Stiftung humanitäre hilfe für durch blutprodukte hiv infizierte personen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahresabschlüsse der o.g. Stiftung der letzten 5 Jahre sowie die Geschäftsordnung der Stiftung zu. Bei der Stiftung handelt es sich um eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Vielen Dank

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Möller-Nehring <<E-Mail-Adresse>>

Stiftung humanitäre hilfe für durch blutprodukte hiv infizierte personen

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Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen ist eine staatliche Stiftung, die von den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes als Stifter mit gegründet wurde. Sie wurde am 24. Juli 1995 durch das Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz, HIVHG) geschaffen, um Menschen, die beispielsweise durch eine Bluttransfusion aus einer Blutspende mit dem Humane Immundefizienz-Virus (HIV) infiziert wurden und möglicherweise auch am Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS) erkrankt sind. Das DRK übernahm mit seiner Beteiligung von 9,2 Millionen DM (3 %) am Stiftungskapital eine Verantwortung für die Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte von Anfang der 1980er-Jahre bis zur verspäteten Einführung von Gegenmaßnahmen ab 1985 (Hitzeinaktivierung, Tests aller Blutspenden, Selektion von Blutspendern, freiwilliger Selbstausschluss).

Hilfen für Betroffene

Die Stiftung unterstützt Menschen, die sich bis 1987 durch ein aus Spenderblut produziertes Medikament, also Blutkonserven und andere Blutprodukte, mit HIV infizierten. Ebenso werden teils Angehörige der betroffenen Menschen unterstützt. Die anspruchsberechtigten Personen erhalten monatlich eine pauschale finanzielle Zuwendung. Nach dem weitgehenden Verbrauch des Stiftungsvermögens werden die dafür benötigten Mittel seit 2017 dem Bundeshaushalt entnommen.

Weitere Informationen

  • Artikel Blutspendedienst
  • Artikel Blutspender
  • Artikel Stiftung