Kann der Arbeitgeber einfach so die Arbeitszeiten ändern?

Hat man Anspruch darauf, die Bürozeit im gewissen Rahmen selbst festzulegen? Die Arbeitsrechtlerin Marta Böning erklärt, was Recht ist.

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11.04.2016, 10:28 Uhr

Unsere Leserin fragt: Ich arbeite Vollzeit als Assistentin der Geschäftsführung und würde gern meine Arbeitszeit verschieben. Mein Chef möchte, dass ich zwischen 8 und 16.30 Uhr im Büro bin. Da die Kita meiner Tochter aber um 16 Uhr schließt und ich jeden Tag auf Unterstützung einer Babysitterin angewiesen bin, würde ich lieber, wie einige Kolleginnen in der Verwaltung, bereits um 7 Uhr anfangen und um 15.30 Uhr Feierabend machen. In meinem Arbeitsvertrag steht nicht, wann ich zu arbeiten habe. Kann ich von meinem Chef verlangen, meine Arbeitszeit entsprechend zu ändern?

Marta Böning, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, antwortet: Eine einfache Antwort auf Ihre Frage gibt es nicht. Auch wenn in Ihrem Vertrag die Lage der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, kann es durchaus sein, dass bei Ihnen im Betrieb verbindlich geregelt ist, wie viel Spielraum Beschäftigte bei der Gestaltung der Arbeitszeit haben. Daran wäre auch Ihr Chef gebunden.

Denkbar ist beispielsweise, dass die betriebliche Arbeitszeit als so genannte Gleitzeit geregelt ist. Das bedeutet, dass Beschäftigte in den Kernzeiten „von-bis“ anwesend sein müssen, innerhalb der so genannten Gleitzone den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit aber selbst bestimmen können – vorausgesetzt, sie halten ihre wöchentliche Arbeitszeit ein. Wäre dann die morgendliche Gleitzeitzone beispielsweise zwischen 7 und 9 Uhr festgelegt, könnte Ihr Chef nicht ohne Weiteres verlangen, dass Sie erst um 8 Uhr Ihre Arbeit beginnen.

Gleiches gilt, wenn es in Ihrem Unternehmen ausdrücklich geregelt ist, dass jeder Beschäftigte innerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten seine individuelle Arbeitszeit selbst bestimmen kann. Ob es bei Ihnen eine solche Regelung gibt, erfahren Sie von Ihrem Betriebsrat, der an der Festlegung der Regeln beteiligt ist.

Der Chef muss abwägen: Was ist wichtiger?

Fehlt es aber an einer Regelung der betrieblichen Arbeitszeiten und ist die Lage der Arbeitszeit im Vertrag nicht fixiert, darf der Chef sie bestimmen. Er muss dabei unter Abwägung der betrieblichen Interessen grundsätzlich auf Ihre familiären Verpflichtungen, vor allem die Belange der Kinderbetreuung, Rücksicht nehmen. Das Ergebnis kann, je nach Einzelfall, unterschiedlich ausfallen. So stellt sich bei Ihnen die Frage, wie unverzichtbar Ihre Assistenz bis 16.30 Uhr tatsächlich ist und wie sehr Sie darauf angewiesen sind, Ihre Arbeitszeit zu verschieben.

Anspruch darauf, die tägliche Lage Ihrer Arbeitszeit nach Ihren Bedürfnissen festzulegen, haben Sie also nicht. Sie können eine feste Lage der Arbeitszeit nur dann fordern, wenn Sie Ihre Arbeitszeit gleichzeitig reduzieren – auch hier kann der Arbeitgeber jedoch aus betrieblichen Gründen Nein sagen. Die Rechtslage ist für Arbeitnehmer, die familiäre Sorgearbeit leisten, unbefriedigend.

Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach "billigem Ermessen". Das bedeutet, dass er die Pflicht hat, auf die Interessen der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen.

Können Arbeitszeiten einfach geändert werden?

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber demnach die Lage der Arbeitszeiten festlegen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des "billigem Ermessen" gem. § 106 GewO.

Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern wie er will?

Arbeitgeber können kraft Direktionsrecht die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ändern. Dabei müssen sie deren Interessen angemessen berücksichtigen. Ob sie dabei auch Rücksicht auf Haustiere nehmen müssen, hatte das Arbeitsgericht Hagen zu entscheiden und im konkreten Fall bestätigt.

Wie kurzfristig kann Arbeitgeber Arbeitszeit ändern?

Grundsätzlich gilt: Der einmal vereinbarte Dienstplan kann von Ihrem Chef nicht so einfach geändert werden. Gerichte erachten eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen für angemessen. Das gilt sowohl bei der kurzfristigen Änderung des Dienstplans als auch bei spontan angeordneten Überstunden.

Kann der Arbeitgeber Schichten einfach ändern?

Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen.

Teilzeit - Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern? | Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Wann darf ein Schichtplan geändert werden?

Was ist aber mit kurzfristigen Änderungen? Ohne Weiteres darf der Arbeitgeber keine kurzfristige Änderung am Dienstplan vornehmen. Er ist verpflichtet, auf das Privatleben seiner Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und muss eine angemessene Ankündigungsfrist für eine Umstellung des Dienstplans einhalten.

Wie lange vorher müssen Arbeitszeiten angekündigt werden?

In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel durchgesetzt: Der Dienstplan sollte die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Voraus bekannt sein. Erstellst Du also einen Wochenplan, sollte dieser Deinen Angestellten spätestens drei bis vier Tage im Voraus bekannt sein.

Bin ich verpflichtet einzuspringen?

Es gibt keine Pflicht einzuspringen

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außerhalb ihres einmal festgelegten Dienstplans einzuspringen. Der Arbeitgeber besitzt zwar ein sogenanntes Direktionsrecht zu Ort und Zeit der Arbeitsleistung.

Kann mich mein Arbeitgeber zur Spätschicht zwingen?

Der Arbeitgeber ist berechtigt, Schichtarbeit einzuführen, auch wenn das nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Er muss dafür zuvor jedoch den Betriebsrat hören. Sie müssen also Spätschicht arbeiten, wenn das nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist und der Arbeitgeber Schichtarbeit einführt.

Kann ich auf meine wöchentliche Arbeitszeit bestehen?

Die Dauer Ihrer Arbeitszeit haben Sie entweder arbeitsvertraglich vereinbart oder innerhalb eines Tarifvertrags akzeptiert. Daraus ergeben sich die täglichen und wöchentlichen Mindestzeiten. Die muss Ihr Arbeitgeber einhalten. Allerdings darf er Sie auch besserstellen; schlechter jedoch nicht.

Habe ich ein Recht auf meine Arbeitszeit?

Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit definiert, sondern im Arbeitszeitgesetz. Das Gesetz schreibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Werktag nicht länger als acht Stunden sein darf.

Kann Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit ändern?

Der Arbeitgeber kann die festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

Wie oft darf ich meine Arbeitszeit ändern?

Bis Ende 2018 gab es nach dem Gesetz im Allgemeinen nur die Möglichkeit, eine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit zu verlangen. Das ist seit dem 01.01.2019 anders. Seitdem gibt es einen Anspruch auf eine nur befristete Teilzeit (Anspruch auf Brückenteilzeit).

Was versteht man unter billigem Ermessen?

Beurteilung eines Rechtsfalles nach dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden, das die berechtigten menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange im Einzelfall berücksichtigt.

Kann mein Arbeitgeber mich in eine andere Schicht versetzen?

Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht willkürlich in eine andere Schicht versetzen.

Was ist eine Arbeitszeitverschiebung?

Bei sechs Werktagen in der Woche ist im Extremfall eine wöchentliche Arbeitzeit von 60 Stunden möglich. Innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen dürfen allerdings im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschritten werden. In diesem Zeitrahmen ist ein Ausgleich nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig.

Wann kann ich Schichtarbeit verweigern?

Aufgrund der erheblichen gesundheitlichen Belastungen von Schichtarbeit ist es eher möglich eine Arbeit in Schichten abzulehnen, als dies bei anderen Vermittlungsvorschlägen der Fall ist. Eine ärztliche oder psychologische Untersuchung kann feststellen, ob dem Leistungsempfänger die Schichtarbeit zugemutet werden kann.

Kann man zum Schichtwechsel gezwungen werden?

Gibt es ein Gesetz, das dem Arbeitgeber das Recht einräumt einen Mitarbeiter für 4 Wochen gegen seinen Willen in die Gegenschicht zu versetzen.

Bin ich verpflichtet Schichtarbeit zu leisten?

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO die Arbeitszeiten festlegen und somit auch Schichtarbeit anordnen. Die Weisung muss jedoch billigem Ermessen entsprechen. Der Arbeitgeber muss also auch auf berechtigte Belange von Arbeitnehmern Rücksicht nehmen.

Bin ich dazu verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn ich frei habe?

Grundsätzlich gilt: In der Regel sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe nach Feierabend und im Urlaub anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer schulden ihrem Chef keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit.

Wie sage ich Nein zu meinem Chef?

Mit folgender Strategie gelingt das Nein sagen zum*zur Chef*in: Hören Sie sich das Anliegen aufmerksam an und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden, auch wenn Sie wissen, dass Sie die Bitte ablehnen wollen. So zeigen Sie Ernsthaftigkeit und guten Willen. Beginnen Sie Ihre Ablehnung mit der Phrase „Ja, aber …“

Wie viele freie Tage im Monat stehen mir zu?

304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.

Ist ein Dienstplan Pflicht?

Ist ein Dienstplan verbindlich? Grundsätzlich ist ein Dienstplan rechtlich verpflichtend – und zwar ab dem Moment, in dem er ausgehängt oder an die Mitarbeiter ausgegeben wurde. Dennoch darf ein Arbeitgeber nicht einfach die Mitarbeiter einteilen, wie er möchte.

Wie viel im Voraus muss eine Arbeitsplan Änderung gemacht werden?

Als Faustformel kann hier auf die Regelung zur Arbeit auf Abruf in § 12 Abs. 2 TzBfG zurückgegriffen werden, die eine Ankündigung von vier Tagen im Voraus verlangt. Bei einer kürzeren Frist darf der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung verweigern.

Wie verbindlich ist ein Dienstplan?

Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich

Darüber hinaus sind Arbeitgeber an den von Ihnen aufgestellten Dienstplan normalerweise gebunden, sobald er diesen ausgehängt hat. Im Falle einer notwendigen Änderung muss er Rücksicht nehmen auf die Belange des Arbeitnehmers.

Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten einfach ändern?

Arbeitgeber können kraft Direktionsrecht die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ändern. Dabei müssen sie deren Interessen angemessen berücksichtigen. Ob sie dabei auch Rücksicht auf Haustiere nehmen müssen, hatte das Arbeitsgericht Hagen zu entscheiden und im konkreten Fall bestätigt.

Wann darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit ändern?

Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach "billigem Ermessen". Das bedeutet, dass er die Pflicht hat, auf die Interessen der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen.

Kann mich mein Arbeitgeber zur Spätschicht zwingen?

Tatsächlich kann der Arbeitgeber Schichtarbeit vorschreiben. Ist ein Betriebsrat im Unternehmen, hat der dabei allerdings ein Mitspracherecht. Das bedeutet aber eben auch: Sie können durchaus zur Spätschicht gezwungen werden, wenn in Ihrem Unternehmen Schichtarbeit gilt.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen zu arbeiten?

Darf mich mein Chef zu Überstunden zwingen? Arbeitsrechtsexperte Michael Felser: „Nein. Nur wenn das so im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder ein Tarifvertrag Überstunden vorsieht. “ Doch auch dann ist die Zustimmung des Betriebsrats notwendig.