, in puncto Arbeitnehmerrechte oder Gleichstellung der Geschlechter wurden grundlegende Veränderungen in den Jahren 1918/1919 umgesetzt, die nahezu selbstverständliche Bestandteile unserer heutigen Gesellschaft bilden. Vom Gedenken an die Geschehnisse 1918/1919 ist es nur ein kurzer Weg zu Gedanken über die Situation der Demokratien in unserer Zeit. Zu sehen und zu verstehen, was damals geschah, und den Bogen zu spannen zur heutigen Situation und damit zu der Erkenntnis, dass das, was damals erkämpft wurde, auch heute des Einsatzes wert ist. Dies ist Anlass und Ziel des Themenjahrs “Aufbruch in die Demokratie – Hamburg 1918/1919”.

Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

Parlamentarische Demokratie und Gewaltenteilung

Die Folge der Revolution von 1918/1919 war die Verfassung der Weimarer Republik. Zentrale Prinzipien dieser Verfassung waren die Gewaltenteilung, also die formale und tatsächliche Trennung von gesetzgebender, regierender und urteilender Gewalt (Legislative, Exekutive und Judikative), die Volkssouveränität und die Grundrechte. Die strukturelle Festigung der parlamentarischen Demokratie mit einer vom Volk gewählten Regierung war eine weitere Errungenschaft der Weimarer Verfassung.

Hinzu kamen jedoch auch Elemente der plebiszitären Demokratie sowie der Präsidialdemokratie, die in ihrer Mischung strukturelle Probleme mit sich brachten, die im späteren Verlauf der Geschichte von hoher Bedeutung waren. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, die am 14. August 1919 in Kraft trat, schuf die Hamburgische Bürgerschaft bis 1921 eine Verfassung, die langfristig die politische Stabilität Hamburgs sicherte: Volks-, Parlaments- und Senatsrechte standen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Dem Bürgermeister wurde nur überschaubare Macht übertragen und die Parteien wurden zu Kompromissen und Mehrheitsbildungen gezwungen. Die Verfassung der Stadt Hamburg erwies sich zunächst auch angesichts des aufstrebenden Nationalsozialismus als stabil und wurde erst durch externes Eingreifen aus Berlin im März 1933 gebrochen. Viele Artikel der heutigen, seit dem 1. Juli 1952 geltenden Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind auf Grundlage dieser alten Verfassung von 1921 entstanden und teils auch wörtlich übernommen.

 

Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

Grundrechte und Meinungsfreiheit

Die Würde des Menschen ist unantastbar, [Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz]. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, [Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz]. Wir kennen diese Sätze und sie erscheinen uns so logisch wie selbstverständlich. Die Grundrechte zählen heute zu den größten Errungenschaften demokratischer Gesellschaften. Sie sind Teil unserer Verfassung und sind im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 prominent positioniert. Bis zur Revolution von 1918/1919 hat es jedoch eine verfassungsrechtliche Festschreibung der Grundrechte nicht gegeben. 

Zwar sind sie in Teilen erstmals bereits in der sogenannten Paulskirchenverfassung der Frankfurter Nationalversammlung von 1849 formuliert worden, diese Verfassung kam aber im Grunde nie zur Anwendung. Deshalb stellt das Jahr 1919 die Geburtsstunde gesichert geltender Grundrechte in Deutschland dar, die heute die Basis unseres demokratischen und gesellschaftlichen Wertekanons sind. Dazu gehört auch die Meinungsfreiheit. Erstmals rechtswirksam garantiert wurde die Meinungsfreiheit vor rund 100 Jahren in Artikel 118 der Weimarer Reichsverfassung und gehört damit zu den zentralen Errungenschaften der Revolution von 1918/1919. Neben der Meinungsfreiheit wurde auch die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Lehre verfassungsrechtlich abgesichert, wohingegen die Pressefreiheit über die Meinungsfreiheit abgedeckt werden sollte und nicht explizit geschützt war. Diese Lücke erwies sich in der späteren Entwicklung hin zum Nationalsozialismus als große Schwäche.

Arbeitnehmerrechte

Heute als selbstverständlich empfundene Arbeitnehmerrechte wie geregelte Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Pausenregelungen oder das fest verhandelte Gehalt sind Errungenschaften, die erst im Zuge der Revolution von 1918/1919 hart erkämpft wurden. Der Acht-Stunden-Tag bei vollem Lohnausgleich, die unternehmerseitige Anerkennung der Gewerkschaften als vollwertige und berufene Vertretung der Arbeiterschaft, das Prinzip der kollektiven Tarifverträge oder auch die Einführung und Anerkennung von Betriebsräten in Unternehmen sind Ergebnisse des sogenannten Stinnes-Legien-Abkommens. 

Dieses wurde am 15. November 1918 zwischen dem Vorsitzenden der Unternehmerverbände Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien geschlossen. Am Beispiel der Arbeitnehmerrechte wird deutlich, mit welchen konkreten Konsequenzen die Bürger ihr Mitspracherecht erkämpften und sich organisierten, um eine Zeitenwende in der Politik zu erwirken.

Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

„Das Revolutionsjahr 1918/1919 markiert eine entscheidende Zeitenwende in der Deutschen und Europäischen Geschichte. Durch die ersten Schritte zur Demokratisierung von Staat und Gesellschaft eröffnete sich breiten Bevölkerungsschichten die Chance zur Beteiligung an demokratischen Prozessen, zu Bildungsgerechtigkeit und zur Teilhabe an Kunst und Kultur.“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien

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Frauenrechte

Die Einführung des Frauenwahlrechts im Zuge der Einführung freier, offener Wahlen gilt als die größte Errungenschaft für Frauen in Folge der Revolution. Nicht nur konnten Frauen wählen, sie konnten auch selbst gewählt werden. In der ersten Sitzung der neu gewählten Hamburgischen Bürgerschaft am 24. März 1919 fiel diese Zeitenwende dem Beobachter besonders ins Auge: Die Sitzung wurde von Alterspräsidentin Helene Lange eröffnet. Wegweisend wurde damit erstmals ein deutsches Parlament von einer Frau geleitet.

Darüber hinaus wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter erstmalig in Artikel 109 der Weimarer Verfassung festgeschrieben. Was hier mit den Worten „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ formuliert wurde, bildet die Grundlage für eine Gesellschaft, in der Männer und Frauen gleichberechtigt sind.

Öffentliche Verwaltung

Wenn sich heute jemand für eine Laufbahn in der öffentlichen Verwaltung, also im Dienste des Staates entscheidet, steht diese weitestgehend offen, vorausgesetzt  die erforderlichen Qualifikationen, die durch Bildung erworben wurden, liegen vor. Dieses Prinzip fand erstmals nach der Revolution 1918/1919 Anwendung, denn bis dahin waren in erster Linie soziale Herkunft und Monarchietreue Voraussetzung für ein Staatsamt. 

Erst der Artikel 128 Absatz 1 der neuen Weimarer Verfassung von 1919 regelte, dass alle Staatsbürger ohne Unterschied entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen waren. Darüber hinaus stand das berufliche Handeln der Staatsbediensteten erstmals im Dienste einer Verfassung und war auf den Erhalt dieser ausgelegt. Praktiken, die heute selbstverständlich sind, in der jungen Demokratie von vor 100 Jahren aber neu waren. Bis die Staatsbediensteten mit der Demokratie wirklich vertraut  wurden, galt es jedoch, alte Gewohnheiten aus dem Dienst im Kaiserreich abzulegen und den demokratischen Gedanken tatsächlich zu verinnerlichen. 

Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

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Bildung für alle

Im Sinne des Grundgedankens von Teilhabe und Chancengleichheit markierte die Revolution von 1918 den Beginn von umfangreichen Reformen im Hamburger Schulwesen. Die Selbstverständlichkeit, mit der heutzutage Kinder ab dem 6. Lebensjahr in die Schule geschickt werden, hat ihre Wurzeln in diesen Entwicklungen. Zu den wichtigsten Errungenschaften gehörten ab 1919 Gesetze zur Einführung einer für alle verbindlichen allgemeinen vierjährigen Grundschule – ein Novum in der deutschen Bildungsgeschichte – und einer dreijährigen Berufsschulpflicht.

Hinzu kam ebenfalls als wichtige Neuerung für das höhere Schulwesen das sogenannte Ausleseverfahren als Zugangsregelung für die höheren Schulen, durch das alle fähigen Volksschülerinnen und -schüler auf diese wechseln konnten. Darüber hinaus wurden in den 20er Jahren erstmals wichtige schulische Positionen auch mit Frauen besetzt und insgesamt fast vierzig neue Schulen gebaut. Besondere Bedeutung kommt vor diesem Hintergrund auch der Gründung der Volkshochschule als wesentlichem Baustein der Demokratisierung durch den Zugang von Erwachsenen zu Bildung zu.

Arbeitslosenversicherung

Wenn jemand heutzutage seinen Job verliert, dann ist das genau wie vor hundert Jahren persönlich und menschlich wie finanziell eine große Last. Dass es heute ein staatlich organisiertes Auffangnetz gibt, das den finanziellen Schaden mindert, ist eine Errungenschaft, deren Anfänge auf die Revolution von 1918/1919 zurückgehen. 

Die tatsächliche Arbeitslosenversicherung in Deutschland wurde zwar erst im Juli 1927 eingeführt, aber bereits seit 1918 wurde es eine Pflichtaufgabe der Kommunen, im Rahmen der Erwerbslosenfürsorge Unterstützungsleistungen für bedürftige Erwerbslose zuzusichern. Diese Unterstützung stellt ein Beispiel für eine Hinwendung zu einem sozial ausgerichteten System dar, das dem Grundgedanken der Revolutionsjahre entspricht. 

Unterschied der demokratischen von 1919 und heute

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Freie und gleiche Wahlen

Bis zur Revolution gab es kein allgemeines Wahlrecht in Hamburg, das jedem eine Stimme gab.  Erst durch den Aufruf des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 wurden mit der Einführung der Verhältniswahl, der Verwirklichung des Frauenstimmrechts und der Senkung des aktiven Wahlalters auf 20 Jahre drei zentrale wahlrechtliche Neuerungen erlassen, die schließlich in der Reichsverfassung von 1919 verfestigt wurden. 

Da die Weimarer Verfassung für alle Teilstaaten, also auch für Hamburg, bindend war, galten die neuen Regelungen zusammen mit den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl auch für die Wahlen in Hamburg. Auch die Tatsache, dass Jede und Jeder, unabhängig von der sozialen Herkunft, sich in jedes Amt dieser parlamentarischen Demokratie vom Volk wählen lassen konnte und dem Parlament die alleinige gesetzgebende Gewalt zukam, war ein Novum. Diese Selbstverständlichkeiten aus heutiger Sicht sind auf die Errungenschaften der Revolution von 1918/1919 zurückzuführen, die eine Zeitenwende in der Politik einläuteten. 

Universität

Die Universität Hamburg zählt heute mit über 40.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Insgesamt sind 2018 sogar über 100.000 Studierende an Universitäten und Hochschulen in Hamburg eingeschrieben. Doch lange war die akademische Lehre und Forschung in Hamburg keine Selbstverständlichkeit. Dass Hamburg überhaupt eine Universität hat, ist erst auf die Folgen der Revolution von 1918 zurückzuführen.

Bis dahin lehnte die nach Klassenwahlrecht zusammengesetzte Bürgerschaft, trotz zahlreicher Initiativen vermögender Privatleute und intensiven Bemühungen insbesondere von Senator und Bürgermeister Werner von Melle, die Gründung einer Universität ab, da Hamburg eine Handels- und keine Wissenschaftsmetropole sei. Erst nachdem die neue Bürgerschaft demokratisch gewählt wurde, kam die notwendige Mehrheit zur Gründung einer „Hamburgischen Universität“ zustande, die am 10. Mai 1919 offiziell eröffnet wurde. Erst der Zugang zu Bildung schafft die Voraussetzung für Emanzipation und Mitbestimmung. Die Ermöglichung einer akademischen Ausbildung in Hamburg zeigte die neue Offenheit der Bürgerschaft auch gegenüber kritischen Einwänden und schuf so die Grundlage für einen demokratischen Diskurs.

Welche wesentlichen Neuerungen unterscheiden das GG von der Weimarer Verfassung?

Während in der Weimarer Verfassung die Stellung des Reichspräsidenten als “Ersatzkaiser” stark ausgeprägt war, wurde das Amt des Bundespräsidenten im Grundgesetz bewusst schwach ausgestattet. Man wollte aus den Lehren von Weimar lernen und eine wehrhafte Demokratie etablieren.

Was macht die Weimarer Republik zu einer modernen Demokratie?

Elemente der direkten Demokratie wurden in Deutschland erstmals in der Weimarer Republik eingeführt. Die Verfassung räumte der Bevölkerung das Recht der Volksgesetzgebung ein. Mit den Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten konnte dem Reichstag ein Volksbegehren vorgelegt werden.

Welche Errungenschaften der Revolution gibt es bis heute?

Errungenschaften der Revolution.
Grundrechte und Meinungsfreiheit. Die Würde des Menschen ist unantastbar, [Artikel 1 Abs. ... .
Frauenrechte. ... .
Bildung für alle. ... .
Freie und gleiche Wahlen..

Was war neu an der Weimarer Verfassung?

Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechte als ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.